Das Wichtigste in Kürze
- Rund um die Uhr geht nicht Eine Betreuungskraft arbeitet im Schnitt 8 Stunden am Tag, 40 in der Woche. Für Nächte, Pausen und freie Tage brauchen Sie weitere Hilfe.
- Es gibt drei legale Wege Sie stellen die Kraft selbst an, eine Firma aus dem Ausland schickt sie, oder sie arbeitet selbstständig. Den dritten Weg empfiehlt die Verbraucherzentrale nur sehr eingeschränkt.
- Rechnen Sie ehrlich Wer selbst anstellt, zahlt mindestens 2.800 Euro im Monat. Das Pflegegeld deckt davon nur einen Teil.
- Erst prüfen, dann unterschreiben Lassen Sie sich die A1-Bescheinigung zeigen. Eine seriöse Agentur drängt nicht und nennt alle Kosten schriftlich.
Was eine 24-Stunden-Betreuung wirklich ist
Viele Familien suchen eine Betreuungskraft, die bei der Mutter oder dem Vater einzieht. Sie hilft im Alltag und ist da, wenn jemand gebraucht wird.
Oft kommt sie aus einem Land in Osteuropa. Häufig vermittelt eine Agentur in Deutschland den Kontakt.
Der Name verspricht mehr, als erlaubt ist. Bevor Sie eine Agentur anrufen, sollten Sie drei Dinge wissen: wie lange eine Kraft arbeiten darf, welche Wege legal sind und was es kostet.
Was eine Betreuungskraft übernimmt
Sie hilft im Haushalt, beim Einkaufen und beim Kochen. Sie leistet Gesellschaft und geht mit spazieren. Sie hilft beim Waschen und Anziehen.
Medizinische Pflege gehört nicht zu ihren Aufgaben. Verbände, Spritzen oder Medikamente übernimmt ein Pflegedienst, wenn der Arzt es verordnet.
Beides lässt sich gut verbinden. Der Pflegedienst kommt zu festen Zeiten, die Betreuungskraft ist im Alltag da.
Warum „rund um die Uhr“ nicht stimmt
Eine Betreuungskraft kann im Schnitt nur 8 Stunden am Tag arbeiten, also 40 Stunden in der Woche. Das sagt die Verbraucherzentrale.
Sie wohnt zwar mit im Haus. Aber sie hat Pausen, Feierabend und freie Tage. Wer nachts oft Hilfe braucht, braucht dafür eine eigene Lösung.
Viele Verträge nennen deshalb acht Stunden Arbeit am Tag, auch wenn die Werbung anders klingt. Lesen Sie den Vertrag, nicht die Werbung.
Planen Sie von Anfang an, wer die übrige Zeit abdeckt. Das können Angehörige sein, ein Pflegedienst, eine Tagespflege oder Nachbarn. Die Verbraucherzentrale rät, die Pflege auf mehrere Schultern zu verteilen.
Weg 1: Sie stellen die Kraft selbst an
Sie werden Arbeitgeber. Mit Menschen aus einem Land der EU geht das ohne besondere Erlaubnis.
Sie zahlen mindestens den Mindestlohn. Dazu kommen Beiträge zur Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft. Die Verbraucherzentrale rechnet mit mindestens 2.800 Euro im Monat. Das Pflegegeld können Sie dafür einsetzen, es reicht aber nicht allein.
Hinzu kommen Kosten für Telefon, Internet und Fahrten. Sie brauchen auch einen Plan für Urlaub und Krankheit der Kraft.
Weg 2: Eine Firma aus dem Ausland schickt die Kraft
Die Kraft ist bei einer Firma in ihrem Heimatland angestellt. Die Firma schickt sie zu Ihnen. Das nennt man Entsendung.
Sie sind dann Kunde, nicht Arbeitgeber. Meist schließen Sie zwei Verträge: einen mit der Firma im Ausland und einen mit der Agentur in Deutschland.
Wichtig ist die A1-Bescheinigung. Sie zeigt, dass die Kraft in ihrem Heimatland sozialversichert bleibt. Lassen Sie sich das Papier vor dem ersten Arbeitstag zeigen und heben Sie eine Kopie auf.
Als Kunde der Firma sollten Sie Ihre Wünsche vorher genau absprechen. Halten Sie alles im Vertrag fest.
Weg 3: Die Kraft arbeitet selbstständig
Manche Agenturen vermitteln selbstständige Kräfte. Die Verbraucherzentrale empfiehlt diesen Weg nur sehr eingeschränkt.
