Das Wichtigste in Kürze
- Insulin gibt der Pflegedienst nur mit Verordnung Die Hausärztin verordnet die Hilfe beim Spritzen. Die Krankenkasse muss die Verordnung genehmigen. Einen Pflegegrad braucht Ihre Mutter dafür nicht.
- Erst prüfen, ob es selbst geht Der Pflegedienst spritzt nur, wenn Ihre Mutter es nicht selbst kann und niemand im Haushalt es übernehmen kann. Oft hilft vorher ein Pen, der leichter zu bedienen ist.
- Sie zahlen einen kleinen Teil selbst Für Pflege nach ärztlicher Verordnung zahlen Erwachsene 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung zu. Das gilt höchstens für die ersten 28 Kalendertage im Jahr.
- Für den Alltag ist die Pflegekasse da Hilfe beim Waschen, Anziehen oder im Haushalt zahlt die Pflegekasse, wenn ein Pflegegrad da ist. Das ist ein anderer Topf als die Hilfe beim Insulin.
Was sich bei Diabetes im Alter verändert
Viele ältere Menschen leben seit Jahren mit Diabetes. Lange klappt alles allein: Tabletten nehmen, Blutzucker messen, Insulin spritzen.
Irgendwann merken Sie, dass es schwerer wird. Dann stellt sich die Frage, wer hilft und wer das bezahlt.
Was bei Diabetes im Körper passiert
Beim häufigen Typ-2-Diabetes sammelt sich Zucker im Blut. Die Zellen des Körpers reagieren nicht mehr gut genug auf Insulin.
Manche Menschen müssen nur ihre Ernährung umstellen und sich mehr bewegen. Andere brauchen Tabletten oder Insulin.
Welche Behandlung Ihre Mutter braucht, legt die Ärztin fest. Hier geht es darum, wer im Alltag mit anpackt.
Wenn das Spritzen nicht mehr klappt
Die Augen werden schlechter, und die Zahlen auf dem Pen sind kaum zu lesen. Die Finger zittern oder sind steif.
Manchmal kommt eine Demenz dazu. Dann vergisst Ihre Mutter, ob sie schon gespritzt hat, oder spritzt doppelt.
Das sind genau die Lagen, in denen ein Pflegedienst beim Insulin helfen kann.
Was Familien oft zuerst tun
Oft springt erst die Tochter oder der Sohn ein. Man fährt morgens und abends vorbei und kontrolliert.
Das geht eine Weile gut. Auf Dauer passt es selten zu Beruf und eigener Familie.
Planen Sie deshalb früh, wer das Spritzen übernimmt, wenn Sie einmal krank sind oder verreisen.
„Ob der Pflegedienst beim Insulin hilft, hängt nicht am Pflegegrad, sondern daran, ob Ihre Mutter das Spritzen noch selbst schafft. Hilfe beim Insulin in Ihrer Nähe.“
Bedarf klären: Wann der Pflegedienst Insulin gibt
Das Spritzen von Insulin gehört zur medizinischen Pflege. Sie heißt häusliche Krankenpflege und läuft über die Krankenkasse.
Damit der Pflegedienst kommt, braucht es eine Verordnung der Ärztin oder des Arztes.
Die Ärztin verordnet die Hilfe
Häusliche Krankenpflege gibt es zu Hause oder an einem anderen geeigneten Ort, wenn ein Arzt sie verordnet. Dazu zählen zum Beispiel Spritzen, das Geben von Medikamenten und Verbände.
Auf der Verordnung steht, was der Pflegedienst tun soll und wie oft. Die Dosis bestimmt allein die Ärztin.
Die Verordnung geht an die Krankenkasse. Sie prüft und genehmigt sie.
Nur wenn es sonst niemand kann
Die Krankenkasse genehmigt die Hilfe nur, wenn Ihre Mutter es nicht selbst kann. Und nur, wenn niemand, der mit ihr im Haushalt lebt, es übernehmen kann.
Gründe können sein, dass sie sehr schlecht sieht, die Hände nicht mehr sicher bewegen kann oder zu schwach ist. Auch eine Demenz kann ein Grund sein.
