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Betreutes Wohnen: Kosten und was die Pflegekasse zahlt

Betreutes Wohnen: Miete und Service zahlen Sie selbst, die Pflege zahlt die Pflegekasse wie zu Hause. Was in den Vertrag gehört und was Sie beim Besuch fragen.

Wolf-Daniel González García Wolf-Daniel González GarcíaVeröffentlicht 24. September 2026Aktualisiert 24. September 202610 Min. LesezeitGründer von PflegeAuswahl✓ Redaktionell geprüft

Viele Familien merken erst nach dem Einzug, dass die Pflege im Betreuten Wohnen extra kostet. Deshalb zeigen wir hier, was Sie selbst zahlen und was die Pflegekasse übernimmt.

Eine ältere Frau steht in der offenen Tür ihrer Wohnung im Betreuten Wohnen und begrüßt ihre Tochter

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wohnung und Service zahlen Sie selbst Miete, Nebenkosten und die Pauschale für den Grundservice zahlt Ihre Mutter oder Ihr Vater selbst. Die Pflegekasse übernimmt diese Kosten nicht.
  • Die Pflege zahlt die Pflegekasse wie zu Hause Wer im Betreuten Wohnen lebt, wird zu Hause gepflegt. Mit Pflegegrad 2 bis 5 zahlt die Pflegekasse einen Pflegedienst bis zu einem festen Betrag. Bei Pflegegrad 3 sind das bis zu 1.497 Euro im Monat.
  • Der Vertrag entscheidet Was die Pauschale enthält, ist von Haus zu Haus verschieden. Lassen Sie sich schriftlich geben, was drin ist und was extra kostet.
  • Kein Pflegeheim Betreutes Wohnen ist eine eigene Wohnung mit Hilfe auf Abruf. Wer rund um die Uhr Pflege braucht, ist dort oft nicht gut versorgt.

Was Betreutes Wohnen ist und für wen es passt

Beim Betreuten Wohnen mietet Ihre Mutter oder Ihr Vater eine eigene kleine Wohnung. Die Wohnung ist meist barrierearm, oft mit Aufzug und bodengleicher Dusche.

Dazu kommt ein Grundservice, den alle Mieter bezahlen. Pflege gehört nicht automatisch dazu. Sie wird extra vereinbart, wie in jeder anderen Wohnung auch.

Was der Grundservice meist enthält

Häufig gehören ein Notruf in der Wohnung und eine feste Ansprechperson im Haus dazu. Sie hilft bei Anträgen, vermittelt Hilfe und kennt die Dienste in der Nähe.

Viele Häuser haben einen Gemeinschaftsraum und laden zu Treffen, Kaffee oder Ausflügen ein. Manche bieten Mittagessen, Reinigung oder Wäsche gegen Aufpreis an.

Der Name ist nicht geschützt. Service-Wohnen, Wohnen mit Service oder Seniorenwohnen können dasselbe meinen oder etwas ganz anderes. Fragen Sie deshalb immer genau nach.

Für wen es gut passt

Betreutes Wohnen passt, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater noch vieles allein schafft. Die alte Wohnung ist aber zu groß, zu steil oder zu weit weg von allem.

Es passt auch, wenn die Sicherheit fehlt. Wer nachts allein ist und stürzen könnte, fühlt sich mit Notruf und Nachbarn im Haus oft ruhiger.

Und es passt, wenn Sie selbst weiter weg wohnen. Die Ansprechperson im Haus merkt oft früher, wenn etwas nicht stimmt.

Wann ein Pflegeheim besser passt

Im Pflegeheim sind Pflegekräfte Tag und Nacht im Haus. Im Betreuten Wohnen kommt ein Pflegedienst zu festen Zeiten und geht wieder.

Wer nachts oft Hilfe braucht, sich stark verirrt oder nicht mehr allein sein kann, ist im Pflegeheim meist besser aufgehoben. Das gilt oft bei weit fortgeschrittener Demenz.

Manche Häuser des Betreuten Wohnens liegen direkt neben einem Pflegeheim. Fragen Sie, ob ein späterer Umzug dorthin leichter geht.

Betreutes Wohnen, Pflegeheim und Pflege zu Hause im Vergleich

Die drei Wege unterscheiden sich vor allem darin, wer pflegt und wofür Sie selbst zahlen.

WasBetreutes WohnenPflegeheimIn der eigenen Wohnung
WohnenEigene Wohnung mit MietvertragZimmer im HeimDie bisherige Wohnung
Wer pflegtEin Pflegedienst oder Angehörige, zu festen ZeitenPflegekräfte des Heims, Tag und NachtEin Pflegedienst oder Angehörige, zu festen Zeiten
Hilfe in der NachtNotruf, oft mit Ansprechperson im HausPflegekräfte im HausNur mit Hausnotruf oder Familie
Was die Pflegekasse zahltDie Pflege wie zu HauseEinen festen Betrag an das HeimDie Pflege zu Hause
Was Sie selbst zahlenMiete, Nebenkosten, Servicepauschale und den Rest der PflegeDen Eigenanteil des HeimsDie Wohnung und den Rest der Pflege
Gut fürMenschen, die vieles noch allein schaffenMenschen, die rund um die Uhr Pflege brauchenMenschen, die zu Hause bleiben können und wollen

Checkliste für die Besichtigung

Ein Besuch ist unverbindlich. Nehmen Sie diese Fragen mit, und nehmen Sie Ihre Mutter oder Ihren Vater mit, wenn es geht.

