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Entlastungsbetrag

Angesparter Entlastungsbetrag: Wofür und bis wann?

Wofür Sie angesparten Entlastungsbetrag ausgeben dürfen, bis wann das Guthaben aus dem Vorjahr reicht und was auf der Rechnung stehen muss, damit die Pflegekasse zahlt.

Wolf-Daniel González García Wolf-Daniel González GarcíaVeröffentlicht 11. August 2026Aktualisiert 12. Oktober 202610 Min. LesezeitGründer von PflegeAuswahl✓ Redaktionell geprüft
Ältere Frau und ihre Tochter planen am Wandkalender die Hilfe für die nächsten Monate

Das Wichtigste in Kürze

  • Wofür Angespartes Geld bezahlt Tagespflege, Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Betreuung und Haushaltshilfe durch einen Pflegedienst und Hilfe im Alltag von einem anerkannten Anbieter.
  • Wie viel Der Entlastungsbetrag liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 131 Euro im Monat, für jeden Pflegegrad gleich.
  • Bis wann Was bis Silvester übrig bleibt, nutzen Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres. Danach ist das alte Guthaben weg.
  • Ohne Antrag Das Recht auf den Betrag entsteht von selbst. Ausgezahlt wird nichts, die Pflegekasse erstattet nur gegen Rechnung oder Quittung.
  • Im Bundesland anerkannt Für Hilfe im Alltag zählt nur ein Angebot, das in Ihrem Bundesland anerkannt ist. Das gilt auch fürs Putzen.
  • Grenze beim Pflegedienst Ab Pflegegrad 2 bezahlt der Betrag keine Körperpflege. Bei Pflegegrad 1 darf er das.

Was Sie mit dem angesparten Entlastungsbetrag bezahlen dürfen

Mit angespartem Entlastungsbetrag bezahlen Sie genau das, was auch der laufende Monatsbetrag bezahlt. Das sind Tagespflege und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Betreuung oder Haushaltshilfe durch einen Pflegedienst und Hilfe im Alltag von einem Angebot, das in Ihrem Bundesland anerkannt ist.

Helga ist 89 Jahre alt, hat Pflegegrad 3 und wohnt in Leverkusen im Haus ihres Sohnes Markus, der tagsüber arbeitet. Das ganze Jahr über hat niemand eine Rechnung über den Entlastungsbetrag eingereicht, weil Markus glaubte, ohne Antrag gebe es das Geld nicht. Es ist trotzdem da. Zwölf Monate mal 131 Euro ergeben 1.572 Euro Guthaben am Jahresende. Dieses Geld kann Helga bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Markus fragt deshalb im Januar bei der Pflegekasse nach, wie viel genau offen ist, und sucht dann eine Tagespflege für seine Mutter.

Ausgezahlt wird das Guthaben nie, auch nicht am Jahresende. Was Sie nicht nutzen, bleibt bei der Pflegekasse stehen.

Wofür darf ich das angesparte Geld ausgeben?

Geht Ihre Mutter tagsüber in eine Tagespflege oder verbringt sie ein paar Wochen in der Kurzzeitpflege, darf das Guthaben dort Kosten tragen, die die Pflegekasse sonst nicht übernimmt. Das sind etwa Unterkunft und Verpflegung oder die Investitionskosten der Einrichtung. Es kann auch den Betrag der Kasse für die Pflege selbst aufstocken.

Bei Helga wäre das zum Beispiel das Mittagessen an ihren Tagen in der Tagespflege.

Zu Hause zählt Hilfe im Alltag. Gemeint sind Putzen, Wäsche und Einkäufe, die Begleitung zum Arzt, zu einem Konzert oder zum Friedhof, stundenweise Betreuung und Gruppen für Menschen mit Demenz. Auch wer Ihnen beim Ausfüllen von Anträgen hilft, kann darüber bezahlt werden.

Was gilt, wenn ein Pflegedienst kommt?

Ein Pflegedienst darf über den Entlastungsbetrag abrechnen, aber nur für Betreuung und Hilfe im Haushalt. Ab Pflegegrad 2 bezahlt der Betrag keine Körperpflege durch den Pflegedienst. Waschen und Anziehen laufen dann über das Budget für Pflegesachleistungen. Pflegegrad 1 ist die Ausnahme. Hier darf das Geld auch Hilfe bei der Körperpflege bezahlen, und es lässt sich für Tagespflege oder Kurzzeitpflege einsetzen, obwohl die Pflegekasse diese Leistungen sonst erst ab Pflegegrad 2 trägt.

