Das Wichtigste in Kürze
- Was bezahlt wird Die Pflege in der Tagespflege, die Betreuung dort und die nötige medizinische Behandlungspflege. Die Fahrt von der Wohnung zur Einrichtung und zurück gehört zur Tagespflege dazu.
- Wie viel Bei Pflegegrad 2 bis zu 721 Euro im Monat, bei Pflegegrad 3 bis zu 1.357 Euro, bei Pflegegrad 4 bis zu 1.685 Euro und bei Pflegegrad 5 bis zu 2.085 Euro.
- Zusätzlich Tagespflege kommt zum Pflegedienst, zum Pflegegeld oder zur Kombination aus beidem dazu. Keiner dieser Beträge wird dadurch kleiner.
- Für wen Für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, wenn die Pflege zu Hause allein nicht reicht oder die Tagespflege sie ergänzen soll.
- Wer entscheidet Ob die Voraussetzungen vorliegen, entscheidet die Pflegekasse. Ihre Pflegeberatung hilft beim Planen.
- Was Sie selbst zahlen Essen und die Investitionskosten der Einrichtung trägt die Familie. Die Pflegekasse zahlt aus dem Betrag nur Pflege, Betreuung und Behandlungspflege.
Was die Kasse in der Tagespflege bezahlt
Aus dem Tagespflege-Budget zahlt die Pflegekasse die Pflege Ihrer Mutter in der Tagespflege, die Betreuung dort und die medizinische Behandlungspflege, die in der Einrichtung nötig ist. Zur Tagespflege gehört außerdem die notwendige Fahrt von der Wohnung zur Einrichtung und wieder nach Hause.
Bei der Nachtpflege gilt dasselbe. Ihre Mutter verbringt dann nur die Nacht statt des Tages in der Einrichtung.
Wie viel zahlt die Pflegekasse für die Tagespflege?
Seit dem 1. Januar 2025 zahlt die Pflegekasse für die Tagespflege im Monat bis zu 721 Euro bei Pflegegrad 2 und bis zu 1.357 Euro bei Pflegegrad 3. Bei Pflegegrad 4 sind es bis zu 1.685 Euro, bei Pflegegrad 5 bis zu 2.085 Euro. So gilt es auch im Jahr 2026.
Das sind Höchstbeträge. Bis zu dieser Grenze übernimmt die Kasse, was die Einrichtung für Pflege, Betreuung und Behandlungspflege tatsächlich abrechnet. Rechnet die Einrichtung in einem Monat weniger ab, zahlt die Kasse auch nur diesen kleineren Betrag.
Wer bekommt Tagespflege?
Tagespflege gibt es für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5. Die Pflege zu Hause muss dafür allein nicht ausreichen, oder die Tagespflege soll sie ergänzen und stärken, etwa weil die Tochter wieder arbeiten geht oder weil der Vater tagsüber nicht mehr allein bleiben kann. Ob das bei Ihnen so ist, entscheidet die Pflegekasse.
Unsere Zahlen
- Aktive Anbieter, 30 Tage
- 14
- Vorbereitete Profile im Verzeichnis
- 3.890
- Verbindungen, letzte 30 Tage
- 13
- Verbindungen je Zeit
- etwa alle 55 Stunden
- Anfragen aus dem Rheinland, letzte 180 Tage
- 16
- Mediane Rückmeldung
- 2.739 Minuten
Stand 13. Oktober 2026. So rechnen wir
Vor dem ersten Tag in der Tagespflege
Der erste Anruf geht an die Pflegekasse, noch bevor Ihre Mutter den ersten Tag in der Tagespflege verbringt. Dort erfahren Sie, ob die Voraussetzungen vorliegen und wie die Einrichtung mit der Kasse abrechnet.
Wer hilft beim Planen?
Die Pflegekasse muss Sie umfassend beraten. Auf Wunsch kommt eine Beraterin nach Hause und stellt mit Ihnen einen Plan auf, in dem jede Hilfe steht, die Ihre Mutter braucht, die Tagespflege eingeschlossen. Nach einem Antrag auf Leistungen meldet sich die Kasse mit einem Termin von selbst, und spätestens zwei Wochen nach dem Antrag soll das Gespräch stattfinden. Schafft die Kasse das nicht, gibt sie Ihnen einen Gutschein für eine unabhängige Beratungsstelle.
