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Antrag Schritt für Schritt

Pflegegrad beantragen: die sieben Schritte von der Meldung bis zum Bescheid

Wie Sie einen Pflegegrad beantragen, was der Medizinische Dienst beim Hausbesuch anschaut und welche Beträge ab Pflegegrad 2 gelten. Mit Unterlagenliste und den Stellen, an denen Anträge scheitern.

WGWolf-Daniel González GarcíaAktualisiert 13. August 2026Fachlich geprüft
Eine Tochter sitzt mit ihrer Mutter am Küchentisch und sortiert Unterlagen für den Pflegeantrag

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Anruf genügt zuerst Sie brauchen für den ersten Schritt kein Formular. Ein Anruf bei der Pflegekasse setzt das Verfahren in Gang, und das Datum dieses Anrufs zählt später als Antragsdatum. Alles Weitere kommt per Post zu Ihnen.
  • Die Pflegekasse sitzt bei der Krankenkasse Es gibt keine eigene Pflegekasse mit eigener Adresse. Sie ist an die Krankenkasse angegliedert, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist. Wer bei der AOK versichert ist, wendet sich an die Pflegekasse der AOK.
  • Der Hausbesuch entscheidet Nicht die Diagnosen entscheiden über den Pflegegrad, sondern was im Alltag noch selbst geht und was nicht. Der Medizinische Dienst schaut sich das in sechs Lebensbereichen an und vergibt dafür Punkte.
  • Ab Pflegegrad 2 wird gezahlt Pflegegrad 1 bringt Beratung und den Entlastungsbetrag, aber kein Pflegegeld. Erst ab Pflegegrad 2 fließen 347 EUR/Monat Pflegegeld oder bis zu 796 EUR/Monat als Pflegesachleistung.
  • Führen Sie zwei Wochen lang Buch Der wichtigste Vorbereitungsschritt kostet nichts: Notieren Sie zwei Wochen lang, wobei Sie helfen und wie lange es dauert. Beim Hausbesuch haben Sie damit Belege statt Erinnerungen.
  • Ein guter Tag ist ein schlechter Termin Viele Menschen reißen sich beim Besuch zusammen und wirken selbstständiger, als sie es an einem normalen Tag sind. Sagen Sie offen, wie ein durchschnittlicher Tag aussieht, nicht wie der beste.

Der Antrag auf Pflegegrad auf einen Blick

Leistungsbeträge 2026

Die wichtigsten Eckdaten zum Antrag auf einen Blick. Die Beträge gelten ab Pflegegrad 2; Pflegegrad 1 bringt Beratung und den Entlastungsbetrag, aber kein Pflegegeld.

DetailInformation
Pflegegrad 2 Pflegegeld 2026 pro Monat347 EUR/Monat
Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen 2026 pro Monat796 EUR/Monat
Pflegegrad 3 Pflegegeld 2026 pro Monat599 EUR/Monat
Entlastungsbetrag pro Monat131 EUR/Monat
Wo Sie meldenPflegekasse Ihrer Krankenkasse, telefonisch
Was zählt als AntragsdatumDer Tag Ihrer Meldung, nicht der Formularrückgabe
Wer begutachtetMedizinischer Dienst, Hausbesuch von rund einer Stunde
Was bewertet wirdSelbstständigkeit in sechs Lebensbereichen
Ab wann gezahlt wirdRückwirkend ab dem Monat der Antragstellung

Was vor dem Antrag geklärt sein muss

Ein Pflegegrad setzt zwei Dinge voraus. Erstens muss die betroffene Person in der Pflegeversicherung versichert sein, was über die Krankenversicherung automatisch der Fall ist. Zweitens muss die Selbstständigkeit im Alltag dauerhaft eingeschränkt sein, und zwar voraussichtlich für mindestens sechs Monate. Eine gebrochene Hand, die in acht Wochen verheilt, führt zu keinem Pflegegrad. Eine fortschreitende Demenz sehr wohl.

Wichtig ist die Vorversicherungszeit: In den zehn Jahren vor dem Antrag müssen mindestens zwei Jahre Versicherungszeit liegen. Für Menschen, die ihr Leben lang in Deutschland versichert waren, ist das nie ein Thema. Es wird nur relevant bei Zuzug aus dem Ausland oder nach langen Lücken.

Ein Alter gibt es nicht. Kinder können einen Pflegegrad haben, und der Medizinische Dienst hat dafür ein eigenes Verfahren, das die Selbstständigkeit mit der eines gleichaltrigen gesunden Kindes vergleicht.

