Das Wichtigste in Kürze
- Beides gleichzeitig ist möglich Wer die Sachleistung nur teilweise in Anspruch nimmt, bekommt daneben ein anteiliges Pflegegeld. Das ist die Kombinationsleistung.
- Der genutzte Anteil zählt Das Pflegegeld wird um den Vomhundertsatz der in Anspruch genommenen Sachleistung vermindert. Nicht um die Euro-Differenz, sondern um den Prozentsatz.
- Sechs Monate Bindung An die Entscheidung über das Verhältnis von Geld- und Sachleistung sind Sie sechs Monate gebunden. Das ist der Punkt, den die meisten übersehen.
- Der Pflegedienst muss zugelassen sein Sachleistung gibt es nur über von den Pflegekassen zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste. Ein privat organisierter Helfer zählt nicht dazu.
- Kostenvoranschlag vorher Vor Vertragsschluss haben zugelassene Dienste in der Regel schriftlich über die voraussichtlichen Kosten zu informieren. Verlangen Sie diesen Kostenvoranschlag.
- Der Abstand ist erheblich Bei Pflegegrad 2 stehen 347 EUR/Monat Pflegegeld einem Sachleistungshöchstbetrag von 796 EUR/Monat gegenüber. Wer gar keine Sachleistung nutzt, lässt diesen Unterschied liegen.
Der Antrag auf Wechsel von Pflegegeld zur Kombinationsleistung auf einen Blick
Leistungsbeträge 2026Die Eckdaten zum Wechsel auf einen Blick. Beträge für Pflegegrad 2 und 3 nach amtlichen Angaben.
| Detail | Information |
|---|---|
| Pflegegrad 2 Pflegegeld 2026 pro Monat | 347 EUR/Monat |
| Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen 2026 pro Monat | 796 EUR/Monat |
| Pflegegrad 3 Pflegegeld 2026 pro Monat | 599 EUR/Monat |
| Pflegegrad 3 Pflegesachleistungen 2026 pro Monat | 1497 EUR/Monat |
| Was es ist | Sachleistung teilweise nutzen, daneben anteiliges Pflegegeld |
| Rechenweg | Pflegegeld vermindert um den Vomhundertsatz der genutzten Sachleistung |
| Bindung | Sechs Monate an die gewählte Aufteilung |
| Voraussetzung | Von den Pflegekassen zugelassener Pflege- oder Betreuungsdienst |
| Vor Vertragsschluss | Schriftlicher Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Kosten |
Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026
Was vor dem Antrag geklärt sein muss
Pflegegeld und Pflegesachleistung sind zwei Wege, die dasselbe Ziel verfolgen: die Pflege zu Hause zu ermöglichen. Der eine bezahlt die selbst organisierte Pflege pauschal, der andere bezahlt einen zugelassenen Dienst.
Die Kombinationsleistung ist kein dritter Topf, sondern die Erlaubnis, beide Wege gleichzeitig zu gehen. Wer die zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch nimmt, bekommt daneben ein anteiliges Pflegegeld.
Für die meisten Familien ist das der realistische Zustand. Die Angehörigen tragen den Alltag, ein Dienst kommt für bestimmte Aufgaben — und beides soll bezahlt werden.
Der Wechsel dorthin ist kein neuer Antrag auf eine Leistung, sondern eine Entscheidung über das Verhältnis zwischen zwei Leistungen, die Ihnen ohnehin zustehen.
Genau deshalb wird er unterschätzt. Es fühlt sich an wie eine Formsache, ist aber die Festlegung, mit der Sie das kommende halbe Jahr organisieren — und sie lässt sich nicht nebenbei treffen.
Wie sich das anteilige Pflegegeld errechnet
Das Gesetz beschreibt die Rechnung in einem Satz: Das Pflegegeld wird um den Vomhundertsatz der in Anspruch genommenen Sachleistung vermindert.
Entscheidend ist also der Anteil, nicht der Betrag. Wer einen kleinen Teil des Sachleistungsbudgets nutzt, behält den größeren Teil des Pflegegeldes; wer viel nutzt, entsprechend weniger.
Ein durchgerechnetes Zahlenbeispiel finden Sie hier bewusst nicht. Der Gesetzestext selbst enthält keine Beträge; ein Rechenbeispiel lässt sich daraus nicht ableiten.
