Das Wichtigste in Kürze
- Hilfe gegen Schmerzen zu Hause Wer schwer krank ist, nicht mehr gesund wird und sehr aufwendige Pflege braucht, kann zu Hause spezialisierte Hilfe bekommen. Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte kümmern sich dann gemeinsam um Schmerzen und andere Beschwerden.
- Die Ärztin verordnet, die Krankenkasse trägt Diese Versorgung verordnet eine Ärztin oder ein Arzt, auch im Krankenhaus. Sie ist eine Leistung der Krankenkasse.
- Die Pflegekasse hilft im Alltag Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse Pflegegeld oder einen Pflegedienst. Bei Pflegegrad 4 sind es zum Beispiel 800 Euro Pflegegeld im Monat.
- Auch Angehörige brauchen Pausen Kann die pflegende Person eine Zeit nicht, zahlt die Pflegekasse eine Vertretung. Das geht bis zu acht Wochen im Jahr, ab Pflegegrad 2.
- Sie müssen das nicht allein tragen Ein ambulanter Hospizdienst ist eine Anlaufstelle für Begleitung und Gespräche. Fragen Sie die Hausärztin oder die Pflegeberatung nach einem Dienst in Ihrer Nähe.
Palliativpflege zu Hause auf einen Blick
Wer hilft, wer zahlt und wo Sie anfangen, kurz gefasst.
| Detail | Information |
|---|---|
| Was es ist | Pflege und ärztliche Hilfe, die Beschwerden lindern, wenn eine Krankheit nicht mehr heilbar ist. |
| Spezialisierte Hilfe zu Hause | Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte arbeiten zusammen, wenn die Versorgung besonders aufwendig ist. |
| Wer sie verordnet | Die Hausärztin, eine Fachärztin oder ein Arzt im Krankenhaus. |
| Wer die ärztliche und pflegerische Hilfe trägt | Die Krankenkasse, wenn eine Ärztin oder ein Arzt sie verordnet. |
| Wer die Pflege im Alltag mitbezahlt | Die Pflegekasse, je nach Pflegegrad. |
| Wer begleitet | Ambulante Hospizdienste und die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse. |
Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026
Wer zu Hause hilft und wer was zahlt
Palliativpflege heißt: Die Krankheit wird nicht mehr geheilt, aber Schmerzen und andere Beschwerden werden gelindert. Das Ziel ist, dass der kranke Mensch gut zu Hause bleiben kann.
Dabei arbeiten zwei Kassen nebeneinander. Die Krankenkasse trägt die ärztliche Hilfe und die Pflege, die eine Ärztin verordnet. Die Pflegekasse hilft im Alltag, je nach Pflegegrad.
Die Hausärztin und der Pflegedienst
Oft beginnt die Versorgung mit der Hausärztin und einem Pflegedienst. Die Ärztin kann häusliche Krankenpflege verordnen, etwa für Medikamente, Verbände oder Spritzen.
Der Pflegedienst kommt dann zu Ihnen nach Hause. Für das Waschen, Anziehen und andere Hilfe im Alltag zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2.
Wenn es schwerer wird: spezialisierte Palliativversorgung
Manche Menschen brauchen mehr. Ihre Krankheit ist nicht heilbar, schreitet fort, und die Zeit ist begrenzt. Die Beschwerden sind so stark, dass die Versorgung besonders aufwendig ist.
Dann haben sie Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte kümmern sich gemeinsam um Schmerzen und andere Beschwerden, in der vertrauten Umgebung.
Nicht überall ist ein solches Team gleich gut erreichbar. Fragen Sie deshalb früh danach, auch wenn Sie es noch nicht brauchen.
Wer die Verordnung ausstellt
Die spezialisierte Versorgung verordnet eine Ärztin oder ein Arzt. Das kann die Hausärztin sein, eine Fachärztin oder ein Arzt im Krankenhaus.
Liegt Ihre Mutter gerade im Krankenhaus, fragen Sie vor der Entlassung danach. Zum Krankenhaus gehört ein Entlassmanagement, das den Weg nach Hause mit plant.
