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Entlastungsbetrag

Entlastungsbetrag einreichen: Welche Rechnungen zählen

Welche Rechnungen der Entlastungsbetrag bezahlt, was auf der Quittung stehen muss und wie Sie das Geld bei der Pflegekasse zurückholen, mit Rechenbeispiel über mehrere Monate.

Wolf-Daniel González García Wolf-Daniel González GarcíaVeröffentlicht 13. August 2026Aktualisiert 12. Oktober 20269 Min. LesezeitGründer von PflegeAuswahl✓ Redaktionell geprüft
Tochter steckt am Küchentisch Rechnungen in einen Umschlag für die Pflegekasse

Das Wichtigste in Kürze

  • Betrag Jeden Monat stehen 131 Euro bereit, seit dem 1. Januar 2025, für alle Pflegegrade gleich.
  • Kein Antrag vorher Sie nutzen die Hilfe zuerst und reichen danach die bezahlte Rechnung bei der Pflegekasse ein.
  • Wofür Tagespflege und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ein Pflegedienst mit Zulassung der Kasse und Alltagshilfen, die vom Land anerkannt sind.
  • Pflegegrad 1 Wer Pflegegrad 1 hat, kann mit dem Betrag auch einen Pflegedienst bezahlen, der beim Waschen und Anziehen hilft.
  • Ab Pflegegrad 2 Ab Pflegegrad 2 zahlt der Betrag keine Hilfe beim Waschen und Anziehen durch den Pflegedienst.
  • Die Rechnung Auf der Rechnung muss stehen, welche Hilfe erbracht wurde und zu welcher Art von Leistung sie gehört.

Bevor Sie die erste Rechnung einreichen

Ihr Angehöriger muss zu Hause gepflegt werden, und die Hilfe muss zu den Leistungen gehören, die der Entlastungsbetrag bezahlt. Dann stehen jeden Monat 131 Euro bereit, und zwar seit dem 1. Januar 2025 in jedem Pflegegrad gleich, auch bei Pflegegrad 1. Wer pflegt, spielt keine Rolle.

Ausgezahlt wird nichts. Die Pflegekasse erstattet, was Sie bezahlt und mit einer Rechnung oder Quittung nachweisen, und was in einem Monat übrig bleibt, wandert in die folgenden Monate. Reste aus einem Kalenderjahr lassen sich noch bis zum Ende des folgenden Halbjahres nutzen, also bis zum 30. Juni. Danach verfallen sie.

Wofür darf der Entlastungsbetrag eingesetzt werden?

Vier Arten von Hilfe kommen in Frage, und jede Rechnung muss zu einer davon gehören. Geht Ihr Vater tagsüber in eine Tagespflege oder nachts in eine Nachtpflege, zahlt der Betrag mit. Verbringt er nach der Klinik ein paar Wochen in der Kurzzeitpflege, bekommen Sie auch diese Rechnung aus dem Betrag zurück.

Ein Pflegedienst mit Zulassung der Kasse darf ebenfalls über den Betrag abrechnen, etwa für Hilfe im Haushalt oder für Betreuung am Nachmittag, und dasselbe gilt für einen zugelassenen Betreuungsdienst. Die vierte Art sind Angebote zur Unterstützung im Alltag. Dazu zählen Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz, Helferkreise, die pflegende Angehörige stundenweise entlasten, Alltagsbegleiterinnen, Pflegebegleiter und Dienste für den Haushalt. Ein solches Angebot muss in Ihrem Bundesland anerkannt sein.

Für Ihren Vater kann das heißen, dass er einmal in der Woche einen Nachmittag in einer Betreuungsgruppe verbringt oder dass eine Helferin mit ihm einkaufen geht, während Sie arbeiten.

Bei Tagespflege, Nachtpflege und Kurzzeitpflege erstatten die Pflegekassen in ihrer Praxis aus dem Betrag auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Einen festen Anspruch darauf gibt es nicht. Fragen Sie vorher bei Ihrer Pflegekasse nach.

Gilt bei Pflegegrad 1 etwas anderes?

Ja, beim Pflegedienst. Wer Pflegegrad 1 hat, kann mit dem Betrag auch einen Pflegedienst bezahlen, der beim Waschen, Duschen oder Anziehen hilft. Ab Pflegegrad 2 zahlt der Betrag keine Hilfe beim Waschen und Anziehen durch den Pflegedienst. Diese Hilfe läuft dann über das Budget für Pflegesachleistungen, und der Entlastungsbetrag bleibt für Betreuung und Haushalt.

