Das Wichtigste in Kürze
- Fragen Sie früh nach dem Entlassmanagement Zu jeder Behandlung im Krankenhaus gehört ein Entlassmanagement. Es hilft beim Übergang nach Hause. Sprechen Sie den Sozialdienst in den ersten Tagen an.
- Die ersten Tage sind abgedeckt Das Krankenhaus kann bei der Entlassung bestimmte Leistungen für bis zu sieben Tage verordnen. Danach übernimmt die Hausarztpraxis.
- Zwei Kassen, zwei Wege Die Krankenkasse zahlt Pflege, die ein Arzt verordnet. Die Pflegekasse zahlt mit einem Pflegegrad. Klären Sie beides vor dem Entlasstag.
- Kurzzeitpflege als Brücke Geht es zu Hause noch nicht, kann eine Kurzzeitpflege die Zeit überbrücken. Mit Pflegegrad 2 bis 5 gibt es dafür und für die Verhinderungspflege zusammen bis zu 3.539 Euro im Jahr.
Die Entlassung auf einen Blick
Wer was übernimmt, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater aus dem Krankenhaus nach Hause kommt.
| Detail | Information |
|---|---|
| Wer im Krankenhaus hilft | Der Sozialdienst oder das Entlassmanagement der Station. Fragen Sie auf Station nach dem Namen. |
| Wann Sie anfangen | Sobald klar ist, dass zu Hause Hilfe gebraucht wird. Nicht erst am Tag der Entlassung. |
| Die ersten Tage zu Hause | Das Krankenhaus kann bestimmte Leistungen für bis zu sieben Tage verordnen. |
| Pflege nach Verordnung | Häusliche Krankenpflege, etwa Verbände oder Spritzen. Das zahlt die Krankenkasse. |
| Pflege mit Pflegegrad | Pflegedienst, Pflegegeld, Hilfsmittel und Kurzzeitpflege. Das zahlt die Pflegekasse. |
| Was Sie selbst tun | Früh fragen, einen Pflegedienst suchen, die Wohnung vorbereiten, die Hausarztpraxis einbinden. |
Was vor der Entlassung geklärt sein muss
Eine Entlassung geht oft schneller als gedacht. Manchmal erfahren Familien erst am Vortag davon.
Darum lohnt es sich, schon in den ersten Tagen zu fragen: Wie geht es danach weiter? Was kann Ihre Mutter allein, und wobei braucht sie Hilfe?
Die folgenden Fragen sollten beantwortet sein, bevor sie nach Hause kommt.
Wer ist in den ersten Tagen da?
Die ersten Tage zu Hause sind oft die schwersten. Ihre Mutter ist noch schwach, und vieles ist neu.
Klären Sie in der Familie, wer wann da ist. Wer kauft ein, wer schaut abends vorbei, wer ist nachts erreichbar?
Wenn niemand da sein kann, sagen Sie das dem Sozialdienst offen. Dann muss die Hilfe von außen größer sein.
Wenn Sie berufstätig sind
Wer arbeitet, kann trotzdem kurzfristig Zeit für die Planung bekommen.
Wenn die Pflege plötzlich nötig wird, dürfen Sie bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. In dieser Zeit können Sie die Pflege organisieren. Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber sofort Bescheid.
Für diese Tage gibt es von der Pflegekasse das Pflegeunterstützungsgeld als Ausgleich für den Lohn. Beantragen Sie es sofort.
Ist die Wohnung bereit?
Schauen Sie sich die Wohnung mit neuen Augen an. Kommt Ihr Vater die Treppe hoch? Kommt er allein ins Bad und aus dem Bett?
Oft braucht es Hilfsmittel, bevor er wieder zu Hause ist. Zum Beispiel einen Rollator, einen Duschhocker, eine Toilettensitzerhöhung oder ein Pflegebett.
Fragen Sie auf Station, wer diese Hilfsmittel verordnet und wer sie bestellt. Sie sollten am Entlasstag schon in der Wohnung sein.
