Das Wichtigste in Kürze
- Höhe Das Pflegegeld ist nach Pflegegrad gestaffelt und beträgt 2026 bis zu 990 Euro im Monat.
- Verwendung Sie können das Pflegegeld frei für die häusliche Pflege einsetzen, etwa für Pflegepersonen oder Hilfsmittel.
- Kombination Pflegegeld lässt sich mit Pflegesachleistungen kombinieren, wobei sich der Betrag anteilig verringert.
- Beratung Pflegegeldbeziehende müssen alle sechs Monate eine Beratung in Anspruch nehmen, sonst droht eine Kürzung.
- Ausschluss Während einer stationären Pflege bekommen Sie kein Pflegegeld, außer in besonderen Einrichtungen.
Pflegegeld im Überblick
Amtliche Beträge für 2026.
| Leistung | Betrag 2026 | Quelle |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 Pflegegeld 2026 pro Monat | 347 EUR/Monat | BMG: Leistungsbeträge 2026, BMG: Pflegegeld |
| Pflegegrad 4 Pflegegeld 2026 pro Monat | 800 EUR/Monat | BMG: Leistungsbeträge 2026, BMG: Pflegegeld |
| Entlastungsbetrag pro Monat | 131 EUR/Monat | BMG: Entlastungsbetrag, SGB XI § 45b: Entlastungsbetrag |
Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026
Was Sie mit Pflegegeld bezahlen dürfen
Das Pflegegeld ist eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung für Menschen der Grade 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Sie können das Geld flexibel für die Sicherstellung der häuslichen Pflege verwenden. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Das Pflegegeld ist nach Pflegegrad gestaffelt. Im Jahr 2026 beträgt es monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2 und 800 Euro bei Pflegegrad 4. Den höchsten Betrag erhalten Menschen mit Pflegegrad 5: 990 Euro im Monat.
Während einer Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird die Hälfte des Pflegegeldes für bis zu acht Wochen im Jahr weitergezahlt. Der Gemeinsame Jahresbetrag für beide Leistungen beträgt 2026 bis zu 3.539 Euro.
Kann ich Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren?
Ja, Sie können Pflegegeld mit ambulanten Pflegesachleistungen kombinieren. Der Pflegegeldbetrag verringert sich dann anteilig entsprechend der wirklich genutzten Sachleistung. Die konkrete Monatsrechnung sollte mit dem Leistungsnachweis und der Kassenmitteilung abgeglichen werden.
Diese Kombinationsleistung ermöglicht eine flexible Gestaltung der Pflege. So können Sie etwa Grundpflege durch Angehörige und spezielle Leistungen durch einen Pflegedienst kombinieren.
Wofür darf ich das Pflegegeld konkret ausgeben?
Das Pflegegeld ist für körperbezogene Pflegemaßnahmen, Betreuung und Haushaltshilfe vorgesehen. Typische Verwendungen sind die Bezahlung von Pflegepersonen, die Anschaffung von Hilfsmitteln oder Fahrtkosten zur Pflege.
Die Pflegekasse überweist das Geld an die Person mit Pflegegrad, die es in der Regel an die Pflegeperson weitergibt. Eine genaue Abrechnung der Verwendung ist nicht vorgeschrieben, die Mittel müssen aber zweckentsprechend eingesetzt werden.
Was passiert, wenn ich die Beratung nicht wahrnehme?
Pflegegeldbeziehende müssen alle sechs Monate eine Beratung in Anspruch nehmen. Menschen der Grade 4 und 5 können die Beratung vierteljährlich wahrnehmen. Versäumen Sie diese Pflicht, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall ganz streichen.
Die Beratung dient der Qualitätssicherung und soll Pflegende unterstützen. Sie kann bis März 2027 alternativ auch per Videokonferenz erfolgen, die erste Beratung muss jedoch vor Ort stattfinden.
Bekomme ich Pflegegeld im Pflegeheim?
