Das Wichtigste in Kürze
- Drei Töpfe, drei Logiken Verbrauchsmaterial läuft monatlich, der Wohnungsumbau je Maßnahme, der Hausnotruf als laufender Zuschuss. Wer sie verwechselt, beantragt beim falschen Weg.
- 42 EUR/Monat für Verbrauchsmaterial Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Ähnliches. Der Betrag steht ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und muss nicht abgerechnet, aber nachgewiesen werden.
- Bis 4180 EUR je Maßnahme Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen — bodengleiche Dusche, Rampe, Türverbreiterung, Treppenlift. Der Betrag gilt je Maßnahme, nicht je Jahr.
- 25,50 EUR/Monat für den Hausnotruf Der Zuschuss deckt die Grundgebühr eines Hausnotrufsystems ab. Was darüber liegt — etwa ein Bereitschaftsdienst mit Schlüsselhinterlegung — tragen Sie selbst.
- Vor dem Umbau fragen, nicht danach Beim Wohnumfeld gilt: Erst die Zusage der Pflegekasse einholen, dann bauen. Wer zuerst umbaut, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Hausnotruf 2026: alle Beträge auf einen Blick
Offizielle Beträge 2026 mit Quellenangabe.
| Leistung | Betrag 2026 | Quelle |
|---|---|---|
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2026 pro Monat | 42 EUR/Monat | bmg.leistungsbetraege2026.extended, sgbxi.section40 |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahme 2026 je Maßnahme | 4180 EUR je Maßnahme | bmg.leistungsbetraege2026.extended, sgbxi.section40 |
| Hausnotruf-Zuschuss 2026 pro Monat | 25.50 EUR/Monat | bmg.leistungsbetraege2026.extended, sgbxi.section40 |
| Entlastungsbetrag pro Monat | 131 EUR/Monat | bmg.entlastungsbetrag, sgbxi.section45b |
So lesen Sie die Tabelle richtig
Die drei Beträge sehen ähnlich aus, funktionieren aber völlig unterschiedlich. Die 42 EUR/Monat sind eine Pauschale, die jeden Monat neu zur Verfügung steht. Die 4180 EUR je Maßnahme sind ein einmaliger Zuschuss pro Umbau. Der Hausnotruf-Zuschuss von 25,50 EUR/Monat läuft dauerhaft, solange das System besteht.
Diese Unterschiede bestimmen, wie Sie vorgehen. Beim Verbrauchsmaterial genügt ein einfacher Antrag, danach läuft es. Beim Umbau brauchen Sie eine Zusage, bevor der erste Handwerker kommt. Beim Hausnotruf reicht meist die Rechnung des Anbieters.
Alle drei Leistungen stehen bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Das ist ungewöhnlich — Pflegegeld und Sachleistung beginnen erst bei Pflegegrad 2. Wer nur Pflegegrad 1 hat, sollte diese drei deshalb besonders im Blick behalten.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: was dazugehört
Gemeint sind Dinge, die verbraucht und nachgekauft werden: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Mundschutz. Kein Rollator, kein Pflegebett — das sind technische Hilfsmittel und laufen über einen anderen Weg.
Der Betrag von 42 EUR/Monat wird nicht ausgezahlt. Üblich sind zwei Wege: Ein Anbieter liefert eine monatliche Box und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, oder Sie kaufen selbst und reichen die Belege ein.
Der Lieferweg ist bequemer, der Kaufweg flexibler. Wer bestimmte Produkte braucht — etwa wegen einer Allergie oder weil die Standardhandschuhe nicht passen — fährt mit Belegen besser.
Was Sie brauchen: den Pflegegrad und eine Erklärung, dass die Pflege zu Hause stattfindet. Mehr verlangt die Kasse für diesen Topf in der Regel nicht.
Wohnumfeld: die Reihenfolge entscheidet
Der Zuschuss von 4180 EUR je Maßnahme ist der größte Einzelbetrag in dieser Tabelle — und der, bei dem am meisten schiefgeht. Der Grund ist fast immer derselbe: Es wurde zuerst gebaut und dann beantragt.
Richtig ist die umgekehrte Reihenfolge. Beschreiben Sie der Pflegekasse, was umgebaut werden soll und warum es die Pflege zu Hause erleichtert, legen Sie einen Kostenvoranschlag bei und warten Sie die Zusage ab.
Als Maßnahme zählt ein zusammenhängender Umbau, nicht jeder einzelne Handgriff. Bad, Türen und Zugang in einem Zug sind eine Maßnahme. Wird später etwas anderes nötig, kann das eine neue Maßnahme sein — die Bewertung liegt bei der Pflegekasse.
Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, ändert das die Rechnung. Klären Sie das vorab, statt zwei getrennte Anträge zu stellen und sich zu wundern.
