PflegeAuswahl
Palliativpflege

Palliativpflege zu Hause: Wer hilft, wer zahlt?

Palliativpflege zu Hause: welche Hilfe es gibt, wer sie verordnet, was Krankenkasse und Pflegekasse zahlen und wo Angehörige Entlastung finden.

Wolf-Daniel González García Wolf-Daniel González GarcíaVeröffentlicht 24. September 2026Aktualisiert 24. September 202610 Min. LesezeitGründer von PflegeAuswahl✓ Redaktionell geprüft

Wenn ein Mensch nicht mehr gesund wird, bleibt für Anträge wenig Kraft. Wir ordnen hier, wer zu Hause hilft und welche Kasse was trägt, damit Sie schneller die richtigen Stellen erreichen.

Ältere Frau liegt lächelnd im Bett am Fenster, eine Pflegekraft sitzt bei ihr und hält ihre Hand

Checkliste zum Herunterladen

Das legen Sie für Ärztin und Pflegedienst bereit

6 Punkte zum Abhaken, als Word-Datei zum Ausdrucken oder Mitnehmen. Ohne E-Mail, ohne Konto.

Checkliste herunterladen (DOCX)

Das Wichtigste in Kürze

  • Hilfe gegen Schmerzen zu Hause Wer schwer krank ist, nicht mehr gesund wird und sehr aufwendige Pflege braucht, kann zu Hause spezialisierte Hilfe bekommen. Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte kümmern sich dann gemeinsam um Schmerzen und andere Beschwerden.
  • Die Ärztin verordnet, die Krankenkasse trägt Diese Versorgung verordnet eine Ärztin oder ein Arzt, auch im Krankenhaus. Sie ist eine Leistung der Krankenkasse.
  • Die Pflegekasse hilft im Alltag Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse Pflegegeld oder einen Pflegedienst. Bei Pflegegrad 4 sind es zum Beispiel 800 Euro Pflegegeld im Monat.
  • Auch Angehörige brauchen Pausen Kann die pflegende Person eine Zeit nicht, zahlt die Pflegekasse eine Vertretung. Das geht bis zu acht Wochen im Jahr, ab Pflegegrad 2.
  • Sie müssen das nicht allein tragen Ein ambulanter Hospizdienst ist eine Anlaufstelle für Begleitung und Gespräche. Fragen Sie die Hausärztin oder die Pflegeberatung nach einem Dienst in Ihrer Nähe.

Palliativpflege zu Hause auf einen Blick

Wer hilft, wer zahlt und wo Sie anfangen, kurz gefasst.

DetailInformation
Was es istPflege und ärztliche Hilfe, die Beschwerden lindern, wenn eine Krankheit nicht mehr heilbar ist.
Spezialisierte Hilfe zu HauseÄrztinnen, Ärzte und Pflegekräfte arbeiten zusammen, wenn die Versorgung besonders aufwendig ist.
Wer sie verordnetDie Hausärztin, eine Fachärztin oder ein Arzt im Krankenhaus.
Wer die ärztliche und pflegerische Hilfe trägtDie Krankenkasse, wenn eine Ärztin oder ein Arzt sie verordnet.
Wer die Pflege im Alltag mitbezahltDie Pflegekasse, je nach Pflegegrad.
Wer begleitetAmbulante Hospizdienste und die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse.

Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026

Wer zu Hause hilft und wer was zahlt

Palliativpflege heißt: Die Krankheit wird nicht mehr geheilt, aber Schmerzen und andere Beschwerden werden gelindert. Das Ziel ist, dass der kranke Mensch gut zu Hause bleiben kann.

Dabei arbeiten zwei Kassen nebeneinander. Die Krankenkasse trägt die ärztliche Hilfe und die Pflege, die eine Ärztin verordnet. Die Pflegekasse hilft im Alltag, je nach Pflegegrad.

Die Hausärztin und der Pflegedienst

Oft beginnt die Versorgung mit der Hausärztin und einem Pflegedienst. Die Ärztin kann häusliche Krankenpflege verordnen, etwa für Medikamente, Verbände oder Spritzen.

Der Pflegedienst kommt dann zu Ihnen nach Hause. Für das Waschen, Anziehen und andere Hilfe im Alltag zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2.

Wenn es schwerer wird: spezialisierte Palliativversorgung

Manche Menschen brauchen mehr. Ihre Krankheit ist nicht heilbar, schreitet fort, und die Zeit ist begrenzt. Die Beschwerden sind so stark, dass die Versorgung besonders aufwendig ist.