Oft ist die Grenze zur Scheinselbstständigkeit unklar. Dann drohen hohe Nachzahlungen. Häufig fehlt auch ein guter Schutz bei Krankheit.
Wenn Ihnen eine Agentur diesen Weg anbietet, fragen Sie genau nach. Lassen Sie sich Nachweise über Gewerbe und Krankenversicherung zeigen.
Die drei Wege im Vergleich
Was die drei Wege für Sie als Familie bedeuten.
| Frage | Selbst anstellen | Entsendung | Selbstständige Kraft | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Wer ist Arbeitgeber? | Sie selbst | Die Firma im Ausland | Niemand, die Kraft arbeitet auf eigene Rechnung | Verbraucherzentrale |
| Wo ist sie versichert? | In Deutschland, Sie zahlen die Beiträge | Im Heimatland, nachgewiesen durch die A1-Bescheinigung | Oft unklar | Verbraucherzentrale |
| Was kostet es? | Mindestlohn plus Beiträge und Nebenkosten | Preis der Firma plus Gebühr der Agentur | Preis der Kraft, oft ohne Schutz bei Krankheit | Verbraucherzentrale |
| Wie viele Verträge? | Ein Arbeitsvertrag | Zwei: Firma und Agentur | Ein Vertrag mit der Kraft, oft über eine Agentur | Verbraucherzentrale |
| Ihre Aufgaben | Anmelden, Lohn zahlen, Urlaub und Vertretung planen | Verträge prüfen, A1-Bescheinigung ansehen | Nachweise prüfen, Risiko abwägen | Verbraucherzentrale |
| Einschätzung der Verbraucherzentrale | Legal | Legal, mit A1-Bescheinigung | Nur sehr eingeschränkt zu empfehlen | Verbraucherzentrale |
Diese Fragen stellen Sie der Agentur
Nehmen Sie die Liste zum Gespräch mit. Eine gute Agentur beantwortet jede Frage ruhig und schriftlich.
Wie ist die Kraft beschäftigt?
Angestellt bei einer Firma im Ausland, bei Ihnen oder selbstständig? Lassen Sie es sich schriftlich geben.
Kann ich die A1-Bescheinigung sehen?
Bei einer Entsendung gehört sie dazu. Bestehen Sie darauf, auch wenn die Agentur den Datenschutz nennt.
Ist die Kraft kranken- und haftpflichtversichert?
Fragen Sie nach Nachweisen, nicht nur nach einer Zusage.
Wie viele Stunden arbeitet sie am Tag?
Die Antwort muss zum Vertrag passen. Wer Arbeit rund um die Uhr zusagt, verspricht etwas, das nicht erlaubt ist.
Wie erfassen Sie unseren Bedarf?
Gut ist ein Fragebogen oder ein Besuch einer Pflegefachkraft bei Ihnen. Auch der Bedarf in der Nacht gehört dazu.
Wie gut spricht die Kraft Deutsch?
Bitten Sie vorher um ein kurzes Telefonat oder einen Videoanruf mit ihr.
Woraus setzt sich der Preis zusammen?
Lassen Sie sich jeden Posten nennen: Betreuung, Gebühr der Agentur, Fahrten.
Wer hilft, wenn die Kraft krank wird oder abreist?
Fragen Sie, wie schnell Ersatz kommt und wer dann für Sie da ist.
Was passiert bei Umzug ins Heim oder im Todesfall?
Der Vertrag sollte regeln, wie er dann endet.
Darf ich den Vertrag vorher in Ruhe lesen?
Eine seriöse Agentur schickt Ihnen Muster, ohne dass Sie gleich unterschreiben.
Diese Liste können Sie ausdrucken und beim Gespräch abhaken.
Warnzeichen: Hier sollten Sie vorsichtig werden
Die Verbraucherzentrale empfiehlt keine einzelnen Agenturen. Sie nennt aber Zeichen, an denen Sie gute von schlechten unterscheiden.
Ein Zeichen allein muss nichts heißen. Kommen mehrere zusammen, suchen Sie besser weiter.
Die Agentur drängt Sie
Sie sollen schnell unterschreiben, weil angeblich nur heute eine Kraft frei ist. Ein seriöser Anbieter lässt Ihnen Zeit.
Nehmen Sie sich diese Zeit, auch wenn es eilt. Ein schlechter Vertrag kostet mehr als ein paar Tage Warten.
Die A1-Bescheinigung fehlt
Die Agentur will das Papier nicht zeigen, etwa mit Hinweis auf den Datenschutz. Das kann heißen, dass die Kraft in ihrem Heimatland nicht versichert ist.