Die Ärztin schreibt den Grund auf die Verordnung. Fragen Sie nach, ob das geschehen ist.
Geht es mit einem anderen Pen?
Bevor die Ärztin das Spritzen verordnet, prüft sie, ob Ihre Mutter es mit einem leichteren Pen oder einer Fertigspritze doch selbst kann.
Manchmal reicht eine gute Anleitung. Dann bleibt Ihre Mutter selbstständig, und der Pflegedienst kommt seltener oder gar nicht.
Sprechen Sie das offen an. Ein Pen, den sie sicher bedienen kann, ist oft die beste Lösung.
Blutzucker messen
Auch das Messen des Blutzuckers kann die Ärztin verordnen. Das geht aber nur in bestimmten Fällen, etwa wenn Ihre Mutter das Gerät nicht mehr ablesen kann.
Fragen Sie die Ärztin, ob das bei Ihrer Mutter zutrifft.
Welche Hilfe diesen Bedarf abdeckt
Beim Diabetes im Alter kommen oft mehrere Hilfen zusammen. Jede hat ihren eigenen Weg und ihre eigene Kasse.
Ambulanter Pflegedienst für Insulin und Tabletten
Ein ambulanter Pflegedienst schickt eine Pflegefachkraft ins Haus. Sie spritzt das Insulin, richtet Tabletten oder misst den Blutzucker, wenn das verordnet ist.
Nicht jeder Dienst hat zu jeder Uhrzeit freie Zeit. Fragen Sie bei der Anfrage gleich, ob der Dienst morgens und abends kommen kann.
Pflegedienst auch für Waschen und Anziehen
Braucht Ihre Mutter auch Hilfe beim Waschen, Anziehen oder Essen, kann derselbe Pflegedienst das übernehmen.
Diese Hilfe zahlt nicht die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse. Dafür braucht es einen Pflegegrad.
Ein Dienst für beides spart Absprachen. Dann kommt morgens eine Person für Insulin und Körperpflege.
Alltagshilfe für Einkauf und Haushalt
Für Einkauf, Wäsche oder Putzen gibt es Alltagshilfen. Sie spritzen kein Insulin.
Bezahlen können Sie sie mit dem Entlastungsbetrag der Pflegekasse. Das geht nur bei anerkannten Angeboten, die das Land zugelassen hat.
Tagespflege
In der Tagespflege verbringt Ihre Mutter tagsüber einige Stunden in Gesellschaft. Nötige medizinische Pflege vor Ort gehört dort dazu.
Fragen Sie vorher, ob dort gespritzt und gemessen werden kann und wer das Insulin mitbringt.
Was Krankenkasse und Pflegekasse zahlen
Bei Diabetes zahlen oft zwei Kassen. Die Krankenkasse zahlt die medizinische Pflege. Die Pflegekasse zahlt die Hilfe im Alltag.
Insulin geben: Krankenkasse mit Zuzahlung
Für die häusliche Krankenpflege zahlen Erwachsene 10 Prozent der Kosten zu. Dazu kommen 10 Euro je Verordnung.
Die Zuzahlung fällt höchstens für die ersten 28 Kalendertage im Jahr an. Danach zahlt Ihre Mutter für den Rest des Jahres nichts mehr zu.
Der Pflegedienst zieht die Zuzahlung ein und muss sie Ihnen quittieren. Heben Sie die Quittungen auf.
Pflegegrad bei Diabetes
Eine Krankheit allein ergibt keinen bestimmten Pflegegrad. Es zählt, wie selbstständig Ihre Mutter im Alltag noch ist.
Einer der Bereiche bei der Begutachtung fragt, wie gut sie mit ihrer Krankheit und der Behandlung zurechtkommt. Dazu gehören Medikamente, Spritzen und Arztbesuche.
Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse. Ein Anruf genügt.
Was die Pflegekasse für den Pflegedienst zahlt
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse für einen Pflegedienst einen festen Betrag im Monat. Das sind bis zu 796 Euro bei Pflegegrad 2, 1.497 Euro bei Pflegegrad 3, 1.859 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.299 Euro bei Pflegegrad 5.
