Finanzierung & Zuschüsse
Entlastungsbetrag-Rechner (§45b)
Der Entlastungsbetrag steht ab Pflegegrad 1 zusätzlich zur Verfügung, etwa für anerkannte Alltagshilfen. Tragen Sie ein, wie viel Sie diesen Monat schon genutzt haben.
Entlastungsbetrag pro Monat131 €Registrierter Leistungsbetrag
Welche Grundlage gilt für diesen Rechner?
Der Rechner verbindet Ihre Angaben nur mit den registrierten Werten, die für dieses Tool freigegeben sind.
Berücksichtigt
Ihre Auswahl und die aktuell quellenbelegten Leistungsbeträge im PflegeAuswahl Data Hub.
Nicht entschieden
Ein individueller Anspruch, eine Bewilligung oder der tatsächlich von einer Pflegekasse festgesetzte Betrag.
So nutzen Sie den Rechner
Ihre Angaben bleiben im Browser. Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Leistungsentscheidung.
In drei Schritten zum Ergebnis
- Wählen Sie die Angaben aus, die zu Ihrer Situation passen.
- Ergänzen Sie nur die Werte, die der Rechner für die Berechnung benötigt.
- Ordnen Sie das Ergebnis anschließend mit den Hinweisen und Quellen ein.
Wichtiger Hinweis
Monatlicher Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI. Nicht genutzte Beträge sind bis zum 30.06. des Folgejahres übertragbar.
Entlastungsbetrag (pro Monat)
131 €
€
Noch verfügbar
131 €
Bereits genutzt: 0 € von 131 €
Monatlicher Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI. Nicht genutzte Beträge sind bis zum 30.06. des Folgejahres übertragbar.
Pflegeleistungen verständlich erklärt
Was dieser Rechner abbildet
Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern für anerkannte Angebote (z. B. Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe über zugelassene Anbieter) verwendet und bei der Pflegekasse eingereicht.
Wie Sie das Ergebnis einordnen
Der Rechner verbindet Ihre Angaben mit den registrierten Leistungswerten. Er zeigt eine nachvollziehbare Orientierung, ersetzt aber weder eine Leistungsentscheidung noch eine individuelle Beratung.
Quellen und Gültigkeit
Häufige Fragen
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