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Pflegehilfsmittel, Umbau und Hausnotruf: Zuschüsse 2026

Wie hoch die monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist, was ein Umbau im Wohnumfeld bringt, welcher Zuschuss für den Hausnotruf gilt und wie Sie beides beantragen.

Wolf-Daniel González García Wolf-Daniel González GarcíaVeröffentlicht 13. August 2026Aktualisiert 13. August 202610 Min. LesezeitGründer von PflegeAuswahl✓ Redaktionell geprüft

PflegeAuswahl führt ein öffentliches Verzeichnis ambulanter Pflegedienste, Tagespflegen und Betreuungsangebote. Aus dieser Arbeit stammt die Kenntnis darüber, woran die Organisation von Versorgung in der Praxis scheitert. Fachliche Fragen zu Krankheitsbildern gehören zur behandelnden Ärztin oder zum behandelnden Arzt.

Handwerker montiert einen Haltegriff neben der Badewanne

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei Töpfe, drei Logiken Verbrauchsmaterial läuft monatlich, der Wohnungsumbau je Maßnahme, der Hausnotruf als laufender Zuschuss. Wer sie verwechselt, beantragt beim falschen Weg.
  • 42 EUR/Monat für Verbrauchsmaterial Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Ähnliches. Der Betrag steht ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und muss nicht abgerechnet, aber nachgewiesen werden.
  • Bis 4180 EUR je Maßnahme Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen — bodengleiche Dusche, Rampe, Türverbreiterung, Treppenlift. Der Betrag gilt je Maßnahme, nicht je Jahr.
  • 27,00 EUR/Monat für den Hausnotruf Diesen Betrag zahlt die Pflegekasse seit 1. April 2026 nach ihren Hausnotruf-Verträgen, netto ohne Umsatzsteuer. Der Zuschuss deckt die Grundgebühr eines Hausnotrufsystems ab. Was darüber liegt — etwa ein Bereitschaftsdienst mit Schlüsselhinterlegung — tragen Sie selbst.
  • Vor dem Umbau fragen, nicht danach Beim Wohnumfeld gilt: Erst die Zusage der Pflegekasse einholen, dann bauen. Wer zuerst umbaut, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Hausnotruf 2026: alle Beträge auf einen Blick

Amtliche Beträge für 2026.

LeistungBetrag 2026Quelle
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2026 pro Monat42 EUR/MonatBMG: Leistungsbeträge 2026, SGB XI § 40: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wohnumfeldverbessernde Maßnahme 2026 je Maßnahme4180 EUR je MaßnahmeBMG: Leistungsbeträge 2026, SGB XI § 40: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Hausnotruf-Zuschuss 2026 pro Monat27,00 EUR/MonatGKV-Spitzenverband: Hausnotruf-Verträge, SGB XI § 40: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Entlastungsbetrag pro Monat131 EUR/MonatBMG: Entlastungsbetrag, SGB XI § 45b: Entlastungsbetrag
Leistungsbeträge 2026 nach amtlichen Quellen. Orientierungswerte, keine Einzelfallzusage.

Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026

So lesen Sie die Übersicht richtig

Die drei Beträge sehen ähnlich aus, funktionieren aber völlig unterschiedlich. Die 42 EUR/Monat sind eine Pauschale, die jeden Monat neu zur Verfügung steht. Die 4180 EUR je Maßnahme sind ein einmaliger Zuschuss pro Umbau. Der Hausnotruf-Zuschuss von 27,00 EUR/Monat netto läuft dauerhaft, solange das System besteht.

Diese Unterschiede bestimmen, wie Sie vorgehen. Beim Verbrauchsmaterial genügt ein einfacher Antrag, danach läuft es. Beim Umbau brauchen Sie eine Zusage, bevor der erste Handwerker kommt. Beim Hausnotruf gilt der Kostenvoranschlag des Vertragsanbieters als Ihr Antrag. Erst wenn die Pflegekasse ihn genehmigt hat, darf der Anbieter das Gerät bringen.