Entlastungsbetrag und Jahresbetrag in Zahlen

Offizielle Beträge 2026.

LeistungBetrag 2026Gültig abQuelle
Entlastungsbetrag pro Monat131 EUR/Monat1. Januar 2025BMG: Entlastungsbetrag, SGB XI § 45b: Entlastungsbetrag
Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 20263.539 EUR/Jahr1. Juli 2025BMG: Leistungsbeträge 2026, SGB XI § 42a: Gemeinsamer Jahresbetrag
Leistungsbeträge 2026 nach amtlichen Quellen. Orientierungswerte, keine Einzelfallzusage.

Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026

Wie das Geld zurückkommt und bis wann

Einen Antrag auf den Entlastungsbetrag stellen Sie nicht. Er steht jedem Menschen mit Pflegegrad zu, der zu Hause gepflegt wird, egal ob die Tochter pflegt oder ein Pflegedienst. Geld fließt trotzdem erst, wenn eine Rechnung vorliegt.

Wie kommt das Geld zu mir?

Sie können die Hilfe selbst bezahlen, sich eine Rechnung oder Quittung geben lassen und diese bei der Pflegekasse einreichen. Die Kasse überweist dann höchstens so viel, wie Ihr Guthaben hergibt. Wer nichts vorstrecken möchte, tritt den Betrag an den Anbieter ab. Der rechnet direkt mit der Kasse ab.

Privat Versicherte reichen ihre Rechnungen genauso bei der privaten Pflegeversicherung ein.

Bis wann muss das Guthaben ausgegeben sein?

Was in einem Monat übrig bleibt, verfällt nicht am Monatsende. Es sammelt sich. Für alles, was Sie bis zum Jahresende nicht genutzt haben, läuft eine Frist bis zum 30. Juni des Folgejahres, und spätestens dann muss das alte Guthaben ausgegeben sein. Merken Sie also im Januar, dass vom Vorjahr noch viel übrig ist, bleibt ein knappes halbes Jahr, um eine passende Hilfe zu finden und zu nutzen. Viel Zeit ist das nicht. Bis wann die Pflegekasse die Rechnungen dazu annimmt, fragen Sie am besten gleich mit.

Welche Fehler die Erstattung kosten

Ist die Hilfe im Alltag in Ihrem Bundesland nicht anerkannt, gibt es kein Geld zurück, auch nicht für Putzen oder Wäsche. Auch die Rechnung kann der Grund sein. Ein Zettel mit „Hilfe im März“ und einer Summe sagt der Kasse nicht, ob es Betreuung, Haushaltshilfe oder Tagespflege war.

Mit dem Rechner nachrechnen

  1. 1

    Ungenutzte Monate zählen

    Zählen Sie, in wie vielen Monaten Sie keine Rechnung über den Entlastungsbetrag eingereicht haben, im Beispiel von Helga sind es zwölf.

  2. 2

    Monate eintragen

    Tragen Sie diese Zahl in das Feld für die ungenutzten Monate ein, höchstens 18, also ein Kalenderjahr und das erste Halbjahr danach.

  3. 3

    Ergebnis lesen

    Der Rechner zeigt den angesparten Entlastungsbetrag, den Monatsbetrag mal die Zahl der Monate.

  4. 4

    Mit der Kasse abgleichen

    Fragen Sie bei der Pflegekasse nach, ob das Guthaben, das sie für Ihre Mutter führt, mit Ihrer Rechnung übereinstimmt.

Entlastungsbetrag-Übertrag berechnen

Was das Guthaben mit Pflegegeld und Pflegedienst zu tun hat

Der Entlastungsbetrag läuft neben dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen her. Er kürzt keine von beiden. Wer Pflegegeld und Pflegedienst kombiniert, rechnet das Guthaben deshalb nicht in diese Aufteilung hinein, und auch ein großer Rest bei der Pflegekasse macht das Pflegegeld nicht kleiner.

Was ist, wenn der Pflegedienst beides abrechnet?

Kommt ein Pflegedienst ohnehin zum Waschen und soll er zusätzlich putzen oder Ihre Mutter am Nachmittag betreuen, laufen zwei Abrechnungen nebeneinander. Das Waschen geht über die Pflegesachleistungen. Putzen und Betreuung können über den Entlastungsbetrag laufen.

