Finanzierung & Zuschüsse
Entlastungsbetrag-Übertrags-Rechner
Der monatliche Entlastungsbetrag kann angespart und später genutzt werden. Tragen Sie die Anzahl ungenutzter Monate ein, um den angesparten Betrag zu sehen.
Entlastungsbetrag pro Monat131 €Registrierter Leistungsbetrag
Welche Grundlage gilt für diesen Rechner?
Der Rechner verbindet Ihre Angaben nur mit den registrierten Werten, die für dieses Tool freigegeben sind.
Berücksichtigt
Ihre Auswahl und die aktuell quellenbelegten Leistungsbeträge im PflegeAuswahl Data Hub.
Nicht entschieden
Ein individueller Anspruch, eine Bewilligung oder der tatsächlich von einer Pflegekasse festgesetzte Betrag.
So nutzen Sie den Rechner
Ihre Angaben bleiben im Browser. Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Leistungsentscheidung.
In drei Schritten zum Ergebnis
- Wählen Sie die Angaben aus, die zu Ihrer Situation passen.
- Ergänzen Sie nur die Werte, die der Rechner für die Berechnung benötigt.
- Ordnen Sie das Ergebnis anschließend mit den Hinweisen und Quellen ein.
Wichtiger Hinweis
Monatlicher Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI (2026). Maximal 18 Monate: ein Kalenderjahr plus das erste Halbjahr des Folgejahres. Danach verfallen nicht genutzte Beträge.
Entlastungsbetrag (pro Monat)
131 €
Monate
Maximal 18 Monate: ein Kalenderjahr plus das erste Halbjahr des Folgejahres.
Angesparter Entlastungsbetrag
0 €
0 × 131 €
Monatlicher Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI (2026). Maximal 18 Monate: ein Kalenderjahr plus das erste Halbjahr des Folgejahres. Danach verfallen nicht genutzte Beträge.
Pflegeleistungen verständlich erklärt
Was dieser Rechner abbildet
Wer den Entlastungsbetrag mehrere Monate nicht nutzt, kann ihn ansparen und z. B. für eine größere Alltagshilfe-Leistung einsetzen – solange die Übertragsfrist eingehalten wird.
Wie Sie das Ergebnis einordnen
Der Rechner verbindet Ihre Angaben mit den registrierten Leistungswerten. Er zeigt eine nachvollziehbare Orientierung, ersetzt aber weder eine Leistungsentscheidung noch eine individuelle Beratung.
Quellen und Gültigkeit
Häufige Fragen
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