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Entlastung

Verhinderungspflege-Budget-Rechner

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich seit 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag. Tragen Sie ein, wie viel Sie dieses Jahr bereits genutzt haben.
Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 20263.539 €Registrierter Leistungsbetrag

So nutzen Sie den Rechner

Ihre Angaben bleiben im Browser. Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Leistungsentscheidung.
In drei Schritten zum Ergebnis
  1. Wählen Sie die Angaben aus, die zu Ihrer Situation passen.
  2. Ergänzen Sie nur die Werte, die der Rechner für die Berechnung benötigt.
  3. Ordnen Sie das Ergebnis anschließend mit den Hinweisen und Quellen ein.
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nach §39/§42a SGB XI (2026). Beide Leistungen greifen auf denselben Topf zu.

Pflegeleistungen verständlich erklärt

Was dieser Rechner abbildet

Verhinderungspflege finanziert eine Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Seit 2025 wird sie aus einem gemeinsamen Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege gedeckt – nutzen Sie den einen Rechner für beide.

Wie Sie das Ergebnis einordnen

Der Rechner verbindet Ihre Angaben mit den registrierten Leistungswerten. Er zeigt eine nachvollziehbare Orientierung, ersetzt aber weder eine Leistungsentscheidung noch eine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

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