Zum Nachlesen
Die Beträge und Regeln in diesem Ratgeber kommen von diesen Stellen.
- Bundesgesundheitsministerium Ambulante Pflegesachleistungen – die Erklärung des Bundesgesundheitsministeriums für Versicherte
Aufgerufen am 02. Juli 2026
- Bundesgesundheitsministerium Angebote zur Unterstützung im Alltag – die Erklärung des Bundesgesundheitsministeriums für Versicherte
Aufgerufen am 30. Juli 2026
- MAGS NRW Unterstützung im Alltag – was das Land Nordrhein-Westfalen dazu regelt
Aufgerufen am 02. Juli 2026
- SGB XI § 7a Pflegeberatung – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 11. August 2026
- Bundesgesundheitsministerium Leistungsbeträge 2026 – die Übersicht des Ministeriums zum Herunterladen
Aufgerufen am 02. Juli 2026
- § 45b SGB XI Entlastungsbetrag – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 02. Juli 2026
Passende Anbieter vor Ort
Haushaltshilfe zu Hause in Ihrer Stadt
Zahlen: unser Verzeichnis 2026. So rechnen wir
Kein Dienst zahlt uns dafür, in dieser Liste zu stehen. PflegeAuswahl kostet Familien und Anbieter nichts, und niemand kann einen besseren Platz in der Liste kaufen.

Über diesen Ratgeber
Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl
Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.
„Ich habe meinen Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen gemacht: ein Jahr lang Hausbesuche bei pflegebedürftigen Menschen, Essen ausliefern, Wohnungen aufräumen, Einkäufe für sie und mit ihnen, alles, was anfiel. Oft waren wir das einzige Gesicht, das sie am Tag gesehen haben. Man bekommt tagtäglich alles mit, auch wenn es bergab geht und Menschen sterben. Das hat mich nicht losgelassen.“
Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Der Prüfumfang ist im Freigabenachweis dokumentiert. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.
Alle Ratgeber von Wolf-Daniel →Weitere Ratgeber

Angesparter Entlastungsbetrag: Wofür und bis wann?
Wofür Sie angesparten Entlastungsbetrag ausgeben dürfen, bis wann das Guthaben aus dem Vorjahr reicht und was auf der Rechnung stehen muss, damit die Pflegekasse zahlt.

Entlastungsbetrag einreichen: Welche Rechnungen zählen
Welche Rechnungen der Entlastungsbetrag bezahlt, was auf der Quittung stehen muss und wie Sie das Geld bei der Pflegekasse zurückholen, mit Rechenbeispiel über mehrere Monate.
Pflegedienste in Bonn: Hilfe für pflegende Ehepartner
Wie Sie in Bonn einen Pflegedienst finden, wenn der Ehepartner die Pflege nicht mehr allein schafft, was die Pflegekasse 2026 zahlt und worauf Sie beim Prüfbericht achten.
Häufige Fragen
Bekomme ich durch die Umwandlung mehr Geld?
Nein. Das Budget bleibt gleich groß, es wird nur anders verwendet. Was in die Alltagshilfe fließt, steht für den Pflegedienst nicht mehr zur Verfügung.
Kann ich meine bisherige Haushaltshilfe darüber bezahlen?
In der Regel nicht. Das Angebot muss nach Landesrecht anerkannt sein; eine privat beschäftigte Kraft erfüllt diese Voraussetzung meist nicht, auch wenn sie dieselbe Arbeit macht.
Was brauche ich für den Antrag?
Den Pflegegrad, die letzte Abrechnung des Pflegedienstes und den Nachweis, dass das gewünschte Angebot anerkannt ist. Den Nachweis liefert der Anbieter.
Ersetzt die Umwandlung den Entlastungsbetrag?
Nein, beides läuft nebeneinander. Der Entlastungsbetrag von 131 EUR/Monat kommt aus einem eigenen Topf. Schöpfen Sie ihn zuerst aus, bevor Sie Sachleistungsbudget umwidmen.
Kann ich die Aufteilung später ändern?
Ja. Sie ist keine Entscheidung für immer. Teilen Sie der Pflegekasse jede Änderung mit, sonst rechnet sie weiter nach dem alten Schlüssel.