Was die Pauschale enthält

Welche Leistungen gehören zum Grundservice? Was kostet extra, etwa Essen, Reinigung oder Wäsche?

Wer im Haus ist

Wann ist die Ansprechperson da? Wer hilft am Abend, in der Nacht und am Wochenende?

Wie der Notruf läuft

Wo landet ein Notruf? Wer kommt dann, und wie schnell?

Welcher Pflegedienst

Arbeitet das Haus mit einem festen Dienst? Dürfen Sie einen anderen wählen?

Wenn mehr Pflege nötig wird

Bis zu welchem Pflegebedarf kann man bleiben? Was passiert, wenn es nicht mehr geht?

Die Wohnung

Gibt es Aufzug, bodengleiche Dusche, breite Türen und Platz für einen Rollator?

Eigene Möbel

Dürfen eigene Möbel mit? Gibt es einen Keller oder Abstellraum?

Die Lage

Sind Arzt, Apotheke, Einkauf und Bus zu Fuß erreichbar?

Die Gemeinschaft

Gibt es Treffen, Essen in Gesellschaft oder Ausflüge? Hängt ein Wochenplan aus?

Die Nachbarn

Sprechen Sie mit Menschen, die dort wohnen. Fragen Sie, was ihnen gefällt und was nicht.

Die Kosten, schriftlich

Lassen Sie sich Miete, Nebenkosten und Pauschale einzeln aufschreiben, mit allen Zusatzkosten.

Diese Liste können Sie ausdrucken und zu jedem Besuch mitnehmen.

Was Sie selbst zahlen und was die Pflegekasse zahlt

Beim Betreuten Wohnen gibt es zwei Rechnungen. Die eine ist für das Wohnen und den Service. Die andere ist für die Pflege.

Die erste zahlen Sie selbst. Die zweite zahlt die Pflegekasse mit, genau wie in jeder anderen Wohnung.

Miete, Nebenkosten und Servicepauschale

Miete und Nebenkosten zahlen Sie wie in jeder Mietwohnung. Dazu kommt jeden Monat die Pauschale für den Grundservice.

Wir nennen hier keine Preise. Sie hängen stark von Ort, Haus und Service ab. Vergleichen Sie deshalb die schriftlichen Angebote mehrerer Häuser.

Achten Sie auf Zusatzkosten. Essen, Reinigung, Wäsche oder Fahrdienste werden oft einzeln berechnet.

Wenn ein Pflegedienst kommt

Mit Pflegegrad 2 bis 5 zahlt die Pflegekasse einen Pflegedienst bis zu einem festen Betrag im Monat. Der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Bei Pflegegrad 2 sind es bis zu 796 Euro, bei Pflegegrad 3 bis zu 1.497 Euro im Monat. Bei Pflegegrad 4 sind es bis zu 1.859 Euro, bei Pflegegrad 5 bis zu 2.299 Euro.

Was darüber liegt, zahlen Sie selbst. Lassen Sie sich deshalb vorher einen Kostenvoranschlag geben. Er zeigt, was bei Ihnen bleibt.

Wenn Angehörige pflegen

Übernehmen Sie oder andere Angehörige die Pflege, gibt es statt des Pflegedienstes Pflegegeld. Es wird an Ihre Mutter oder Ihren Vater überwiesen.

Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad: im Monat 347 Euro für Pflegegrad 2 und 599 Euro für Pflegegrad 3, 800 Euro für Pflegegrad 4 und 990 Euro für Pflegegrad 5.

Beides lässt sich auch mischen. Dann übernimmt der Dienst einen Teil, und es gibt daneben einen Teil des Pflegegeldes. An diese Aufteilung ist man sechs Monate gebunden.

Der Entlastungsbetrag für Hilfe im Alltag

Dazu kommt der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Er gilt schon ab Pflegegrad 1.

Er ist an bestimmte Hilfen gebunden: Tagespflege, Kurzzeitpflege, einen Pflegedienst oder anerkannte Hilfen im Alltag. Die Pflegekasse erstattet ihn gegen Rechnung.

Ob ein Angebot im Haus dazugehört, fragen Sie vorher bei der Pflegekasse. Fragen Sie das auch für einzelne Teile der Servicepauschale.

Wenn das Geld nicht reicht

Rechnen Sie vor dem Einzug alles zusammen: Miete, Nebenkosten, Pauschale und den Teil der Pflege, der bei Ihnen bleibt. Rechnen Sie auch mit mehr Pflege in ein paar Jahren.