Für die Rechnung heißt das, dass ein Pflegedienst ab Pflegegrad 2 Pflege und Betreuung getrennt ausweisen sollte. Steht beides in einer Summe, kann die Pflegekasse den Teil für Betreuung und Haushalt nicht dem Entlastungsbetrag zuordnen.

Ist der Anbieter in Ihrem Bundesland anerkannt?

Anerkannt wird eine Alltagshilfe von einer Behörde des Landes, nicht von der Pflegekasse, und was ein Anbieter dafür vorweisen muss, ist von Land zu Land verschieden. Ein anerkanntes Angebot hat ein Konzept, in dem unter anderem seine Leistungen und die Kosten stehen, die es in Rechnung stellt.

Welche Angebote in Ihrer Nähe dazugehören, erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse. Sie veröffentlicht Listen mit Anbietern und Preisen. Ein Pflegestützpunkt hilft weiter, wenn es vor Ort kaum Angebote gibt.

Auch beim Preis gibt es eine Grenze. Ein Anbieter darf für diese Hilfen nicht mehr verlangen als zugelassene Pflegeeinrichtungen für vergleichbare Leistungen, und die Länder können dafür genauere Obergrenzen festlegen. Hilft eine Nachbarin, kommt es ebenfalls auf das Land an. In einigen Bundesländern können auch Privatpersonen über den Entlastungsbetrag abrechnen, in der Regel erst nach einem Pflegekurs, und mit der gepflegten Person verwandt sein oder mit ihr zusammenwohnen dürfen sie in der Regel nicht. Welche Regeln in Ihrem Bundesland gelten, sagt Ihnen die Pflegekasse.

Ohne Anerkennung gibt es für eine Alltagshilfe kein Geld zurück, auch nicht fürs Putzen.

Der Antrag auf Entlastungsbetrag auf einen Blick

Leistungsbeträge 2026
DetailInformation
Entlastungsbetrag pro Monat131 EUR/Monat
Antrag vorherNicht nötig
Was Sie einreichenBezahlte Rechnung oder Quittung mit den erbrachten Leistungen
WoPflegekasse oder private Pflegeversicherung
Ohne VorstreckenBetrag an den Anbieter abtreten

Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026

So reichen Sie die Rechnung ein

Sie bezahlen die Hilfe, prüfen die Rechnung und schicken sie mit der Bitte um Erstattung an die Pflegekasse, bei privater Versicherung an das Versicherungsunternehmen. Aus Rechnung und Antrag muss hervorgehen, wofür die Kosten entstanden sind und welchen Betrag Sie aus dem Entlastungsbetrag erstattet haben möchten. Bekommt Ihr Angehöriger Beihilfe, reichen Sie einen Teil der Kosten außerdem bei der Stelle ein, die seine Beihilfe bearbeitet.

Dieter ist 78 Jahre alt, hat Pflegegrad 2 und ist im Januar nach einem Klinikaufenthalt in seine Wohnung in Düsseldorf zurückgekehrt, wo seine Tochter Petra die Hilfe organisiert. Von Januar bis März hat niemand eine Rechnung eingereicht, also sammeln sich dreimal 131 Euro an, zusammen 393 Euro. Im April kommen weitere 131 Euro dazu, und das Guthaben liegt bei 524 Euro. Petra findet eine Alltagsbegleiterin aus einem in Nordrhein-Westfalen anerkannten Angebot, die Dieter zum Einkaufen begleitet und bei ihm putzt, und ihre Rechnung für den April lautet auf 410 Euro. Erstattet die Pflegekasse diese Rechnung, bleiben noch 114 Euro für die nächsten Monate.

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?

Nein, nicht vorab. Das Geld steht Ihrem Angehörigen zu, sobald er mit Pflegegrad zu Hause gepflegt wird, auch wenn noch niemand mit der Pflegekasse darüber gesprochen hat. Beantragt wird nur die Erstattung, zusammen mit der Rechnung.

Wer nichts vorstrecken möchte, kann den Betrag an den Anbieter abtreten. Der rechnet dann direkt mit der Pflegekasse ab. Lassen Sie sich trotzdem jeden Monat zeigen, was abgerechnet wurde, denn sonst verlieren Sie den Überblick über das Guthaben.

Was muss auf der Rechnung stehen?

Auf der Rechnung oder Quittung müssen die erbrachten Leistungen stehen, und es muss zu erkennen sein, ob sie zur Tagespflege oder Nachtpflege, zur Kurzzeitpflege, zum Pflegedienst oder zu einer Alltagshilfe gehören. Ein Zettel mit einem Gesamtbetrag reicht nicht. Kommt ein Pflegedienst ohnehin für die Pflege, lassen Sie im Vertrag festhalten, welche Einsätze über den Entlastungsbetrag laufen, wie oft sie kommen und was sie kosten.