In der Regel bekommen Sie während eines stationären Aufenthalts kein Pflegegeld. Eine Ausnahme gilt für bestimmte Einrichtungen der Behindertenhilfe. An Tagen, an denen Sie sich zu Hause aufhalten, wird das Pflegegeld anteilig gezahlt.
Während einer Kurzzeitpflege von bis zu acht Wochen im Jahr wird die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt. Dies gilt auch für die Verhinderungspflege, wenn Ihre private Pflegeperson vorübergehend ausfällt.
Pflegegeld auf einen Blick
Leistungsbeträge 2026Die wichtigsten Fakten zum Pflegegeld 2026 auf einen Blick:
| Detail | Information |
|---|---|
| Pflegegrad 2 Pflegegeld 2026 pro Monat | 347 EUR/Monat |
| Pflegegrad 4 Pflegegeld 2026 pro Monat | 800 EUR/Monat |
| Entlastungsbetrag pro Monat | 131 EUR/Monat |
| Höhe Pflegegrad 2 | 347 Euro/Monat |
| Höhe Pflegegrad 4 | 800 Euro/Monat |
| Kombination mit Sachleistungen | möglich, anteilige Kürzung |
| Beratungspflicht | alle sechs Monate, sonst Kürzung |
| Gemeinsamer Jahresbetrag | bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege |
Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026
Pflegegeld in eine klare private Pflegeabsprache übersetzen
Pflegegeld unterstützt eine häusliche Versorgung, die Menschen mit Pflegegrad selbst organisieren. Es ist kein zweckgebundener Einkaufsgutschein mit einem festen Warenkatalog. Für Familien bleibt dennoch entscheidend, wofür die Zahlung praktisch eingesetzt wird: Zeitaufwand, Fahrtkosten, Einkäufe im Zusammenhang mit der Pflege, Entlastung einer privaten Pflegeperson oder ein vereinbarter Ausgleich für regelmäßig übernommene Aufgaben. Die Verwendung sollte zur wirklichen Versorgung passen und nicht als Ersatz für jede andere Leistung verstanden werden.
Beginnen Sie mit einer Aufgabenliste statt mit einem Geldbetrag. Wer übernimmt Körperpflege, Mahlzeiten, Medikamente nach ärztlicher Vorgabe, Begleitung, Haushalt, Nachtbereitschaft und Organisation? Markieren Sie Häufigkeit, Vertretung und Aufgaben, die eine Fachkraft übernehmen muss. Erst danach besprechen Sie, ob und wie Pflegegeld innerhalb der Familie weitergegeben oder für pflegebezogene Ausgaben zurückgelegt wird. So verhindert die Zahlung, dass Hilfe unsichtbar bleibt, ohne unklare Erwartungen zu erzeugen.
Eine private Absprache sollte mindestens Beteiligte, Aufgaben, Zeitumfang, Beginn, Vertretung und regelmäßigen Prüftermin enthalten. Sie muss kein komplizierter Vertrag sein. Eine gemeinsame Seite genügt, wenn alle verstehen, was vereinbart ist. Schreiben Sie auch auf, was ausdrücklich nicht übernommen wird. Das schützt pflegende Angehörige davor, dass aus einzelnen Hilfen schrittweise eine unbegrenzte Rund-um-die-Uhr-Verantwortung entsteht.
Trennen Sie gemeinsame Haushaltskosten von individuellen Pflegeausgaben. Lebensmittel oder Miete bestehen auch ohne Pflege; zusätzliche Fahrtwege, Schutzmaterial, Begleitung oder ein vereinbarter Ausgleich können dagegen direkt mit der Versorgung zusammenhängen. Diese Trennung ist vor allem für die Familie nützlich: Sie macht sichtbar, ob das Pflegegeld die wirkliche Belastung abfedert oder ob weitere Unterstützung organisiert werden muss.
