Das Wichtigste in Kürze
- Wohnung und Service zahlen Sie selbst Miete, Nebenkosten und die Pauschale für den Grundservice zahlt Ihre Mutter oder Ihr Vater selbst. Die Pflegekasse übernimmt diese Kosten nicht.
- Die Pflege zahlt die Pflegekasse wie zu Hause Wer im Betreuten Wohnen lebt, wird zu Hause gepflegt. Mit Pflegegrad 2 bis 5 zahlt die Pflegekasse einen Pflegedienst bis zu einem festen Betrag. Bei Pflegegrad 3 sind das bis zu 1.497 Euro im Monat.
- Der Vertrag entscheidet Was die Pauschale enthält, ist von Haus zu Haus verschieden. Lassen Sie sich schriftlich geben, was drin ist und was extra kostet.
- Kein Pflegeheim Betreutes Wohnen ist eine eigene Wohnung mit Hilfe auf Abruf. Wer rund um die Uhr Pflege braucht, ist dort oft nicht gut versorgt.
Was Betreutes Wohnen ist und für wen es passt
Beim Betreuten Wohnen mietet Ihre Mutter oder Ihr Vater eine eigene kleine Wohnung. Die Wohnung ist meist barrierearm, oft mit Aufzug und bodengleicher Dusche.
Dazu kommt ein Grundservice, den alle Mieter bezahlen. Pflege gehört nicht automatisch dazu. Sie wird extra vereinbart, wie in jeder anderen Wohnung auch.
Was der Grundservice meist enthält
Häufig gehören ein Notruf in der Wohnung und eine feste Ansprechperson im Haus dazu. Sie hilft bei Anträgen, vermittelt Hilfe und kennt die Dienste in der Nähe.
Viele Häuser haben einen Gemeinschaftsraum und laden zu Treffen, Kaffee oder Ausflügen ein. Manche bieten Mittagessen, Reinigung oder Wäsche gegen Aufpreis an.
Der Name ist nicht geschützt. Service-Wohnen, Wohnen mit Service oder Seniorenwohnen können dasselbe meinen oder etwas ganz anderes. Fragen Sie deshalb immer genau nach.
Für wen es gut passt
Betreutes Wohnen passt, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater noch vieles allein schafft. Die alte Wohnung ist aber zu groß, zu steil oder zu weit weg von allem.
Es passt auch, wenn die Sicherheit fehlt. Wer nachts allein ist und stürzen könnte, fühlt sich mit Notruf und Nachbarn im Haus oft ruhiger.
Und es passt, wenn Sie selbst weiter weg wohnen. Die Ansprechperson im Haus merkt oft früher, wenn etwas nicht stimmt.
Wann ein Pflegeheim besser passt
Im Pflegeheim sind Pflegekräfte Tag und Nacht im Haus. Im Betreuten Wohnen kommt ein Pflegedienst zu festen Zeiten und geht wieder.
Wer nachts oft Hilfe braucht, sich stark verirrt oder nicht mehr allein sein kann, ist im Pflegeheim meist besser aufgehoben. Das gilt oft bei weit fortgeschrittener Demenz.
Manche Häuser des Betreuten Wohnens liegen direkt neben einem Pflegeheim. Fragen Sie, ob ein späterer Umzug dorthin leichter geht.
Betreutes Wohnen, Pflegeheim und Pflege zu Hause im Vergleich
Die drei Wege unterscheiden sich vor allem darin, wer pflegt und wofür Sie selbst zahlen.
| Was | Betreutes Wohnen | Pflegeheim | In der eigenen Wohnung |
|---|---|---|---|
| Wohnen | Eigene Wohnung mit Mietvertrag | Zimmer im Heim | Die bisherige Wohnung |
| Wer pflegt | Ein Pflegedienst oder Angehörige, zu festen Zeiten | Pflegekräfte des Heims, Tag und Nacht | Ein Pflegedienst oder Angehörige, zu festen Zeiten |
| Hilfe in der Nacht | Notruf, oft mit Ansprechperson im Haus | Pflegekräfte im Haus | Nur mit Hausnotruf oder Familie |
| Was die Pflegekasse zahlt | Die Pflege wie zu Hause | Einen festen Betrag an das Heim | Die Pflege zu Hause |
| Was Sie selbst zahlen | Miete, Nebenkosten, Servicepauschale und den Rest der Pflege | Den Eigenanteil des Heims | Die Wohnung und den Rest der Pflege |
| Gut für | Menschen, die vieles noch allein schaffen | Menschen, die rund um die Uhr Pflege brauchen | Menschen, die zu Hause bleiben können und wollen |
Checkliste für die Besichtigung
Ein Besuch ist unverbindlich. Nehmen Sie diese Fragen mit, und nehmen Sie Ihre Mutter oder Ihren Vater mit, wenn es geht.
