Pflegekasse und Beratung
Telefon: 030 / 340 60 66-02
Website: bundesgesundheitsministerium.de
Leistung
Vergleichen Sie Anbieter für Schul- und Kitabegleitung und wählen Sie dann Ihren Ort. Eine Anfrage erreicht mehrere passende Anbieter; Ihre Kontaktdaten gehen erst mit der Anfrage weiter.
Sie fragen kostenlos und ohne Anmeldung an, und wir fragen bis zu drei Anbieter in Ihrer Nähe, ob sie Zeit haben. Die Zulassung vergeben die Pflegekassen, die Pflege prüft der Medizinische Dienst, nach seinem Prüfbericht können Sie jeden Pflegedienst fragen, und unsere Übersicht entsteht jede Nacht neu. Ihre Kontaktdaten sehen nur Dienste, die Ihnen zusagen, und einen Werbeanruf gibt es nicht. PflegeAuswahl hilft Familien in Nordrhein-Westfalen, vor allem im Rheinland, kostenlos einen Pflegedienst, ein Pflegeheim oder eine Alltagshilfe zu finden, unabhängig von Kassen.
Beantworten Sie vier kurze Fragen, um einzuordnen, welcher Leistungs- und Finanzierungsweg typischerweise infrage kommt und was Sie als Nächstes tun können. Dies ist eine Orientierung, keine Anspruchsprüfung.
Eine Schulbegleitung hilft einem Kind mit Behinderung, in Kita und Schule dabei zu sein wie die anderen. So kann es mit den anderen Kindern lernen und spielen.
Eine Begleitperson unterstützt ein Kind mit Behinderung oder Entwicklungsverzögerung in Kita oder Schule, damit es mitmachen kann. Sie hilft etwa beim Orientieren, in den Pausen, beim Arbeiten im Unterricht und beim Toilettengang. Andere Namen: Schulbegleitung, Integrationshilfe, Inklusionsassistenz, Integrationskraft in der Kita, Schulassistenz. Nicht gemeint: medizinische Aufgaben wie Insulin oder Absaugen (Kinderkrankenpflege in Schule und Kita) und Nachhilfe.
Wer Schul- und Kitabegleitung anbietet, muss zu Ihnen fahren; es zählt deshalb, ob ein Anbieter Ihren Ort anfährt.
Was Schul- und Kitabegleitung kostet und wer es bezahlt, steht im Abschnitt zu den Kosten.
PflegeAuswahl vermittelt Anfragen an passende Anbieter und erbringt selbst keine Pflege- oder Betreuungsleistung.
Wir sortieren nach vier Dingen: Sitz im Rheinland zuerst, passt die Leistung, steht der Anbieter in öffentlichen Verzeichnissen, und nach der Aktivität über PflegeAuswahl. Karten mit weniger als fünf Angaben stehen hinter den übrigen. Die Liste wird jede Nacht neu berechnet. Bezahlte Werbung verbessert die Position nicht. Sie bewertet nicht, wie gut jemand pflegt.
So entsteht diese Liste. Angezeigt werden Anbieter, die Schul- und Kitabegleitung anbieten. Anbieter mit Sitz im Rheinland stehen zuerst, weil wir nur dort Anfragen vermitteln.
Passt die Leistung? Jede Karte nennt die Leistungen und Orte des Anbieters. Beides können Sie vor einer Anfrage vergleichen.
Zulassung und Eintrag. Ist ein Anbieter bei den Pflegekassen zugelassen oder in einem öffentlichen Verzeichnis eingetragen, sehen Sie das auf seiner Karte. Ein Gespräch ersetzt das nicht.
Lokale Präsenz. Die Ortsseiten zeigen Anbieter, die in den gewählten Ort fahren.
Was bedeutet ein geprüftes Profil? Profilprüfung „Profil geprüft“ erscheint nur, wenn Identität, Datenschutz und öffentliche Angaben vollständig geprüft wurden. Ein Eintrag in einem Verzeichnis oder dass der Anbieter ihn selbst verwaltet, reicht dafür allein nicht aus.
So berechnen wir Anbieterzahlen
Entworfen und gepflegt von Wolf-Daniel González García
Gründer von PflegeAuswahl
Diese Liste entsteht automatisch aus unserem Anbieterverzeichnis, nicht von Hand für jeden Ort. Sortiert wird nach den Regeln oben. Angaben zur Zulassung stammen aus öffentlichen Registern; woher eine Angabe kommt, steht an jeder Karte.
Reihenfolge zuletzt angepasst am 4. Oktober 2026.
Wie wir recherchieren und prüfen →Wichtige Angaben können Sie selbst prüfen. Hier stehen die Stellen dafür. Ein Eintrag auf PflegeAuswahl ist keine Empfehlung.