Einen Musterbrief für die Erstattung bieten die Verbraucherzentralen an.

Was passiert nach dem Einreichen?

Die Pflegekasse prüft die Rechnung und erstattet höchstens so viel, wie Guthaben vorhanden ist. Ob sie eine bestimmte Rechnung übernimmt, entscheidet sie selbst. Bis wann sie Rechnungen annimmt, fragen Sie am besten beim ersten Anruf mit.

Im Beispiel von Dieter kommen im Mai zu den 114 Euro wieder 131 Euro dazu, zusammen 245 Euro. Mehr erstattet die Kasse von der nächsten Rechnung nicht.

Legen Sie jede Erstattung zur passenden Rechnung und schreiben Sie den Rest auf. So sehen Sie im Herbst, wie viel bis Silvester noch offen ist und was davon bis Ende Juni ausgegeben sein muss. Wer den Überblick verliert, kann bei der Pflegekasse nachfragen, wie viel noch zur Verfügung steht.

Sie suchen Hilfe in Ihrer Nähe? Stellen Sie eine kostenlose Anfrage.

Mit dem Rechner nachrechnen

  1. 1

    Rechnungen des Monats sammeln

    Legen Sie alle Rechnungen zusammen, die in diesem Monat über den Entlastungsbetrag laufen sollen.

  2. 2

    Genutzten Betrag eintragen

    Tragen Sie die Summe in das Feld für den in diesem Monat bereits genutzten Betrag ein.

  3. 3

    Rest ablesen

    Der Rechner zeigt, was vom Monatsbetrag noch verfügbar ist.

  4. 4

    Reste aus Vormonaten dazurechnen

    Der Rechner zählt nur den laufenden Monat, Reste aus früheren Monaten rechnen Sie selbst dazu oder erfragen sie bei der Pflegekasse.

Entlastungsbetrag berechnen

Der Entlastungsbetrag in Zahlen

Offizielle Beträge 2026.

LeistungBetrag 2026Gültig abQuelle
Entlastungsbetrag pro Monat131 EUR/Monat1. Januar 2025BMG: Entlastungsbetrag, SGB XI § 45b: Entlastungsbetrag
Leistungsbeträge 2026 nach amtlichen Quellen. Orientierungswerte, keine Einzelfallzusage.

Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026

Weitere Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Zum Nachlesen

Die Beträge und Regeln in diesem Ratgeber kommen von diesen Stellen.

Prüfung und Korrekturen

Seit der Veröffentlichung am 13. August 2026 wurde nichts korrigiert.

Zuletzt geprüft am 12. Oktober 2026. Nächste Prüfung: 09. April 2027.

Passende Anbieter vor Ort

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Wolf-Daniel González García

Über diesen Ratgeber

Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl

Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.

„Ich habe meinen Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen gemacht: ein Jahr lang Hausbesuche bei pflegebedürftigen Menschen, Essen ausliefern, Wohnungen aufräumen, Einkäufe für sie und mit ihnen, alles, was anfiel. Oft waren wir das einzige Gesicht, das sie am Tag gesehen haben. Man bekommt tagtäglich alles mit, auch wenn es bergab geht und Menschen sterben. Das hat mich nicht losgelassen.“

Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Der Prüfumfang ist im Freigabenachweis dokumentiert. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich ein paar Monate nichts einreiche?

Das Geld bleibt stehen und sammelt sich. Was am Jahresende übrig ist, bleibt bis zur Mitte des nächsten Jahres nutzbar und verfällt danach.

Welche Rechnungen erstattet die Kasse aus dem Betrag?

Für Tagespflege und Nachtpflege, für Kurzzeitpflege, für einen Pflegedienst mit Zulassung, ab Pflegegrad 2 aber ohne Hilfe beim Waschen und Anziehen, und für Alltagshilfen, die vom Land anerkannt sind.

Wie viel Geld steht im Monat zur Verfügung?

Bis zu 131 Euro im Monat, in jedem Pflegegrad gleich, dazu Reste aus früheren Monaten.

Was passiert, wenn ich eine Rechnung nicht selbst bezahlen möchte?

Dann treten Sie den Entlastungsbetrag an den Anbieter ab. Er rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, und Sie müssen nichts vorstrecken.

Zahlt der Betrag bei Pflegegrad 1 auch Hilfe beim Duschen?

Ja. Mit Pflegegrad 1 darf er auch Hilfe bei der Körperpflege durch einen Pflegedienst bezahlen. Ab Pflegegrad 2 geht das nicht mehr.

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