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Finanzierung & Zuschüsse

Pflegehilfsmittel-Pauschale-Rechner (§40)

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektion) gibt es eine monatliche Pauschale. Tragen Sie Ihre bisherige Nutzung ein.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2026 pro Monat42 €Registrierter Leistungsbetrag

So nutzen Sie den Rechner

Ihre Angaben bleiben im Browser. Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Leistungsentscheidung.
In drei Schritten zum Ergebnis
  1. Wählen Sie die Angaben aus, die zu Ihrer Situation passen.
  2. Ergänzen Sie nur die Werte, die der Rechner für die Berechnung benötigt.
  3. Ordnen Sie das Ergebnis anschließend mit den Hinweisen und Quellen ein.
Monatliche Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach §40 SGB XI (2026). Gilt ab Pflegegrad 1.

Pflegeleistungen verständlich erklärt

Was dieser Rechner abbildet

Die Pauschale wird über zugelassene Anbieter oder gegen Beleg mit der Pflegekasse abgerechnet. Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett) laufen über einen anderen Weg.

Wie Sie das Ergebnis einordnen

Der Rechner verbindet Ihre Angaben mit den registrierten Leistungswerten. Er zeigt eine nachvollziehbare Orientierung, ersetzt aber weder eine Leistungsentscheidung noch eine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

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