Wird sie dann krank oder hat einen Unfall, gibt es böse Überraschungen. Sie dürfen das Papier sehen.
Die Kosten bleiben unklar
Sie bekommen nur einen Pauschalpreis ohne Aufstellung. Oder im Vertrag steht etwas anderes als im Gespräch.
Achten Sie darauf, dass alles Mündliche im Vertrag steht. Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen.
Niemand fragt nach Ihrem Bedarf
Die Agentur fragt nur nach Alter, Geschlecht und Pflegegrad. Dann schlägt sie sofort jemanden vor.
Je mehr eine Agentur über Ihre Mutter oder Ihren Vater wissen will, desto seltener werden Sie enttäuscht. So sieht es auch die Verbraucherzentrale.
Die Werbung verspricht zu viel
Eine einzelne Kraft darf nicht rund um die Uhr arbeiten. Wer das trotzdem verspricht, hält sich nicht an die Regeln oder schreibt im Vertrag etwas anderes.
Prüfen Sie auch Siegel und Zertifikate. Lassen sie sich nicht nachprüfen, sagen sie wenig.
Was die Pflegekasse bezahlt und was nicht
Einige Leistungen der Pflegekasse helfen bei den Kosten. Voraussetzung ist ein Pflegegrad.
Den größten Teil zahlt die Familie trotzdem selbst. Rechnen Sie deshalb vor dem Vertrag einen ganzen Monat durch.
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist für Hilfe gedacht, die Sie selbst organisieren. Sie können damit einen Teil der Betreuungskraft bezahlen.
Im Jahr 2026 zahlt die Pflegekasse monatlich 347 Euro, wenn Pflegegrad 2 vorliegt; bei Grad 3 sind es 599 Euro, bei Grad 4 800 Euro und bei Grad 5 990 Euro.
Verhinderungspflege
Fallen Sie als pflegende Angehörige aus, etwa im Urlaub, kann die Pflegekasse eine Vertretung bezahlen. Dafür gibt es 2026 einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Ob die Pflegekasse damit auch Stunden einer Betreuungskraft bezahlt, klären Sie vorher mit ihr. Heben Sie alle Rechnungen auf.
Entlastungsbetrag
Mit Pflegegrad gibt es 131 Euro im Monat für Hilfe im Alltag. Die Pflegekasse zahlt ihn nur für Angebote, die dafür im Bundesland anerkannt sind.
Fragen Sie bei der Pflegekasse nach, bevor Sie damit planen. Oft zahlen Sie zuerst selbst und reichen dann die Rechnung ein.
Was bei Ihnen bleibt
Die Kraft wohnt bei Ihnen und braucht ein Zimmer. Dazu kommen Kosten für Fahrten, Telefon und Internet.
Lassen Sie sich von der Agentur einen ganzen Monat aufstellen. Ziehen Sie das Pflegegeld ab. Dann sehen Sie, was bei Ihnen bleibt.
Wenn der Pflegegrad fehlt oder nicht mehr passt
Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts dazu. Stellen Sie den Antrag, ein Anruf bei der Pflegekasse genügt.
Ist der Bedarf gestiegen, lohnt ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad. Die Pflegeberatung hilft Ihnen dabei, kostenlos.
Sie suchen Hilfe in Ihrer Nähe? Stellen Sie eine kostenlose Anfrage.
Woran Sie eine seriöse Agentur erkennen
Diese Punkte können Sie vor der Unterschrift selbst prüfen.
| Was prüfen | Wo zu sehen | Warnsignal |
|---|---|---|
| A1-Bescheinigung der Kraft | Vor dem ersten Arbeitstag vorlegen lassen und eine Kopie aufheben. | Die Agentur verweigert das Papier. |
| Kranken- und Haftpflichtversicherung | Nachweis von der Agentur anfordern. | Es gibt nur eine mündliche Zusage. |
| Zertifikat nach DIN SPEC 33454 | Auf der Internetseite nachsehen und fragen, was die Agentur damit zusagt. | Die Agentur wirbt mit Siegeln, die sich nicht prüfen lassen. |
| Vollständiges Impressum | Auf der Internetseite: Name, Anschrift, Vertretung, Telefon und E-Mail. | Name oder Anschrift fehlen. |
| Fester Ansprechpartner | Im Vertrag nachsehen, wer nach dem Start für Sie da ist. | Nach der Unterschrift ist niemand mehr erreichbar. |
| Vertrag in Ruhe lesen | Muster vorab zuschicken lassen. | Sie sollen sofort unterschreiben. |
Weitere Auswahl-Ratgeber
Zum Nachlesen
Die Beträge und Regeln in diesem Ratgeber kommen von diesen Stellen.