Legen Sie einen monatlichen Rückblick fest. Hat die Versorgung wie vereinbart funktioniert? Sind neue Aufgaben entstanden? Braucht die Pflegeperson Pausen oder fachliche Unterstützung? Wurde ein Teil des Pflegegelds für einen anderen Bedarf zurückgelegt? Der Rückblick ist keine Abrechnung gegenüber PflegeAuswahl. Er hilft der Familie, Veränderungen früh zu erkennen und nicht erst in einer Krise über Geld, Verantwortung und fehlende Vertretung zu sprechen.
Bei mehreren Angehörigen ist Transparenz besonders wichtig. Ein einfaches Pflegeprotokoll kann Aufgaben und Vertretungen festhalten, ohne jede Minute zu bepreisen. Entscheidungen über die Weitergabe des Pflegegelds werden gemeinsam festgehalten. Wer Geld verwaltet, sollte nicht zugleich allein bestimmen, welche Hilfe als ausreichend gilt. Die Person mit Pflegegrad bleibt soweit möglich in jede Entscheidung einbezogen.
Pflegegeld ersetzt keine notwendige Fachversorgung. Wenn sichere Transfers, Wundversorgung, Medikamentengabe oder andere fachliche Aufgaben nicht zuverlässig abgedeckt sind, muss die Versorgung neu geordnet werden. Ein ambulanter Dienst, Beratung oder Schulung kann die private Pflege ergänzen. Die richtige Frage lautet daher nicht nur, was mit dem Geld bezahlt werden darf, sondern ob das gewählte Arrangement den Alltag sicher und dauerhaft trägt.
Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag getrennt planen
Pflegegeld und ambulante Sachleistung können kombiniert werden. Die monatliche Rechnung richtet sich danach, welcher Anteil des Sachleistungsbudgets genutzt wurde. Beispiel: 400 / 796 Euro Sachleistung führen bei Pflegegrad 2 zu rund 173 Euro anteiligem Pflegegeld von 347 Euro. Die Rechnung ist eine Orientierung mit den amtlichen Werten; den wirklichen Monatsanteil setzt die Pflegekasse anhand der abgerechneten Sachleistung um.
Planen Sie zunächst die Aufgaben des Dienstes. Welche Einsätze brauchen Fachlichkeit, feste Zeiten oder körperliche Unterstützung? Bitten Sie zwei Dienste um Kostenvoranschläge mit denselben Leistungen. Übertragen Sie den geplanten Monatsbetrag in eine Übersicht und stellen Sie ihm Pflegegeld sowie private Aufgaben gegenüber. Ein günstigerer Dienst ist nicht automatisch passender, wenn notwendige Leistungen fehlen oder Angehörige die verbleibenden Aufgaben nicht tragen können.
Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat ist ein eigener Leistungsweg. Er darf nicht einfach zum Pflegegeld addiert oder als frei verfügbares Haushaltsgeld behandelt werden. Bei Angeboten zur Unterstützung im Alltag ist die Anerkennung nach Landesrecht relevant; deshalb können regionale Wege und Anbieterlisten unterschiedlich sein. Prüfen Sie vor dem ersten Einsatz Anerkennung, Leistungsart, Rechnung und Abrechnungsweg bei der eigenen Pflegekasse.
Auch Tagespflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gehören nicht in die monatliche Prozentrechnung aus Pflegegeld und Sachleistung. Sie haben eigene Leistungswerte und Nachweise. Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beträgt bis zu 3.539 Euro. Führen Sie ihn außerhalb der Monatskombination, damit ein zeitweiser Entlastungseinsatz nicht fälschlich als dauerhafte Kürzung des ambulanten Sachleistungsanteils geplant wird.
Vor dem Kontakt mit einem Dienst sollten Pflegegrad, gewünschte Aufgaben, Häufigkeit, bevorzugte Zeiten und aktuelle private Hilfe feststehen. Fragen Sie nach Zulassung, Leistungsbeschreibung, Preisen, Fahrtkosten, Vertragsbindung und Umgang mit Ausfällen. Lassen Sie offen, welchen Betrag die Pflegekasse am Ende abrechnet, bis ein konkreter Kostenvoranschlag vorliegt. So vergleichen Sie Versorgung statt bloßer Höchstwerte.