Was Sie stattdessen tun können: Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse für Ihr Pflegegrad und Ihren geplanten Einsatzumfang die konkrete Aufteilung ausrechnen, bevor Sie sich festlegen.
Die sechs Monate, die niemand erwartet
An die Entscheidung über das Verhältnis von Geld- und Sachleistung sind Sie für die Dauer von sechs Monaten gebunden.
Merken Sie sich vor allem die Reihenfolge: erst rechnen, dann entscheiden — nicht ausprobieren und im nächsten Monat korrigieren.
Eine Ausnahme von dieser Bindung nennt der Gesetzestext nicht. Wir behaupten deshalb auch keine; wenn sich Ihre Situation ändert, sprechen Sie Ihre Pflegekasse an und lassen sich die Antwort schriftlich geben.
Praktisch heißt das: Planen Sie den Wechsel für ein halbes Jahr, nicht für den kommenden Monat. Ein Pflegedienst, der erst in zwei Monaten Kapazität hat, gehört in diese Rechnung hinein.
Wer die Sachleistung erbringen darf
Pflege- und Betreuungsdienste müssen von den Pflegekassen zugelassen sein. Das ist keine Formalie, sondern die Bedingung dafür, dass die Sachleistung überhaupt fließt.
Vor Vertragsschluss haben diese Dienste in der Regel schriftlich per Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Kosten zu informieren. Nehmen Sie dieses Papier ernst und lesen Sie es, bevor Sie unterschreiben.
Der Kostenvoranschlag ist auch die einzige belastbare Grundlage, um den geplanten Einsatzumfang gegen Ihr Sachleistungsbudget zu halten. Ohne ihn ist jede Aufteilung geraten.
Wenn ein Dienst keinen Kostenvoranschlag herausgeben will, ist das ein Grund, einen zweiten anzufragen.
Achten Sie beim Lesen auf zwei Dinge: Was ist im Preis enthalten, und was passiert bei zusätzlichem Bedarf? Ein Angebot, das nur einen Monatspreis nennt, sagt Ihnen zu wenig, um die Aufteilung darauf zu stützen.
Was die Beträge hergeben
Bei Pflegegrad 2 stehen 347 EUR/Monat Pflegegeld einem monatlichen Höchstbetrag von 796 EUR/Monat für ambulante Pflegesachleistungen gegenüber; bei Pflegegrad 3 sind es 599 EUR/Monat und 1.497 EUR/Monat.
Der Abstand ist der eigentliche Grund, warum sich der Blick auf die Kombination lohnt: Der Sachleistungsbetrag ist deutlich höher, aber er ist zweckgebunden und an zugelassene Dienste geknüpft.
Höchstbetrag heißt zugleich: Es ist keine Zusage, dass ein Dienst im Einzelfall vollständig von der Pflegekasse bezahlt wird. Was über den Höchstbetrag hinausgeht, zahlen Sie selbst.
Deshalb ist die richtige Frage nicht, wie viel Geld theoretisch bereitsteht, sondern welchen Einsatzumfang Sie wirklich brauchen — und was er nach Kostenvoranschlag kostet.
Schritt für Schritt: So läuft der Antrag
Der Wechsel selbst ist unspektakulär. Die Arbeit liegt davor, in der Entscheidung, und danach, in der Abrechnung.
Schritt eins: Bedarf bestimmen. Welche Aufgaben soll ein Dienst übernehmen, an welchen Tagen, in welchem Umfang? Schreiben Sie es auf, bevor Sie irgendwo anrufen.
Schritt zwei: Zugelassenen Dienst suchen und Kostenvoranschlag einholen. Zwei Angebote sind besser als eines, weil sie den Preisrahmen zeigen.
Schritt drei: Aufteilung von der Pflegekasse durchrechnen lassen. Nennen Sie den geplanten Umfang und lassen Sie sich sagen, welches anteilige Pflegegeld daraus folgt.
Schritt vier: Entscheidung mitteilen. Formlos schriftlich an die Pflegekasse, mit Name, Versichertennummer, gewünschtem Beginn und dem geplanten Verhältnis.
Schritt fünf: Ersten Abrechnungsmonat prüfen. Vergleichen Sie das, was ausgezahlt wurde, mit dem, was Ihnen vorgerechnet wurde — und fragen Sie bei jeder Abweichung nach.