Halten Sie das im Vertrag fest. Dort sollte stehen, welche Angebote über den Entlastungsbetrag laufen, wann und wie oft sie im Monat kommen, was jedes einzelne kostet und dass der Dienst sie auf der Rechnung klar von den Pflegesachleistungen trennt.

Nur so sehen Sie jeden Monat, wie viel Guthaben noch übrig ist.

Kann Geld aus den Sachleistungen dazukommen?

Ja. Brauchen Sie das Budget für Pflegesachleistungen nicht ganz für Pflege, lässt sich ein Teil davon in den Entlastungsbetrag umwandeln. Dann steht für Hilfe im Alltag mehr zur Verfügung als 131 Euro im Monat. Wie viel und unter welchen Bedingungen, sagt Ihnen Ihre Pflegekasse.

Wer zu Hause eine einfache Übersicht führt, gibt dem Entlastungsbetrag eine eigene Spalte, getrennt vom Pflegegeld, das jeden Monat aufs Konto kommt, und getrennt vom Budget, das der Pflegedienst für die Pflege verbraucht. In diese Spalte schreiben Sie jeden Monat 131 Euro dazu und ziehen jede eingereichte Rechnung ab. Steht dort im Dezember noch ein Rest, wissen Sie, womit Sie im neuen Jahr zuerst planen.

Angesparter Entlastungsbetrag auf einen Blick

Leistungsbeträge 2026
DetailInformation
Entlastungsbetrag pro Monat131 EUR/Monat
Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 20263.539 EUR/Jahr
AnsparenUngenutzte Monatsbeträge sammeln sich über das Jahr.
Frist für das Vorjahr30. Juni des Folgejahres
AuszahlungKeine, nur Erstattung gegen Rechnung oder Quittung
Wer zurückzahltPflegekasse oder private Pflegeversicherung

Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026

Bevor die erste Hilfe kommt

Bevor eine neue Hilfe zum ersten Mal kommt, rufen Sie bei der Pflegekasse an. Fragen Sie, ob dieser Anbieter für den Entlastungsbetrag anerkannt ist und wie viel Guthaben aus dem laufenden Jahr und aus dem Vorjahr noch offen ist. Fragen Sie auch, ob Sie die Rechnungen selbst einreichen oder den Betrag lieber an den Anbieter abtreten. Notieren Sie Datum und Namen der Person am Telefon. Halten Sie die Versichertennummer Ihrer Mutter bereit.

Wie finde ich einen anerkannten Anbieter?

Die Pflegekassen veröffentlichen Listen mit Anbietern und Preisen. Suchen können Sie auch im Pflegenavigator der AOK, im PflegeFinder der Betriebskrankenkassen und im Pflegelotsen der Ersatzkassen. Findet sich in Ihrer Nähe nichts Passendes, kennt der Pflegestützpunkt vor Ort vielleicht eine andere Lösung. In Frage kommen Pflegedienste, Betreuungsdienste, familienentlastende Dienste, Alltagsbegleiter, Pflegebegleiter und Dienste für den Haushalt, dazu Vereine und Sozialverbände. Was ein Anbieter für die Anerkennung braucht, legt jedes Bundesland selbst fest, für Helga in Leverkusen also Nordrhein-Westfalen.

Was der Anbieter auf die Rechnung schreibt

Bitten Sie den Anbieter, auf jeder Rechnung die Art der Hilfe zu nennen, also Tagespflege oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Pflegedienst oder Hilfe im Alltag, und darunter jede einzelne Leistung. Sonst kann die Kasse sie nicht zuordnen.

Schauen Sie auch auf den Preis. Teurer als zugelassene Pflegeeinrichtungen für dieselbe Art von Hilfe darf ein anerkanntes Angebot nicht sein. Weil sich die Preise von Anbieter zu Anbieter deutlich unterscheiden, lohnt es, zwei oder drei Angebote nebeneinanderzulegen, bevor Sie unterschreiben. Für das Einreichen bieten die Verbraucherzentralen einen Musterbrief an.

