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Entlassung aus dem Krankenhaus: Pflege zu Hause planen

Entlassung aus dem Krankenhaus: Was das Entlassmanagement leistet, wer die Pflege zu Hause zahlt und was Sie vorher klären. Mit Checkliste zum Ausdrucken.

Wolf-Daniel González García Wolf-Daniel González GarcíaVeröffentlicht 24. September 2026Aktualisiert 24. September 20269 Min. LesezeitGründer von PflegeAuswahl✓ Redaktionell geprüft

Viele Familien suchen einen Pflegedienst erst, wenn der Entlasstag schon feststeht. Wir erklären hier, was sich vorher klären lässt, damit die ersten Tage zu Hause gelingen.

Eine Tochter öffnet die Wohnungstür, ihre Mutter kommt mit Koffer nach Hause, begleitet von einer Pflegekraft mit Unterlagen.

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Vor der Entlassung klären

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Das Wichtigste in Kürze

  • Fragen Sie früh nach dem Entlassmanagement Zu jeder Behandlung im Krankenhaus gehört ein Entlassmanagement. Es hilft beim Übergang nach Hause. Sprechen Sie den Sozialdienst in den ersten Tagen an.
  • Die ersten Tage sind abgedeckt Das Krankenhaus kann bei der Entlassung bestimmte Leistungen für bis zu sieben Tage verordnen. Danach übernimmt die Hausarztpraxis.
  • Zwei Kassen, zwei Wege Die Krankenkasse zahlt Pflege, die ein Arzt verordnet. Die Pflegekasse zahlt mit einem Pflegegrad. Klären Sie beides vor dem Entlasstag.
  • Kurzzeitpflege als Brücke Geht es zu Hause noch nicht, kann eine Kurzzeitpflege die Zeit überbrücken. Mit Pflegegrad 2 bis 5 gibt es dafür und für die Verhinderungspflege zusammen bis zu 3.539 Euro im Jahr.

Die Entlassung auf einen Blick

Wer was übernimmt, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater aus dem Krankenhaus nach Hause kommt.

DetailInformation
Wer im Krankenhaus hilftDer Sozialdienst oder das Entlassmanagement der Station. Fragen Sie auf Station nach dem Namen.
Wann Sie anfangenSobald klar ist, dass zu Hause Hilfe gebraucht wird. Nicht erst am Tag der Entlassung.
Die ersten Tage zu HauseDas Krankenhaus kann bestimmte Leistungen für bis zu sieben Tage verordnen.
Pflege nach VerordnungHäusliche Krankenpflege, etwa Verbände oder Spritzen. Das zahlt die Krankenkasse.
Pflege mit PflegegradPflegedienst, Pflegegeld, Hilfsmittel und Kurzzeitpflege. Das zahlt die Pflegekasse.
Was Sie selbst tunFrüh fragen, einen Pflegedienst suchen, die Wohnung vorbereiten, die Hausarztpraxis einbinden.

Was vor der Entlassung geklärt sein muss

Eine Entlassung geht oft schneller als gedacht. Manchmal erfahren Familien erst am Vortag davon.

Darum lohnt es sich, schon in den ersten Tagen zu fragen: Wie geht es danach weiter? Was kann Ihre Mutter allein, und wobei braucht sie Hilfe?

Die folgenden Fragen sollten beantwortet sein, bevor sie nach Hause kommt.

Wer ist in den ersten Tagen da?

Die ersten Tage zu Hause sind oft die schwersten. Ihre Mutter ist noch schwach, und vieles ist neu.

Klären Sie in der Familie, wer wann da ist. Wer kauft ein, wer schaut abends vorbei, wer ist nachts erreichbar?

Wenn niemand da sein kann, sagen Sie das dem Sozialdienst offen. Dann muss die Hilfe von außen größer sein.

Wenn Sie berufstätig sind

Wer arbeitet, kann trotzdem kurzfristig Zeit für die Planung bekommen.

