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Kostenlose Pflegeberatung in NRW: Wer hilft? Wie?

Pflegeberatung ist kostenlos und kommt auf Wunsch nach Hause. Wer in NRW berät, wie Sie in zwei Wochen einen Termin bekommen, was Sie mitbringen und was die Beratung für Sie tut.

Wolf-Daniel González García Wolf-Daniel González GarcíaVeröffentlicht 22. September 2026Aktualisiert 22. September 202614 Min. LesezeitGründer von PflegeAuswahl✓ Redaktionell geprüft

Viele Familien kennen die kostenlose Pflegeberatung nicht und suchen allein. Deshalb erklären wir, wo es sie in NRW gibt, auch wenn sie nicht zu uns gehört.

Pflegeberaterin spricht in einer hellen Beratungsstelle mit einer Tochter und ihrer älteren Mutter

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Das legen Sie für die Beratung bereit

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Das Wichtigste in Kürze

  • Sie zahlen nichts Wer Hilfe oder Pflege braucht, hat ein Recht auf kostenlose, unabhängige Pflegeberatung. Angehörige können mit Zustimmung mitkommen oder sich selbst beraten lassen.
  • Termin in zwei Wochen Nach dem ersten Antrag bei der Pflegekasse muss sie Ihnen einen Termin anbieten. Er liegt spätestens zwei Wochen nach dem Antrag, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.
  • In NRW berät jeder Kreis Jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt hat eine neutrale Pflegeberatung. Welche für Sie zuständig ist, sagt der Pflegewegweiser NRW unter 0800 4040044.

Pflegeberatung in NRW auf einen Blick

Die wichtigsten Punkte, bevor Sie zum Telefon greifen.

DetailInformation
Was sie kostetNichts. Die Beratung ist für Sie kostenlos.
Wer berätIhre Pflegekasse, die Pflegeberatung von Kreis oder Stadt, Wohlfahrtsverbände, bei privater Versicherung compass.
Wann Sie einen Termin bekommenNach dem ersten Antrag spätestens nach zwei Wochen, oder einen Gutschein für eine andere Stelle.
Wo die Beratung stattfindetBei Ihnen zu Hause, am Telefon oder in der Beratungsstelle, wie Sie möchten.
Wer mitkommen darfAngehörige, wenn die Person, um die es geht, zustimmt.
Pflegewegweiser NRW0800 4040044, kostenlos. Montags, dienstags, mittwochs und freitags 9 bis 13 Uhr, donnerstags 13 bis 17 Uhr.

Wer die Beratung bekommt und wer berät

Alle Menschen mit einem erkennbaren Bedarf an Hilfe oder Pflege dürfen sich beraten lassen. Ein Pflegegrad muss dafür noch nicht feststehen.

Sie zahlen für die Beratung nichts, und sie gehört zu keinem Anbieter. Sie lohnt sich früh, am besten bevor Sie Anträge ausfüllen.

Auch wer schon lange Leistungen bekommt, darf wiederkommen. Das lohnt sich, wenn es zu Hause schwerer wird.

Die Pflegeberatung gehört nicht zu uns. Wir erklären sie hier, weil sie für viele Familien der beste erste Schritt ist.

Die Stellen in NRW

Ihre Pflegekasse hat eigene Pflegeberater. Sie kennen Ihre Anträge und können vieles direkt klären.

Die Kreise und kreisfreien Städte in NRW müssen eine neutrale Pflegeberatung anbieten. Sie gehört zu keiner Kasse und zu keinem Anbieter. Aufbau und Name sind je Stadt verschieden.

Dazu kommen Wohlfahrtsverbände und, in manchen Orten, Pflegestützpunkte. Alle beraten kostenlos, und Sie dürfen wählen.

Wohlfahrtsverbände beraten oft auch zu Wohnen im Alter, zu Demenz und zu Entlastung für Angehörige. Fragen Sie dort, wenn diese Themen bei Ihnen im Vordergrund stehen.

Wie Sie die Stelle in Ihrer Nähe finden

Am einfachsten ist ein Anruf beim Pflegewegweiser NRW. Die Nummer 0800 4040044 ist kostenlos.

Er ist montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9 bis 13 Uhr erreichbar, donnerstags von 13 bis 17 Uhr. Auf seiner Seite gibt es auch eine Suche nach Beratungsstellen und ein Kontaktformular.

Beratung für Angehörige

Sie dürfen sich auch als Tochter oder Sohn beraten lassen. Ihre Mutter oder Ihr Vater muss dem zustimmen.