- Verbraucherzentrale: Seriöse Vermittlungsagentur für häusliche Betreuung finden – die Seite der zuständigen Stelle
Aufgerufen am 24. September 2026
- Verbraucherzentrale: Ausländische Betreuungskräfte – wie geht das legal? – die Seite der zuständigen Stelle
Aufgerufen am 24. September 2026
- Bundesgesundheitsministerium Leistungsbeträge 2026 – die Übersicht des Ministeriums zum Herunterladen
Aufgerufen am 02. Juli 2026
- § 37 SGB XI Pflegegeld – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 30. Juli 2026
- § 39 SGB XI Verhinderungspflege – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 02. Juli 2026
- § 42a SGB XI Gemeinsamer Jahresbetrag – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 07. Juli 2026
- § 45b SGB XI Entlastungsbetrag – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 02. Juli 2026
Passende Anbieter vor Ort
24-Stunden-Pflege und Betreuung zu Hause in Ihrer Stadt
Zahlen: unser Verzeichnis 2026. So rechnen wir
Kein Dienst zahlt uns dafür, in dieser Liste zu stehen. PflegeAuswahl kostet Familien und Anbieter nichts, und niemand kann einen besseren Platz in der Liste kaufen.

Über diesen Ratgeber
Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl
Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.
„Ich bin ein Jahr lang zu pflegebedürftigen Menschen nach Hause gefahren. Ich weiß, wie viel davon abhängt, dass überhaupt jemand regelmäßig kommt.“
Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Der Prüfumfang ist im Freigabenachweis dokumentiert. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.
Alle Ratgeber von Wolf-Daniel →Weitere Ratgeber

PflegeAuswahl oder Pflegelotse? Was wofür hilft
PflegeAuswahl oder Pflegelotse: Was die Suche der Ersatzkassen zeigt, was PflegeAuswahl anders macht und wann Sie beide nutzen. Offen geschrieben von PflegeAuswahl.

Betreutes Wohnen: Kosten und was die Pflegekasse zahlt
Betreutes Wohnen: Miete und Service zahlen Sie selbst, die Pflege zahlt die Pflegekasse wie zu Hause. Was in den Vertrag gehört und was Sie beim Besuch fragen.

Diabetes und Pflegedienst: Insulin und Hilfe im Alter
Diabetes und Pflegedienst: Wann der Pflegedienst Insulin spritzt, was die Krankenkasse zahlt, was Sie zuzahlen und welche Hilfe die Pflegekasse trägt.
Weiterführende Seiten
Häufige Fragen
Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung im Monat?
Stellen Sie die Kraft selbst an, rechnet die Verbraucherzentrale mit mindestens 2.800 Euro im Monat. Bei einer Entsendung hängt der Preis von der Firma ab, dazu kommt die Gebühr der Agentur. Das Pflegegeld können Sie für beides einsetzen.
Ist eine 24-Stunden-Betreuung legal?
Ja, wenn die Kraft bei Ihnen angestellt ist oder mit A1-Bescheinigung entsandt wird. Rund um die Uhr arbeiten darf eine einzelne Kraft aber nicht. Im Schnitt sind es 8 Stunden am Tag.
Was ist die A1-Bescheinigung?
Ein Nachweis, dass eine entsandte Kraft in ihrem Heimatland sozialversichert bleibt. Fehlt er, ist die Kraft womöglich nicht versichert.
Hilft die Pflegekasse bei den Kosten?
Mit Pflegegrad hilft das Pflegegeld, und Sie können es frei einsetzen. Ob Verhinderungspflege oder Entlastungsbetrag hinzukommen, klären Sie vorher mit der Pflegekasse.
Wer hilft in der Nacht?
Die Betreuungskraft hat nachts Ruhezeit. Wer nachts oft Hilfe braucht, braucht dafür eine zusätzliche Lösung. Klären Sie den Bedarf in der Nacht schon im ersten Gespräch mit der Agentur.
Kann ich eine Betreuungskraft mit einem Pflegedienst verbinden?
Ja. Der Pflegedienst übernimmt die medizinische Pflege, die der Arzt verordnet. Die Betreuungskraft hilft im Alltag.
Woran erkenne ich eine unseriöse Agentur?
Sie drängt zur Unterschrift, zeigt keine A1-Bescheinigung und nennt keine klaren Kosten. Oder sie verspricht, dass eine Person rund um die Uhr arbeitet.