Alle drei Leistungen stehen bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Das ist ungewöhnlich — Pflegegeld und Sachleistung beginnen erst bei Pflegegrad 2. Wer nur Pflegegrad 1 hat, sollte diese drei deshalb besonders im Blick behalten.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: was dazugehört

Gemeint sind Dinge, die verbraucht und nachgekauft werden: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Mundschutz. Kein Rollator, kein Pflegebett — das sind technische Hilfsmittel und laufen über einen anderen Weg.

Der Betrag von 42 EUR/Monat wird nicht ausgezahlt. Üblich sind zwei Wege: Ein Anbieter liefert eine monatliche Box und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, oder Sie kaufen selbst und reichen die Belege ein.

Der Lieferweg ist bequemer, der Kaufweg flexibler. Wer bestimmte Produkte braucht — etwa wegen einer Allergie oder weil die Standardhandschuhe nicht passen — fährt mit Belegen besser.

Was Sie brauchen: den Pflegegrad und eine Erklärung, dass die Pflege zu Hause stattfindet. Mehr verlangt die Kasse für diesen Topf in der Regel nicht.

Wohnumfeld: die Reihenfolge entscheidet

Der Zuschuss von 4180 EUR je Maßnahme ist der größte Einzelbetrag in dieser Übersicht — und der, bei dem am meisten schiefgeht. Der Grund ist fast immer derselbe: Es wurde zuerst gebaut und dann beantragt.

Richtig ist die umgekehrte Reihenfolge. Beschreiben Sie der Pflegekasse, was umgebaut werden soll und warum es die Pflege zu Hause erleichtert, legen Sie einen Kostenvoranschlag bei und warten Sie die Zusage ab.

Als Maßnahme zählt ein zusammenhängender Umbau, nicht jeder einzelne Handgriff. Bad, Türen und Zugang in einem Zug sind eine Maßnahme. Wird später etwas anderes nötig, kann das eine neue Maßnahme sein — die Bewertung liegt bei der Pflegekasse.

Wohnen mehrere Menschen mit Pflegegrad zusammen, ändert das die Rechnung. Klären Sie das vorab, statt zwei getrennte Anträge zu stellen und sich zu wundern.

Zur Miete wohnen ist kein Hindernis, verlangt aber einen zusätzlichen Schritt: die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters. Holen Sie sie schriftlich ein, bevor Sie den Antrag stellen — die Pflegekasse fragt sonst danach und der Vorgang ruht.

Klären Sie im selben Zug, was beim Auszug gilt. Manche Umbauten müssen zurückgebaut werden, andere nicht; das lässt sich vorher regeln und hinterher kaum noch.

Hausnotruf: was der Zuschuss trägt

Die 27,00 EUR/Monat netto decken die Grundgebühr eines Systems ab: Basisstation, Funksender als Armband oder Kette, Anbindung an eine Zentrale rund um die Uhr. Der Betrag gilt seit 1. April 2026 nach den Hausnotruf-Verträgen der Pflegekassen. Ist der Anbieter umsatzsteuerpflichtig, darf er die Umsatzsteuer zusätzlich abrechnen.

Nicht abgedeckt sind Zusatzleistungen, die viele Anbieter mitverkaufen — Schlüsselhinterlegung, ein Bereitschaftsdienst, der im Alarmfall vorbeikommt, Sturzsensoren oder eine mobile Variante für unterwegs. Diese Posten zahlen Sie selbst.

Die Pflegekasse zahlt jedem Vertragsanbieter denselben Nettopreis. Vergleichen Sie deshalb die Zusatzleistungen, die Sie selbst zahlen.

Als Antrag gilt der Kostenvoranschlag des Vertragsanbieters. Das Gerät darf der Anbieter erst nach der Genehmigung durch die Pflegekasse bringen.

Ein Hinweis aus der Praxis: Das Gerät nützt nur, wenn es getragen wird. Viele Sender liegen auf der Kommode, weil sie unbequem sind oder weil das Tragen als Eingeständnis empfunden wird. Wählen Sie deshalb die Bauform gemeinsam mit der Person, die es tragen soll — Armband, Kette oder Clip machen einen größeren Unterschied als jede technische Zusatzfunktion.