Oft ist es gut, zu zweit oder zu dritt hinzugehen. Wer gepflegt wird, weiß am besten, was fehlt. Wer pflegt, weiß, wo die Kraft ausgeht.

Sprechen Sie in der Beratung auch über sich. Wie viel können Sie leisten? Wo brauchen Sie Pause? Dafür gibt es eigene Hilfen, und die Beraterin kennt sie.

Worüber Sie sprechen können

Wie sich die Pflege zu Hause verteilen lässt und wer was übernimmt. Wie pflegende Angehörige Pause bekommen, etwa durch eine Kur oder eine Vertretung.

Welche Hilfsmittel helfen, etwa ein Pflegebett. Wie Sie die Wohnung sicherer machen. Welche Wohnform im Alter passt.

Auch Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind Thema. Und wie Sie sich auf den Besuch der Gutachterin für den Pflegegrad vorbereiten.

Sechs Fragen für Ihr erstes Gespräch

Welche Leistungen stehen uns zu, und wie beantragen wir sie? Welche Hilfe passt zu unserem Alltag: Pflegedienst, Tagespflege, Alltagshilfe?

Welche Dienste und Einrichtungen gibt es in unserer Nähe? Was zahlt die Pflegekasse, und was bleibt bei uns?

Wie bekommen pflegende Angehörige Entlastung? Und was tun wir, wenn es plötzlich schlechter wird?

Wenn Sie privat versichert sind

Privat Versicherte wenden sich an die compass private pflegeberatung. Die Adresse erfahren Sie über Ihre private Pflegeversicherung.

Auch bei Kreis oder Stadt können Sie sich neutral beraten lassen.

Hilfe bei Demenz: die Regionalbüros

Das Land NRW und die Pflegekassen haben Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz eingerichtet. Sie sind aus den früheren Demenz-Servicezentren entstanden.

Sie helfen Menschen, die lange zu Hause leben möchten, und ihren Angehörigen. Gerade bei Demenz lohnt sich der Kontakt. Die Pflegeberatung Ihres Kreises kennt das Büro in Ihrer Nähe.

Schritt für Schritt: So bekommen Sie einen Termin

Es gibt zwei Wege zur Beratung. Sie können auch beide gehen.

Der eine führt über den Antrag bei der Pflegekasse. Der andere führt direkt zur Beratungsstelle von Kreis oder Stadt.

Schritt 1: Den Antrag stellen

Rufen Sie Ihre Pflegekasse an und beantragen Sie Leistungen. Ein Anruf genügt. Die Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse.

Sie können den Antrag auch für Ihre Mutter oder Ihren Vater stellen, wenn Sie eine Vollmacht haben. Sagen Sie dabei gleich, dass Sie eine Beratung wünschen.

Mit dem ersten Antrag beginnt die Frist für die Beratung. Warten Sie deshalb nicht, bis alle Unterlagen beisammen sind.

Schritt 2: Termin oder Gutschein

Die Pflegekasse bietet Ihnen einen Termin mit einer festen Person an. Er liegt spätestens zwei Wochen nach dem Antrag.

Statt eines Termins kann die Pflegekasse einen Gutschein ausstellen. Darauf stehen Beratungsstellen, bei denen Sie ihn einlösen können, ebenfalls innerhalb von zwei Wochen. Die Pflegekasse zahlt die Beratung.

Auch die Beratungsstelle von Kreis oder Stadt kann einen solchen Gutschein annehmen. Fragen Sie dort nach, wenn Sie lieber zu einer neutralen Stelle gehen möchten.

Schritt 3: Den Ort wählen

Sagen Sie, wo die Beratung stattfinden soll: bei Ihnen zu Hause, am Telefon oder in der Beratungsstelle.

Zu Hause sieht die Beraterin am besten, wo es im Alltag hakt. Auf Wunsch kommt sie auch nach Ablauf der zwei Wochen.

Sagen Sie Ihren Wunsch gleich, wenn der Termin vereinbart wird. Dann plant die Beraterin genug Zeit für den Weg und das Gespräch ein.

Schritt 4: Das Gespräch vorbereiten

Legen Sie die Unterlagen aus der Checkliste unten bereit. Schreiben Sie Ihre Fragen auf, damit keine verloren geht.

Schreiben Sie ein paar Tage lang auf, wobei Hilfe nötig war. Diese Notizen helfen der Beraterin, ein genaues Bild zu bekommen.

Überlegen Sie vorher, wer beim Gespräch dabei sein soll. Oft ist es gut, wenn Geschwister oder andere Helfer mit am Tisch sitzen oder am Telefon zuhören.