Davon bezahlt sie Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen und im Haushalt. Das Insulin gehört nicht dazu, das zahlt die Krankenkasse.
Der Entlastungsbetrag
Zusätzlich gibt es ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Die Pflegekasse erstattet ihn für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Sie zahlen zuerst selbst und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein.
Stolpersteine und Warnsignale bei Diabetes
Bei Diabetes im Alter gibt es ein paar Punkte, die Familien leicht übersehen. Die meisten lassen sich mit einem Gespräch klären.
Füße und Haut im Blick
Ein dauerhaft hoher Blutzucker kann die Durchblutung von Beinen und Füßen schädigen. Auch Augen, Nerven und Nieren können leiden.
Der Pflegedienst sieht beim Waschen die Füße und die Haut. Fragen Sie, ob er Ihnen und der Hausärztin Bescheid gibt, wenn ihm eine Wunde auffällt.
Die Versorgung von Wunden, die schlecht heilen, kann die Ärztin ebenfalls verordnen.
Die nächste Verordnung rechtzeitig holen
Eine Verordnung gilt nur für eine bestimmte Zeit. Die Folgeverordnung stellt die Ärztin in den letzten drei Arbeitstagen vor Ablauf aus.
Notieren Sie sich das Ende im Kalender. Fragen Sie den Pflegedienst, ob er Sie daran erinnert.
Unterzucker: Fragen Sie die Ärztin
Fragen Sie die Hausärztin, woran Sie einen Unterzucker bei Ihrer Mutter erkennen und was dann zu tun ist.
Schreiben Sie die Antwort auf und legen Sie den Zettel gut sichtbar hin. So weiß jeder Bescheid, der zu Besuch kommt.
Wenn die Krankenkasse nicht genehmigt
Nicht jede Verordnung wird genehmigt. Lehnt die Krankenkasse ab, muss sie der Ärztin die Gründe nennen.
Sprechen Sie dann mit der Ärztin. Oft fehlt nur der Grund, warum Ihre Mutter nicht selbst spritzen kann.
In fünf Schritten zur Hilfe beim Insulin
So gehen Sie vor, wenn Ihre Mutter beim Insulin Hilfe braucht. Die Schritte bauen aufeinander auf.
Schritt 1: Mit der Hausärztin sprechen
Schildern Sie, was nicht mehr klappt: Sehen, Greifen, Erinnern. Fragen Sie, ob ein anderer Pen hilft oder ob der Pflegedienst kommen soll.
Schritt 2: Pflegedienst suchen
Rufen Sie mehrere Pflegedienste in der Nähe an. Fragen Sie, ob sie Insulin geben und zu den nötigen Uhrzeiten kommen können.
Klären Sie auch, ob der Dienst Hilfe beim Waschen oder im Haushalt übernehmen kann, falls das später dazukommt.
Schritt 3: Verordnung an die Krankenkasse
Die Verordnung geht an die Krankenkasse. Fragen Sie den Pflegedienst, ob er sie für Sie einreicht. Fragen Sie nach, ob sie genehmigt ist.
Schritt 4: Pflegegrad beantragen, wenn mehr Hilfe nötig ist
Braucht Ihre Mutter auch im Alltag Hilfe, stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse. Die Pflegeberatung der Pflegekasse hilft dabei.
Schritt 5: Einen Plan für alle aufschreiben
Schreiben Sie auf, wer wann kommt, welche Medikamente es gibt und wen man bei Problemen anruft. Legen Sie den Plan neben das Telefon.
Sie suchen Hilfe in Ihrer Nähe? Stellen Sie eine kostenlose Anfrage.
Hilfen bei Diabetes im Vergleich
Welche Hilfe wobei entlastet und wer sie bezahlt.
| Hilfe | Wobei sie hilft | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Pflegedienst nach Verordnung | Insulin spritzen, Tabletten geben, Blutzucker messen, Wunden versorgen | Krankenkasse, mit Zuzahlung |
| Pflegedienst für die Pflege im Alltag | Waschen, Anziehen, Essen, Haushalt | Pflegekasse ab Pflegegrad 2, bis zu einem festen Betrag |
| Alltagshilfe | Einkauf, Wäsche, Putzen, Begleitung | Entlastungsbetrag der Pflegekasse ab Pflegegrad 1 |
| Tagespflege | Tage in Gesellschaft, mit Pflege vor Ort | Eigener Betrag der Pflegekasse ab Pflegegrad 2 |
| Pflegeberatung | Plan, Antrag, Suche nach Hilfe | Pflegekasse |
Weitere Ratgeber zu dieser Situation
Zum Nachlesen
Die Beträge und Regeln in diesem Ratgeber kommen von diesen Stellen.