Wie Sie den Bedarf ehrlich bestimmen
Der häufigste Fehler bei diesem Schritt ist, vom Budget her zu denken statt von der Belastung. Was Sie brauchen, entscheidet sich nicht am Höchstbetrag, sondern an den Stunden, die zu Hause fehlen.
Gehen Sie eine typische Woche durch: Morgens, mittags, abends, nachts. An welcher Stelle wird es regelmäßig eng, und wer springt dann ein?
Notieren Sie außerdem, welche Aufgaben fachlich schwierig geworden sind. Genau diese gehören zuerst an einen Dienst — nicht die, die am meisten Zeit kosten.
Und rechnen Sie die pflegende Person mit ein. Wer über Monate ohne freien Tag pflegt, braucht eine planbare Entlastung, nicht die theoretisch effizienteste Aufteilung.
Eine feste Zeit in der Woche, auf die man sich verlassen kann, trägt erfahrungsgemäß weiter als mehrere kurze Einsätze, die jedes Mal neu abgestimmt werden müssen.
Was in die Mitteilung an die Pflegekasse gehört
Vier Angaben genügen: Name und Versichertennummer, ab wann der Wechsel gelten soll, welcher Dienst die Sachleistung erbringen wird und in welchem Umfang.
Schreiben Sie dazu, dass Sie die Kombinationsleistung wünschen. Der Begriff ist eindeutig und erspart Rückfragen.
Legen Sie den Kostenvoranschlag bei. Das beschleunigt die Bearbeitung, weil die Kasse den geplanten Umfang dann nicht erfragen muss.
Und heben Sie eine Kopie auf, mit Datum. Bei einer späteren Unstimmigkeit über den Beginn der sechs Monate ist dieses Blatt der Nachweis.
Schicken Sie die Mitteilung so, dass Sie den Zugang belegen können. Ein einfacher Brief genügt in der Regel; wichtig ist, dass Sie später sagen können, wann er abgeschickt wurde.
Der erste Abrechnungsmonat
Im ersten Monat weicht die Auszahlung häufig von der Erwartung ab — nicht weil etwas falsch läuft, sondern weil der Dienst rückwirkend abrechnet und die Kasse den wirklich genutzten Anteil zugrunde legt.
Vergleichen Sie deshalb drei Zahlen: den Kostenvoranschlag, die wirkliche Rechnung des Dienstes und das ausgezahlte anteilige Pflegegeld.
Wenn der Dienst weniger geleistet hat als geplant, fällt das anteilige Pflegegeld höher aus. Das ist die Systematik, kein Fehler.
Weicht etwas ohne erkennbaren Grund ab, rufen Sie an, solange der Monat frisch ist. Nachträglich lässt sich schwerer klären, welche Leistung wann erbracht wurde.
Legen Sie sich für die ersten sechs Monate eine einfache Übersicht an: Monat, geplanter Umfang, wirkliche Leistung, ausgezahltes Pflegegeld. Nach Ablauf der Bindung ist das die Grundlage, auf der Sie neu entscheiden.
Was der Beratungseinsatz damit zu tun hat
Wer nur Pflegegeld bekommt und Pflegegrad 2 bis 5 hat, muss alle sechs Monate eine Beratung zu Hause abrufen. Wer regelmäßig ambulante Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst nutzt, kann diese Beratung dagegen freiwillig alle sechs Monate nutzen. Anteiliges Pflegegeld begründet in diesem Fall keine zusätzliche Pflicht.
Für die hier beschriebene Kombination mit regelmäßigen Einsätzen eines ambulanten Pflegedienstes ist der zusätzliche Beratungsbesuch somit freiwillig. Er kann dennoch helfen, Fragen zur Versorgung und Entlastung zu klären.
Wenn Sie eine Beratung wünschen, fragen Sie den Pflegedienst, ob er sie anbietet oder eine geeignete Beratungsstelle nennen kann. Vereinbaren Sie den Termin passend zu Ihrem Bedarf.
Fragen Sie beim Wechsel die Pflegekasse, ob Sie weiterhin Beratungstermine nachweisen müssen. Wenn Sie nur einen Teil des Sachleistungsbudgets für Alltagshilfe umwandeln, ist das etwas anderes als die regelmäßige Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst.