Testen Sie den Alarm einmal bewusst, kurz nach dem Einbau. Das nimmt die Scheu, im Ernstfall zu drücken, und zeigt gleichzeitig, ob die hinterlegten Rufnummern stimmen.

Woran Sie einen brauchbaren Anbieter erkennen

Beim Verbrauchsmaterial ist die Frage nicht der Preis — der Betrag ist gedeckelt — sondern die Zusammenstellung. Ein guter Anbieter fragt, wer pflegt und welche Handgriffe anfallen, und stellt die Box danach zusammen. Ein schlechter schickt allen dasselbe.

Fragen Sie, ob sich die Zusammenstellung ändern lässt, wenn sich der Bedarf ändert. Handschuhe in der falschen Größe oder ein Desinfektionsmittel, das die Haut reizt, landen sonst monatelang ungenutzt im Schrank.

Beim Wohnumfeld ist die wichtigste Eigenschaft Erfahrung mit genau diesen Anträgen. Ein Betrieb, der regelmäßig für Menschen mit Pflegegrad umbaut, schreibt den Kostenvoranschlag so, dass die Pflegekasse ihn ohne Rückfrage lesen kann — das spart Wochen.

Beim Hausnotruf zählt die Erreichbarkeit der Zentrale und die Frage, was im Alarmfall wirklich passiert. Lassen Sie sich das konkret schildern, nicht als Werbeversprechen: Wer wird angerufen, in welcher Reihenfolge, und wer kommt, wenn niemand erreichbar ist?

Der häufigste Fehler bei allen dreien

Familien beantragen einen der drei Töpfe und lassen die anderen liegen, weil sie annehmen, es sei alles dasselbe. Tatsächlich schließen sie sich nicht aus: Verbrauchsmaterial, ein Umbau und ein Hausnotruf können nebeneinander laufen.

Der zweite Fehler ist das Abwarten. Besonders beim Umbau schieben viele die Sache auf, bis es gar nicht mehr geht — und dann muss es schnell gehen, was die Reihenfolge durcheinanderbringt.

Der dritte: Der Entlastungsbetrag von 131 EUR/Monat wird mit diesen Töpfen verwechselt. Er ist ein vierter, eigener Weg für Betreuungs- und Entlastungsangebote und hat mit Hilfsmitteln nichts zu tun.

Wenn unklar ist, welcher Weg der richtige ist, klären Sie das in einer Pflegeberatung. Ein Anspruch auf Pflegeberatung besteht mit dem Antrag auf Leistungen, und sie kostet Sie nichts.

Ein vierter Fehler ist stiller und teurer: die Pauschale für Verbrauchsmaterial ungenutzt zu lassen. Sie läuft monatlich ab, wird nicht angespart, und über ein Jahr summiert sich das auf einen dreistelligen Betrag, den die Familie sonst aus eigener Tasche zahlt.

Was ein Umbau im Alltag wirklich verändert

Der häufigste Umbau ist das Bad. Eine bodengleiche Dusche statt einer Wanne verändert mehr als jede andere Einzelmaßnahme: Sie macht aus einer Aufgabe, die zwei Personen und zwanzig Minuten braucht, oft wieder etwas, das allein oder mit einer Hand am Griff funktioniert.

Der zweitwichtigste Punkt ist der Zugang zur Wohnung. Drei Stufen am Hauseingang entscheiden darüber, ob jemand noch selbst zum Arzt kommt oder ob jeder Termin eine Organisationsaufgabe wird.

Türverbreiterungen wirken unspektakulär und sind es nicht. Wer mit Rollator oder Rollstuhl unterwegs ist, scheitert im eigenen Zuhause an fünf Zentimetern.

Denken Sie beim Planen nicht nur an heute. Ein Umbau, der die Situation in zwei Jahren mitdenkt, ist selten teurer und erspart einen zweiten Antrag.

Und beziehen Sie die Person ein, um die es geht. Ein Bad, das nach fremden Vorstellungen umgebaut wurde, wird seltener genutzt als eines, bei dem jemand mitentschieden hat, auf welcher Seite der Griff sitzt.