Was der Medizinische Dienst tatsächlich misst

Die Begutachtung schaut auf sechs Lebensbereiche: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie die Gestaltung des Alltagslebens. Jeder Bereich wird einzeln bewertet und geht mit einem eigenen Gewicht in die Gesamtpunktzahl ein.

Das erklärt eine Beobachtung, die viele Familien überrascht: Zwei Menschen mit derselben Diagnose können unterschiedliche Pflegegrade haben. Entscheidend ist nicht die Krankheit, sondern was sie im Alltag anrichtet. Wer trotz schwerer Diagnose noch allein duschen, kochen und den Tag strukturieren kann, sammelt weniger Punkte als jemand, der bei all dem Hilfe braucht.

Die Selbstversorgung wiegt am schwersten. Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang: Hier fällt die Entscheidung über die meisten Pflegegrade.

Warum Pflegegrad 1 trotzdem einen Antrag wert ist

Viele Familien winken ab, wenn absehbar ist, dass es 'nur' für Pflegegrad 1 reicht. Das ist ein teurer Irrtum. Pflegegrad 1 bringt den Entlastungsbetrag, Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, einen Zuschuss zur Wohnraumanpassung und die Beratung. Zusammengerechnet ist das über ein Jahr ein vierstelliger Betrag.

Dazu kommt ein zweiter Effekt, der oft übersehen wird: Wer einen Pflegegrad hat, ist im System. Verschlechtert sich die Lage, ist der Weg zur Höherstufung deutlich kürzer als ein Erstantrag, und es liegt bereits ein Gutachten vor, mit dem sich die Veränderung belegen lässt.

Der Aufwand ist derselbe. Ein Antrag, ein Hausbesuch. Es gibt wenig Grund, ihn nicht zu stellen.

Wer den Antrag stellen darf

Am einfachsten ist es, wenn die pflegebedürftige Person selbst anruft. Geht das nicht, können es Bevollmächtigte mit einer Vorsorgevollmacht oder gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer übernehmen. Angehörige ohne Vollmacht können den Anruf zwar tätigen, brauchen für alles Weitere aber eine schriftliche Ermächtigung.

Falls es noch keine Vollmacht gibt, ist das kein Grund zu warten. Melden Sie den Bedarf trotzdem und klären Sie die Vollmacht parallel. Das Antragsdatum ist wertvoller als ein vollständiger Vorgang.

Schritt für Schritt: So läuft der Antrag

Der Weg vom ersten Anruf bis zum Bescheid lässt sich in sieben Schritte zerlegen. Für die meisten Familien dauert er einige Wochen, und der größte Teil davon ist Warten. Die Arbeit liegt in Schritt eins, drei und vier.

Schritt eins ist die Meldung. Rufen Sie die Pflegekasse an, nennen Sie Namen und Versichertennummer und sagen Sie, dass Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragen möchten. Notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und den Namen der Person am Telefon.

Schritt zwei erledigt die Pflegekasse: Sie schickt Ihnen ein Formular zu. Füllen Sie es aus und schicken Sie es zurück. Halten Sie sich damit nicht lange auf, das Formular fragt kaum Inhaltliches ab.

Schritt drei ist die Vorbereitung, und hier entsteht die Qualität des Ergebnisses. Führen Sie zwei Wochen ein Pflegetagebuch, sammeln Sie Arztbriefe und legen Sie eine Liste der Medikamente an. Notieren Sie auch, was nachts passiert, denn nächtlicher Hilfebedarf wird beim Besuch leicht vergessen.

Schritt vier ist der Hausbesuch. Der Medizinische Dienst kündigt ihn schriftlich an. Planen Sie eine Stunde ein und sorgen Sie dafür, dass eine Person dabei ist, die den Alltag kennt.

Schritt fünf, sechs und sieben laufen ohne Sie: Der Medizinische Dienst schreibt sein Gutachten, die Pflegekasse trifft ihre Entscheidung und schickt Ihnen den Bescheid. Fordern Sie das Gutachten mit an, wenn es nicht automatisch beiliegt.

Was Sie beim Hausbesuch tun sollten

Legen Sie das Pflegetagebuch, die Arztbriefe und die Medikamentenliste sichtbar auf den Tisch. Das strukturiert das Gespräch und verhindert, dass etwas untergeht.

Beschreiben Sie einen durchschnittlichen Tag, keinen guten und keinen katastrophalen. Wenn das Duschen an drei von sieben Tagen nicht klappt, sagen Sie genau das. Weder Untertreibung noch Dramatisierung hilft, denn die Gutachterin fragt nach.

