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Leistungsansprüche

Kombinationsleistung-Rechner

Wer Pflegegeld und einen Pflegedienst kombiniert, erhält das Pflegegeld nur anteilig. Wählen Sie den Pflegegrad und den genutzten Anteil der Sachleistung.

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Pflegegrad 2 Pflegegeld 2026 pro Monat

347 €

Leistungsbetrag

Pflegegrad 3 Pflegegeld 2026 pro Monat

599 €

Leistungsbetrag

Pflegegrad 4 Pflegegeld 2026 pro Monat

800 €

Leistungsbetrag

Pflegegrad 5 Pflegegeld 2026 pro Monat

990 €

Leistungsbetrag

Pflegegeld: 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5 im Monat, seit dem 1. Januar 2025.

Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026

Anteilig verbleibendes Pflegegeld

Nutzen Sie z. B. 60 % Ihres Sachleistungsbudgets über einen Pflegedienst, bleiben 40 % des Pflegegeldes erhalten. So kombinieren Sie professionelle Pflege und private Anerkennung.

Berücksichtigt

Pflegegeld × (100 % − genutzter Sachleistungsanteil)

Nicht entschieden

Die Berechnung nutzt den prozentualen Sachleistungsanteil; die tatsächliche Kassenabrechnung bleibt maßgeblich.

So nutzen Sie den Rechner

Ihre Angaben bleiben im Browser. Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Leistungsentscheidung.

Pflegegrad

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Anteilig verbleibendes Pflegegeld

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So kommt das Ergebnis zustande

Pflegegeld × (100 % − genutzter Sachleistungsanteil)

Wichtig für die Einordnung

  • Die Berechnung nutzt den prozentualen Sachleistungsanteil; die tatsächliche Kassenabrechnung bleibt maßgeblich.

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Was dieser Rechner abbildet

Nutzen Sie z. B. 60 % Ihres Sachleistungsbudgets über einen Pflegedienst, bleiben 40 % des Pflegegeldes erhalten. So kombinieren Sie professionelle Pflege und private Anerkennung.

Wie Sie das Ergebnis einordnen

Die Berechnung nutzt den prozentualen Sachleistungsanteil; die tatsächliche Kassenabrechnung bleibt maßgeblich.

Amtliche Beträge und ihre Gültigkeit

Häufige Fragen

Wie wird der Anteil bestimmt?

Maßgeblich ist der Prozentsatz des ausgeschöpften Sachleistungsbudgets; das restliche Pflegegeld ergibt sich als Gegenanteil.

Welche Daten verwendet der Rechner?

Pflegegeld × (100 % − genutzter Sachleistungsanteil). Die Berechnung nutzt den prozentualen Sachleistungsanteil; die tatsächliche Kassenabrechnung bleibt maßgeblich.

Wie aktuell sind die angezeigten Werte?

Die Beträge gelten so, wie sie die verlinkten amtlichen Seiten nennen. Ihre Angaben beschreiben Ihre aktuelle Situation.

Ist das Ergebnis eine verbindliche Leistungsentscheidung?

Nein. Das Ergebnis dient der Orientierung. Über einen individuellen Anspruch und die tatsächliche Leistung entscheidet die zuständige Pflegekasse oder Stelle.

Was passiert mit meinen Eingaben?

Die Auswertung erfolgt in Ihrem Browser. Ihre Eingaben aus diesem Tool werden nicht an Pflegeanbieter übermittelt.

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