Wenn mehr Hilfe nötig wird

Steigt der Bedarf im Laufe des Jahres, wird angespartes Guthaben zum Polster für die Wochen, in denen mehr Hilfe nötig ist. Schauen Sie jedes Jahr im Januar nach, wie viel vom Vorjahr übrig ist. Dieser Rest läuft Ende Juni aus, das Geld aus dem neuen Jahr erst ein Jahr später. Planen Sie deshalb früh im Jahr Hilfe ein, zum Beispiel eine Haushaltshilfe im Frühjahr oder ein paar Tage Tagespflege, reichen Sie die Rechnungen bis zum 30. Juni ein und sagen Sie der Kasse dazu, dass sie den Rest aus dem Vorjahr verwenden soll.

Was ändert sich mit einem höheren Pflegegrad?

Am Monatsbetrag ändert sich nichts. Er ist für alle Pflegegrade gleich. Wer von Pflegegrad 1 auf 2 wechselt, sollte aber nachsehen, wofür das alte Guthaben verplant war, denn Hilfe beim Waschen läuft nun über die Pflegesachleistungen, und das Guthaben bleibt für Betreuung, Haushalt oder Tagespflege.

Lebt Ihr Angehöriger unter der Woche in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung und am Wochenende bei Ihnen, gilt der Entlastungsbetrag für die Zeit zu Hause.

Und wenn Kurzzeitpflege oder Nachbarschaftshilfe nötig wird?

Kommt nach einem Sturz oder einer Operation eine Kurzzeitpflege, trägt das Guthaben dort den Teil mit, den die Kasse sonst nicht übernimmt. Die Kurzzeitpflege selbst bezahlt die Kasse aus einem eigenen Jahresbetrag, den Sie getrennt mit ihr klären.

Hilft eine Nachbarin, die nicht über den Entlastungsbetrag abrechnen darf, lässt sich ihr Einsatz ab Pflegegrad 2 eventuell über die stundenweise Verhinderungspflege bezahlen. Ob Nachbarschaftshelfer selbst abrechnen dürfen, regelt jedes Bundesland anders, und in der Regel dürfen sie mit Ihrer Mutter weder verwandt sein noch mit ihr zusammenleben. Auskunft gibt die Pflegekasse oder das zuständige Landesministerium.

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Prüfung und Korrekturen

Seit der Veröffentlichung am 11. August 2026 wurde nichts korrigiert.

Zuletzt geprüft am 12. Oktober 2026. Nächste Prüfung: 09. April 2027.

Wolf-Daniel González García

Über diesen Ratgeber

Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl

Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.

„Ich habe meinen Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen gemacht: ein Jahr lang Hausbesuche bei pflegebedürftigen Menschen, Essen ausliefern, Wohnungen aufräumen, Einkäufe für sie und mit ihnen, alles, was anfiel. Oft waren wir das einzige Gesicht, das sie am Tag gesehen haben. Man bekommt tagtäglich alles mit, auch wenn es bergab geht und Menschen sterben. Das hat mich nicht losgelassen.“

Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Der Prüfumfang ist im Freigabenachweis dokumentiert. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Kann ich mir das Guthaben auszahlen lassen?

Nein. Die Pflegekasse erstattet nur Rechnungen und Quittungen. Was bis zum Ende der Frist nicht genutzt ist, verfällt.

Darf eine Nachbarin über das Guthaben bezahlt werden?

Das hängt vom Bundesland ab. Manche Länder lassen Nachbarschaftshelfer abrechnen, meist dürfen sie mit Ihrer Mutter aber weder verwandt sein noch mit ihr zusammenleben. Die Pflegekasse sagt Ihnen, was bei Ihnen gilt.

Wie viel Geld kann sich in einem Jahr ansammeln?

Bis zu 131 Euro in jedem Monat ohne Rechnung. Wer zum Beispiel ein halbes Jahr nichts einreicht, hat 786 Euro offen.

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?

Nein. Er steht Ihnen zu, sobald ein Pflegegrad vorliegt und die Pflege zu Hause stattfindet. Zurück bekommen Sie Geld aber nur, wenn Sie Rechnungen oder Quittungen einreichen oder den Betrag an den Anbieter abtreten.

Gilt das auch für privat Versicherte?

Ja. Sie reichen die Rechnungen bei der privaten Pflegeversicherung ein, und es gelten dieselben Regeln.

Wird mein Pflegegeld kleiner, wenn ich den Entlastungsbetrag nutze?

Nein. Der Entlastungsbetrag kürzt keine andere Leistung der Pflege zu Hause, weder das Pflegegeld noch die Pflegesachleistungen.

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