Mit Zustimmung Ihrer Mutter können Sie sich auch allein beraten lassen, etwa wenn sie selbst über Tagespflege noch nicht sprechen möchte. Wo es in Ihrer Region einen Pflegestützpunkt gibt, berät auch er, und zwar wohnortnah.
Welche Fehler Sie vorher ausräumen
Die Beträge gelten je Kalendermonat. Ob ausgefallene Tage später nachgeholt werden können, fragen Sie die Pflegekasse, bevor Sie einen Termin in den nächsten Monat schieben. Fällt Ihre Mutter zum Beispiel eine Woche wegen einer Erkältung aus, klären Sie das am besten gleich mit Einrichtung und Kasse.
Klären Sie außerdem vorher, ob die Fahrt im Monatsbetrag mit abgerechnet wird oder ob die Einrichtung sie getrennt berechnet.
Tagespflege-Budget auf einen Blick
Leistungsbeträge 2026| Detail | Information |
|---|---|
| Tagespflege Pflegegrad 2 2026 pro Monat | 721 EUR/Monat |
| Tagespflege Pflegegrad 4 2026 pro Monat | 1.685 EUR/Monat |
| Pflegegrad 4 Pflegesachleistungen 2026 pro Monat | 1.859 EUR/Monat |
| Für wen | Pflegegrad 2 bis 5 |
| Was gezahlt wird | Pflege, Betreuung und Behandlungspflege in der Einrichtung |
| Fahrt | Gehört zur Tagespflege dazu |
| Neben dem Pflegedienst | Ja, ohne Kürzung von Pflegegeld oder Sachleistungen |
Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026
Pflegedienst und Tagespflege: zwei Beträge nebeneinander
Die Tagespflege wird nicht gegen den Pflegedienst gerechnet. Sie kommt zu den Pflegesachleistungen, zum Pflegegeld oder zur Kombinationsleistung dazu, und keiner dieser Ansprüche wird dadurch kleiner.
Hannelore ist 84 Jahre alt, hat Pflegegrad 4 und lebt in Köln, ihre Tochter Sabine arbeitet in Teilzeit. Morgens kommt ein Pflegedienst, für den bei Pflegegrad 4 im Jahr 2026 bis zu 1.859 Euro im Monat bereitstehen. An drei Tagen in der Woche fährt Hannelore außerdem in eine Tagespflege. Das sind rund 13 Tage im Monat. Teilt man die 1.685 Euro für die Tagespflege durch 13, darf ein Tag für Pflege und Betreuung bis zu knapp 130 Euro kosten, ohne dass Sabine für diesen Teil etwas dazuzahlt. Essen und Investitionskosten kommen obendrauf. Dafür kann Sabine Geld aus dem Entlastungsbetrag einsetzen. Beim Essen erstatten die Pflegekassen das in ihrer Praxis, einen festen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Fragen Sie vorher nach.
In Köln bieten 203 Anbieter aus unserem Verzeichnis Tagespflege an.
Zahlen: unser Verzeichnis 2026. So rechnen wir
Wie ein Tag mit beidem aussieht
Morgens hilft der Pflegedienst beim Waschen und Anziehen, danach holt der Fahrdienst Ihre Mutter ab, und am Nachmittag bringt er sie zurück. Dienst und Einrichtung rechnen jeder für sich mit der Pflegekasse ab.
Und wenn Sie Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich miteinander kombinieren. Nutzt der Pflegedienst nur einen Teil seines Betrags, zahlt die Kasse daneben Pflegegeld im selben Verhältnis. Bei Pflegegrad 2 zum Beispiel nutzt der Dienst 398 Euro, das sind 50 Prozent der 796 Euro, die dafür bereitstehen. Vom Pflegegeld von 347 Euro bleiben dann ebenfalls 50 Prozent, also 173 Euro im Monat. Die Tagespflege gehört nicht in diese Rechnung.
Wie die Kasse beides in Ihrem Fall aufteilt, erklärt sie Ihnen in der Pflegeberatung.