Wenn die Pflege plötzlich nötig wird, dürfen Sie bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. In dieser Zeit können Sie die Pflege organisieren. Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber sofort Bescheid.

Für diese Tage gibt es von der Pflegekasse das Pflegeunterstützungsgeld als Ausgleich für den Lohn. Beantragen Sie es sofort.

Ist die Wohnung bereit?

Schauen Sie sich die Wohnung mit neuen Augen an. Kommt Ihr Vater die Treppe hoch? Kommt er allein ins Bad und aus dem Bett?

Oft braucht es Hilfsmittel, bevor er wieder zu Hause ist. Zum Beispiel einen Rollator, einen Duschhocker, eine Toilettensitzerhöhung oder ein Pflegebett.

Fragen Sie auf Station, wer diese Hilfsmittel verordnet und wer sie bestellt. Sie sollten am Entlasstag schon in der Wohnung sein.

Gibt es schon einen Pflegegrad?

Für Pflegegeld, einen Pflegedienst über die Pflegekasse und Kurzzeitpflege braucht es einen Pflegegrad. Den Antrag können Sie schon stellen, während Ihre Mutter im Krankenhaus liegt. Der Sozialdienst hilft dabei.

Nach dem ersten Antrag bietet die Pflegekasse Ihnen einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen an. Oder sie gibt Ihnen einen Gutschein für eine andere Beratungsstelle.

Häusliche Krankenpflege auf Verordnung braucht keinen Pflegegrad. Sie zahlt die Krankenkasse.

Wer entscheidet mit?

Ihre Mutter entscheidet selbst, wie es weitergeht, solange sie das kann. Beziehen Sie sie in jedes Gespräch ein.

Wenn Sie für sie Anträge stellen oder Verträge schließen, brauchen Sie meist eine Vollmacht. Fragen Sie im Krankenhaus, welche Papiere dort vorliegen.

Schritt für Schritt: So planen Sie die Entlassung

Die Schritte bauen aufeinander auf. Wenn die Entlassung kurzfristig kommt, gehen Sie mehrere zugleich an.

Schreiben Sie sich zu jedem Schritt auf, mit wem Sie gesprochen haben und was vereinbart ist.

Schritt 1: Den Sozialdienst ansprechen

Jedes Krankenhaus hat Menschen, die sich um die Zeit nach der Entlassung kümmern. Oft heißt das Sozialdienst oder Entlassmanagement.

Bitten Sie um ein Gespräch, am besten in der ersten Woche. Sagen Sie, wie die Lage zu Hause ist und wer helfen kann.

Das Krankenhaus hilft bei der Suche nach einem Pflegedienst oder einem Platz. Einen Platz garantieren kann es nicht.

Schritt 2: Die ersten Tage absichern

Das Krankenhaus darf bei der Entlassung bestimmte Leistungen verordnen, für bis zu sieben Tage. Zum Beispiel Medikamente für die ersten Tage oder häusliche Krankenpflege.

Fragen Sie, was genau verordnet wird. Lassen Sie sich den Medikamentenplan und den Arztbrief mitgeben.

Vereinbaren Sie schon jetzt einen Termin in der Hausarztpraxis. Sie übernimmt, wenn die Verordnung vom Krankenhaus ausläuft.

Schritt 3: Häusliche Krankenpflege klären

Häusliche Krankenpflege verordnet ein Arzt. Dazu gehören etwa Verbandwechsel, Spritzen, Medikamente geben und die Versorgung von Wunden. Ein Pflegedienst kommt dafür zu Ihnen nach Hause.

Wird der Aufenthalt im Krankenhaus dadurch kürzer oder vermieden, umfasst die häusliche Krankenpflege mehr. Dann gehören auch Waschen, Anziehen und der Haushalt dazu, für bis zu vier Wochen je Krankheitsfall.

Die Krankenkasse prüft jede Verordnung. Erwachsene zahlen dazu: 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung, für die ersten 28 Kalendertage im Jahr.