Widersprechen Sie freundlich, wenn eine Einschätzung nicht stimmt. Sätze wie 'Das sieht heute besser aus als sonst' sind erlaubt und wichtig.

Das Pflegetagebuch: was hineingehört

Ein Pflegetagebuch ist kein Formular, sondern eine simple Liste. Drei Spalten genügen: Uhrzeit, was gemacht wurde, wie lange es gedaürt hat. Wer mag, ergänzt eine vierte Spalte für Besonderheiten.

Notieren Sie auch die Dinge, die Ihnen selbstverständlich vorkommen. Das Richten der Tabletten am Morgen, das Erinnern ans Trinken, das Nachschaün, ob der Herd aus ist. Genau diese kleinen, ständigen Handreichungen machen in der Summe den Unterschied zwischen zwei Pflegegraden aus, und genau sie vergisst man im Gespräch.

Zwei Wochen sind ein guter Zeitraum. Sie bilden auch die schlechten Tage ab und lassen sich noch mit vertretbarem Aufwand führen. Wenn der Termin früher kommt, dokumentieren Sie, was geht: Auch fünf Tage sind besser als nichts.

Bringen Sie das Tagebuch handschriftlich mit. Es muss nicht schön sein, es muss echt sein.

Ein häufiger Einwand lautet, man wolle die Situation nicht schlimmer machen, als sie ist. Darum geht es auch nicht. Ein Tagebuch beschönigt nichts und dramatisiert nichts, es zählt. Wer am Ende der zwei Wochen selbst überrascht ist, wie viel zusammenkommt, hat genau den Effekt erlebt, um den es geht: Alltag verschwindet in der Gewohnheit, und erst aufgeschrieben wird er wieder sichtbar.

Wer beim Termin dabei sein sollte

Niemand sollte den Hausbesuch allein bestreiten. Die pflegebedürftige Person kennt ihren Alltag, aber sie kennt ihn von innen und blendet Gewohntes aus. Wer täglich hilft, sieht die Lücken.

Ideal ist eine Person, die die Woche überblickt: die Tochter, die jeden Morgen kommt, der Nachbar, der abends nach dem Rechten schaut, die Pflegekraft eines bereits tätigen Dienstes. Zwei Begleitpersonen sind kein Problem, drei machen das Gespräch unruhig.

Klären Sie vorher, wer was sagt. Ein kurzes Gespräch am Abend davor verhindert, dass sich alle gegenseitig ins Wort fallen oder dass am Ende niemand die unangenehmen Punkte anspricht.

Falls niemand Zeit hat: Bitten Sie um einen anderen Termin. Der Medizinische Dienst ist daran gewöhnt, und ein verschobener Termin ist besser als ein unvollständiges Bild.

Wie lange es dauert

Zwischen Meldung und Bescheid liegen in der Regel mehrere Wochen. Der Löwenanteil entfällt auf die Terminfindung für den Hausbesuch und auf die Bearbeitung des Gutachtens.

Eine Zahl gibt es dabei doch: Die Pflegekasse muss den Begutachtungsauftrag innerhalb von drei Arbeitstagen ab Eingang des Antrags weitergeben. Und wenn innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Antragstellung keine Begutachtung stattgefunden hat, können Sie verlangen, dass unabhängige Gutachterinnen oder Gutachter benannt werden. Eine allgemeine Frist bis zum Bescheid regelt das Gesetz an dieser Stelle dagegen nicht - Angaben wie 25 Arbeitstage, die im Netz kursieren, stehen dort nicht.

Diese Wartezeit kostet Sie nichts: Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht ab dem Bescheid. Wer im März meldet und im Juni den Bescheid bekommt, erhält die Beträge rückwirkend ab März.

Fristen, Beträge und Zuständigkeiten

Offizielle Beträge 2026 mit Quellenangabe.

LeistungBetrag 2026Quelle
Pflegegrad 2 Pflegegeld 2026 pro Monat347 EUR/Monatbmg.leistungsbetraege2026, bmg.pflegegeld
Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen 2026 pro Monat796 EUR/Monatbmg.leistungsbetraege2026, bmg.pflegesachleistungen
Pflegegrad 3 Pflegegeld 2026 pro Monat599 EUR/Monatbmg.leistungsbetraege2026.extended, bmg.pflegegeld
Entlastungsbetrag pro Monat131 EUR/Monatbmg.entlastungsbetrag, sgbxi.section45b
Leistungsbeträge 2026 aus registrierten Datenpunkten. Orientierungswerte, keine Einzelfallzusage.

