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Pflegekosten & Eigenanteil (NRW)

NRW Alltagshilfe-Stunden-Rechner

In Nordrhein-Westfalen gilt ein Höchstsatz je Leistungsstunde für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Dieser Rechner zeigt, wie viele Stunden der monatliche Entlastungsbetrag dort abdeckt.
Entlastungsbetrag pro Monat131 €Registrierter Leistungsbetrag
Landesweite Preisleitplanke je Leistung und Bundesland39,50 €/Leistungsstunde (NRW)Registrierter Leistungsbetrag

So nutzen Sie den Rechner

Ihre Angaben bleiben im Browser. Das Ergebnis ist eine Orientierung und keine Leistungsentscheidung.
In drei Schritten zum Ergebnis
  1. Wählen Sie die Angaben aus, die zu Ihrer Situation passen.
  2. Ergänzen Sie nur die Werte, die der Rechner für die Berechnung benötigt.
  3. Ordnen Sie das Ergebnis anschließend mit den Hinweisen und Quellen ein.
Nur für Nordrhein-Westfalen: Höchstsatz je Leistungsstunde nach AnFöVO NRW, Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI (2026). Außerhalb NRW gelten andere/keine landesrechtlichen Deckel.

Pflegeleistungen verständlich erklärt

Was dieser Rechner abbildet

In NRW dürfen anerkannte Anbieter höchstens den festgelegten Satz je Stunde abrechnen. Teilt man den Entlastungsbetrag durch diesen Satz, ergibt sich die grob abgedeckte Stundenzahl pro Monat.

Wie Sie das Ergebnis einordnen

Der Rechner verbindet Ihre Angaben mit den registrierten Leistungswerten. Er zeigt eine nachvollziehbare Orientierung, ersetzt aber weder eine Leistungsentscheidung noch eine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

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