Zur Miete wohnen ist kein Hindernis, verlangt aber einen zusätzlichen Schritt: die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters. Holen Sie sie schriftlich ein, bevor Sie den Antrag stellen — die Pflegekasse fragt sonst danach und der Vorgang ruht.
Klären Sie im selben Zug, was beim Auszug gilt. Manche Umbauten müssen zurückgebaut werden, andere nicht; das lässt sich vorher regeln und hinterher kaum noch.
Hausnotruf: was der Zuschuss trägt
Die 25,50 EUR/Monat decken die Grundgebühr eines Systems ab: Basisstation, Funksender als Armband oder Kette, Anbindung an eine Zentrale rund um die Uhr.
Nicht abgedeckt sind Zusatzleistungen, die viele Anbieter mitverkaufen — Schlüsselhinterlegung, ein Bereitschaftsdienst, der im Alarmfall vorbeikommt, Sturzsensoren oder eine mobile Variante für unterwegs. Diese Posten zahlen Sie selbst.
Vergleichen Sie deshalb nicht die Gesamtpreise, sondern die Grundgebühren. Ein Anbieter mit niedriger Grundgebühr und teuren Zusätzen kann am Ende mehr kosten als einer mit höherer Grundgebühr und allem inklusive.
Was Sie brauchen: den Pflegegrad, den Vertrag des Anbieters und eine kurze Begründung, warum das Gerät nötig ist — etwa Sturzgefahr oder Alleinleben.
Ein Hinweis aus der Praxis: Das Gerät nützt nur, wenn es getragen wird. Viele Sender liegen auf der Kommode, weil sie unbequem sind oder weil das Tragen als Eingeständnis empfunden wird. Wählen Sie deshalb die Bauform gemeinsam mit der Person, die es tragen soll — Armband, Kette oder Clip machen einen größeren Unterschied als jede technische Zusatzfunktion.
Testen Sie den Alarm einmal bewusst, kurz nach dem Einbau. Das nimmt die Scheu, im Ernstfall zu drücken, und zeigt gleichzeitig, ob die hinterlegten Rufnummern stimmen.
Woran Sie einen brauchbaren Anbieter erkennen
Beim Verbrauchsmaterial ist die Frage nicht der Preis — der Betrag ist gedeckelt — sondern die Zusammenstellung. Ein guter Anbieter fragt, wer pflegt und welche Handgriffe anfallen, und stellt die Box danach zusammen. Ein schlechter schickt allen dasselbe.
Fragen Sie, ob sich die Zusammenstellung ändern lässt, wenn sich der Bedarf ändert. Handschuhe in der falschen Größe oder ein Desinfektionsmittel, das die Haut reizt, landen sonst monatelang ungenutzt im Schrank.
Beim Wohnumfeld ist die wichtigste Eigenschaft Erfahrung mit genau diesen Anträgen. Ein Betrieb, der regelmäßig für Pflegebedürftige umbaut, schreibt den Kostenvoranschlag so, dass die Pflegekasse ihn ohne Rückfrage lesen kann — das spart Wochen.
Beim Hausnotruf zählt die Erreichbarkeit der Zentrale und die Frage, was im Alarmfall tatsächlich passiert. Lassen Sie sich das konkret schildern, nicht als Werbeversprechen: Wer wird angerufen, in welcher Reihenfolge, und wer kommt, wenn niemand erreichbar ist?
Der häufigste Fehler bei allen dreien
Familien beantragen einen der drei Töpfe und lassen die anderen liegen, weil sie annehmen, es sei alles dasselbe. Tatsächlich schließen sie sich nicht aus: Verbrauchsmaterial, ein Umbau und ein Hausnotruf können nebeneinander laufen.
Der zweite Fehler ist das Abwarten. Besonders beim Umbau schieben viele die Sache auf, bis es gar nicht mehr geht — und dann muss es schnell gehen, was die Reihenfolge durcheinanderbringt.
Der dritte: Der Entlastungsbetrag von 131 EUR/Monat wird mit diesen Töpfen verwechselt. Er ist ein vierter, eigener Weg für Betreuungs- und Entlastungsangebote und hat mit Hilfsmitteln nichts zu tun.
Wenn unklar ist, welcher Weg der richtige ist, klären Sie das in einer Pflegeberatung. Ein Anspruch auf Pflegeberatung besteht mit dem Antrag auf Leistungen, und sie kostet Sie nichts.
Ein vierter Fehler ist stiller und teurer: die Pauschale für Verbrauchsmaterial ungenutzt zu lassen. Sie läuft monatlich ab, wird nicht angespart, und über ein Jahr summiert sich das auf einen dreistelligen Betrag, den die Familie sonst aus eigener Tasche zahlt.