Diese Unterlagen sollten Sie bereitlegen

Versichertennummer und GeburtsdatumSteht auf der Versichertenkarte der pflegebedürftigen Person.
Pflegetagebuch über zwei WochenUhrzeit, Tätigkeit und Dauer jeder Hilfestellung, auch nachts.
Arztbriefe und BefundeDie letzten Entlassungsberichte und fachärztlichen Befunde.
MedikamentenlisteAlle Präparate mit Dosierung, auch frei verkäufliche.
Liste vorhandener HilfsmittelRollator, Pflegebett, Hausnotruf, Badewannenlift.
Vollmacht oder BetreuungsurkundeNur nötig, wenn nicht die betroffene Person selbst handelt.

Diese Liste lässt sich ausdrucken und Punkt für Punkt abhaken.

Häufige Stolpersteine im Antragsweg

Ein abgelehnter oder zu niedriger Bescheid liegt selten daran, dass die Pflegebedürftigkeit nicht bestand. Er liegt fast immer daran, dass sie am Tag des Besuchs nicht sichtbar wurde.

Die häufigsten Probleme entstehen nicht durch strenge Prüfung, sondern durch vermeidbare Fehler auf der eigenen Seite.

Der erste ist das Warten auf den perfekten Moment. Viele Familien schieben die Meldung auf, bis alle Unterlagen beisammen sind. Damit verschenken sie Wochen, denn das Antragsdatum ist der Stichtag für die Zahlung.

Der zweite ist der beschönigte Hausbesuch. Aus Stolz oder Höflichkeit stellt sich die betroffene Person besser dar, als sie ist. Die Gutachterin sieht dann eine Momentaufnahme und kein Alltagsbild.

Der dritte ist der fehlende Beleg für die Nacht. Nächtliches Aufstehen, Unruhe, Toilettengänge: Das taucht in keinem Arztbrief auf und wird beim Besuch tagsüber nicht sichtbar. Nur ein Pflegetagebuch bildet das ab.

Was die Pflegekasse nicht übernimmt

Eine Erwartung sorgt regelmäßig für Enttäuschung: Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Sie trägt einen Teil der Kosten, nicht alle. Wer einen ambulanten Dienst beauftragt, dessen Rechnung über der Pflegesachleistung liegt, zahlt die Differenz selbst.

Ebenfalls nicht enthalten sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in einer Einrichtung, Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung, die über die Krankenkasse läuft, und alles, was mit Haushaltsführung im engeren Sinn zu tun hat und nicht über den Entlastungsbetrag abgedeckt ist.

Rechnen Sie deshalb früh mit zwei Zahlen: dem, was die Kasse beiträgt, und dem, was monatlich übrig bleibt. Der zweite Wert ist der, der die Entscheidung trägt.

Wenn zwischen Antrag und Bescheid etwas passiert

Verschlechtert sich die Lage während des laufenden Verfahrens, melden Sie das der Pflegekasse. Ein Krankenhausaufenthalt, ein Sturz, eine neue Diagnose: All das kann dazu führen, dass die Begutachtung neu terminiert oder das Gutachten ergänzt wird.

Umgekehrt gilt: Wenn der Hausbesuch bereits stattgefunden hat und sich danach etwas grundlegend ändert, ist der schnellere Weg oft ein neuer Antrag auf Höherstufung statt ein Widerspruch gegen den noch nicht ergangenen Bescheid.

Halten Sie in beiden Fällen fest, wann Sie was gemeldet haben. Diese Notizen sind später mehr wert, als sie im Moment scheinen.

Der Fehler, den fast alle machen

Der häufigste Fehler passiert nicht beim Antrag, sondern beim Termin, und er passiert aus einem sympathischen Grund: Menschen wollen nicht hilfsbedürftig wirken. Die Mutter, die seit Wochen nicht mehr allein duscht, steht auf, geht zur Tür und sagt, es gehe schon ganz gut.

Sprechen Sie das vorher an. Erklären Sie, dass es beim Termin nicht darum geht, sich zusammenzureißen, sondern darum, den normalen Alltag zu zeigen. Das nimmt Druck aus der Situation, und die Gutachterin bekommt ein Bild, das trägt.