Das Krankenhaus kann bei der Entlassung bestimmte Leistungen für bis zu sieben Tage verordnen. Das hilft, die ersten Tage zu Hause zu überbrücken.
Was die Pflegekasse beiträgt
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse jeden Monat mit. Pflegt die Familie selbst, gibt es Pflegegeld. Kommt ein Pflegedienst, zahlt sie ihn bis zu einem festen Betrag im Monat. Beides lässt sich mischen.
Bei Pflegegrad 4 sind das 800 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.859 Euro für den Pflegedienst im Monat.
Dazu kommt der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat, zum Beispiel für eine anerkannte Alltagshilfe.
Hilfsmittel für zu Hause
Ein Pflegebett, ein Toilettenstuhl oder ein Rollstuhl erleichtern die Pflege sehr. Solche technischen Hilfsmittel verleiht die Pflegekasse in der Regel.
Dazu kommen bis zu 42 Euro im Monat für Dinge zum Verbrauch, etwa Handschuhe oder Bettschutz.
Über einen Antrag auf Hilfsmittel muss die Pflegekasse zügig entscheiden, spätestens nach drei Wochen.
Schritt für Schritt: So organisieren Sie die Hilfe
Sie müssen nicht alles an einem Tag regeln. Diese Schritte geben Ihnen eine Reihenfolge.
Wenn es eilt, gehen Sie mehrere Schritte zugleich.
Schritt 1: Mit der Ärztin sprechen
Sprechen Sie offen an, was zu Hause schwerfällt: Schmerzen, Unruhe in der Nacht, Angst vor dem nächsten Notfall.
Fragen Sie, ob häusliche Krankenpflege oder spezialisierte Palliativversorgung infrage kommt. Die Ärztin stellt dann die Verordnung aus.
Fragen Sie auch, welche Pflegedienste und Palliativteams es in Ihrer Gegend gibt.
Schritt 2: Den Pflegegrad beantragen
Gibt es noch keinen Pflegegrad, rufen Sie die Pflegekasse an. Ein Anruf genügt, um den Antrag zu stellen.
Die Pflegekasse gibt den Auftrag zur Begutachtung innerhalb von drei Arbeitstagen weiter. Sagen Sie gleich am Telefon, wie krank Ihr Angehöriger ist.
Passt ein Pflegegrad nicht mehr, weil sich viel verändert hat, können Sie einen höheren beantragen.
Schritt 3: Die Pflegeberatung nutzen
Nach dem ersten Antrag muss die Pflegekasse Ihnen innerhalb von zwei Wochen eine Beratung anbieten. Oder sie gibt Ihnen einen Gutschein für eine andere Beratungsstelle.
Die Beratung kommt auf Wunsch zu Ihnen nach Hause. Sie macht mit Ihnen einen Plan: wer wann kommt und was noch fehlt. Angehörige können dabei sein.
Schritt 4: Pflegedienst und Hilfsmittel organisieren
Mit Verordnung und Pflegegrad suchen Sie einen Pflegedienst. Fragen Sie ausdrücklich, ob er Menschen am Lebensende pflegt und mit dem Palliativteam zusammenarbeitet.
Bestellen Sie Pflegebett und andere Hilfsmittel früh. Dann ist alles da, wenn es gebraucht wird.
Schritt 5: Einen Hospizdienst ansprechen
Ein ambulanter Hospizdienst ist eine gute Anlaufstelle für Begleitung und Gespräche, für den kranken Menschen und für die Familie.
Sie finden ihn über die Hausärztin, die Pflegeberatung oder Ihre Stadt. Rufen Sie ruhig früh an, nicht erst in den letzten Tagen.
Wenn es zu Hause nicht mehr geht, gibt es auch stationäre Hospize. Fragen Sie auch danach.
