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Finanzierung & Zuschüsse

Entlastungsbetrag-Rechner (§45b)

Der Entlastungsbetrag steht ab Pflegegrad 1 zusätzlich zur Verfügung, etwa für anerkannte Alltagshilfen. Tragen Sie ein, wie viel Sie diesen Monat schon genutzt haben.
Entlastungsbetrag pro Monat131 €Registrierter Leistungsbetrag

So nutzen Sie den Rechner

Ihre Angaben bleiben im Browser. Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Leistungsentscheidung.
In drei Schritten zum Ergebnis
  1. Wählen Sie die Angaben aus, die zu Ihrer Situation passen.
  2. Ergänzen Sie nur die Werte, die der Rechner für die Berechnung benötigt.
  3. Ordnen Sie das Ergebnis anschließend mit den Hinweisen und Quellen ein.
Monatlicher Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI. Nicht genutzte Beträge sind bis zum 30.06. des Folgejahres übertragbar.

Pflegeleistungen verständlich erklärt

Was dieser Rechner abbildet

Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern für anerkannte Angebote (z. B. Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe über zugelassene Anbieter) verwendet und bei der Pflegekasse eingereicht.

Wie Sie das Ergebnis einordnen

Der Rechner verbindet Ihre Angaben mit den registrierten Leistungswerten. Er zeigt eine nachvollziehbare Orientierung, ersetzt aber weder eine Leistungsentscheidung noch eine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

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