Zulassung durch die Pflegekassen
Nur ein Pflegedienst oder Heim mit Zulassung darf mit der Pflegekasse abrechnen. Fragen Sie danach und lassen Sie sich den Vertrag zeigen.
Zulassung durch die Pflegekassen: GesetzestextQualitätsprüfung
Der Medizinische Dienst prüft Pflegedienste und Pflegeheime regelmäßig. Die Ergebnisse finden Sie oft auf den Pflegeportalen der Kassen.
Qualitätsprüfung beim Medizinischen DienstUnternehmensdaten prüfen
Wer hinter einem Anbieter steht, sehen Sie im Unternehmensregister: Firma, Sitz und Verantwortliche.
Unternehmensdaten im UnternehmensregisterBeschwerdeweg
Bei Problemen sprechen Sie zuerst den Anbieter an. Hilft das nicht, sind Pflegekasse oder Heimaufsicht zuständig.
Beschwerdewege auf gesund.bund.deKosten und Finanzierung
Die Kosten richten sich nach den Stunden, die die Begleitung in Kita oder Schule dabei ist, und nach ihrer Ausbildung. Abgerechnet wird zwischen dem Träger der Begleitung und dem Amt.
Für Eltern fallen dafür in der Regel keine Kosten an. Fragen Sie trotzdem nach, wenn der Bescheid kommt.
Das ersetzt kein Angebot des Anbieters und keine Zusage der Kasse.
Die Begleitperson hilft dem Kind, sich zurechtzufinden, Aufgaben zu beginnen, Pausen zu überstehen und mit anderen Kindern in Kontakt zu kommen. Sie hilft auch beim An- und Ausziehen oder auf der Toilette. Sie unterrichtet nicht.
Vor dem Start treffen sich Eltern, Kita oder Schule und der Träger der Begleitung. Gemeinsam wird festgelegt, wobei das Kind Hilfe braucht und wobei nicht. Die Begleitperson lernt Ihr Kind am besten schon vorher kennen.
Gut ist eine Begleitung, die das Kind so viel wie möglich selbst machen lässt. Sie spricht sich mit Lehrkraft oder Erzieherin ab. Es gibt regelmäßige Gespräche mit den Eltern.
Warnzeichen sind eine Begleitung, die dem Kind alles abnimmt, oft wechselnde Personen oder Ausfälle ohne Vertretung. Sprechen Sie mit dem Träger und der Schule. Hilft das nicht, berät Sie eine unabhängige Teilhabeberatung.
Stellen Sie diese Fragen jedem Anbieter, bevor Sie sich entscheiden. Lassen Sie sich jede Antwort direkt vom Anbieter geben; ein Eintrag in einem Verzeichnis sagt nichts darüber, ob dort gerade jemand frei ist.
Ein Kind fasst Vertrauen zu einer festen Person, ständige Wechsel bringen Unruhe in den Schultag.
Fragen: Bekommt unser Kind eine feste Begleitperson, und wer kommt, wenn sie krank ist?
Ein Kind mit Autismus braucht andere Hilfe als ein Kind im Rollstuhl.
Fragen: Welche Erfahrung hat die Begleitperson mit der Behinderung unseres Kindes, und wird sie geschult?
Die Begleitung gelingt nur, wenn Lehrkräfte, Eltern und Begleitperson sich regelmäßig austauschen.
Fragen: Wie oft sprechen Sie mit Schule oder Kita und mit uns, und wer leitet die Begleitperson an?
Für Eltern fallen in der Regel keine Kosten an, im Einzelfall entscheidet das zuständige Amt.
Fragen: Fallen für uns als Eltern Kosten an, und helfen Sie beim Antrag beim zuständigen Amt?
Pflegekasse und Pflegeberatung sagen Ihnen, was für Sie infrage kommt. Die Qualität von Pflegediensten und Heimen prüft der Medizinische Dienst. PflegeAuswahl zeigt nur öffentliche Angaben und schützt Ihre Kontaktdaten.
Telefon: 030 / 340 60 66-02
Website: bundesgesundheitsministerium.de
Prüfung: Medizinischer Dienst, bei Privatversicherten der Prüfdienst der PKV
Website: medizinischerdienst.de
FAQ
Bei einer seelischen Behinderung meist das Jugendamt, bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung meist das Sozialamt oder der Kreis. Den Antrag stellen die Eltern. Der Bedarf wird gemeinsam mit Schule und Fachleuten geklärt.
Sie hilft dem Kind, dabei zu sein, etwa beim Orientieren, in den Pausen und bei Aufgaben. Unterrichten darf sie nicht, das macht die Lehrkraft. Medizinische Aufgaben übernimmt eine Kinderkrankenpflegekraft.
Möglichst früh vor dem Schuljahr oder dem Start in der Kita, denn Prüfung und Suche nach einer Kraft brauchen Zeit. Legen Sie Berichte von Ärztin, Therapie und Kita bei. Eine unabhängige Beratung hilft beim Antrag.