Was ein Umbau im Alltag wirklich verändert
Der häufigste Umbau ist das Bad. Eine bodengleiche Dusche statt einer Wanne verändert mehr als jede andere Einzelmaßnahme: Sie macht aus einer Aufgabe, die zwei Personen und zwanzig Minuten braucht, oft wieder etwas, das allein oder mit einer Hand am Griff funktioniert.
Der zweitwichtigste Punkt ist der Zugang zur Wohnung. Drei Stufen am Hauseingang entscheiden darüber, ob jemand noch selbst zum Arzt kommt oder ob jeder Termin eine Organisationsaufgabe wird.
Türverbreiterungen wirken unspektakulär und sind es nicht. Wer mit Rollator oder Rollstuhl unterwegs ist, scheitert im eigenen Zuhause an fünf Zentimetern.
Denken Sie beim Planen nicht nur an heute. Ein Umbau, der die Situation in zwei Jahren mitdenkt, ist selten teurer und erspart einen zweiten Antrag.
Und beziehen Sie die Person ein, um die es geht. Ein Bad, das nach fremden Vorstellungen umgebaut wurde, wird seltener genutzt als eines, bei dem jemand mitentschieden hat, auf welcher Seite der Griff sitzt.
Was sich planen lässt und was nicht
Verbrauchsmaterial und Hausnotruf sind laufende Posten: einmal eingerichtet, laufen sie ohne weiteres Zutun. Der Wohnungsumbau ist ein Projekt mit Vorlauf — Antrag, Zusage, Handwerkertermin, Ausführung.
Rechnen Sie beim Umbau mit mehreren Wochen zwischen Antrag und erstem Handwerkertag. Wer eine Entlassung aus dem Krankenhaus vor sich hat, sollte spätestens dann anfangen, wenn der Entlassungstermin absehbar wird.
Der Sozialdienst des Krankenhauses hilft bei genau dieser Vorbereitung. Er kennt die Formulare, und er weiß, welche Umbauten sich in der Praxis bewährt haben.
Nutzen Sie ihn, solange die Person noch im Haus ist. Nach der Entlassung ist der Sozialdienst formal nicht mehr zuständig, und Sie stehen mit denselben Fragen allein da.
Halten Sie außerdem fest, was Ihnen dort gesagt wurde — Namen, Datum, Empfehlung. In den Wochen nach einer Entlassung passiert viel gleichzeitig, und genau diese Notiz fehlt später.
Wann der Pflegehilfsmittel-Pauschale-Rechner weiterhilft
- 1Pflegegrad prüfenAlle drei Leistungen greifen schon ab Pflegegrad 1.
- 2Topf zuordnenVerbrauchsmaterial monatlich, Umbau je Maßnahme, Hausnotruf laufend.
- 3Beim Umbau zuerst beantragenKostenvoranschlag und Begründung einreichen, Zusage abwarten.
- 4Beim Hausnotruf Grundgebühren vergleichenNicht die Gesamtpreise — Zusatzleistungen sind nicht gedeckt.
Datenstand und Quellen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2026 pro Monat
42 EUR/Monat
Monatliche Pauschale fuer zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (SGB XI 40 Abs. 2) im Jahr 2026.
Quelle: pflegepilot.costFundingPack (bmg.leistungsbetraege2026.extended, sgbxi.section40)
Nur als offizieller Finanzierungskontext zeigen. Kein garantierter Einzelfall-Auszahlbetrag, kein Anbieterpreis.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahme 2026 je Maßnahme
4180 EUR je Maßnahme
Maximaler Zuschuss je wohnumfeldverbessernder Maßnahme (SGB XI 40 Abs. 4) im Jahr 2026.
Quelle: pflegepilot.costFundingPack (bmg.leistungsbetraege2026.extended, sgbxi.section40)
Nur als offizieller Finanzierungskontext zeigen. Kein garantierter Einzelfall-Auszahlbetrag, kein Anbieterpreis.
Hausnotruf-Zuschuss 2026 pro Monat
25.50 EUR/Monat
Monatlicher Zuschuss der Pflegekasse zum Hausnotruf (SGB XI 40) im Jahr 2026.
Quelle: pflegepilot.costFundingPack (bmg.leistungsbetraege2026.extended, sgbxi.section40)
Nur als offizieller Finanzierungskontext zeigen. Kein garantierter Einzelfall-Auszahlbetrag, kein Anbieterpreis.
Entlastungsbetrag pro Monat
131 EUR/Monat
Offizieller monatlicher Entlastungsbetrag als Finanzierungsinformation, sofern die Leistung und Anspruchslogik dazu passen.
Quelle: pflegepilot.costFundingPack (bmg.entlastungsbetrag, sgbxi.section45b)
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Warum wir darüber schreiben
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