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Leistungsansprüche

Kombinationsleistung-Rechner (§38)

Wer Pflegegeld und einen Pflegedienst kombiniert, erhält das Pflegegeld nur anteilig. Wählen Sie den Pflegegrad und den genutzten Anteil der Sachleistung.
Pflegegrad 2 Pflegegeld 2026 pro Monat347 €Registrierter Leistungsbetrag
Pflegegrad 3 Pflegegeld 2026 pro Monat599 €Registrierter Leistungsbetrag
Pflegegrad 4 Pflegegeld 2026 pro Monat800 €Registrierter Leistungsbetrag
Pflegegrad 5 Pflegegeld 2026 pro Monat990 €Registrierter Leistungsbetrag

So nutzen Sie den Rechner

Ihre Angaben bleiben im Browser. Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Leistungsentscheidung.
In drei Schritten zum Ergebnis
  1. Wählen Sie die Angaben aus, die zu Ihrer Situation passen.
  2. Ergänzen Sie nur die Werte, die der Rechner für die Berechnung benötigt.
  3. Ordnen Sie das Ergebnis anschließend mit den Hinweisen und Quellen ein.
%

0 % = nur Pflegegeld, 100 % = nur Sachleistung.

Wählen Sie einen Pflegegrad und den genutzten Sachleistungsanteil.

Berechnung nach §38 SGB XI: Pflegegeld × (100 % − genutzter Sachleistungsanteil). Beträge 2026, registriert.

Pflegeleistungen verständlich erklärt

Was dieser Rechner abbildet

Nutzen Sie z. B. 60 % Ihres Sachleistungsbudgets über einen Pflegedienst, bleiben 40 % des Pflegegeldes erhalten. So kombinieren Sie professionelle Pflege und private Anerkennung.

Wie Sie das Ergebnis einordnen

Der Rechner verbindet Ihre Angaben mit den registrierten Leistungswerten. Er zeigt eine nachvollziehbare Orientierung, ersetzt aber weder eine Leistungsentscheidung noch eine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

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