Nach dem ersten Abrechnungsmonat gleichen Sie Kostenvoranschlag, Leistungsnachweis, Kassenmitteilung und eingegangenes Pflegegeld ab. Abweichungen können aus zusätzlichen Einsätzen, ausgefallenen Terminen oder einer anderen Zuordnung entstehen. Markieren Sie die Ursache und korrigieren Sie die Planung für den Folgemonat. Eine einmal berechnete Kombination ist kein unveränderlicher Dauerwert, wenn sich der wirkliche Dienstumfang ändert.
Wenn der private Pflegeanteil dauerhaft zu groß bleibt, ist die Lösung nicht zwingend, mehr Pflegegeld weiterzugeben. Prüfen Sie zusätzliche Sachleistung, Tagespflege, anerkannte Alltagsunterstützung, Pflegekurse oder eine andere Aufgabenverteilung. Geld kann Zeit und Aufwand ausgleichen, aber keine fehlende Person und keine fachliche Lücke ersetzen.
Bescheidwege und häufige Fehler im Alltag beherrschen
Der Pflegegeldweg beginnt mit dem Pflegegrad. Halten Sie Antrag, Begutachtungstermin, Gutachten und Bescheid zusammen. Prüfen Sie im Bescheid Pflegegrad, Beginn und genannte Leistungsart. Wenn Angaben unklar oder aus Ihrer Sicht falsch sind, bitten Sie um Erläuterung und prüfen Sie den Widerspruch anhand der im Schreiben genannten Frist und Stelle.
Für eine Rückfrage ist eine sachliche Gegenüberstellung hilfreicher als eine allgemeine Beschwerde. Schreiben Sie auf, welche Alltagssituation im Gutachten oder Bescheid anders dargestellt ist, welche Hilfe wirklich gebraucht wird und welcher Nachweis das zeigt. Tagebuchnotizen, ärztliche Unterlagen oder Aussagen beteiligter Pflegepersonen können die Situation erklären. Reichen Sie nur Informationen ein, die zur offenen Frage gehören, und bewahren Sie Kopien sowie Eingangsbestätigung auf.
Ein häufiger Fehler ist die Annahme, Pflegegeld müsse für einen bestimmten Produktkatalog ausgegeben werden. Der eigentliche Prüfpunkt ist die sichergestellte häusliche Pflege. Umgekehrt bedeutet freie private Gestaltung nicht, dass Versorgungslücken folgenlos bleiben. Wenn Beratungseinsätze, Kassenrückfragen oder der Alltag zeigen, dass die Hilfe nicht trägt, sollten Aufgaben und ergänzende Leistungen neu organisiert werden.
Der zweite Fehler ist eine mündliche Familienabsprache ohne Vertretung. Wird die Hauptpflegeperson krank, fehlen sofort Zeit, Aufgabenwissen und Zugang zu Unterlagen. Legen Sie deshalb Kontaktliste, Medikamentenplan, wichtige Routinen und eine Notfallvertretung ab. Prüfen Sie frühzeitig, ob Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege für geplante und ungeplante Ausfälle vorbereitet werden muss.
Drittens werden Pflegegeld, Haushaltsgeld und Geld anderer Angehöriger oft auf einem Konto vermischt. Eine eigene Übersicht mit Zahlungseingang, vereinbarten Ausgleichen, pflegebezogenen Ausgaben und Rücklagen schafft Klarheit. Sie ist kein amtlicher Verwendungsnachweis, sondern verhindert Familienkonflikte und macht sichtbar, ob die finanzielle Planung noch zur Aufgabenverteilung passt.
Viertens bleibt ein alter Kombinationswert unverändert, obwohl der Dienst mehr oder weniger leistet. Prüfen Sie jeden Monat den wirklichen Sachleistungsanteil und die Zahlung. Fragen Sie bei Abweichungen, welcher Leistungsmonat und welcher Dienstbetrag zugrunde liegen. Verändern Sie private Ausgleichszahlungen erst, wenn klar ist, ob es sich um eine dauerhafte Versorgungsänderung oder eine einmalige Abrechnungskorrektur handelt.