Was die Pauschale enthält
Welche Leistungen gehören zum Grundservice? Was kostet extra, etwa Essen, Reinigung oder Wäsche?
Wer im Haus ist
Wann ist die Ansprechperson da? Wer hilft am Abend, in der Nacht und am Wochenende?
Wie der Notruf läuft
Wo landet ein Notruf? Wer kommt dann, und wie schnell?
Welcher Pflegedienst
Arbeitet das Haus mit einem festen Dienst? Dürfen Sie einen anderen wählen?
Wenn mehr Pflege nötig wird
Bis zu welchem Pflegebedarf kann man bleiben? Was passiert, wenn es nicht mehr geht?
Die Wohnung
Gibt es Aufzug, bodengleiche Dusche, breite Türen und Platz für einen Rollator?
Eigene Möbel
Dürfen eigene Möbel mit? Gibt es einen Keller oder Abstellraum?
Die Lage
Sind Arzt, Apotheke, Einkauf und Bus zu Fuß erreichbar?
Die Gemeinschaft
Gibt es Treffen, Essen in Gesellschaft oder Ausflüge? Hängt ein Wochenplan aus?
Die Nachbarn
Sprechen Sie mit Menschen, die dort wohnen. Fragen Sie, was ihnen gefällt und was nicht.
Die Kosten, schriftlich
Lassen Sie sich Miete, Nebenkosten und Pauschale einzeln aufschreiben, mit allen Zusatzkosten.
Diese Liste können Sie ausdrucken und zu jedem Besuch mitnehmen.
Was Sie selbst zahlen und was die Pflegekasse zahlt
Beim Betreuten Wohnen gibt es zwei Rechnungen. Die eine ist für das Wohnen und den Service. Die andere ist für die Pflege.
Die erste zahlen Sie selbst. Die zweite zahlt die Pflegekasse mit, genau wie in jeder anderen Wohnung.
Miete, Nebenkosten und Servicepauschale
Miete und Nebenkosten zahlen Sie wie in jeder Mietwohnung. Dazu kommt jeden Monat die Pauschale für den Grundservice.
Wir nennen hier keine Preise. Sie hängen stark von Ort, Haus und Service ab. Vergleichen Sie deshalb die schriftlichen Angebote mehrerer Häuser.
Achten Sie auf Zusatzkosten. Essen, Reinigung, Wäsche oder Fahrdienste werden oft einzeln berechnet.
Wenn ein Pflegedienst kommt
Mit Pflegegrad 2 bis 5 zahlt die Pflegekasse einen Pflegedienst bis zu einem festen Betrag im Monat. Der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Bei Pflegegrad 2 sind es bis zu 796 Euro, bei Pflegegrad 3 bis zu 1.497 Euro im Monat. Bei Pflegegrad 4 sind es bis zu 1.859 Euro, bei Pflegegrad 5 bis zu 2.299 Euro.
Was darüber liegt, zahlen Sie selbst. Lassen Sie sich deshalb vorher einen Kostenvoranschlag geben. Er zeigt, was bei Ihnen bleibt.
Wenn Angehörige pflegen
Übernehmen Sie oder andere Angehörige die Pflege, gibt es statt des Pflegedienstes Pflegegeld. Es wird an Ihre Mutter oder Ihren Vater überwiesen.
Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad: im Monat 347 Euro für Pflegegrad 2 und 599 Euro für Pflegegrad 3, 800 Euro für Pflegegrad 4 und 990 Euro für Pflegegrad 5.
Beides lässt sich auch mischen. Dann übernimmt der Dienst einen Teil, und es gibt daneben einen Teil des Pflegegeldes. An diese Aufteilung ist man sechs Monate gebunden.
Der Entlastungsbetrag für Hilfe im Alltag
Dazu kommt der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Er gilt schon ab Pflegegrad 1.
Er ist an bestimmte Hilfen gebunden: Tagespflege, Kurzzeitpflege, einen Pflegedienst oder anerkannte Hilfen im Alltag. Die Pflegekasse erstattet ihn gegen Rechnung.
Ob ein Angebot im Haus dazugehört, fragen Sie vorher bei der Pflegekasse. Fragen Sie das auch für einzelne Teile der Servicepauschale.
Wenn das Geld nicht reicht
Rechnen Sie vor dem Einzug alles zusammen: Miete, Nebenkosten, Pauschale und den Teil der Pflege, der bei Ihnen bleibt. Rechnen Sie auch mit mehr Pflege in ein paar Jahren.
Holen Sie sich dafür eine Pflegeberatung. Sie ist kostenlos und kommt auf Wunsch auch nach Hause oder berät am Telefon. Sie rechnet mit Ihnen durch, was im Monat bleibt.
