Zum Nachlesen
Die Beträge und Regeln in diesem Ratgeber kommen von diesen Stellen.
- Bundesgesundheitsministerium Angebote zur Unterstützung im Alltag – die Erklärung des Bundesgesundheitsministeriums für Versicherte
Aufgerufen am 30. Juli 2026
- MAGS NRW Unterstützung im Alltag – was das Land Nordrhein-Westfalen dazu regelt
Aufgerufen am 02. Juli 2026
- gesund.bund.de Entlastungsbetrag – das Gesundheitsportal des Bundes in einfachen Worten
Aufgerufen am 02. Juli 2026
- § 45b SGB XI Entlastungsbetrag – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 02. Juli 2026
Passende Anbieter vor Ort
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung zu Hause in Ihrer Stadt
Zahlen: unser Verzeichnis 2026. So rechnen wir
Kein Dienst zahlt uns dafür, in dieser Liste zu stehen. PflegeAuswahl kostet Familien und Anbieter nichts, und niemand kann einen besseren Platz in der Liste kaufen.

Über diesen Ratgeber
Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl
Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.
„Ich bin ein Jahr lang zu pflegebedürftigen Menschen nach Hause gefahren. Ich weiß, wie viel davon abhängt, dass überhaupt jemand regelmäßig kommt.“
Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Der Prüfumfang ist im Freigabenachweis dokumentiert. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.
Alle Ratgeber von Wolf-Daniel →Weitere Ratgeber

Angesparter Entlastungsbetrag: Wofür und bis wann?
Wofür Sie angesparten Entlastungsbetrag ausgeben dürfen, bis wann das Guthaben aus dem Vorjahr reicht und was auf der Rechnung stehen muss, damit die Pflegekasse zahlt.

Entlastungsbetrag einreichen: Welche Rechnungen zählen
Welche Rechnungen der Entlastungsbetrag bezahlt, was auf der Quittung stehen muss und wie Sie das Geld bei der Pflegekasse zurückholen, mit Rechenbeispiel über mehrere Monate.
Pflegedienste in Bonn: Hilfe für pflegende Ehepartner
Wie Sie in Bonn einen Pflegedienst finden, wenn der Ehepartner die Pflege nicht mehr allein schafft, was die Pflegekasse 2026 zahlt und worauf Sie beim Prüfbericht achten.
Weiterführende Seiten
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, ob ein Angebot anerkannt ist?
Lassen Sie sich die Anerkennung schriftlich zeigen und prüfen Sie sie in der Übersicht Ihres Bundeslandes. In Nordrhein-Westfalen stellt das Land dafür den Angebotsfinder NRW bereit.
Gilt eine Anerkennung bundesweit?
Nein. Die Anerkennungsvoraussetzungen sind je Bundesland in Landesverordnungen unterschiedlich geregelt. In Nordrhein-Westfalen regelt die Anerkennungs- und Förderungsverordnung die Anerkennung.
Darf meine Nachbarin über den Entlastungsbetrag abrechnen?
Das hängt vom Landesrecht ab und lässt sich hier nicht allgemein beantworten. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, welche Nachweise Ihr Bundesland verlangt — und klären Sie das, bevor Stunden geleistet werden.
Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?
Nein. Der Entlastungsbetrag von 131 EUR/Monat steht Menschen mit den Pflegegraden 1 bis 5 zu, die zu Hause gepflegt werden, und muss nicht beantragt werden. Ausgezahlt wird er nicht, sondern gegen Rechnungen oder Quittungen erstattet.
Was passiert mit nicht genutztem Budget?
Es lässt sich ansparen und bis spätestens zum 30. Juni des Folgejahres ausgeben. Prüfen Sie im Herbst bei Ihrer Pflegekasse, wie viel noch offen ist.
Welche Arten von Angeboten gibt es?
Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden und Angebote zur Entlastung im Alltag. Die Anerkennung sagt auch, in welche dieser Gruppen ein Angebot fällt.