Fünftens wird regionale Anerkennung mit der allgemeinen Eignung eines Anbieters verwechselt. Ein Angebot kann fachlich oder menschlich passend sein und trotzdem nicht über den Entlastungsbetrag abrechenbar sein. Lassen Sie sich die Anerkennung und den konkreten Leistungsbereich zeigen. Pflegegeld kann privat anders eingesetzt werden, doch daraus entsteht keine automatische Erstattungsfähigkeit über einen zweiten Leistungstopf.
Schließen Sie jede größere Änderung mit einem Vier-Wochen-Termin ab. Prüfen Sie Versorgungssicherheit, Belastung der Pflegeperson, wirkliche Dienstkosten, Pflegegeldzahlung und offene Bescheidfragen. Wenn nur das Geld stimmt, aber die Hilfe nicht, ist die Organisation noch nicht tragfähig. Wenn die Hilfe stimmt, aber Abrechnung oder Bescheid ungeklärt sind, sollten diese Punkte schriftlich nachgeführt werden, bevor sich Fehler über mehrere Monate fortsetzen.
Pflegegeld bei Übergängen und Ausfällen vorausschauend ordnen
Versorgung verändert sich selten genau zum Monatsanfang. Ein ambulanter Dienst startet mitten im Monat, eine Pflegeperson fällt kurzfristig aus oder nach einem Krankenhausaufenthalt wird vorübergehend mehr Hilfe gebraucht. Halten Sie für jeden Übergang das wirkliche Datum, die vorherige Versorgung, die neue Leistung und die offene Kassenfrage fest. So wird nicht aus einer zeitweisen Änderung versehentlich eine dauerhafte private Zahlungsabsprache.
Bei einem neuen Pflegedienst sollten Angehörige erst nach dem ersten vollständigen Leistungsnachweis beurteilen, welcher private Pflegeanteil verbleibt. Der Kostenvoranschlag zeigt die Planung, die Abrechnung zeigt die wirklich erbrachte Leistung. Vergleichen Sie beides mit der Pflegegeldzahlung und passen Sie Aufgaben erst danach an. Ein einzelner ausgefallener oder zusätzlicher Einsatz sollte nicht ungeprüft auf alle Folgemonate übertragen werden.
Für geplante Abwesenheiten der Pflegeperson gehören Kontakt, Vertretungsaufgaben, Medikamente, Tagesstruktur und Notfallwege in eine Übergabemappe. Daneben wird festgehalten, ob Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder eine rein private Lösung genutzt wird. Rechnung und Zeitraum bleiben beim jeweiligen Leistungsweg; das reguläre Pflegegeldkonto dient nicht als Sammelstelle für jede Entlastungsausgabe.
Nach Krankenhaus oder Rehabilitation ist zuerst zu klären, welche Hilfe zu Hause wirklich neu gebraucht wird. Prüfen Sie Pflegegrad, Hilfsmittel, Dienstumfang und private Belastbarkeit gemeinsam. Eine höhere private Auszahlung allein löst keine fehlende Fachleistung. Vereinbaren Sie deshalb einen kurzen Überprüfungstermin nach zwei bis vier Wochen und halten Sie fest, welche Übergangshilfe enden, bleiben oder durch einen anderen Baustein ersetzt werden soll.
Wenn mehrere Stellen gleichzeitig beteiligt sind, hilft eine Person als Koordination. Sie sammelt Bescheide und Abrechnungen, entscheidet aber nicht allein über die Versorgung. Änderungen werden mit der Person mit Pflegegrad und den wirklich Pflegenden besprochen. Damit bleibt die finanzielle Übersicht ein Werkzeug der gemeinsamen Organisation und wird nicht zum Ersatz für die Frage, ob Hilfe, Erholung und Vertretung praktisch funktionieren.