Schritt 4: Einen Pflegedienst suchen

Fragen Sie mehrere Pflegedienste zugleich. Nicht jeder hat sofort Zeit, gerade für einen Start in wenigen Tagen.

Sagen Sie gleich am Telefon, was gebraucht wird: Verbände, Medikamente, Hilfe beim Waschen. Nennen Sie auch das Datum der Entlassung.

Der Pflegedienst braucht die Verordnung, bevor er abrechnen kann. Klären Sie, wer sie ihm schickt.

Schritt 5: Den Pflegegrad beantragen

Wenn absehbar ist, dass Ihre Mutter länger Hilfe braucht, stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse. Ein Anruf genügt für den Anfang.

Mit dem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse einen Pflegedienst bis zu einem festen Betrag, oder sie zahlt Pflegegeld. Beides lässt sich auch mischen.

Schritt 6: Wenn es zu Hause noch nicht geht

Manchmal ist Ihre Mutter noch zu schwach für die eigene Wohnung. Dann kann eine Kurzzeitpflege im Heim die Zeit überbrücken.

Die Pflegekasse zahlt Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2. Für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege gibt es zusammen bis zu 3.539 Euro im Jahr.

Nicht immer ist sofort ein Platz frei. Fragen Sie früh, und lassen Sie den Sozialdienst mitsuchen.

Fristen, Beträge und wer zahlt

Die wichtigsten Zahlen rund um die Entlassung, 2026.

WasWie lange oder wie vielWer zahlt
Verordnung vom Krankenhausbis zu sieben TageKrankenkasse
Mehr Pflege, wenn der Aufenthalt kürzer wirdbis zu vier Wochen je KrankheitsfallKrankenkasse
Zuzahlung zur häuslichen Krankenpflege10 Prozent der Kosten und 10 Euro je VerordnungSie selbst
Zuzahlung, längstensfür die ersten 28 Kalendertage im JahrSie selbst
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zusammenbis 3.539 Euro im JahrPflegekasse, ab Pflegegrad 2
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 Euro im MonatPflegekasse, mit Pflegegrad
Beratungstermin nach dem ersten Antraginnerhalb von zwei WochenPflegekasse
Im Einzelfall entscheiden Ihre Krankenkasse und Ihre Pflegekasse.

Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026

Vor der Entlassung klären

Haken Sie ab, was erledigt ist. Was offen bleibt, sprechen Sie beim Sozialdienst an.

Termin der Entlassung

Datum und Uhrzeit, und wer abholt.

Gespräch mit dem Sozialdienst

Name und Telefonnummer notiert.

Arztbrief und Medikamentenplan

Beides in Papier, für die Hausarztpraxis.

Medikamente für die ersten Tage

Mitgegeben oder als Rezept.

Verordnung für häusliche Krankenpflege

Falls Verbände, Spritzen oder Wunden versorgt werden müssen.

Pflegedienst zugesagt

Mit Startdatum und erster Uhrzeit.

Hilfsmittel in der Wohnung

Rollator, Duschhocker, Pflegebett, was gebraucht wird.

Termin in der Hausarztpraxis

In den ersten Tagen nach der Entlassung.

Antrag auf einen Pflegegrad

Gestellt am … oder: nicht nötig.

Wer ist die ersten Tage da?

Ein Plan für Tag und Nacht.

Diese Liste können Sie ausdrucken und ins Krankenhaus mitnehmen.

Häufige Stolpersteine bei der Entlassung

Die meisten Probleme entstehen in den ersten Tagen zu Hause. Etwas fehlt, und niemand ist zuständig.

Die gute Nachricht: Fast alles davon lässt sich vorher klären. Die Liste oben hilft dabei.

Die Entlassung kommt am Freitag

Dann sind Praxen und Pflegedienste am Wochenende schwer zu erreichen. Fragen Sie nach, ob die Medikamente bis Montag reichen.