Fristen, Beträge und Zuständigkeiten
Amtliche Beträge für 2026.
| Leistung | Betrag 2026 | Quelle |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 Pflegegeld 2026 pro Monat | 347 EUR/Monat | BMG: Leistungsbeträge 2026, BMG: Pflegegeld |
| Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen 2026 pro Monat | 796 EUR/Monat | BMG: Leistungsbeträge 2026, BMG: Pflegesachleistungen |
| Pflegegrad 3 Pflegegeld 2026 pro Monat | 599 EUR/Monat | BMG: Leistungsbeträge 2026, BMG: Pflegegeld |
| Pflegegrad 3 Pflegesachleistungen 2026 pro Monat | 1497 EUR/Monat | BMG: Leistungsbeträge 2026, BMG: Pflegesachleistungen |
Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026
Diese Unterlagen sollten Sie bereitlegen
Bedarf in Stunden
Welche Aufgaben, an welchen Tagen, in welchem Umfang.
Zwei Kostenvoranschläge
Von zugelassenen Diensten, schriftlich.
Aufteilung durchgerechnet
Von der Pflegekasse, für Ihren Pflegegrad und Umfang.
Mitteilung an die Pflegekasse
Name, Versichertennummer, Beginn, Umfang, Dienst.
Kopie mit Datum
Nachweis für den Beginn der sechs Monate.
Beratungsbedarf und Termine klären
Bei regelmäßigen ambulanten Pflegesachleistungen ist der zusätzliche Beratungsbesuch freiwillig. Wer nur Pflegegeld bekommt, hat andere Pflichten. Fragen Sie die Pflegekasse, was bei Ihnen gilt.
Diese Liste lässt sich ausdrucken und Punkt für Punkt abhaken.
Häufige Stolpersteine im Antragsweg
Die typischen Probleme entstehen nicht bei der Mitteilung an die Kasse, sondern vorher — bei einer Entscheidung, die auf Schätzungen beruht.
Der erste Stolperstein ist die Sechs-Monats-Bindung. Wer sie nicht kennt, probiert eine Aufteilung aus und stellt fest, dass sie sich nicht im Folgemonat korrigieren lässt.
Der zweite ist der nicht zugelassene Dienst. Eine gute Betreuungskraft ohne Zulassung kann vieles leisten, aber keine Sachleistung auslösen.
Der dritte ist die stille Annahme, der Höchstbetrag decke die Kosten. Er ist eine Obergrenze der Kassenleistung, keine Kostendeckung.
Rechnen Sie vorher, nicht nachher
Weil die Entscheidung bindet, sollte sie auf einer Zahl beruhen, die Ihnen jemand mit Zugriff auf Ihre Akte genannt hat — nicht auf einer Überschlagsrechnung am Küchentisch.
Lassen Sie sich von der Pflegekasse zwei Varianten durchrechnen: den geplanten Umfang und einen deutlich kleineren. Der Vergleich zeigt, wie empfindlich das anteilige Pflegegeld reagiert.
Welche Variante für Sie günstiger ist, hängt davon ab, wie viel Sachleistung Sie im Monat wirklich abrufen. Das hängt an Ihrem Pflegegrad, Ihrem Bedarf und den Preisen des Dienstes — und wäre eine Beratung im Einzelfall.
Was er sagen kann: Wer ohne diese Rechnung wechselt, entscheidet für ein halbes Jahr im Blindflug.
Bitten Sie ruhig darum, die Rechnung schriftlich zu bekommen. Eine Zahl am Telefon reicht für eine Entscheidung, die ein halbes Jahr trägt, erfahrungsgemäß nicht aus.
Wenn sich die Lage vorher ändert
Zwischen der Entscheidung und dem ersten Einsatz vergehen oft Wochen. In dieser Zeit kann ein Krankenhausaufenthalt, eine Verschlechterung oder der Ausfall des Dienstes alles verschieben.
Melden Sie solche Änderungen, bevor der Wechsel greift, nicht danach. Eine noch nicht wirksame Entscheidung lässt sich leichter anpassen als eine laufende.
Wenn der beauftragte Dienst kurzfristig absagt, teilen Sie das der Pflegekasse mit und fragen ausdrücklich nach den Folgen für die Bindung.
Lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben. Bei Fristen und Bindungen ist eine telefonische Zusage später schwer zu belegen.
Notieren Sie bei jedem Telefonat Datum, Uhrzeit und den Namen der Person, mit der Sie gesprochen haben. Das kostet zehn Sekunden und ist bei einer späteren Nachfrage der Unterschied zwischen einer Klärung und einer Diskussion.
