Erklärung zur Barrierefreiheit
PflegeAuswahl soll für möglichst viele Menschen selbstständig nutzbar sein. Diese Erklärung beschreibt den derzeit geprüften Stand, bekannte Einschränkungen und den Weg für Rückmeldungen.
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für das öffentliche Webangebot von PflegeAuswahl. Interne Pilot-, Administrations- und Anbieterbereiche sind nicht vollständig Teil der unten beschriebenen Stichprobe.
2. Stand der Vereinbarkeit
Das öffentliche Webangebot ist nach der derzeitigen Selbstbewertung teilweise vereinbar mit den Anforderungen an barrierefreie digitale Dienstleistungen. Eine umfassende Prüfung nach WCAG 2.2, EN 301 549 oder durch eine unabhängige Prüfstelle wurde noch nicht durchgeführt. Deshalb wird keine umfassende Konformität behauptet.
3. Geprüfte Stichprobe
Am 26. Juli 2026 wurden echte, lokal gerenderte Seiten stichprobenartig untersucht:
- Startseite /
- Anbieterverzeichnis /anbieter
- Anfragefluss /anfrage
- Kontaktseite /contact
- Datenschutzhinweise /datenschutz
Geprüft wurden die vorhandenen Hauptüberschriften und Hauptinhaltsbereiche, Alternativtexte von Bildern, zugängliche Namen von Schaltflächen, Beschriftungen der Kontaktfelder, grober Seitenüberlauf sowie ausgewählte mobile Darstellungen bei 390 Pixeln Breite. Die Prüfung war eine technische und manuelle Stichprobe, keine vollständige Barrierefreiheitsprüfung.
4. Bekannte Einschränkungen
- Kein Sprunglink zum Hauptinhalt: Auf den geprüften Seiten mit öffentlicher Navigation fehlt ein überspringbarer Sprunglink. Tastaturnutzende müssen deshalb die Navigation durchlaufen, bevor sie den Hauptinhalt erreichen.
- Fortschrittsanzeige im Anfragefluss: Das Fortschrittselement besitzt derzeit keinen ausdrücklich zugeordneten zugänglichen Namen. Außerdem wird der Fokus beim Wechsel zwischen Schritten nicht gezielt auf die neue Überschrift gesetzt. Die Orientierung mit Screenreader oder ausschließlich per Tastatur kann dadurch erschwert sein.
- Datenschutztabelle auf kleinen Bildschirmen: Die horizontal scrollbare Verarbeiter-Tabelle ist bei 390 Pixeln breiter als ihr sichtbarer Bereich. Der Scrollbereich ist derzeit nicht separat per Tastatur fokussierbar.
5. Ungeprüfte Bereiche
Die folgenden Punkte sind ungeprüft oder nur punktuell betrachtet und dürfen nicht als bestanden verstanden werden:
- Nutzung mit konkreten Screenreadern wie VoiceOver, NVDA oder TalkBack.
- Vollständige Tastaturbedienung sämtlicher Menüs, Dialoge, Auswahlfelder und aller Schritte des Anfrageflusses.
- Textvergrößerung und Seitenzoom bei 200 und 400 Prozent.
- Messung aller Text-, Fokus-, Status- und Interaktionskontraste.
- Nutzung mit erzwungenen Kontrastfarben, reduzierter Bewegung, Spracheingabe oder Schaltersteuerung.
- Fehlerbehandlung und Rückmeldungen nach dem tatsächlichen Absenden aller Formulare.
- E-Mails, herunterladbare Dokumente und eingebundene oder weiterleitende Dienste Dritter.
- Nicht öffentliche Pilot-, Administrations- und Anbieterbereiche.
6. Bereits beobachtete Merkmale
In der Stichprobe hatten die fünf Seiten jeweils einen Hauptinhaltsbereich und eine Hauptüberschrift. Die geprüften Bilder besaßen Alternativtexte, die geprüften Schaltflächen zugängliche Namen und die Felder des Kontaktformulars sichtbare Beschriftungen. Diese Beobachtungen gelten nur für die genannte Stichprobe und ersetzen keine Gesamtprüfung.
7. Feedback und Kontakt
Wer auf eine Barriere stößt oder Informationen in einer anderen zugänglichen Form benötigt, kann das Kontaktformular verwenden. Hilfreich sind die betroffene Seite, eine kurze Beschreibung der Barriere, das verwendete Gerät und – soweit bekannt – Browser oder assistive Technik. PflegeAuswahl prüft die Rückmeldung und meldet sich zum weiteren Vorgehen.
8. Durchsetzungsverfahren
Wenn eine Rückmeldung nicht zufriedenstellend bearbeitet wird, können Verbraucherinnen und Verbraucher sich wegen einer nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfassten digitalen Dienstleistung an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – Anstalt öffentlichen Rechts
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Informationen und Kontakt der MLBF
Zusätzlich informiert die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz über ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren.
9. Erstellung und Aktualisierung
Diese Erklärung wurde am 26. Juli 2026 auf Grundlage der genannten Selbstbewertung erstellt. Sie wird nach weiteren Prüfungen und wesentlichen Änderungen des Angebots aktualisiert.