Angebot der Tagespflege und erste Rechnung prüfen
Bevor Sie bei einer Tagespflege anfragen, notieren Sie, an welchen Tagen Ihre Mutter kommen soll, welchen Pflegegrad sie hat und ob sie abgeholt werden muss.
Lassen Sie sich von der Tagespflege ein schriftliches Angebot geben, bevor Sie den ersten Tag vereinbaren. Heben Sie es auf. Sie brauchen es, wenn die ersten Rechnungen kommen.
Was gehört in ein Angebot der Tagespflege?
Im Angebot sollte stehen, an welchen Tagen Ihre Mutter kommt, was ein Tag kostet und welche Posten in diesem Preis stecken. Fragen Sie, welche davon die Einrichtung mit der Pflegekasse abrechnet, ob die Fahrt dabei ist und wer sie durchführt. Die Pflegekasse übernimmt die Pflege, die Betreuung und die nötige Behandlungspflege in der Einrichtung bis zum Monatsbetrag Ihres Pflegegrads. Für jeden anderen Posten fragen Sie die Einrichtung und die Pflegekasse, wer ihn trägt, bevor Sie unterschreiben.
Kommt die erste Rechnung, prüfen Sie, ob die abgerechneten Tage mit Ihrem Kalender übereinstimmen und ob die Fahrten so berechnet sind wie im Angebot.
Wie vergleiche ich zwei Tagespflegen?
Die Pflegekassen veröffentlichen im Internet Listen, in denen sie Leistungen und Preise zugelassener Pflegeeinrichtungen vergleichen, und auf Wunsch schicken sie Ihnen einen Ausdruck. Dazu kommen Informationen über die Qualität der Einrichtungen.
Legen Sie zwei Angebote nebeneinander. Vergleichen Sie dieselben Posten, und rechnen Sie dann für jede Einrichtung aus, wie viele Tage im Monat in den Betrag Ihres Pflegegrads passen.
Beim Besuch vor Ort fragen Sie, wie ein Tag abläuft, wann der Fahrdienst morgens kommt und wann er Ihre Mutter zurückbringt. Passt die Abholzeit nicht zum Pflegedienst, der morgens bei Ihnen ist, müssen beide Seiten ihre Zeiten abstimmen. Fragen Sie auch, ob Ihre Mutter vorab einen Tag zur Probe kommen kann.
Wenn Ihre Mutter mehr Hilfe braucht
Mit jedem höheren Pflegegrad steigt der Monatsbetrag für die Tagespflege, beim Wechsel von Pflegegrad 3 auf 4 zum Beispiel von 1.357 auf 1.685 Euro. Ab wann der höhere Betrag für Sie gilt, sagt Ihnen die Pflegekasse.
Wird Ihre Mutter neu begutachtet, schickt die Pflegekasse Ihnen das Gutachten zu, dazu eine eigene Empfehlung zu Vorbeugung und Reha. Lesen Sie beides mit Blick auf die Tagespflege. Steht dort, dass Ihre Mutter tagsüber mehr Anregung oder Aufsicht braucht, ist das ein guter Anlass, mit der Kasse über mehr Tage zu sprechen.
Was tun, wenn die Pflege zu Hause nicht mehr reicht?
Wird Ihre Mutter tagsüber unruhig und braucht mehr Aufsicht, als die Familie neben Beruf und eigenem Haushalt leisten kann? Schafft der Pflegedienst am Morgen nicht mehr alles? Dann kann ein weiterer Tag in der Einrichtung die Pflege zu Hause stärken, ohne dass Sie am Pflegedienst etwas ändern müssen.
Rechnen Sie vorher aus, ob ein zusätzlicher Tag noch in den Monatsbetrag Ihres Pflegegrads passt, und sprechen Sie dann mit der Pflegekasse. Passt er nicht mehr hinein, kann an einem Tag ohne Tagespflege eine Alltagshilfe kommen. Die bezahlen Sie über den Entlastungsbetrag, wenn sie in Ihrem Bundesland anerkannt ist.
Und wenn die pflegende Tochter ausfällt?
Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag, der insgesamt für beide Leistungen zur Verfügung steht. Mit der Tagespflege hat er nichts zu tun. Prüfen Sie ihn mit der Pflegekasse, am besten schon dann, wenn ein Urlaub oder eine Operation absehbar ist.