Was die Pflegekasse 2026 zahlt
Die Beträge der Pflegekasse nach Pflegegrad. Die ärztliche Palliativversorgung trägt die Krankenkasse; sie steht deshalb nicht hier.
| Leistung | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld im Monat | 347 Euro | 599 Euro | 800 Euro | 990 Euro | Bundesgesundheitsministerium: Leistungsbeträge 2026 |
| Pflegedienst im Monat | bis 796 Euro | bis 1.497 Euro | bis 1.859 Euro | bis 2.299 Euro | Bundesgesundheitsministerium: Leistungsbeträge 2026 |
| Vertretung und Kurzzeitpflege im Jahr, zusammen | bis 3.539 Euro | bis 3.539 Euro | bis 3.539 Euro | bis 3.539 Euro | Bundesgesundheitsministerium: Leistungsbeträge 2026 |
| Entlastungsbetrag im Monat | bis 131 Euro | bis 131 Euro | bis 131 Euro | bis 131 Euro | Bundesgesundheitsministerium: Leistungsbeträge 2026 |
| Hilfsmittel zum Verbrauch im Monat | bis 42 Euro | bis 42 Euro | bis 42 Euro | bis 42 Euro | Bundesgesundheitsministerium: Leistungsbeträge 2026 |
Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026
Das legen Sie für Ärztin und Pflegedienst bereit
Mit diesen Unterlagen an einem Ort sparen Sie sich in schweren Momenten das Suchen.
Medikamentenplan
Aktuell, mit allen Mitteln für den Bedarfsfall.
Arztbriefe
Vor allem der letzte Brief aus dem Krankenhaus.
Verordnung
Für häusliche Krankenpflege oder die spezialisierte Palliativversorgung.
Pflegegrad
Den Bescheid oder das Datum, an dem Sie ihn beantragt haben.
Patientenverfügung und Vollmacht
Falls vorhanden, griffbereit für Ärztin und Notdienst.
Telefonliste
Hausärztin, Palliativteam, Pflegedienst, Hospizdienst und die Nummer für nachts.
Legen Sie die Mappe an einen festen Platz, den alle in der Familie kennen.
Stolpersteine und wie Sie sich entlasten
Pflege am Lebensende ist schwer, auch für die Familie. Einige Dinge machen es leichter, wenn Sie sie früh klären.
Zu lange warten
Hilfe früh zu holen ist kein Aufgeben. Ein Team, das Ihre Mutter schon kennt, kann in einer schweren Nacht besser helfen.
Fragen Sie deshalb nach Pflegedienst und Palliativteam, sobald die Beschwerden zunehmen.
Nachts niemanden erreichen
Klären Sie früh, wen Sie nachts und am Wochenende anrufen. Fragen Sie Palliativteam und Pflegedienst, wann sie erreichbar sind.
Schreiben Sie die Nummern gut sichtbar auf, zum Beispiel neben das Telefon.
Wünsche nicht besprochen
Sprechen Sie, solange es geht, über Wünsche. Wo möchte Ihre Mutter sein? Was soll im Notfall geschehen?
Gibt es eine Patientenverfügung oder eine Vollmacht, legen Sie sie griffbereit hin. So wissen Ärztin und Notdienst, was ihr wichtig ist.
Die pflegende Person vergisst sich selbst
Planen Sie Pausen ein, bevor Sie erschöpft sind. Ist die pflegende Person krank oder braucht Erholung, zahlt die Pflegekasse eine Vertretung. Das heißt Verhinderungspflege.
Sie gilt ab Pflegegrad 2, wenn zu Hause gepflegt wird, für bis zu acht Wochen im Jahr. Einen Antrag vorher brauchen Sie nicht. Die Rechnungen reichen Sie bis zum Ende des folgenden Jahres ein.
Für Vertretung und Kurzzeitpflege zusammen gibt es bis zu 3.539 Euro im Jahr. Springen nahe Angehörige ein, gilt meist eine niedrigere Grenze. Während der Vertretung zahlt die Pflegekasse die Hälfte des Pflegegeldes weiter, bis zu acht Wochen im Jahr.
Wenn Sie berufstätig sind
Tritt die Lage plötzlich ein, dürfen Sie bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren. Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber sofort Bescheid.
Als Ausgleich für den Lohn gibt es in dieser Zeit Pflegeunterstützungsgeld. Beantragen Sie es sofort.