Was daneben weiterläuft
Der Entlastungsbetrag bleibt vom Wechsel unberührt. Er kommt aus einem eigenen Topf und steht unabhängig von der Aufteilung zur Verfügung.
Auch ein nicht ausgeschöpfter Sachleistungsbetrag ist nicht zwangsläufig verloren: Ein begrenzter Teil davon lässt sich in Leistungen nach Landesrecht anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln. Wie weit dieser Umwandlungsanspruch reicht, behandelt der eigene Artikel dazu.
Für Familien in der Kombinationsleistung ist das oft der wirksamste zusätzliche Hebel, weil er genau die Alltagshilfe finanziert, die ein Pflegedienst nicht abdeckt.
Prüfen Sie deshalb beim Wechsel gleich mit, ob dieser Weg für Sie infrage kommt — und lassen Sie sich auch dafür die anerkannten Angebote in Ihrer Nähe nennen.
Wenn der Wechsel doch nicht passt
Nach Ablauf der Bindung können Sie die Aufteilung neu bestimmen. Nutzen Sie diesen Moment aktiv, statt ihn verstreichen zu lassen.
Sehen Sie sich dafür die abgelaufenen Monate an: Wie viel Sachleistung wurde wirklich genutzt, und wie oft war es weniger als geplant?
Wenn der Dienst regelmäßig unter dem vereinbarten Umfang blieb, ist das ein Hinweis, die Aufteilung anzupassen — oder den Dienst zu wechseln.
Bleibt umgekehrt regelmäßig nichts vom Pflegegeld übrig, war der Sachleistungsanteil zu knapp bemessen. Auch das ist eine brauchbare Erkenntnis — sie zeigt, dass die Entlastung zu Hause bisher zu klein war.
Und sprechen Sie im selben Zug über den Pflegegrad. Wenn der Bedarf gestiegen ist, ist die Aufteilung nicht das eigentliche Thema.
Ein halbes Jahr ist auch deshalb eine gute Frist, weil sich in dieser Zeit zeigt, ob die häusliche Pflege in der gewählten Form trägt. Nutzen Sie den Ablauf als festen Prüftermin, an dem Sie ohnehin einmal alles durchsehen.
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Weitere Schritt-für-Schritt-Anleitungen
Zum Nachlesen
Die Beträge und Regeln in diesem Ratgeber kommen von diesen Stellen.
- § 38 SGB XI Kombinationsleistung – das Gesetz im Wortlaut
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- Bundesgesundheitsministerium Ambulante Pflegesachleistungen – die Erklärung des Bundesgesundheitsministeriums für Versicherte
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- Bundesgesundheitsministerium Leistungsbeträge 2026 – die Übersicht des Ministeriums zum Herunterladen
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- Bundesgesundheitsministerium Häusliche Pflege 2026 – die Erklärung des Bundesgesundheitsministeriums für Versicherte
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- § 37 SGB XI Pflegegeld – das Gesetz im Wortlaut
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Über diesen Ratgeber
Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl
Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.
„Ich habe meinen Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen gemacht: ein Jahr lang Hausbesuche bei pflegebedürftigen Menschen, Essen ausliefern, Wohnungen aufräumen, Einkäufe für sie und mit ihnen, alles, was anfiel. Oft waren wir das einzige Gesicht, das sie am Tag gesehen haben. Man bekommt tagtäglich alles mit, auch wenn es bergab geht und Menschen sterben. Das hat mich nicht losgelassen.“
Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Prüfumfang: Beträge, Lesbarkeit, Aufbau. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.
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Muss der Pflegedienst zugelassen sein?
Ja. Pflege- und Betreuungsdienste müssen von den Pflegekassen zugelassen sein, damit die Sachleistung fließt. Sie haben vor Vertragsschluss in der Regel schriftlich per Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Kosten zu informieren.
Bleibt der Beratungseinsatz Pflicht?
Bei der hier beschriebenen Kombination mit regelmäßigen ambulanten Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst ist der zusätzliche Beratungsbesuch freiwillig und kann alle sechs Monate genutzt werden. Wer nur Pflegegeld bekommt und Pflegegrad 2 bis 5 hat, muss die Beratung dagegen alle sechs Monate abrufen. Fragen Sie die Pflegekasse, was gilt, wenn Sie nur einen Teil des Sachleistungsbudgets für Alltagshilfe umwandeln.
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