Gibt es schon einen Pflegegrad?
Für Pflegegeld, einen Pflegedienst über die Pflegekasse und Kurzzeitpflege braucht es einen Pflegegrad. Den Antrag können Sie schon stellen, während Ihre Mutter im Krankenhaus liegt. Der Sozialdienst hilft dabei.
Nach dem ersten Antrag bietet die Pflegekasse Ihnen einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen an. Oder sie gibt Ihnen einen Gutschein für eine andere Beratungsstelle.
Häusliche Krankenpflege auf Verordnung braucht keinen Pflegegrad. Sie zahlt die Krankenkasse.
Wer entscheidet mit?
Ihre Mutter entscheidet selbst, wie es weitergeht, solange sie das kann. Beziehen Sie sie in jedes Gespräch ein.
Wenn Sie für sie Anträge stellen oder Verträge schließen, brauchen Sie meist eine Vollmacht. Fragen Sie im Krankenhaus, welche Papiere dort vorliegen.
Schritt für Schritt: So planen Sie die Entlassung
Die Schritte bauen aufeinander auf. Wenn die Entlassung kurzfristig kommt, gehen Sie mehrere zugleich an.
Schreiben Sie sich zu jedem Schritt auf, mit wem Sie gesprochen haben und was vereinbart ist.
Schritt 1: Den Sozialdienst ansprechen
Jedes Krankenhaus hat Menschen, die sich um die Zeit nach der Entlassung kümmern. Oft heißt das Sozialdienst oder Entlassmanagement.
Bitten Sie um ein Gespräch, am besten in der ersten Woche. Sagen Sie, wie die Lage zu Hause ist und wer helfen kann.
Das Krankenhaus hilft bei der Suche nach einem Pflegedienst oder einem Platz. Einen Platz garantieren kann es nicht.
Schritt 2: Die ersten Tage absichern
Das Krankenhaus darf bei der Entlassung bestimmte Leistungen verordnen, für bis zu sieben Tage. Zum Beispiel Medikamente für die ersten Tage oder häusliche Krankenpflege.
Fragen Sie, was genau verordnet wird. Lassen Sie sich den Medikamentenplan und den Arztbrief mitgeben.
Vereinbaren Sie schon jetzt einen Termin in der Hausarztpraxis. Sie übernimmt, wenn die Verordnung vom Krankenhaus ausläuft.
Schritt 3: Häusliche Krankenpflege klären
Häusliche Krankenpflege verordnet ein Arzt. Dazu gehören etwa Verbandwechsel, Spritzen, Medikamente geben und die Versorgung von Wunden. Ein Pflegedienst kommt dafür zu Ihnen nach Hause.
Wird der Aufenthalt im Krankenhaus dadurch kürzer oder vermieden, umfasst die häusliche Krankenpflege mehr. Dann gehören auch Waschen, Anziehen und der Haushalt dazu, für bis zu vier Wochen je Krankheitsfall.
Die Krankenkasse prüft jede Verordnung. Erwachsene zahlen dazu: 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung, für die ersten 28 Kalendertage im Jahr.
Schritt 4: Einen Pflegedienst suchen
Fragen Sie mehrere Pflegedienste zugleich. Nicht jeder hat sofort Zeit, gerade für einen Start in wenigen Tagen.
Sagen Sie gleich am Telefon, was gebraucht wird: Verbände, Medikamente, Hilfe beim Waschen. Nennen Sie auch das Datum der Entlassung.
Der Pflegedienst braucht die Verordnung, bevor er abrechnen kann. Klären Sie, wer sie ihm schickt.
Schritt 5: Den Pflegegrad beantragen
Wenn absehbar ist, dass Ihre Mutter länger Hilfe braucht, stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse. Ein Anruf genügt für den Anfang.
Mit dem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse einen Pflegedienst bis zu einem festen Betrag, oder sie zahlt Pflegegeld. Beides lässt sich auch mischen.