Dokumentieren Sie zum Abschluss eines Übergangs den neuen Normalzustand: regelmäßige private Aufgaben, feste Diensteinsätze, vereinbarter Ausgleich, Vertretung und nächster Prüftermin. Entfernen Sie überholte Pläne aus der aktiven Mappe, bewahren Sie sie aber datiert auf. Dadurch greifen Angehörige im Notfall nicht auf eine alte Aufgabenverteilung zurück. Stimmen Zahlung oder Leistungsnachweis später nicht mit Ihren Aufzeichnungen überein, lässt sich die Abweichung einem konkreten Monat und einer konkreten Änderung zuordnen. Notieren Sie das Prüfdatum sichtbar.
Sprechen Sie außerdem früh darüber, was passieren soll, wenn die pflegende Person selbst ausfällt. Wer springt ein, wer hat einen Schlüssel, wer kennt die Medikamente, und wen soll die Einrichtung oder der Dienst dann anrufen? Diese Fragen lassen sich in ruhigen Zeiten in einer Viertelstunde klären und sind im Ernstfall kaum noch zu beantworten.
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Über diesen Ratgeber
Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl
Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.
„Ich habe meinen Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen gemacht: ein Jahr lang Hausbesuche bei pflegebedürftigen Menschen, Essen ausliefern, Wohnungen aufräumen, Einkäufe für sie und mit ihnen, alles, was anfiel. Oft waren wir das einzige Gesicht, das sie am Tag gesehen haben. Man bekommt tagtäglich alles mit, auch wenn es bergab geht und Menschen sterben. Das hat mich nicht losgelassen.“
Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Prüfumfang: Beträge, Lesbarkeit, Aufbau. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
2026 beträgt das Pflegegeld monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Die Beträge sind nach Pflegegrad gestaffelt.
Kann ich Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren?
Ja, Sie können Pflegegeld mit ambulanten Pflegesachleistungen kombinieren. Der Pflegegeldbetrag verringert sich dann anteilig. Nutzen Sie zum Beispiel die Hälfte des Höchstbetrags für Sachleistungen, bekommen Sie auch nur die Hälfte des Pflegegeldes.
Wofür darf ich das Pflegegeld konkret ausgeben?
Das Pflegegeld ist für körperbezogene Pflegemaßnahmen, Betreuung und Haushaltshilfe vorgesehen. Sie können es etwa für Pflegepersonen, Hilfsmittel oder Fahrtkosten verwenden. Eine genaue Abrechnung ist nicht nötig, die Mittel müssen aber zweckentsprechend eingesetzt werden.
Was passiert, wenn ich die Beratung nicht wahrnehme?
Versäumen Sie die alle sechs Monate vorgeschriebene Beratung, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Bei wiederholtem Versäumnis kann es ganz gestrichen werden. Die Beratung dient der Qualitätssicherung und Unterstützung der Pflegenden.
Bekomme ich Pflegegeld im Pflegeheim?
Normalerweise nicht. Während eines stationären Aufenthalts in einem Pflegeheim bekommen Sie kein Pflegegeld. Ausnahmen gelten für bestimmte Einrichtungen der Behindertenhilfe. An Tagen zu Hause wird das Pflegegeld anteilig gezahlt.
Wie wirkt sich Verhinderungspflege auf das Pflegegeld aus?
Während einer Verhinderungspflege wird die Hälfte des Pflegegeldes für bis zu acht Wochen im Jahr weitergezahlt. Der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beträgt 2026 bis zu 3.539 Euro.
Muss ich nachweisen, wofür ich das Pflegegeld ausgebe?
Nein, eine genaue Abrechnung der Verwendung ist nicht vorgeschrieben. Sie müssen das Geld aber zweckentsprechend für die häusliche Pflege einsetzen. Die Pflegekasse kann bei begründetem Zweifel Nachweise verlangen.
Kann ich das Pflegegeld auch für digitale Hilfsmittel verwenden?
Ja, Sie können das Pflegegeld auch für digitale Pflegeanwendungen oder technische Hilfsmittel ausgeben, sofern diese der häuslichen Pflege dienen. Dazu gehören etwa Notrufsysteme oder Erinnerungshilfen.

