Das Wichtigste in Kürze
- Erst ab Pflegegrad 2 Pflegegrad 1 bringt kein Pflegegeld. Die Zahlung beginnt bei Pflegegrad 2 mit 347 EUR/Monat und steigt bis 990 EUR/Monat bei Pflegegrad 5.
- Es geht an die Person mit Pflegegrad Ausgezahlt wird an die Person mit Pflegegrad selbst, nicht an die pflegende. Was damit geschieht, entscheidet sie — es gibt keine Nachweispflicht über die Verwendung.
- Voraussetzung ist häusliche Pflege Pflegegeld setzt voraus, dass die Pflege zu Hause gesichert ist, in der Regel durch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte. Ein Pflegedienst allein löst kein Pflegegeld aus.
- Kombinieren ist möglich Wer nur einen Teil der Pflegesachleistung nutzt, bekommt den Rest anteilig als Pflegegeld. Das nennt sich Kombinationsleistung und ist der Normalfall, sobald ein Dienst mitpflegt.
- Die Beträge steigen in Stufen, nicht linear Von Pflegegrad 2 auf 3 sind es 347 EUR/Monat auf 599 EUR/Monat, von 3 auf 4 dann 800 EUR/Monat und von 4 auf 5 schließlich 990 EUR/Monat. Der größte Sprung liegt in der Mitte.
- Der Beratungseinsatz ist Pflicht Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen. Bleibt er aus, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen.
Pflegegeld 2026: alle Beträge auf einen Blick
Amtliche Beträge für 2026.
| Leistung | Betrag 2026 | Quelle |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 Pflegegeld 2026 pro Monat | 347 EUR/Monat | BMG: Leistungsbeträge 2026, BMG: Pflegegeld |
| Pflegegrad 3 Pflegegeld 2026 pro Monat | 599 EUR/Monat | BMG: Leistungsbeträge 2026, BMG: Pflegegeld |
| Pflegegrad 4 Pflegegeld 2026 pro Monat | 800 EUR/Monat | BMG: Leistungsbeträge 2026, BMG: Pflegegeld |
| Pflegegrad 5 Pflegegeld 2026 pro Monat | 990 EUR/Monat | BMG: Leistungsbeträge 2026, BMG: Pflegegeld |
Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026
So lesen Sie die Übersicht richtig
Die Beträge in der Übersicht sind Monatsbeträge und gelten unabhängig davon, wie viele Stunden wirklich gepflegt wird. Wer bei Pflegegrad 3 zwei Stunden täglich hilft, bekommt denselben Betrag wie jemand, der acht Stunden hilft. Der Pflegegrad bestimmt die Höhe, nicht der Aufwand im Einzelfall.
Das überrascht viele und ist doch die logische Folge des Systems: Der Pflegegrad wurde bei der Begutachtung genau dafür ermittelt — er bildet ab, wie selbstständig jemand im Alltag noch ist.
Wichtig ist der Unterschied zur Pflegesachleistung. Pflegegeld ist Geld, über das frei verfügt werden kann. Die Pflegesachleistung ist kein Geld, sondern ein Budget, mit dem ein Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Beide Beträge sind nicht gleich hoch, und das ist Absicht.
Was mit dem Geld geschieht
Es gibt keine Verwendungsvorschrift. Das Pflegegeld darf für eine Haushaltshilfe verwendet werden, als Anerkennung an die pflegende Tochter weitergegeben, für Fahrtkosten eingesetzt oder angespart werden.
In der Praxis läuft es meist auf eines von drei Mustern hinaus: Die pflegende Person bekommt es als Ausgleich für reduzierte Arbeitszeit, es finanziert konkrete Hilfen wie Reinigung oder Einkaufsdienst, oder es bleibt als Puffer für Anschaffungen liegen.
Sinnvoll ist ein offenes Gespräch darüber in der Familie, bevor die erste Zahlung kommt. Wo das nicht geklärt ist, entstehen später Konflikte, die mit Geld wenig und mit Anerkennung viel zu tun haben.
Was Sie brauchen, um die Übersicht zu nutzen
Sie brauchen genau eine Angabe: den Pflegegrad. Er steht im Bescheid der Pflegekasse, meist oben auf der ersten Seite. Alles Weitere folgt daraus.
Wenn ein Pflegedienst mitpflegt, brauchen Sie zusätzlich dessen letzte Abrechnung. Daraus lesen Sie ab, wie viel vom Sachleistungsbetrag verbraucht wurde — und nur der ungenutzte Anteil wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Liegt noch kein Bescheid vor, hilft die Übersicht trotzdem: Sie zeigt, worum es bei der Begutachtung finanziell geht, und macht den Unterschied zwischen zwei Pflegegraden greifbar.
Was Sie nicht brauchen, ist eine Aufstellung Ihrer Pflegezeiten. Für die Höhe des Pflegegeldes spielt sie keine Rolle — sie zählt nur bei der Begutachtung, also davor.