Schritt 6: Wenn es zu Hause noch nicht geht
Manchmal ist Ihre Mutter noch zu schwach für die eigene Wohnung. Dann kann eine Kurzzeitpflege im Heim die Zeit überbrücken.
Die Pflegekasse zahlt Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2. Für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege gibt es zusammen bis zu 3.539 Euro im Jahr.
Nicht immer ist sofort ein Platz frei. Fragen Sie früh, und lassen Sie den Sozialdienst mitsuchen.
Fristen, Beträge und wer zahlt
Die wichtigsten Zahlen rund um die Entlassung, 2026.
| Was | Wie lange oder wie viel | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Verordnung vom Krankenhaus | bis zu sieben Tage | Krankenkasse |
| Mehr Pflege, wenn der Aufenthalt kürzer wird | bis zu vier Wochen je Krankheitsfall | Krankenkasse |
| Zuzahlung zur häuslichen Krankenpflege | 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung | Sie selbst |
| Zuzahlung, längstens | für die ersten 28 Kalendertage im Jahr | Sie selbst |
| Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zusammen | bis 3.539 Euro im Jahr | Pflegekasse, ab Pflegegrad 2 |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 Euro im Monat | Pflegekasse, mit Pflegegrad |
| Beratungstermin nach dem ersten Antrag | innerhalb von zwei Wochen | Pflegekasse |
Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026
Vor der Entlassung klären
Haken Sie ab, was erledigt ist. Was offen bleibt, sprechen Sie beim Sozialdienst an.
Termin der Entlassung
Datum und Uhrzeit, und wer abholt.
Gespräch mit dem Sozialdienst
Name und Telefonnummer notiert.
Arztbrief und Medikamentenplan
Beides in Papier, für die Hausarztpraxis.
Medikamente für die ersten Tage
Mitgegeben oder als Rezept.
Verordnung für häusliche Krankenpflege
Falls Verbände, Spritzen oder Wunden versorgt werden müssen.
Pflegedienst zugesagt
Mit Startdatum und erster Uhrzeit.
Hilfsmittel in der Wohnung
Rollator, Duschhocker, Pflegebett, was gebraucht wird.
Termin in der Hausarztpraxis
In den ersten Tagen nach der Entlassung.
Antrag auf einen Pflegegrad
Gestellt am … oder: nicht nötig.
Wer ist die ersten Tage da?
Ein Plan für Tag und Nacht.
Diese Liste können Sie ausdrucken und ins Krankenhaus mitnehmen.
Häufige Stolpersteine bei der Entlassung
Die meisten Probleme entstehen in den ersten Tagen zu Hause. Etwas fehlt, und niemand ist zuständig.
Die gute Nachricht: Fast alles davon lässt sich vorher klären. Die Liste oben hilft dabei.
Die Entlassung kommt am Freitag
Dann sind Praxen und Pflegedienste am Wochenende schwer zu erreichen. Fragen Sie nach, ob die Medikamente bis Montag reichen.
Wenn der Pflegedienst erst Montag beginnen kann, planen Sie das Wochenende in der Familie.
Die Verordnung läuft aus
Eine Verordnung für häusliche Krankenpflege läuft irgendwann aus. Die neue stellt die Praxis in den letzten drei Arbeitstagen vor Ablauf aus. Denken Sie rechtzeitig daran.
Klären Sie mit dem Pflegedienst, wer an die neue Verordnung denkt. Fragen Sie, ob er Sie rechtzeitig erinnert.
Kein Pflegedienst hat Zeit
Das kommt vor, und es liegt nicht an Ihnen. Fragen Sie bei jeder Absage, ab wann wieder Zeit ist.
Sprechen Sie mit dem Sozialdienst über eine Kurzzeitpflege als Brücke. Oder über einen späteren Entlasstag, wenn das medizinisch geht.
Es geht zu Hause doch nicht
Manchmal zeigt sich erst nach ein paar Tagen, dass die Hilfe nicht reicht. Das ist kein Scheitern.
