Pflegekasse und Beratung
Telefon: 030 / 340 60 66-02
Website: bundesgesundheitsministerium.de
Leistung
Vergleichen Sie Anbieter für Kinderkrankenpflege in Schule und Kita und wählen Sie dann Ihren Ort. Eine Anfrage erreicht mehrere passende Anbieter; Ihre Kontaktdaten gehen erst mit der Anfrage weiter.
Sie fragen kostenlos und ohne Anmeldung an, und wir fragen bis zu drei Anbieter in Ihrer Nähe, ob sie Zeit haben. Die Zulassung vergeben die Pflegekassen, die Pflege prüft der Medizinische Dienst, nach seinem Prüfbericht können Sie jeden Pflegedienst fragen, und unsere Übersicht entsteht jede Nacht neu. Ihre Kontaktdaten sehen nur Dienste, die Ihnen zusagen, und einen Werbeanruf gibt es nicht. PflegeAuswahl hilft Familien in Nordrhein-Westfalen, vor allem im Rheinland, kostenlos einen Pflegedienst, ein Pflegeheim oder eine Alltagshilfe zu finden, unabhängig von Kassen.
Beantworten Sie vier kurze Fragen, um einzuordnen, welcher Leistungs- und Finanzierungsweg typischerweise infrage kommt und was Sie als Nächstes tun können. Dies ist eine Orientierung, keine Anspruchsprüfung.
Ein Kind mit Diabetes, Sonde oder Anfällen soll in die Kita und zur Schule gehen können wie andere auch. Dafür kann eine Kinderkrankenpflegekraft mitkommen und die medizinischen Aufgaben übernehmen.
Eine Kinderkrankenpflegekraft begleitet ein krankes Kind in Kita oder Schule und übernimmt dort medizinische Aufgaben, etwa Insulin geben, über die Sonde ernähren, absaugen oder bei Anfällen helfen. Andere Namen: Schulkrankenpflege, Kinderkrankenpflege in der Kita, medizinische Schulbegleitung, Behandlungspflege in der Schule. Nicht gemeint: die Begleitung ohne medizinische Aufgaben (Schul- und Kitabegleitung) und die Pflege zu Hause (Kinderkrankenpflege).
Wer Kinderkrankenpflege in Schule und Kita anbietet, muss zu Ihnen fahren; es zählt deshalb, ob ein Anbieter Ihren Ort anfährt.
Was Kinderkrankenpflege in Schule und Kita kostet und wer es bezahlt, steht im Abschnitt zu den Kosten.
PflegeAuswahl vermittelt Anfragen an passende Anbieter und erbringt selbst keine Pflege- oder Betreuungsleistung.
Wir sortieren nach vier Dingen: Sitz im Rheinland zuerst, passt die Leistung, steht der Anbieter in öffentlichen Verzeichnissen, und nach der Aktivität über PflegeAuswahl. Karten mit weniger als fünf Angaben stehen hinter den übrigen. Die Liste wird jede Nacht neu berechnet. Bezahlte Werbung verbessert die Position nicht. Sie bewertet nicht, wie gut jemand pflegt.
So entsteht diese Liste. Angezeigt werden Anbieter, die Kinderkrankenpflege (in Schule und Kita) anbieten. Anbieter mit Sitz im Rheinland stehen zuerst, weil wir nur dort Anfragen vermitteln.
Passt die Leistung? Jede Karte nennt die Leistungen und Orte des Anbieters. Beides können Sie vor einer Anfrage vergleichen.
Zulassung und Eintrag. Ist ein Anbieter bei den Pflegekassen zugelassen oder in einem öffentlichen Verzeichnis eingetragen, sehen Sie das auf seiner Karte. Ein Gespräch ersetzt das nicht.
Lokale Präsenz. Die Ortsseiten zeigen Anbieter, die in den gewählten Ort fahren.
Was bedeutet ein geprüftes Profil? Profilprüfung „Profil geprüft“ erscheint nur, wenn Identität, Datenschutz und öffentliche Angaben vollständig geprüft wurden. Ein Eintrag in einem Verzeichnis oder dass der Anbieter ihn selbst verwaltet, reicht dafür allein nicht aus.
So berechnen wir Anbieterzahlen
Entworfen und gepflegt von Wolf-Daniel González García
Gründer von PflegeAuswahl
Diese Liste entsteht automatisch aus unserem Anbieterverzeichnis, nicht von Hand für jeden Ort. Sortiert wird nach den Regeln oben. Angaben zur Zulassung stammen aus öffentlichen Registern; woher eine Angabe kommt, steht an jeder Karte.
Reihenfolge zuletzt angepasst am 4. Oktober 2026.
Wie wir recherchieren und prüfen →Wichtige Angaben können Sie selbst prüfen. Hier stehen die Stellen dafür. Ein Eintrag auf PflegeAuswahl ist keine Empfehlung.