Warum Pflegegeld und Sachleistung unterschiedlich hoch sind
Bei Pflegegrad 3 stehen 599 EUR/Monat Pflegegeld gegen bis zu 1497 EUR/Monat Sachleistung. Der Abstand wirkt willkürlich, hat aber einen Grund: Die Sachleistung bezahlt Fachkräfte zu tariflichen Kosten, das Pflegegeld ist eine pauschale Anerkennung für Pflege durch Angehörige.
Daraus folgt eine praktische Regel: Wer ohnehin professionelle Hilfe braucht, holt aus der Sachleistung mehr Leistung heraus als aus dem Pflegegeld. Wer die Pflege selbst trägt und nur punktuell Unterstützung zukauft, fährt mit der Kombination besser.
Rechnen Sie deshalb nicht in Beträgen, sondern in Stunden: Was kostet die Hilfe, die Sie wirklich brauchen, und welcher Weg deckt sie ab? Der höhere Betrag auf dem Papier ist nicht automatisch der bessere.
Wenn sich der Pflegegrad ändert
Steigt der Pflegegrad, steigt das Pflegegeld ab dem Monat der neuen Einstufung. Der Sprung von Pflegegrad 2 auf 3 bedeutet 347 EUR/Monat gegenüber 599 EUR/Monat — über ein Jahr ein deutlicher Unterschied.
Der größte Sprung liegt zwischen Pflegegrad 3 und 4: von 599 EUR/Monat auf 800 EUR/Monat. Zwischen 4 und 5 sind es 800 EUR/Monat und 990 EUR/Monat.
Verschlechtert sich die Lage dauerhaft, lohnt der Antrag auf Höherstufung. Er kostet nichts außer der Vorbereitung, und die Vorbereitung ist dieselbe wie beim Erstantrag: zwei Wochen Pflegetagebuch.
Wer die Pflege übernimmt, und was das für den Betrag heißt
Das Pflegegeld setzt voraus, dass die Pflege zu Hause gesichert ist. Wer das übernimmt, schreibt das Gesetz nicht vor: Es kann die Tochter sein, der Ehemann, eine Nachbarin oder ein Freund der Familie. Entscheidend ist, dass jemand da ist und die Versorgung trägt.
Für den Betrag spielt es keine Rolle, wie viele Personen sich die Aufgabe teilen. Drei Geschwister im Wechsel bekommen dasselbe wie eine Person allein. Wie das Geld unter ihnen aufgeteilt wird, ist eine Familienfrage und keine der Pflegekasse.
Wichtig wird die Frage erst, wenn niemand mehr regelmäßig da ist. Wird die Versorgung nur von einem Dienst getragen, ist die Pflegesachleistung der passende Weg — das Pflegegeld ist dafür nicht gedacht.
In der Praxis liegt die Wahrheit meist dazwischen: Angehörige tragen den Alltag, ein Dienst kommt für bestimmte Handgriffe. Genau dafür gibt es die Kombination, und sie ist eher der Normalfall als die Ausnahme.
Sprechen Sie diese Aufteilung einmal offen durch, bevor sie sich einspielt. Wer welche Tage übernimmt, wer im Urlaub einspringt, was passiert, wenn eine Person krank wird: Das sind die Fragen, an denen häusliche Pflege in der Praxis scheitert — nicht die Beträge.
Und halten Sie fest, was Sie vereinbart haben. Nicht als Vertrag, sondern als Gedächtnisstütze. Ein halbes Jahr später erinnert sich niemand mehr daran, was ursprünglich gemeint war, und aus einer Absprache wird eine Enttäuschung.
Der häufigste Rechenfehler
Viele Familien addieren Pflegegeld und Sachleistung und rechnen mit der Summe. Das geht nicht: Beides sind zwei Wege für dasselbe Budget, keine zwei Töpfe. Wer einen Teil der Sachleistung verbraucht, bekommt nur den verbleibenden Anteil als Pflegegeld — nicht beides voll.
Der zweite Fehler ist die Annahme, der Betrag müsse für alle Kosten reichen. Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Sie trägt einen Teil, der Rest bleibt beim Haushalt. Wer das früh einplant, gerät später nicht in die Situation, eine Entscheidung unter Zeitdruck treffen zu müssen.
Der dritte betrifft den Jahreswechsel: Beträge können sich ändern, das Budget läuft aber nicht ab. Pflegegeld ist eine laufende Monatszahlung, kein Jahreskontingent wie bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Rechnen Sie deshalb in zwei Zahlen: was die Kasse monatlich beiträgt, und was nach allen Ausgaben wirklich übrig bleibt. Die zweite Zahl trägt die Entscheidung.
Wer beides sauber trennen will, führt eine schlichte Monatsübersicht: oben der Betrag der Kasse, darunter die wirklichen Ausgaben für Hilfe im Haushalt, Fahrten, Hilfsmittel und Zuzahlungen. Nach drei Monaten sehen Sie ein Muster, und ab da lässt sich planen statt schätzen.
