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Entlastungsbetrag-Rechner

Der Entlastungsbetrag steht ab Pflegegrad 1 zusätzlich zur Verfügung, etwa für anerkannte Alltagshilfen. Tragen Sie ein, wie viel Sie diesen Monat schon genutzt haben.

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Entlastungsbetrag pro Monat

131 €

Leistungsbetrag

Entlastungsbetrag: 131 € im Monat, seit dem 1. Januar 2025.

Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026

Verbleibender Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern für anerkannte Angebote (z. B. Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe über zugelassene Anbieter) verwendet und bei der Pflegekasse eingereicht.

Berücksichtigt

Monatsbetrag − eingegebener Verbrauch

Nicht entschieden

Der Betrag ist zweckgebunden und nur für anerkannte Angebote einsetzbar; Übertragsfristen bleiben zu beachten.

So nutzen Sie den Rechner

Ihre Angaben bleiben im Browser. Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Leistungsentscheidung.

Ihre Antwort

Verbleibender Entlastungsbetrag

Ergänzen Sie die Angaben, um Ihr Ergebnis zu sehen.

So kommt das Ergebnis zustande

Monatsbetrag − eingegebener Verbrauch

Wichtig für die Einordnung

  • Der Betrag ist zweckgebunden und nur für anerkannte Angebote einsetzbar; Übertragsfristen bleiben zu beachten.

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Was dieser Rechner abbildet

Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern für anerkannte Angebote (z. B. Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe über zugelassene Anbieter) verwendet und bei der Pflegekasse eingereicht.

Wie Sie das Ergebnis einordnen

Der Betrag ist zweckgebunden und nur für anerkannte Angebote einsetzbar; Übertragsfristen bleiben zu beachten.

Amtliche Beträge und ihre Gültigkeit

Häufige Fragen

Verfällt nicht genutztes Geld am Monatsende?

Nein. Nicht genutzte Beträge werden angespart und sind bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar.

Welche Daten verwendet der Rechner?

Monatsbetrag − eingegebener Verbrauch. Der Betrag ist zweckgebunden und nur für anerkannte Angebote einsetzbar; Übertragsfristen bleiben zu beachten.

Wie aktuell sind die angezeigten Werte?

Die Beträge gelten so, wie sie die verlinkten amtlichen Seiten nennen. Ihre Angaben beschreiben Ihre aktuelle Situation.

Ist das Ergebnis eine verbindliche Leistungsentscheidung?

Nein. Das Ergebnis dient der Orientierung. Über einen individuellen Anspruch und die tatsächliche Leistung entscheidet die zuständige Pflegekasse oder Stelle.

Was passiert mit meinen Eingaben?

Die Auswertung erfolgt in Ihrem Browser. Ihre Eingaben aus diesem Tool werden nicht an Pflegeanbieter übermittelt.

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