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Pflegekosten & Eigenanteil (NRW)

Haushaltshilfe-über-Entlastungsbetrag-Rechner

Haushaltshilfe über anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag lässt sich mit dem Entlastungsbetrag finanzieren. In NRW gilt dafür ein Höchstsatz je Stunde – so viele Stunden sind gedeckt.

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Entlastungsbetrag pro Monat

131 €

Leistungsbetrag

Landesweite Preisleitplanke je Leistung und Bundesland

39,50 €/Leistungsstunde (NRW)

Leistungsbetrag

Entlastungsbetrag: 131 € im Monat, seit dem 1. Januar 2025.

Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026

Abgedeckte Haushaltshilfe-Stunden in NRW

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden: In NRW zählt der landesrechtliche Höchstsatz je Stunde. Reguläre private Haushaltshilfe ohne Anerkennung ist darüber nicht abrechenbar.

Berücksichtigt

Entlastungsbetrag ÷ NRW-Höchstsatz je Leistungsstunde

Nicht entschieden

Erstattungsfähig sind nur anerkannte Angebote; außerhalb Nordrhein-Westfalens gelten andere Regeln.

So nutzen Sie die Übersicht

Ihre Angaben bleiben im Browser. Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Leistungsentscheidung.

Ihre Antwort

Abgedeckte Haushaltshilfe-Stunden in NRW

3,3 Stunden

So kommt das Ergebnis zustande

Entlastungsbetrag ÷ NRW-Höchstsatz je Leistungsstunde

Entlastungsbetrag
131 €
NRW-Höchstsatz je Leistungsstunde
39,5 €
Rechnung
131 € ÷ 39,5 €

Wichtig für die Einordnung

  • Erstattungsfähig sind nur anerkannte Angebote; außerhalb Nordrhein-Westfalens gelten andere Regeln.

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Was dieser Rechner abbildet

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden: In NRW zählt der landesrechtliche Höchstsatz je Stunde. Reguläre private Haushaltshilfe ohne Anerkennung ist darüber nicht abrechenbar.

Wie Sie das Ergebnis einordnen

Erstattungsfähig sind nur anerkannte Angebote; außerhalb Nordrhein-Westfalens gelten andere Regeln.

Amtliche Beträge und ihre Gültigkeit

Häufige Fragen

Kann ich jede Reinigungskraft darüber bezahlen?

Nein – nur anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag sind erstattungsfähig. Die Anerkennung regelt das jeweilige Bundesland.

Welche Daten verwendet der Rechner?

Entlastungsbetrag ÷ NRW-Höchstsatz je Leistungsstunde. Erstattungsfähig sind nur anerkannte Angebote; außerhalb Nordrhein-Westfalens gelten andere Regeln.

Wie aktuell sind die angezeigten Werte?

Die Beträge gelten so, wie sie die verlinkten amtlichen Seiten nennen. Ihre Angaben beschreiben Ihre aktuelle Situation.

Ist das Ergebnis eine verbindliche Leistungsentscheidung?

Nein. Das Ergebnis dient der Orientierung. Über einen individuellen Anspruch und die tatsächliche Leistung entscheidet die zuständige Pflegekasse oder Stelle.

Was passiert mit meinen Eingaben?

Die Auswertung erfolgt in Ihrem Browser. Ihre Eingaben aus diesem Tool werden nicht an Pflegeanbieter übermittelt.

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