Dann haben sie Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte kümmern sich gemeinsam um Schmerzen und andere Beschwerden, in der vertrauten Umgebung.

Nicht überall ist ein solches Team gleich gut erreichbar. Fragen Sie deshalb früh danach, auch wenn Sie es noch nicht brauchen.

Wer die Verordnung ausstellt

Die spezialisierte Versorgung verordnet eine Ärztin oder ein Arzt. Das kann die Hausärztin sein, eine Fachärztin oder ein Arzt im Krankenhaus.

Liegt Ihre Mutter gerade im Krankenhaus, fragen Sie vor der Entlassung danach. Zum Krankenhaus gehört ein Entlassmanagement, das den Weg nach Hause mit plant.

Das Krankenhaus kann bei der Entlassung bestimmte Leistungen für bis zu sieben Tage verordnen. Das hilft, die ersten Tage zu Hause zu überbrücken.

Was die Pflegekasse beiträgt

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse jeden Monat mit. Pflegt die Familie selbst, gibt es Pflegegeld. Kommt ein Pflegedienst, zahlt sie ihn bis zu einem festen Betrag im Monat. Beides lässt sich mischen.

Bei Pflegegrad 4 sind das 800 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.859 Euro für den Pflegedienst im Monat.

Dazu kommt der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat, zum Beispiel für eine anerkannte Alltagshilfe.

Hilfsmittel für zu Hause

Ein Pflegebett, ein Toilettenstuhl oder ein Rollstuhl erleichtern die Pflege sehr. Solche technischen Hilfsmittel verleiht die Pflegekasse in der Regel.

Dazu kommen bis zu 42 Euro im Monat für Dinge zum Verbrauch, etwa Handschuhe oder Bettschutz.

Über einen Antrag auf Hilfsmittel muss die Pflegekasse zügig entscheiden, spätestens nach drei Wochen.

Schritt für Schritt: So organisieren Sie die Hilfe

Sie müssen nicht alles an einem Tag regeln. Diese Schritte geben Ihnen eine Reihenfolge.

Wenn es eilt, gehen Sie mehrere Schritte zugleich.

Schritt 1: Mit der Ärztin sprechen

Sprechen Sie offen an, was zu Hause schwerfällt: Schmerzen, Unruhe in der Nacht, Angst vor dem nächsten Notfall.

Fragen Sie, ob häusliche Krankenpflege oder spezialisierte Palliativversorgung infrage kommt. Die Ärztin stellt dann die Verordnung aus.

Fragen Sie auch, welche Pflegedienste und Palliativteams es in Ihrer Gegend gibt.

Schritt 2: Den Pflegegrad beantragen

Gibt es noch keinen Pflegegrad, rufen Sie die Pflegekasse an. Ein Anruf genügt, um den Antrag zu stellen.

Die Pflegekasse gibt den Auftrag zur Begutachtung innerhalb von drei Arbeitstagen weiter. Sagen Sie gleich am Telefon, wie krank Ihr Angehöriger ist.

Passt ein Pflegegrad nicht mehr, weil sich viel verändert hat, können Sie einen höheren beantragen.

Schritt 3: Die Pflegeberatung nutzen

Nach dem ersten Antrag muss die Pflegekasse Ihnen innerhalb von zwei Wochen eine Beratung anbieten. Oder sie gibt Ihnen einen Gutschein für eine andere Beratungsstelle.

Die Beratung kommt auf Wunsch zu Ihnen nach Hause. Sie macht mit Ihnen einen Plan: wer wann kommt und was noch fehlt. Angehörige können dabei sein.

Schritt 4: Pflegedienst und Hilfsmittel organisieren

Mit Verordnung und Pflegegrad suchen Sie einen Pflegedienst. Fragen Sie ausdrücklich, ob er Menschen am Lebensende pflegt und mit dem Palliativteam zusammenarbeitet.

Bestellen Sie Pflegebett und andere Hilfsmittel früh. Dann ist alles da, wenn es gebraucht wird.

Schritt 5: Einen Hospizdienst ansprechen

Ein ambulanter Hospizdienst ist eine gute Anlaufstelle für Begleitung und Gespräche, für den kranken Menschen und für die Familie.

Sie finden ihn über die Hausärztin, die Pflegeberatung oder Ihre Stadt. Rufen Sie ruhig früh an, nicht erst in den letzten Tagen.