Wenn Sie während des Termins merken, dass die Darstellung zu positiv ausfällt, sagen Sie es ruhig direkt. Ein Satz wie 'Heute klappt das Aufstehen, an den meisten Tagen brauchen wir dafür zwanzig Minuten und zwei Personen' ist kein Widerspruch gegen die betroffene Person, sondern eine Ergänzung.

Wenn der Bescheid niedriger ausfällt als erwartet

Ein niedriger Pflegegrad ist kein Endpunkt. Er ist eine Momentaufnahme, die auf einem einstündigen Besuch beruht, und er lässt sich auf zwei Wegen korrigieren: durch Widerspruch gegen den Bescheid oder, wenn sich die Lage seither verändert hat, durch einen Antrag auf Höherstufung.

Beide Wege setzen dasselbe voraus: eine Dokumentation, die zeigt, was der Besuch nicht erfasst hat. Wer ab dem Bescheid weiterführt, was er für den Termin begonnen hat, steht in beiden Verfahren deutlich besser da.

Lesen Sie zuerst das Gutachten, nicht den Bescheid. Im Gutachten steht die Punktzahl je Lebensbereich, und dort sehen Sie, wo Ihre Einschätzung von der des Medizinischen Dienstes abweicht.

Sie haben einen Monat Zeit, um dem Bescheid zu widersprechen. Wie das geht, welche Fristen gelten und was in ein Widerspruchsschreiben gehört, steht in unserem Leitfaden zum Widerspruch.

Datenstand und Quellen

Jeder Betrag ist an einen registrierten Datenpunkt und eine amtliche Quelle gebunden.
Data Hub

Pflegegrad 2 Pflegegeld 2026 pro Monat

347 EUR/Monat

Quellequellenbasiert

Offizieller monatlicher Pflegegeldbetrag fuer Pflegegrad 2 im Jahr 2026 als allgemeine Finanzierungsinformation, ohne individuelle Anspruchsentscheidung.

Quelle: pflegepilot.costFundingPack (bmg.leistungsbetraege2026, bmg.pflegegeld)

Only display as official benefit context. Must not be represented as a guaranteed individual payout or provider price.

Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen 2026 pro Monat

796 EUR/Monat

Quellequellenbasiert

Offizieller monatlicher Pflegesachleistungsbetrag fuer Pflegegrad 2 im Jahr 2026 als allgemeine Finanzierungsinformation, ohne lokalen Anbieterpreis.

Quelle: pflegepilot.costFundingPack (bmg.leistungsbetraege2026, bmg.pflegesachleistungen)

Only display as official benefit context. Must not be represented as a local provider price or guaranteed reimbursement.

Pflegegrad 3 Pflegegeld 2026 pro Monat

599 EUR/Monat

Quellequellenbasiert

Offizieller monatlicher Pflegegeldbetrag fuer Pflegegrad 3 im Jahr 2026 als allgemeine Finanzierungsinformation.

Quelle: pflegepilot.costFundingPack (bmg.leistungsbetraege2026.extended, bmg.pflegegeld)

Nur als offizieller Finanzierungskontext zeigen. Kein garantierter Einzelfall-Auszahlbetrag, kein Anbieterpreis.

Entlastungsbetrag pro Monat

131 EUR/Monat

Quellequellenbasiert

Offizieller monatlicher Entlastungsbetrag als Finanzierungsinformation, sofern die Leistung und Anspruchslogik dazu passen.

Quelle: pflegepilot.costFundingPack (bmg.entlastungsbetrag, sgbxi.section45b)

Only display as official benefit context. Must not be represented as a provider price, local hourly range or guaranteed reimbursement.

Alle Beträge stammen aus registrierten amtlichen Quellen und werden nicht frei formuliert.

WG

Warum wir darüber schreiben

Geprüft

Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl

PflegeAuswahl führt ein öffentliches Verzeichnis ambulanter Pflegedienste, Tagespflegen und Betreuungsangebote. Aus dieser Arbeit stammt die Kenntnis darüber, woran die Organisation von Versorgung in der Praxis scheitert. Fachliche Fragen zu Krankheitsbildern gehören zur behandelnden Ärztin oder zum behandelnden Arzt.

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PflegeAuswahl ist eine Vermittlungsplattform und kein Pflegedienst. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Pflege-, Rechts- oder Pflegekassenberatung. Beträge sind offizielle Orientierungswerte; im Einzelfall entscheidet Ihre Pflegekasse.

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Über diesen Ratgeber

Wolf-Daniel González García· Gründer von PflegeAuswahl

Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Er recherchiert Pflegeleistungen und Finanzierungswege entlang der offiziellen Quellen und macht sie verständlich.

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