Wenn der Pflegedienst erst Montag beginnen kann, planen Sie das Wochenende in der Familie.

Die Verordnung läuft aus

Eine Verordnung für häusliche Krankenpflege läuft irgendwann aus. Die neue stellt die Praxis in den letzten drei Arbeitstagen vor Ablauf aus. Denken Sie rechtzeitig daran.

Klären Sie mit dem Pflegedienst, wer an die neue Verordnung denkt. Fragen Sie, ob er Sie rechtzeitig erinnert.

Kein Pflegedienst hat Zeit

Das kommt vor, und es liegt nicht an Ihnen. Fragen Sie bei jeder Absage, ab wann wieder Zeit ist.

Sprechen Sie mit dem Sozialdienst über eine Kurzzeitpflege als Brücke. Oder über einen späteren Entlasstag, wenn das medizinisch geht.

Es geht zu Hause doch nicht

Manchmal zeigt sich erst nach ein paar Tagen, dass die Hilfe nicht reicht. Das ist kein Scheitern.

Rufen Sie die Hausarztpraxis und die Pflegekasse an. Die Pflegeberatung hilft, den Plan anzupassen.

Sie suchen Hilfe in Ihrer Nähe? Stellen Sie eine kostenlose Anfrage.

Weitere Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Zum Nachlesen

Die Beträge und Regeln in diesem Ratgeber kommen von diesen Stellen.

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Wolf-Daniel González García

Über diesen Ratgeber

Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl

Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.

„Ich habe meinen Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen gemacht: ein Jahr lang Hausbesuche bei pflegebedürftigen Menschen, Essen ausliefern, Wohnungen aufräumen, Einkäufe für sie und mit ihnen, alles, was anfiel. Oft waren wir das einzige Gesicht, das sie am Tag gesehen haben. Man bekommt tagtäglich alles mit, auch wenn es bergab geht und Menschen sterben. Das hat mich nicht losgelassen.“

Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Der Prüfumfang ist im Freigabenachweis dokumentiert. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Wann sollte ich die Entlassung planen?

Sobald klar ist, dass zu Hause Hilfe gebraucht wird. Am besten in der ersten Woche im Krankenhaus. Warten Sie nicht, bis der Entlasstag feststeht.

Was ist das Entlassmanagement?

Es gehört zur Behandlung im Krankenhaus. Es hilft, den Übergang nach Hause oder in eine Einrichtung zu planen. Meist ist der Sozialdienst dafür zuständig.

Wie lange reicht die Verordnung aus dem Krankenhaus?

Das Krankenhaus kann bestimmte Leistungen für bis zu sieben Tage verordnen. Danach stellt die Hausarztpraxis die Verordnungen aus. Vereinbaren Sie den ersten Termin dort schon vor der Entlassung.

Zahlt die Krankenkasse einen Pflegedienst nach dem Krankenhaus?

Ja, wenn ein Arzt häusliche Krankenpflege verordnet. Wird dadurch der Aufenthalt im Krankenhaus kürzer, gehören für bis zu vier Wochen je Krankheitsfall auch Waschen und Haushalt dazu. Die Krankenkasse prüft jede Verordnung.

Brauche ich einen Pflegegrad?

Für häusliche Krankenpflege auf Verordnung nicht. Für Pflegegeld, einen Pflegedienst über die Pflegekasse und Kurzzeitpflege schon. Stellen Sie den Antrag deshalb früh.

Was, wenn die Pflege zu Hause noch nicht geht?

Dann kann eine Kurzzeitpflege helfen. Die Pflegekasse zahlt sie ab Pflegegrad 2, zusammen mit der Verhinderungspflege bis zu 3.539 Euro im Jahr. Fragen Sie den Sozialdienst früh nach einem Platz.

Muss das Krankenhaus einen Pflegedienst für uns finden?

Es hilft bei der Suche, garantiert aber keinen Platz. Fragen Sie deshalb auch selbst bei mehreren Diensten an.

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