Was sich planen lässt und was nicht

Verbrauchsmaterial und Hausnotruf sind laufende Posten: einmal eingerichtet, laufen sie ohne weiteres Zutun. Der Wohnungsumbau ist ein Projekt mit Vorlauf — Antrag, Zusage, Handwerkertermin, Ausführung.

Rechnen Sie beim Umbau mit mehreren Wochen zwischen Antrag und erstem Handwerkertag. Wer eine Entlassung aus dem Krankenhaus vor sich hat, sollte spätestens dann anfangen, wenn der Entlassungstermin absehbar wird.

Der Sozialdienst des Krankenhauses hilft bei genau dieser Vorbereitung. Er kennt die Formulare, und er weiß, welche Umbauten sich in der Praxis bewährt haben.

Nutzen Sie ihn, solange die Person noch im Haus ist. Nach der Entlassung ist der Sozialdienst formal nicht mehr zuständig, und Sie stehen mit denselben Fragen allein da.

Halten Sie außerdem fest, was Ihnen dort gesagt wurde — Namen, Datum, Empfehlung. In den Wochen nach einer Entlassung passiert viel gleichzeitig, und genau diese Notiz fehlt später.

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Wann der Pflegehilfsmittel-Pauschale-Rechner weiterhilft

  1. 1

    Pflegegrad prüfen

    Alle drei Leistungen greifen schon ab Pflegegrad 1.

  2. 2

    Topf zuordnen

    Verbrauchsmaterial monatlich, Umbau je Maßnahme, Hausnotruf laufend.

  3. 3

    Beim Umbau zuerst beantragen

    Kostenvoranschlag und Begründung einreichen, Zusage abwarten.

  4. 4

    Beim Hausnotruf Zusatzleistungen vergleichen

    Fragen Sie, was die Zusatzleistungen kosten, die Sie selbst zahlen.

Pflegehilfsmittel-Pauschale berechnen

Weitere Schnellreferenzen und Rechner

Zum Nachlesen

Die Beträge und Regeln in diesem Ratgeber kommen von diesen Stellen.

Wolf-Daniel González García

Über diesen Ratgeber

Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl

Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.

„Ich habe meinen Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen gemacht: ein Jahr lang Hausbesuche bei pflegebedürftigen Menschen, Essen ausliefern, Wohnungen aufräumen, Einkäufe für sie und mit ihnen, alles, was anfiel. Oft waren wir das einzige Gesicht, das sie am Tag gesehen haben. Man bekommt tagtäglich alles mit, auch wenn es bergab geht und Menschen sterben. Das hat mich nicht losgelassen.“

Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Der Prüfumfang ist im Freigabenachweis dokumentiert. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Ab welchem Pflegegrad gibt es diese Leistungen?

Alle drei stehen bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Das unterscheidet sie von Pflegegeld und Pflegesachleistung, die erst ab Pflegegrad 2 beginnen.

Bekomme ich die 42 EUR/Monat ausgezahlt?

Nein. Entweder liefert ein Anbieter monatlich und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, oder Sie kaufen selbst und reichen die Belege ein. Der Betrag ist eine Obergrenze, keine Auszahlung.

Kann ich den Umbau vorfinanzieren und später abrechnen?

Davon ist dringend abzuraten. Holen Sie erst die Zusage der Pflegekasse ein und beginnen Sie dann. Wer zuerst baut, riskiert, die Kosten selbst zu tragen.

Was brauche ich für den Antrag?

Für Verbrauchsmaterial den Pflegegrad und die Angabe, dass zu Hause gepflegt wird. Für den Umbau zusätzlich einen Kostenvoranschlag und eine Begründung. Für den Hausnotruf gilt der Kostenvoranschlag des Vertragsanbieters als Ihr Antrag; das Gerät kommt erst nach der Genehmigung durch die Pflegekasse.

Schließen sich die drei Töpfe gegenseitig aus?

Nein, sie laufen nebeneinander. Verbrauchsmaterial, ein Umbau und ein Hausnotruf können gleichzeitig bewilligt sein. Auch der Entlastungsbetrag von 131 EUR/Monat ist davon unabhängig.

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