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Tagespflege und Pflegedienst: die Monatsbeträge
Offizielle Beträge 2026.
| Leistung | Betrag 2026 | Gültig ab | Quelle |
|---|---|---|---|
| Tagespflege Pflegegrad 2 2026 pro Monat | 721 EUR/Monat | 1. Januar 2025 | BMG: Leistungsbeträge 2026, SGB XI § 41: Tagespflege und Nachtpflege |
| Tagespflege Pflegegrad 3 2026 pro Monat | 1.357 EUR/Monat | 1. Januar 2025 | BMG: Leistungsbeträge 2026, SGB XI § 41: Tagespflege und Nachtpflege |
| Tagespflege Pflegegrad 4 2026 pro Monat | 1.685 EUR/Monat | 1. Januar 2025 | BMG: Leistungsbeträge 2026, SGB XI § 41: Tagespflege und Nachtpflege |
| Tagespflege Pflegegrad 5 2026 pro Monat | 2.085 EUR/Monat | 1. Januar 2025 | BMG: Leistungsbeträge 2026, SGB XI § 41: Tagespflege und Nachtpflege |
| Pflegegrad 4 Pflegesachleistungen 2026 pro Monat | 1.859 EUR/Monat | 1. Januar 2025 | BMG: Leistungsbeträge 2026, BMG: Pflegesachleistungen |
Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026
Weitere Kosten- und Finanzierungsratgeber
Zum Nachlesen
Die Beträge und Regeln in diesem Ratgeber kommen von diesen Stellen.
- § 41 SGB XI Tages- und Nachtpflege – das Gesetz im Wortlaut
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- § 45b SGB XI Entlastungsbetrag – das Gesetz im Wortlaut
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- Bundesgesundheitsministerium Häusliche Pflege 2026 – die Erklärung des Bundesgesundheitsministeriums für Versicherte
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- § 38 SGB XI Kombinationsleistung – das Gesetz im Wortlaut
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- Bundesgesundheitsministerium Angebote zur Unterstützung im Alltag – die Erklärung des Bundesgesundheitsministeriums für Versicherte
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- gesund.bund.de Entlastungsbetrag – das Gesundheitsportal des Bundes in einfachen Worten
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Prüfung und Korrekturen
Seit der Veröffentlichung am 11. August 2026 wurde nichts korrigiert.
Zuletzt geprüft am 12. Oktober 2026. Nächste Prüfung: 09. April 2027.
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Kein Dienst zahlt uns dafür, in dieser Liste zu stehen. PflegeAuswahl kostet Familien und Anbieter nichts, und niemand kann einen besseren Platz in der Liste kaufen.

Über diesen Ratgeber
Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl
Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.
„Ich habe meinen Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen gemacht: ein Jahr lang Hausbesuche bei pflegebedürftigen Menschen, Essen ausliefern, Wohnungen aufräumen, Einkäufe für sie und mit ihnen, alles, was anfiel. Oft waren wir das einzige Gesicht, das sie am Tag gesehen haben. Man bekommt tagtäglich alles mit, auch wenn es bergab geht und Menschen sterben. Das hat mich nicht losgelassen.“
Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Der Prüfumfang ist im Freigabenachweis dokumentiert. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.
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Häufige Fragen
Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn meine Mutter in die Tagespflege geht?
Nein. Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die Kombination aus beiden bleiben unverändert, die Tagespflege kommt obendrauf.
Wie viele Tage im Monat bezahlt die Kasse?
Eine feste Zahl gibt es nicht. Die Kasse zahlt bis zum Monatsbetrag Ihres Pflegegrads, und wie viele Tage hineinpassen, hängt vom Preis der Einrichtung ab.
Was zahlt die Familie in der Tagespflege selbst?
Das Essen und die Investitionskosten der Einrichtung. Dafür lässt sich oft der Entlastungsbetrag einsetzen, fragen Sie vorher Ihre Pflegekasse.
Gehört die Fahrt zur Tagespflege dazu?
Ja, die notwendige Fahrt von der Wohnung zur Einrichtung und zurück ist Teil der Tagespflege. Wie die Einrichtung sie abrechnet, steht in ihrem Angebot oder erfahren Sie dort.