Holen Sie sich dafür eine Pflegeberatung. Sie ist kostenlos und kommt auf Wunsch auch nach Hause oder berät am Telefon. Sie rechnet mit Ihnen durch, was im Monat bleibt.

Was im Vertrag stehen sollte

Oft gibt es zwei Verträge: einen Mietvertrag und einen Vertrag über den Service. Lesen Sie beide, bevor Ihre Mutter oder Ihr Vater unterschreibt.

Nehmen Sie sich Zeit. Ein seriöses Haus drängt nicht zur Unterschrift am selben Tag.

Was genau der Service enthält

Im Vertrag sollte jede Leistung des Grundservice einzeln stehen. „Betreuung nach Bedarf“ reicht nicht.

Steht dort zum Beispiel eine Ansprechperson, sollte auch stehen, wann sie im Haus ist. Steht dort ein Notruf, sollte stehen, wer ihn annimmt.

Ob Sie den Pflegedienst frei wählen

Manche Häuser arbeiten mit einem festen Pflegedienst. Das kann bequem sein, weil der Dienst schon im Haus ist.

Fragen Sie aber, ob Ihre Mutter oder Ihr Vater einen anderen Dienst wählen darf. Lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben. Ein Dienst, den man nicht wechseln kann, ist ein Risiko.

Wann die Pauschale steigt

Schauen Sie, unter welchen Bedingungen die Pauschale erhöht werden darf. Eine Erhöhung sollte vorher schriftlich angekündigt und begründet werden.

Fragen Sie auch, ob die Pauschale weiterläuft, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater länger im Krankenhaus ist.

Wie man kündigt

Klären Sie, ob man den Service allein kündigen kann oder nur zusammen mit der Wohnung. Das ist wichtig, wenn später ein Pflegeheim nötig wird.

Fragen Sie nach den Fristen für beide Verträge. Lassen Sie sich unklare Stellen erklären, bevor unterschrieben wird.

Sie suchen Hilfe in Ihrer Nähe? Stellen Sie eine kostenlose Anfrage.

Woran Sie ein gutes Haus erkennen

Fünf Punkte, die Sie vor der Unterschrift klären können.

Was prüfenWo zu sehenWarnsignal
Leistungen und Kosten schriftlichVor dem Vertrag vom Haus geben lassen, jede Leistung einzeln.Die Kosten werden nur mündlich genannt oder als eine Summe ohne Aufteilung.
Ansprechperson im HausBeim Besuch nach Namen und Zeiten fragen.Niemand kann sagen, wann jemand im Haus ist.
Freie Wahl beim PflegedienstIm Vertrag nachlesen oder schriftlich bestätigen lassen.Der Vertrag bindet an einen bestimmten Dienst, ohne Ausweg.
Was bei mehr Pflege passiertBeim Gespräch fragen, bis wann man bleiben kann.Das Haus weicht aus oder sagt nur „das sehen wir dann“.
Stimmen der MieterBeim Besuch mit Menschen sprechen, die dort wohnen.Ein Gespräch mit Mietern ist nicht erwünscht.

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Wolf-Daniel González García

Über diesen Ratgeber

Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl

Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.

„Ich bin ein Jahr lang zu pflegebedürftigen Menschen nach Hause gefahren. Ich weiß, wie viel davon abhängt, dass überhaupt jemand regelmäßig kommt.“

Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Der Prüfumfang ist im Freigabenachweis dokumentiert. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Was kostet Betreutes Wohnen?

Das hängt vom Haus ab. Sie zahlen Miete, Nebenkosten und eine monatliche Pauschale für den Service. Lassen Sie sich alle Posten schriftlich geben und vergleichen Sie mehrere Häuser.

Zahlt die Pflegekasse das Betreute Wohnen?

Die Wohnung und den Service nicht. Die Pflege schon, genau wie zu Hause: einen Pflegedienst, Pflegegeld oder beides gemischt, dazu den Entlastungsbetrag.

Gibt es im Betreuten Wohnen Pflegegeld?

Ja, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen und Pflegegrad 2 bis 5 besteht. Bei Pflegegrad 2 sind es 347 Euro im Monat.

Kann ich den Pflegedienst frei wählen?

Fragen Sie das vor dem Vertrag. Manche Häuser arbeiten mit einem festen Dienst. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass ein Wechsel möglich ist.

Was ist der Unterschied zum Pflegeheim?

Im Betreuten Wohnen lebt man in einer eigenen Wohnung, und ein Pflegedienst kommt zu festen Zeiten. Im Pflegeheim sind Pflegekräfte Tag und Nacht da.

Was passiert, wenn mehr Pflege nötig wird?

Zuerst kann der Pflegedienst öfter kommen. Wird die Pflege rund um die Uhr nötig, ist oft ein Umzug ins Pflegeheim der bessere Weg. Fragen Sie beim Einzug, wie das Haus damit umgeht.

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