- G-BA Häusliche Krankenpflege-Richtlinie – die Seite der zuständigen Stelle
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- SGB V § 37 Häusliche Krankenpflege – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 24. September 2026
- SGB V § 61 Zuzahlungen – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 24. September 2026
- gesund.bund.de: Diabetes Typ 2 – das Gesundheitsportal des Bundes in einfachen Worten
Aufgerufen am 24. September 2026
- Bundesgesundheitsministerium Leistungsbeträge 2026 – die Übersicht des Ministeriums zum Herunterladen
Aufgerufen am 02. Juli 2026
- § 36 SGB XI Pflegesachleistung – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 30. Juli 2026
- § 45b SGB XI Entlastungsbetrag – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 02. Juli 2026
- SGB XI § 45a Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung – das Gesetz im Wortlaut
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- § 41 SGB XI Tages- und Nachtpflege – das Gesetz im Wortlaut
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- SGB XI § 7a Pflegeberatung – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 11. August 2026
- § 7 SGB XI Aufklaerung und Beratung – das Gesetz im Wortlaut
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Über diesen Ratgeber
Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl
Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.
„Ich habe meinen Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen gemacht: ein Jahr lang Hausbesuche bei pflegebedürftigen Menschen, Essen ausliefern, Wohnungen aufräumen, Einkäufe für sie und mit ihnen, alles, was anfiel. Oft waren wir das einzige Gesicht, das sie am Tag gesehen haben. Man bekommt tagtäglich alles mit, auch wenn es bergab geht und Menschen sterben. Das hat mich nicht losgelassen.“
Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Der Prüfumfang ist im Freigabenachweis dokumentiert. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.
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Häufige Fragen
Braucht meine Mutter einen Pflegegrad, damit der Pflegedienst Insulin spritzt?
Nein. Das Spritzen ist häusliche Krankenpflege und läuft über die Krankenkasse. Nötig ist eine Verordnung der Ärztin, die die Krankenkasse genehmigt.
Wer bezahlt den Pflegedienst für das Insulin?
Die Krankenkasse trägt die Kosten. Wer erwachsen ist, zahlt dazu: 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro für jede Verordnung, und das nur für die ersten 28 Kalendertage im Jahr.
Kann ich das Spritzen selbst übernehmen?
Ja, wenn Sie mit Ihrer Mutter zusammenleben und es sich zutrauen. Lassen Sie sich von der Ärztin oder dem Pflegedienst zeigen, wie es geht. Dann genehmigt die Krankenkasse den Pflegedienst dafür meist nicht.
Wie oft am Tag kommt der Pflegedienst?
So oft, wie die Ärztin es verordnet. Das hängt von der Behandlung ab. Fragen Sie den Pflegedienst vorher, ob er zu diesen Zeiten kommen kann.
Achtet der Pflegedienst auch auf die Füße?
Fragen Sie danach. Wer beim Waschen hilft, sieht die Füße und die Haut. Bitten Sie den Dienst, Ihnen und der Hausärztin Bescheid zu geben, wenn ihm eine Wunde auffällt.
Was tun, wenn die Krankenkasse die Verordnung ablehnt?
Sprechen Sie mit der Ärztin. Die Krankenkasse muss ihr die Gründe nennen. Oft fehlt auf der Verordnung, warum Ihre Mutter nicht selbst spritzen kann.
Gibt es bei Diabetes automatisch einen Pflegegrad?
Nein. Es zählt nicht die Krankheit, sondern wie selbstständig Ihre Mutter im Alltag ist. Die Begutachtung fragt aber auch, wie gut sie mit Medikamenten und Spritzen zurechtkommt.

