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Gemeinsamer-Jahresbetrag-Planer 2026

Seit 2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag. Tragen Sie ein, wie viel Sie insgesamt (aus beiden) bereits genutzt haben.

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Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 2026

3.539 €

Leistungsbetrag

Kurzzeitpflege: 3.539 € im Jahr, seit dem 1. Juli 2025. Verhinderungspflege: 3.539 € im Jahr, seit dem 1. Juli 2025.

Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026

Verbleibender Betrag für beide Leistungsarten

Der gemeinsame Topf gibt mehr Flexibilität: Sie können ihn je nach Bedarf für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder eine Mischung nutzen.

Berücksichtigt

Gemeinsamer Jahresbetrag − Summe der bisherigen Nutzung

Nicht entschieden

Jede Nutzung für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege mindert denselben Topf.

So nutzen Sie den Rechner

Ihre Angaben bleiben im Browser. Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Leistungsentscheidung.

Ihre Antwort

Verbleibender Betrag für beide Leistungsarten

Ergänzen Sie die Angaben, um Ihr Ergebnis zu sehen.

So kommt das Ergebnis zustande

Gemeinsamer Jahresbetrag − Summe der bisherigen Nutzung

Wichtig für die Einordnung

  • Jede Nutzung für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege mindert denselben Topf.

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Was dieser Rechner abbildet

Der gemeinsame Topf gibt mehr Flexibilität: Sie können ihn je nach Bedarf für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder eine Mischung nutzen.

Wie Sie das Ergebnis einordnen

Jede Nutzung für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege mindert denselben Topf.

Amtliche Beträge und ihre Gültigkeit

Häufige Fragen

Kann ich den ganzen Betrag für nur eine Leistung nutzen?

Weitgehend ja – der gemeinsame Jahresbetrag lässt sich flexibel auf beide Leistungen verteilen; Details regelt die Pflegekasse.

Welche Daten verwendet der Rechner?

Gemeinsamer Jahresbetrag − Summe der bisherigen Nutzung. Jede Nutzung für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege mindert denselben Topf.

Wie aktuell sind die angezeigten Werte?

Die Beträge gelten so, wie sie die verlinkten amtlichen Seiten nennen. Ihre Angaben beschreiben Ihre aktuelle Situation.

Ist das Ergebnis eine verbindliche Leistungsentscheidung?

Nein. Das Ergebnis dient der Orientierung. Über einen individuellen Anspruch und die tatsächliche Leistung entscheidet die zuständige Pflegekasse oder Stelle.

Was passiert mit meinen Eingaben?

Die Auswertung erfolgt in Ihrem Browser. Ihre Eingaben aus diesem Tool werden nicht an Pflegeanbieter übermittelt.

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