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Pflegehilfsmittel-Pauschale-Rechner

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektion) gibt es eine monatliche Pauschale. Tragen Sie Ihre bisherige Nutzung ein.

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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2026 pro Monat

42 €

Leistungsbetrag

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € im Monat, seit dem 1. Januar 2025. Hausnotruf: 27,00 € im Monat, seit dem 1. April 2026.

Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026

Verbleibende Pflegehilfsmittel-Pauschale

Die Pauschale wird über zugelassene Anbieter oder gegen Beleg mit der Pflegekasse abgerechnet. Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett) laufen über einen anderen Weg.

Berücksichtigt

Monatspauschale − eingegebener Verbrauch

Nicht entschieden

Die Pauschale gilt nur für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und ist keine freie Auszahlung.

So nutzen Sie den Rechner

Ihre Angaben bleiben im Browser. Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Leistungsentscheidung.

Ihre Antwort

Verbleibende Pflegehilfsmittel-Pauschale

Ergänzen Sie die Angaben, um Ihr Ergebnis zu sehen.

So kommt das Ergebnis zustande

Monatspauschale − eingegebener Verbrauch

Wichtig für die Einordnung

  • Die Pauschale gilt nur für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und ist keine freie Auszahlung.

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Was dieser Rechner abbildet

Die Pauschale wird über zugelassene Anbieter oder gegen Beleg mit der Pflegekasse abgerechnet. Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett) laufen über einen anderen Weg.

Wie Sie das Ergebnis einordnen

Die Pauschale gilt nur für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und ist keine freie Auszahlung.

Amtliche Beträge und ihre Gültigkeit

Häufige Fragen

Bekomme ich die Pauschale ausgezahlt?

In der Regel wird über einen zugelassenen Anbieter oder gegen Beleg abgerechnet; eine freie Auszahlung ist nicht vorgesehen.

Welche Daten verwendet der Rechner?

Monatspauschale − eingegebener Verbrauch. Die Pauschale gilt nur für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und ist keine freie Auszahlung.

Wie aktuell sind die angezeigten Werte?

Die Beträge gelten so, wie sie die verlinkten amtlichen Seiten nennen. Ihre Angaben beschreiben Ihre aktuelle Situation.

Ist das Ergebnis eine verbindliche Leistungsentscheidung?

Nein. Das Ergebnis dient der Orientierung. Über einen individuellen Anspruch und die tatsächliche Leistung entscheidet die zuständige Pflegekasse oder Stelle.

Was passiert mit meinen Eingaben?

Die Auswertung erfolgt in Ihrem Browser. Ihre Eingaben aus diesem Tool werden nicht an Pflegeanbieter übermittelt.

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