Wenn es zu Hause nicht mehr geht, gibt es auch stationäre Hospize. Fragen Sie auch danach.

Was die Pflegekasse 2026 zahlt

Die Beträge der Pflegekasse nach Pflegegrad. Die ärztliche Palliativversorgung trägt die Krankenkasse; sie steht deshalb nicht hier.

LeistungPflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5Quelle
Pflegegeld im Monat347 Euro599 Euro800 Euro990 EuroBundesgesundheitsministerium: Leistungsbeträge 2026
Pflegedienst im Monatbis 796 Eurobis 1.497 Eurobis 1.859 Eurobis 2.299 EuroBundesgesundheitsministerium: Leistungsbeträge 2026
Vertretung und Kurzzeitpflege im Jahr, zusammenbis 3.539 Eurobis 3.539 Eurobis 3.539 Eurobis 3.539 EuroBundesgesundheitsministerium: Leistungsbeträge 2026
Entlastungsbetrag im Monatbis 131 Eurobis 131 Eurobis 131 Eurobis 131 EuroBundesgesundheitsministerium: Leistungsbeträge 2026
Hilfsmittel zum Verbrauch im Monatbis 42 Eurobis 42 Eurobis 42 Eurobis 42 EuroBundesgesundheitsministerium: Leistungsbeträge 2026
Höchstbeträge 2026. Im Einzelfall entscheidet Ihre Pflegekasse.

Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026

Das legen Sie für Ärztin und Pflegedienst bereit

Mit diesen Unterlagen an einem Ort sparen Sie sich in schweren Momenten das Suchen.

Medikamentenplan

Aktuell, mit allen Mitteln für den Bedarfsfall.

Arztbriefe

Vor allem der letzte Brief aus dem Krankenhaus.

Verordnung

Für häusliche Krankenpflege oder die spezialisierte Palliativversorgung.

Pflegegrad

Den Bescheid oder das Datum, an dem Sie ihn beantragt haben.

Patientenverfügung und Vollmacht

Falls vorhanden, griffbereit für Ärztin und Notdienst.

Telefonliste

Hausärztin, Palliativteam, Pflegedienst, Hospizdienst und die Nummer für nachts.

Legen Sie die Mappe an einen festen Platz, den alle in der Familie kennen.

Stolpersteine und wie Sie sich entlasten

Pflege am Lebensende ist schwer, auch für die Familie. Einige Dinge machen es leichter, wenn Sie sie früh klären.

Zu lange warten

Hilfe früh zu holen ist kein Aufgeben. Ein Team, das Ihre Mutter schon kennt, kann in einer schweren Nacht besser helfen.

Fragen Sie deshalb nach Pflegedienst und Palliativteam, sobald die Beschwerden zunehmen.

Nachts niemanden erreichen

Klären Sie früh, wen Sie nachts und am Wochenende anrufen. Fragen Sie Palliativteam und Pflegedienst, wann sie erreichbar sind.

Schreiben Sie die Nummern gut sichtbar auf, zum Beispiel neben das Telefon.

Wünsche nicht besprochen

Sprechen Sie, solange es geht, über Wünsche. Wo möchte Ihre Mutter sein? Was soll im Notfall geschehen?

Gibt es eine Patientenverfügung oder eine Vollmacht, legen Sie sie griffbereit hin. So wissen Ärztin und Notdienst, was ihr wichtig ist.

Die pflegende Person vergisst sich selbst

Planen Sie Pausen ein, bevor Sie erschöpft sind. Ist die pflegende Person krank oder braucht Erholung, zahlt die Pflegekasse eine Vertretung. Das heißt Verhinderungspflege.

Sie gilt ab Pflegegrad 2, wenn zu Hause gepflegt wird, für bis zu acht Wochen im Jahr. Einen Antrag vorher brauchen Sie nicht. Die Rechnungen reichen Sie bis zum Ende des folgenden Jahres ein.

Für Vertretung und Kurzzeitpflege zusammen gibt es bis zu 3.539 Euro im Jahr. Springen nahe Angehörige ein, gilt meist eine niedrigere Grenze. Während der Vertretung zahlt die Pflegekasse die Hälfte des Pflegegeldes weiter, bis zu acht Wochen im Jahr.

Wenn Sie berufstätig sind

Tritt die Lage plötzlich ein, dürfen Sie bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren. Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber sofort Bescheid.

Als Ausgleich für den Lohn gibt es in dieser Zeit Pflegeunterstützungsgeld. Beantragen Sie es sofort.