Für längere Zeit gibt es die Pflegezeit: Sie lassen sich ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen. Das gilt nicht in Betrieben mit 15 oder weniger Beschäftigten.
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Weitere Schritt-für-Schritt-Anleitungen
Zum Nachlesen
Die Beträge und Regeln in diesem Ratgeber kommen von diesen Stellen.
- SGB V § 37b Spezialisierte ambulante Palliativversorgung – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 24. September 2026
- SGB V § 37 Häusliche Krankenpflege – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 24. September 2026
- SGB V § 39 Krankenhausbehandlung und Entlassmanagement – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 24. September 2026
- Bundesgesundheitsministerium Leistungsbeträge 2026 – die Übersicht des Ministeriums zum Herunterladen
Aufgerufen am 02. Juli 2026
- § 37 SGB XI Pflegegeld – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 30. Juli 2026
- § 36 SGB XI Pflegesachleistung – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 30. Juli 2026
- § 39 SGB XI Verhinderungspflege – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 02. Juli 2026
- § 42a SGB XI Gemeinsamer Jahresbetrag – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 07. Juli 2026
- § 40 SGB XI Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 07. Juli 2026
- SGB XI § 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 12. August 2026
- SGB XI § 7b Beratungstermin und Beratungsgutschein – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 22. September 2026
- SGB XI § 7a Pflegeberatung – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 11. August 2026
- § 45b SGB XI Entlastungsbetrag – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 02. Juli 2026
- Pflegezeitgesetz § 2 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 24. September 2026
- Pflegezeitgesetz § 3 Pflegezeit – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 24. September 2026
- SGB XI § 44a Pflegeunterstützungsgeld und Zuschüsse bei Pflegezeit – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 24. September 2026
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Über diesen Ratgeber
Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl
Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.
„Ich habe meinen Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen gemacht: ein Jahr lang Hausbesuche bei pflegebedürftigen Menschen, Essen ausliefern, Wohnungen aufräumen, Einkäufe für sie und mit ihnen, alles, was anfiel. Oft waren wir das einzige Gesicht, das sie am Tag gesehen haben. Man bekommt tagtäglich alles mit, auch wenn es bergab geht und Menschen sterben. Das hat mich nicht losgelassen.“
Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Der Prüfumfang ist im Freigabenachweis dokumentiert. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.
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Weiterführende Seiten
Häufige Fragen
Wer bezahlt Palliativpflege zu Hause?
Die ärztliche Hilfe und die verordnete Pflege trägt die Krankenkasse. Für die Hilfe im Alltag zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2, etwa Pflegegeld oder einen Pflegedienst.
Was ist spezialisierte ambulante Palliativversorgung?
Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte kümmern sich gemeinsam um Schmerzen und andere Beschwerden, zu Hause. Sie ist für Menschen da, deren Krankheit nicht heilbar ist, fortschreitet und eine besonders aufwendige Versorgung braucht.
Wer verordnet die Palliativversorgung?
Eine Ärztin oder ein Arzt, zum Beispiel die Hausärztin oder ein Arzt im Krankenhaus. Fragen Sie im Krankenhaus schon vor der Entlassung danach.
Brauche ich dafür einen Pflegegrad?
Für die spezialisierte Palliativversorgung nicht, die verordnet die Ärztin. Für Pflegegeld, einen Pflegedienst über die Pflegekasse und die Verhinderungspflege schon. Stellen Sie den Antrag deshalb früh. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt.
Wie bekomme ich als pflegende Tochter eine Pause?
Über die Verhinderungspflege. Die Pflegekasse zahlt eine Vertretung für bis zu acht Wochen im Jahr, ab Pflegegrad 2. Einen Antrag vorher brauchen Sie nicht.
Wo finde ich einen Hospizdienst?
Fragen Sie die Hausärztin, die Pflegeberatung oder Ihre Stadt. Ein ambulanter Hospizdienst ist eine Anlaufstelle für Begleitung und Gespräche, für den kranken Menschen und für die Familie.

