NRW Alltagshilfe-Stunden-Rechner
In Nordrhein-Westfalen gilt ein Höchstsatz je Leistungsstunde für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Dieser Rechner zeigt, wie viele Stunden der monatliche Entlastungsbetrag dort abdeckt.
Rechner startenEntlastungsbetrag pro Monat
131 €
Leistungsbetrag
Landesweite Preisleitplanke je Leistung und Bundesland
39,50 €/Leistungsstunde (NRW)
Leistungsbetrag
Entlastungsbetrag: 131 € im Monat, seit dem 1. Januar 2025.
Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026
Abgedeckte Stunden pro Monat in NRW
In NRW dürfen anerkannte Anbieter höchstens den festgelegten Satz je Stunde abrechnen. Teilt man den Entlastungsbetrag durch diesen Satz, ergibt sich die grob abgedeckte Stundenzahl pro Monat.
Berücksichtigt
Entlastungsbetrag ÷ NRW-Höchstsatz je Leistungsstunde
Nicht entschieden
Die Berechnung gilt nur für Nordrhein-Westfalen und anerkannte Angebote nach AnFöVO NRW.
So nutzen Sie die Übersicht
Ihre Angaben bleiben im Browser. Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Leistungsentscheidung.
Ihre Antwort
Abgedeckte Stunden pro Monat in NRW
3,3 Stunden
So kommt das Ergebnis zustande
Entlastungsbetrag ÷ NRW-Höchstsatz je Leistungsstunde
- Entlastungsbetrag
- 131 €
- NRW-Höchstsatz je Leistungsstunde
- 39,5 €
- Rechnung
- 131 € ÷ 39,5 €
Wichtig für die Einordnung
- Die Berechnung gilt nur für Nordrhein-Westfalen und anerkannte Angebote nach AnFöVO NRW.
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Was dieser Rechner abbildet
In NRW dürfen anerkannte Anbieter höchstens den festgelegten Satz je Stunde abrechnen. Teilt man den Entlastungsbetrag durch diesen Satz, ergibt sich die grob abgedeckte Stundenzahl pro Monat.
Wie Sie das Ergebnis einordnen
Die Berechnung gilt nur für Nordrhein-Westfalen und anerkannte Angebote nach AnFöVO NRW.
Amtliche Beträge und ihre Gültigkeit
Häufige Fragen
Gilt der Höchstsatz überall in Deutschland?
Nein. Der abgebildete Deckel ist ein NRW-Landeswert; andere Bundesländer regeln das unterschiedlich.
Welche Daten verwendet der Rechner?
Entlastungsbetrag ÷ NRW-Höchstsatz je Leistungsstunde. Die Berechnung gilt nur für Nordrhein-Westfalen und anerkannte Angebote nach AnFöVO NRW.
Wie aktuell sind die angezeigten Werte?
Die Beträge gelten so, wie sie die verlinkten amtlichen Seiten nennen. Ihre Angaben beschreiben Ihre aktuelle Situation.
Ist das Ergebnis eine verbindliche Leistungsentscheidung?
Nein. Das Ergebnis dient der Orientierung. Über einen individuellen Anspruch und die tatsächliche Leistung entscheidet die zuständige Pflegekasse oder Stelle.
Was passiert mit meinen Eingaben?
Die Auswertung erfolgt in Ihrem Browser. Ihre Eingaben aus diesem Tool werden nicht an Pflegeanbieter übermittelt.
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