Was im Vertrag stehen sollte
Oft gibt es zwei Verträge: einen Mietvertrag und einen Vertrag über den Service. Lesen Sie beide, bevor Ihre Mutter oder Ihr Vater unterschreibt.
Nehmen Sie sich Zeit. Ein seriöses Haus drängt nicht zur Unterschrift am selben Tag.
Was genau der Service enthält
Im Vertrag sollte jede Leistung des Grundservice einzeln stehen. „Betreuung nach Bedarf“ reicht nicht.
Steht dort zum Beispiel eine Ansprechperson, sollte auch stehen, wann sie im Haus ist. Steht dort ein Notruf, sollte stehen, wer ihn annimmt.
Ob Sie den Pflegedienst frei wählen
Manche Häuser arbeiten mit einem festen Pflegedienst. Das kann bequem sein, weil der Dienst schon im Haus ist.
Fragen Sie aber, ob Ihre Mutter oder Ihr Vater einen anderen Dienst wählen darf. Lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben. Ein Dienst, den man nicht wechseln kann, ist ein Risiko.
Wann die Pauschale steigt
Schauen Sie, unter welchen Bedingungen die Pauschale erhöht werden darf. Eine Erhöhung sollte vorher schriftlich angekündigt und begründet werden.
Fragen Sie auch, ob die Pauschale weiterläuft, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater länger im Krankenhaus ist.
Wie man kündigt
Klären Sie, ob man den Service allein kündigen kann oder nur zusammen mit der Wohnung. Das ist wichtig, wenn später ein Pflegeheim nötig wird.
Fragen Sie nach den Fristen für beide Verträge. Lassen Sie sich unklare Stellen erklären, bevor unterschrieben wird.
Sie suchen Hilfe in Ihrer Nähe? Stellen Sie eine kostenlose Anfrage.
Woran Sie ein gutes Haus erkennen
Fünf Punkte, die Sie vor der Unterschrift klären können.
| Was prüfen | Wo zu sehen | Warnsignal |
|---|---|---|
| Leistungen und Kosten schriftlich | Vor dem Vertrag vom Haus geben lassen, jede Leistung einzeln. | Die Kosten werden nur mündlich genannt oder als eine Summe ohne Aufteilung. |
| Ansprechperson im Haus | Beim Besuch nach Namen und Zeiten fragen. | Niemand kann sagen, wann jemand im Haus ist. |
| Freie Wahl beim Pflegedienst | Im Vertrag nachlesen oder schriftlich bestätigen lassen. | Der Vertrag bindet an einen bestimmten Dienst, ohne Ausweg. |
| Was bei mehr Pflege passiert | Beim Gespräch fragen, bis wann man bleiben kann. | Das Haus weicht aus oder sagt nur „das sehen wir dann“. |
| Stimmen der Mieter | Beim Besuch mit Menschen sprechen, die dort wohnen. | Ein Gespräch mit Mietern ist nicht erwünscht. |
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Über diesen Ratgeber
Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl
Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.
„Ich bin ein Jahr lang zu pflegebedürftigen Menschen nach Hause gefahren. Ich weiß, wie viel davon abhängt, dass überhaupt jemand regelmäßig kommt.“
Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Der Prüfumfang ist im Freigabenachweis dokumentiert. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.
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Häufige Fragen
Was kostet Betreutes Wohnen?
Das hängt vom Haus ab. Sie zahlen Miete, Nebenkosten und eine monatliche Pauschale für den Service. Lassen Sie sich alle Posten schriftlich geben und vergleichen Sie mehrere Häuser.
Zahlt die Pflegekasse das Betreute Wohnen?
Die Wohnung und den Service nicht. Die Pflege schon, genau wie zu Hause: einen Pflegedienst, Pflegegeld oder beides gemischt, dazu den Entlastungsbetrag.
Gibt es im Betreuten Wohnen Pflegegeld?
Ja, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen und Pflegegrad 2 bis 5 besteht. Bei Pflegegrad 2 sind es 347 Euro im Monat.
Kann ich den Pflegedienst frei wählen?
Fragen Sie das vor dem Vertrag. Manche Häuser arbeiten mit einem festen Dienst. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass ein Wechsel möglich ist.
Was ist der Unterschied zum Pflegeheim?
Im Betreuten Wohnen lebt man in einer eigenen Wohnung, und ein Pflegedienst kommt zu festen Zeiten. Im Pflegeheim sind Pflegekräfte Tag und Nacht da.
Was passiert, wenn mehr Pflege nötig wird?
Zuerst kann der Pflegedienst öfter kommen. Wird die Pflege rund um die Uhr nötig, ist oft ein Umzug ins Pflegeheim der bessere Weg. Fragen Sie beim Einzug, wie das Haus damit umgeht.

