Pflegekosten & Eigenanteil (NRW)
NRW Alltagshilfe-Stunden-Rechner
In Nordrhein-Westfalen gilt ein Höchstsatz je Leistungsstunde für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Dieser Rechner zeigt, wie viele Stunden der monatliche Entlastungsbetrag dort abdeckt.
Entlastungsbetrag pro Monat131 €Registrierter Leistungsbetrag
Landesweite Preisleitplanke je Leistung und Bundesland39,50 €/Leistungsstunde (NRW)Registrierter Leistungsbetrag
Welche Grundlage gilt für diesen Rechner?
Der Rechner verbindet Ihre Angaben nur mit den registrierten Werten, die für dieses Tool freigegeben sind.
Berücksichtigt
Ihre Auswahl und die aktuell quellenbelegten Leistungsbeträge im PflegeAuswahl Data Hub.
Nicht entschieden
Ein individueller Anspruch, eine Bewilligung oder der tatsächlich von einer Pflegekasse festgesetzte Betrag.
So nutzen Sie den Rechner
Ihre Angaben bleiben im Browser. Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Leistungsentscheidung.
In drei Schritten zum Ergebnis
- Wählen Sie die Angaben aus, die zu Ihrer Situation passen.
- Ergänzen Sie nur die Werte, die der Rechner für die Berechnung benötigt.
- Ordnen Sie das Ergebnis anschließend mit den Hinweisen und Quellen ein.
Wichtiger Hinweis
Nur für Nordrhein-Westfalen: Höchstsatz je Leistungsstunde nach AnFöVO NRW, Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI (2026). Außerhalb NRW gelten andere/keine landesrechtlichen Deckel.
Entlastungsbetrag (pro Monat)
131 €
NRW-Höchstsatz je Leistungsstunde
39,50 € / Leistungsstunde
Abgedeckte Stunden pro Monat (NRW)
3,3 Stunden
131 € ÷ 39,50 €
Nur für Nordrhein-Westfalen: Höchstsatz je Leistungsstunde nach AnFöVO NRW, Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI (2026). Außerhalb NRW gelten andere/keine landesrechtlichen Deckel.
Pflegeleistungen verständlich erklärt
Was dieser Rechner abbildet
In NRW dürfen anerkannte Anbieter höchstens den festgelegten Satz je Stunde abrechnen. Teilt man den Entlastungsbetrag durch diesen Satz, ergibt sich die grob abgedeckte Stundenzahl pro Monat.
Wie Sie das Ergebnis einordnen
Der Rechner verbindet Ihre Angaben mit den registrierten Leistungswerten. Er zeigt eine nachvollziehbare Orientierung, ersetzt aber weder eine Leistungsentscheidung noch eine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
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