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Kurzzeitpflege-Budget-Rechner

Kurzzeitpflege deckt eine vorübergehende vollstationäre Pflege ab. Sie teilt sich seit 2025 den gemeinsamen Jahresbetrag mit der Verhinderungspflege. Tragen Sie Ihre bisherige Nutzung ein.

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Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 2026

3.539 €

Leistungsbetrag

Kurzzeitpflege: 3.539 € im Jahr, seit dem 1. Juli 2025. Verhinderungspflege: 3.539 € im Jahr, seit dem 1. Juli 2025.

Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026

Verbleibender gemeinsamer Jahresbetrag

Kurzzeitpflege wird z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Überbrückung genutzt. Da der Topf mit der Verhinderungspflege geteilt wird, lohnt eine gemeinsame Planung.

Berücksichtigt

Gemeinsamer Jahresbetrag − bisher genutzter Betrag

Nicht entschieden

Kurzzeit- und Verhinderungspflege greifen auf denselben gemeinsamen Jahrestopf zu.

So nutzen Sie den Rechner

Ihre Angaben bleiben im Browser. Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Leistungsentscheidung.

Ihre Antwort

Verbleibender gemeinsamer Jahresbetrag

Ergänzen Sie die Angaben, um Ihr Ergebnis zu sehen.

So kommt das Ergebnis zustande

Gemeinsamer Jahresbetrag − bisher genutzter Betrag

Wichtig für die Einordnung

  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege greifen auf denselben gemeinsamen Jahrestopf zu.

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Was dieser Rechner abbildet

Kurzzeitpflege wird z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Überbrückung genutzt. Da der Topf mit der Verhinderungspflege geteilt wird, lohnt eine gemeinsame Planung.

Wie Sie das Ergebnis einordnen

Kurzzeit- und Verhinderungspflege greifen auf denselben gemeinsamen Jahrestopf zu.

Amtliche Beträge und ihre Gültigkeit

Häufige Fragen

Wie lange kann ich Kurzzeitpflege nutzen?

Die Dauer richtet sich nach dem verfügbaren gemeinsamen Jahresbetrag und den Einrichtungskosten; der Rechner zeigt das verbleibende Budget.

Welche Daten verwendet der Rechner?

Gemeinsamer Jahresbetrag − bisher genutzter Betrag. Kurzzeit- und Verhinderungspflege greifen auf denselben gemeinsamen Jahrestopf zu.

Wie aktuell sind die angezeigten Werte?

Die Beträge gelten so, wie sie die verlinkten amtlichen Seiten nennen. Ihre Angaben beschreiben Ihre aktuelle Situation.

Ist das Ergebnis eine verbindliche Leistungsentscheidung?

Nein. Das Ergebnis dient der Orientierung. Über einen individuellen Anspruch und die tatsächliche Leistung entscheidet die zuständige Pflegekasse oder Stelle.

Was passiert mit meinen Eingaben?

Die Auswertung erfolgt in Ihrem Browser. Ihre Eingaben aus diesem Tool werden nicht an Pflegeanbieter übermittelt.

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