Diese Übersicht hilft auch bei der Frage, ob sich ein Antrag auf Höherstufung lohnt. Wer schwarz auf weiß sieht, dass Monat für Monat eine Lücke bleibt, entscheidet anders als jemand, der nur ein ungutes Gefühl hat.
Wann das Pflegegeld ruht oder gekürzt wird
Bei vollstationärer Pflege entfällt das Pflegegeld. Bei Krankenhausaufenthalten und während einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege läuft es zeitlich begrenzt anteilig weiter — die genaue Anrechnung sagt Ihnen Ihre Pflegekasse.
Der zweite Grund für eine Kürzung ist der fehlende Beratungseinsatz. Er ist keine Kontrolle, sondern eine Beratung zu Hause, und er wird oft schlicht vergessen. Notieren Sie den nächsten Termin, sobald der letzte stattgefunden hat.
Es lohnt sich, diesen Termin nicht als Pflicht abzuhaken. Die beratende Person sieht die Wohnung, kennt die örtlichen Angebote und erkennt oft Ansprüche, die der Familie gar nicht bewusst waren — ein Zuschuss für einen Haltegriff, ein Hausnotruf, eine Tagespflege in der Nähe.
Bereiten Sie zwei, drei konkrete Fragen vor. Ein Termin, in dem nur das Formular abgezeichnet wird, ist verschenkte Zeit; einer mit Fragen bringt regelmäßig mehr als der Betrag, um den es formal geht.
Gute Fragen sind konkret: Welche Angebote zur Unterstützung im Alltag sind hier vor Ort anerkannt? Lohnt bei uns eine Tagespflege? Gibt es einen Zuschuss für die Schwelle zum Bad? Wer allgemein fragt, bekommt allgemeine Antworten.
Sie suchen Hilfe in Ihrer Nähe? Stellen Sie eine kostenlose Anfrage.
Wann der Pflegegeld-Rechner weiterhilft
- 1
Pflegegrad heraussuchen
Er steht im Bescheid der Pflegekasse, oben auf der ersten Seite.
- 2
Zeile in der Übersicht ablesen
Der Monatsbetrag gilt unabhängig vom wirklichen Pflegeaufwand.
- 3
Gegen die Sachleistung halten
Wenn ein Dienst mitpflegt, rechnen Sie mit dem anteiligen Modell statt mit dem vollen Pflegegeld.
- 4
Beratungseinsatz eintragen
Den nächsten Termin sofort notieren, sobald der letzte stattgefunden hat.
Weitere Schnellreferenzen und Rechner
Zum Nachlesen
Die Beträge und Regeln in diesem Ratgeber kommen von diesen Stellen.
- Bundesgesundheitsministerium Leistungsbeträge 2026 – die Übersicht des Ministeriums zum Herunterladen
Aufgerufen am 02. Juli 2026
- § 37 SGB XI Pflegegeld – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 30. Juli 2026
- Bundesgesundheitsministerium Häusliche Pflege 2026 – die Erklärung des Bundesgesundheitsministeriums für Versicherte
Aufgerufen am 30. Juli 2026

Über diesen Ratgeber
Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl
Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.
„Ich habe meinen Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen gemacht: ein Jahr lang Hausbesuche bei pflegebedürftigen Menschen, Essen ausliefern, Wohnungen aufräumen, Einkäufe für sie und mit ihnen, alles, was anfiel. Oft waren wir das einzige Gesicht, das sie am Tag gesehen haben. Man bekommt tagtäglich alles mit, auch wenn es bergab geht und Menschen sterben. Das hat mich nicht losgelassen.“
Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Der Prüfumfang ist im Freigabenachweis dokumentiert. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.
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Häufige Fragen
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Pflegegeld beginnt bei Pflegegrad 2 mit 347 EUR/Monat. Pflegegrad 1 bringt stattdessen Beratung, den Entlastungsbetrag sowie Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnraumanpassung.
Muss ich nachweisen, wofür ich das Pflegegeld ausgebe?
Nein. Es gibt keine Verwendungsvorschrift und keine Belegpflicht. Nachzuweisen ist nur der regelmäßige Beratungseinsatz — bleibt der aus, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja, das ist der Normalfall. Wer nur einen Teil des Sachleistungsbetrags verbraucht, bekommt den Rest anteilig als Pflegegeld. Bei Pflegegrad 3 stehen 599 EUR/Monat Pflegegeld oder bis zu 1497 EUR/Monat Sachleistung zur Wahl — oder eine Mischung aus beidem.
Was brauche ich, um meinen Betrag abzulesen?
Nur den Pflegegrad aus dem Bescheid der Pflegekasse. Wenn ein Pflegedienst mitpflegt, zusätzlich dessen letzte Abrechnung — daraus ergibt sich, wie viel vom Sachleistungsbetrag verbraucht ist und welcher Anteil als Pflegegeld bleibt.
Ab wann wird gezahlt?
Ab dem Monat der Antrag, nicht ab dem Bescheid. Wer im März meldet und im Juni den Bescheid bekommt, bekommt die Beträge rückwirkend ab März.