Zulassung durch die Pflegekassen
Nur ein Pflegedienst oder Heim mit Zulassung darf mit der Pflegekasse abrechnen. Fragen Sie danach und lassen Sie sich den Vertrag zeigen.
Zulassung durch die Pflegekassen: GesetzestextQualitätsprüfung
Der Medizinische Dienst prüft Pflegedienste und Pflegeheime regelmäßig. Die Ergebnisse finden Sie oft auf den Pflegeportalen der Kassen.
Qualitätsprüfung beim Medizinischen DienstUnternehmensdaten prüfen
Wer hinter einem Anbieter steht, sehen Sie im Unternehmensregister: Firma, Sitz und Verantwortliche.
Unternehmensdaten im UnternehmensregisterBeschwerdeweg
Bei Problemen sprechen Sie zuerst den Anbieter an. Hilft das nicht, sind Pflegekasse oder Heimaufsicht zuständig.
Beschwerdewege auf gesund.bund.deKosten und Finanzierung
Die Begleitung wird nach Stunden abgerechnet, die Preise legt der Dienst mit der Kasse fest. Wie viele Stunden nötig sind, hängt von den Aufgaben im Lauf des Tages ab.
Für Eltern entstehen meist keine Kosten. Ausflüge oder Ferienzeiten können anders geregelt sein, fragen Sie danach.
Das ersetzt kein Angebot des Anbieters und keine Zusage der Kasse.
Die Pflegekraft gibt Insulin, ernährt über die Sonde, saugt ab oder hilft bei Anfällen. Sie unterstützt das Kind so, dass es am Unterricht und am Spiel teilnehmen kann. Sie schreibt auf, was sie getan hat, und gibt den Eltern Bescheid.
Vor dem Start trifft sich die Pflegekraft mit Eltern, Kita oder Schule. Gemeinsam klären sie Abläufe, Notfallplan und Ansprechpartner. Wenn die Eltern das möchten, erfahren auch die anderen Kinder in einfachen Worten, was die Pflegekraft tut.
Gut ist eine Pflegekraft, die feste Ansprechpartnerin ist und eng mit Lehrkräften oder Erziehern spricht. Bei Ausfall gibt es eine Vertretung, die das Kind kennt.
Warnzeichen sind Tage, an denen niemand kommt, oder Unsicherheit bei Notfällen. Sprechen Sie mit dem Dienst und der Schule. Wenden Sie sich an die Krankenkasse, wenn der Dienst die Stunden nicht sichert.
Stellen Sie diese Fragen jedem Anbieter, bevor Sie sich entscheiden. Lassen Sie sich jede Antwort direkt vom Anbieter geben; ein Eintrag in einem Verzeichnis sagt nichts darüber, ob dort gerade jemand frei ist.
Die Pflegekraft muss so lange da sein, wie das Kind in Kita oder Schule ist.
Fragen: Können Sie die ganze Zeit in Kita oder Schule abdecken, auch Ausflüge?
Fehlt die Pflegekraft, kann das Kind oft nicht in die Schule.
Fragen: Wer kommt, wenn die Pflegekraft krank ist, und kennt diese Person unser Kind?
Lehrkräfte und Erzieher müssen wissen, was im Notfall zu tun ist.
Fragen: Sprechen Sie mit Kita oder Schule einen Notfallplan ab und schulen die Lehrkräfte?
Ausflüge oder Ferienbetreuung sind nicht immer von der Verordnung gedeckt.
Fragen: Entstehen für uns Kosten, etwa bei Ausflügen, Klassenfahrten oder Ferienzeiten?
Pflegekasse und Pflegeberatung sagen Ihnen, was für Sie infrage kommt. Die Qualität von Pflegediensten und Heimen prüft der Medizinische Dienst. PflegeAuswahl zeigt nur öffentliche Angaben und schützt Ihre Kontaktdaten.
Telefon: 030 / 340 60 66-02
Website: bundesgesundheitsministerium.de
Prüfung: Medizinischer Dienst, bei Privatversicherten der Prüfdienst der PKV
Website: medizinischerdienst.de
FAQ
Die Krankenkasse, wenn die Kinderärztin die Pflege verordnet. Das gilt auch, wenn die Pflege in Schule oder Kita stattfindet. Für die übrige Begleitung im Unterricht sind meist Jugendamt oder Sozialamt zuständig.
Die Schulbegleitung hilft dem Kind im Alltag, beim Lernen und in den Pausen. Medizinische Aufgaben wie Insulin oder Absaugen übernimmt sie meist nicht. Dafür kommt die Kinderkrankenpflegekraft.
Möglichst einige Monate vor dem Start in Kita oder Schule. Die Dienste brauchen Zeit, eine passende Kraft zu finden. Sprechen Sie auch früh mit Kita oder Schule, damit alle wissen, was zu tun ist.