Für längere Zeit gibt es die Pflegezeit: Sie lassen sich ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen. Das gilt nicht in Betrieben mit 15 oder weniger Beschäftigten.

Sie suchen Hilfe in Ihrer Nähe? Stellen Sie eine kostenlose Anfrage.

Weitere Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Zum Nachlesen

Die Beträge und Regeln in diesem Ratgeber kommen von diesen Stellen.

Passende Anbieter vor Ort

Kein Dienst zahlt uns dafür, in dieser Liste zu stehen. PflegeAuswahl kostet Familien und Anbieter nichts, und niemand kann einen besseren Platz in der Liste kaufen.

Wolf-Daniel González García

Über diesen Ratgeber

Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl

Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.

„Ich habe meinen Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen gemacht: ein Jahr lang Hausbesuche bei pflegebedürftigen Menschen, Essen ausliefern, Wohnungen aufräumen, Einkäufe für sie und mit ihnen, alles, was anfiel. Oft waren wir das einzige Gesicht, das sie am Tag gesehen haben. Man bekommt tagtäglich alles mit, auch wenn es bergab geht und Menschen sterben. Das hat mich nicht losgelassen.“

Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Der Prüfumfang ist im Freigabenachweis dokumentiert. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.

Alle Ratgeber von Wolf-Daniel →

Weitere Ratgeber

Ältere Frau und ihre Tochter planen am Wandkalender die Hilfe für die nächsten Monate
Leistungen12. Oktober 2026Wolf-Daniel González García

Angesparter Entlastungsbetrag: Wofür und bis wann?

Wofür Sie angesparten Entlastungsbetrag ausgeben dürfen, bis wann das Guthaben aus dem Vorjahr reicht und was auf der Rechnung stehen muss, damit die Pflegekasse zahlt.

Tochter steckt am Küchentisch Rechnungen in einen Umschlag für die Pflegekasse
Leistungen12. Oktober 2026Wolf-Daniel González García

Entlastungsbetrag einreichen: Welche Rechnungen zählen

Welche Rechnungen der Entlastungsbetrag bezahlt, was auf der Quittung stehen muss und wie Sie das Geld bei der Pflegekasse zurückholen, mit Rechenbeispiel über mehrere Monate.

Ein älteres Ehepaar am Küchentisch in Bonn-Beuel, daneben eine Pflegekraft mit Mappe
Leistungen12. Oktober 2026Wolf-Daniel González García

Pflegedienste in Bonn: Hilfe für pflegende Ehepartner

Wie Sie in Bonn einen Pflegedienst finden, wenn der Ehepartner die Pflege nicht mehr allein schafft, was die Pflegekasse 2026 zahlt und worauf Sie beim Prüfbericht achten.

Häufige Fragen

Wer bezahlt Palliativpflege zu Hause?

Die ärztliche Hilfe und die verordnete Pflege trägt die Krankenkasse. Für die Hilfe im Alltag zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2, etwa Pflegegeld oder einen Pflegedienst.

Was ist spezialisierte ambulante Palliativversorgung?

Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte kümmern sich gemeinsam um Schmerzen und andere Beschwerden, zu Hause. Sie ist für Menschen da, deren Krankheit nicht heilbar ist, fortschreitet und eine besonders aufwendige Versorgung braucht.

Wer verordnet die Palliativversorgung?

Eine Ärztin oder ein Arzt, zum Beispiel die Hausärztin oder ein Arzt im Krankenhaus. Fragen Sie im Krankenhaus schon vor der Entlassung danach.

Brauche ich dafür einen Pflegegrad?

Für die spezialisierte Palliativversorgung nicht, die verordnet die Ärztin. Für Pflegegeld, einen Pflegedienst über die Pflegekasse und die Verhinderungspflege schon. Stellen Sie den Antrag deshalb früh. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt.

Wie bekomme ich als pflegende Tochter eine Pause?

Über die Verhinderungspflege. Die Pflegekasse zahlt eine Vertretung für bis zu acht Wochen im Jahr, ab Pflegegrad 2. Einen Antrag vorher brauchen Sie nicht.

Wo finde ich einen Hospizdienst?

Fragen Sie die Hausärztin, die Pflegeberatung oder Ihre Stadt. Ein ambulanter Hospizdienst ist eine Anlaufstelle für Begleitung und Gespräche, für den kranken Menschen und für die Familie.

Kostenlos anfragen

Lieber direkt? kontakt@pflegeauswahl.de