Verhinderungspflege-Budget-Rechner
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich seit 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag. Tragen Sie ein, wie viel Sie dieses Jahr bereits genutzt haben.
Rechner startenGemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 2026
3.539 €
Leistungsbetrag
Kurzzeitpflege: 3.539 € im Jahr, seit dem 1. Juli 2025. Verhinderungspflege: 3.539 € im Jahr, seit dem 1. Juli 2025.
Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026
Verbleibender gemeinsamer Jahresbetrag
Verhinderungspflege finanziert eine Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Seit 2025 wird sie aus einem gemeinsamen Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege gedeckt – nutzen Sie den einen Rechner für beide.
Berücksichtigt
Gemeinsamer Jahresbetrag − bisher genutzter Betrag
Nicht entschieden
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege greifen auf denselben gemeinsamen Jahrestopf zu.
So nutzen Sie den Rechner
Ihre Angaben bleiben im Browser. Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Leistungsentscheidung.
Ihre Antwort
Verbleibender gemeinsamer Jahresbetrag
Ergänzen Sie die Angaben, um Ihr Ergebnis zu sehen.
So kommt das Ergebnis zustande
Gemeinsamer Jahresbetrag − bisher genutzter Betrag
Wichtig für die Einordnung
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege greifen auf denselben gemeinsamen Jahrestopf zu.
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Was dieser Rechner abbildet
Verhinderungspflege finanziert eine Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Seit 2025 wird sie aus einem gemeinsamen Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege gedeckt – nutzen Sie den einen Rechner für beide.
Wie Sie das Ergebnis einordnen
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege greifen auf denselben gemeinsamen Jahrestopf zu.
Amtliche Beträge und ihre Gültigkeit
Häufige Fragen
Ist das Budget getrennt von der Kurzzeitpflege?
Seit 2025 nicht mehr: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich einen gemeinsamen Jahresbetrag. Was Sie für das eine nutzen, fehlt beim anderen.
Welche Daten verwendet der Rechner?
Gemeinsamer Jahresbetrag − bisher genutzter Betrag. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege greifen auf denselben gemeinsamen Jahrestopf zu.
Wie aktuell sind die angezeigten Werte?
Die Beträge gelten so, wie sie die verlinkten amtlichen Seiten nennen. Ihre Angaben beschreiben Ihre aktuelle Situation.
Ist das Ergebnis eine verbindliche Leistungsentscheidung?
Nein. Das Ergebnis dient der Orientierung. Über einen individuellen Anspruch und die tatsächliche Leistung entscheidet die zuständige Pflegekasse oder Stelle.
Was passiert mit meinen Eingaben?
Die Auswertung erfolgt in Ihrem Browser. Ihre Eingaben aus diesem Tool werden nicht an Pflegeanbieter übermittelt.
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