Rufen Sie die Hausarztpraxis und die Pflegekasse an. Die Pflegeberatung hilft, den Plan anzupassen.
Sie suchen Hilfe in Ihrer Nähe? Stellen Sie eine kostenlose Anfrage.
Weitere Schritt-für-Schritt-Anleitungen
Zum Nachlesen
Die Beträge und Regeln in diesem Ratgeber kommen von diesen Stellen.
- SGB V § 39 Krankenhausbehandlung und Entlassmanagement – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 24. September 2026
- SGB V § 37 Häusliche Krankenpflege – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 24. September 2026
- G-BA Häusliche Krankenpflege-Richtlinie – die Seite der zuständigen Stelle
Aufgerufen am 24. September 2026
- SGB V § 61 Zuzahlungen – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 24. September 2026
- Bundesgesundheitsministerium Leistungsbeträge 2026 – die Übersicht des Ministeriums zum Herunterladen
Aufgerufen am 02. Juli 2026
- § 42a SGB XI Gemeinsamer Jahresbetrag – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 07. Juli 2026
- § 42 SGB XI Kurzzeitpflege – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 02. Juli 2026
- § 40 SGB XI Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 07. Juli 2026
- SGB XI § 7b Beratungstermin und Beratungsgutschein – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 22. September 2026
- Pflegezeitgesetz § 2 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 24. September 2026
- SGB XI § 44a Pflegeunterstützungsgeld und Zuschüsse bei Pflegezeit – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 24. September 2026
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Über diesen Ratgeber
Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl
Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.
„Ich habe meinen Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen gemacht: ein Jahr lang Hausbesuche bei pflegebedürftigen Menschen, Essen ausliefern, Wohnungen aufräumen, Einkäufe für sie und mit ihnen, alles, was anfiel. Oft waren wir das einzige Gesicht, das sie am Tag gesehen haben. Man bekommt tagtäglich alles mit, auch wenn es bergab geht und Menschen sterben. Das hat mich nicht losgelassen.“
Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Der Prüfumfang ist im Freigabenachweis dokumentiert. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.
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Häufige Fragen
Wann sollte ich die Entlassung planen?
Sobald klar ist, dass zu Hause Hilfe gebraucht wird. Am besten in der ersten Woche im Krankenhaus. Warten Sie nicht, bis der Entlasstag feststeht.
Was ist das Entlassmanagement?
Es gehört zur Behandlung im Krankenhaus. Es hilft, den Übergang nach Hause oder in eine Einrichtung zu planen. Meist ist der Sozialdienst dafür zuständig.
Wie lange reicht die Verordnung aus dem Krankenhaus?
Das Krankenhaus kann bestimmte Leistungen für bis zu sieben Tage verordnen. Danach stellt die Hausarztpraxis die Verordnungen aus. Vereinbaren Sie den ersten Termin dort schon vor der Entlassung.
Zahlt die Krankenkasse einen Pflegedienst nach dem Krankenhaus?
Ja, wenn ein Arzt häusliche Krankenpflege verordnet. Wird dadurch der Aufenthalt im Krankenhaus kürzer, gehören für bis zu vier Wochen je Krankheitsfall auch Waschen und Haushalt dazu. Die Krankenkasse prüft jede Verordnung.
Brauche ich einen Pflegegrad?
Für häusliche Krankenpflege auf Verordnung nicht. Für Pflegegeld, einen Pflegedienst über die Pflegekasse und Kurzzeitpflege schon. Stellen Sie den Antrag deshalb früh.
Was, wenn die Pflege zu Hause noch nicht geht?
Dann kann eine Kurzzeitpflege helfen. Die Pflegekasse zahlt sie ab Pflegegrad 2, zusammen mit der Verhinderungspflege bis zu 3.539 Euro im Jahr. Fragen Sie den Sozialdienst früh nach einem Platz.
Muss das Krankenhaus einen Pflegedienst für uns finden?
Es hilft bei der Suche, garantiert aber keinen Platz. Fragen Sie deshalb auch selbst bei mehreren Diensten an.

