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Pflegekosten & Eigenanteil (NRW)

Haushaltshilfe-über-Entlastungsbetrag-Rechner

Haushaltshilfe über anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag lässt sich mit dem Entlastungsbetrag finanzieren. In NRW gilt dafür ein Höchstsatz je Stunde – so viele Stunden sind gedeckt.
Entlastungsbetrag pro Monat131 €Registrierter Leistungsbetrag
Landesweite Preisleitplanke je Leistung und Bundesland39,50 €/Leistungsstunde (NRW)Registrierter Leistungsbetrag

So nutzen Sie den Rechner

Ihre Angaben bleiben im Browser. Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Leistungsentscheidung.
In drei Schritten zum Ergebnis
  1. Wählen Sie die Angaben aus, die zu Ihrer Situation passen.
  2. Ergänzen Sie nur die Werte, die der Rechner für die Berechnung benötigt.
  3. Ordnen Sie das Ergebnis anschließend mit den Hinweisen und Quellen ein.
Nur für NRW. Haushaltshilfe muss über einen nach AnFöVO NRW anerkannten Anbieter erbracht werden, damit der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) greift.

Pflegeleistungen verständlich erklärt

Was dieser Rechner abbildet

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden: In NRW zählt der landesrechtliche Höchstsatz je Stunde. Reguläre private Haushaltshilfe ohne Anerkennung ist darüber nicht abrechenbar.

Wie Sie das Ergebnis einordnen

Der Rechner verbindet Ihre Angaben mit den registrierten Leistungswerten. Er zeigt eine nachvollziehbare Orientierung, ersetzt aber weder eine Leistungsentscheidung noch eine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

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