Schritt 5: Das Gespräch

Die Beraterin macht sich zuerst ein Bild. Wobei wird Hilfe gebraucht? Wer hilft schon? Wo hakt es?

Dann sucht sie mit Ihnen nach Lösungen. Sie erklärt, welche Leistungen es gibt und wie Sie sie beantragen. Sie kennt die Dienste, Tagespflegen und Alltagshilfen in Ihrer Gegend.

Alles zusammen schreibt sie in einen Versorgungsplan. Ändert sich die Lage, wird der Plan angepasst. Sie können also wiederkommen.

Rechnen Sie für das erste Gespräch mit etwas Zeit. Es geht um Ihren ganzen Alltag, nicht nur um ein Formular. Halten Sie deshalb Papier und Stift bereit.

Was Sie nach dem Gespräch in der Hand haben

Einen Versorgungsplan mit den Hilfen, die passen. Eine Liste der Anträge, die Sie stellen können. Und Namen von Diensten und Stellen in Ihrer Nähe.

Heben Sie den Plan gut auf. Er hilft bei jedem weiteren Gespräch, auch mit dem Pflegedienst.

Wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater keine Beratung möchte

Das kommt oft vor. Viele möchten niemandem zur Last fallen oder keine fremden Menschen im Haus.

Erklären Sie, dass die Beratung nichts entscheidet und zu nichts verpflichtet. Sie zeigt nur, welche Hilfe es gibt.

Ein Gespräch am Telefon ist oft ein leichterer Anfang als ein Besuch. Und manchmal hilft es, wenn die Beraterin erst mit Ihnen allein spricht, mit Zustimmung Ihrer Mutter oder Ihres Vaters.

Der andere Weg: direkt zur Beratung von Kreis oder Stadt

Sie brauchen keinen Antrag, um sich bei Kreis oder Stadt beraten zu lassen. Rufen Sie direkt dort an.

Die Nummer nennt Ihnen der Pflegewegweiser NRW. Oft ist dieser Weg der schnellste, wenn Sie erst einmal Orientierung brauchen.

Viele Städte nennen die Beratungsstelle auch auf ihrer eigenen Seite, oft unter Stichworten wie Senioren, Pflege oder Alter.

Wenn es schnell gehen muss

Manchmal ändert sich alles über Nacht, etwa nach einem Sturz oder einem Krankenhaus. Dann zählt jeder Tag.

Stellen Sie sofort den Antrag bei der Pflegekasse. Rufen Sie parallel den Pflegewegweiser NRW an. Er nennt Ihnen die Beratung vor Ort, die oft früher einen Termin hat.

Suchen Sie gleichzeitig nach einem Dienst. Viele sind ausgebucht, deshalb lohnt es, mehrere zugleich zu fragen.

Bitten Sie die Beraterin, die dringendsten Schritte zuerst zu besprechen. Alles andere lässt sich in einem zweiten Gespräch klären.

Nach der Beratung: die Hilfe finden

Die Beratung sagt Ihnen, welche Hilfe passt. Den Dienst oder die Tagespflege müssen Sie danach oft selbst finden. Die Beraterin nennt Ihnen oft Namen.

Sie können auch eine Anfrage bei uns stellen. Wir fragen zuerst bis zu drei Dienste in Ihrer Nähe. Sagt keiner zu, fragen wir die nächsten drei. Ihre Telefonnummer bekommt nur, wer zusagt.

Fristen, Stellen und Beträge im Überblick

Was gilt, wer hilft und worüber die Beratung mit Ihnen spricht.

WasWie es geregelt istQuelle
Beratungstermin nach dem ersten Antragspätestens nach zwei WochenSGB XI: Beratungstermin
Gutschein statt Terminbei einer anderen Stelle, ebenfalls in zwei WochenSGB XI: Beratungstermin
Pflegeberatung von Kreis oder Stadtin jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt in NRWMAGS NRW
Pflegewegweiser NRW0800 4040044, kostenlosMAGS NRW
Pflegegeld bei Pflegegrad 3, Beispiel599 Euro im MonatBMG: Leistungsbeträge 2026
Pflegedienst bei Pflegegrad 3, Beispielbis 1.497 Euro im MonatBMG: Leistungsbeträge 2026
Die Beträge sind Beispiele für Leistungen, über die die Beratung spricht. Im Einzelfall entscheidet Ihre Pflegekasse.

Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026

Das legen Sie für die Beratung bereit

Diese Checkliste hilft Ihnen, nichts zu vergessen. Nicht alles muss da sein.

Bescheid über den Pflegegrad

Oder das Datum, an dem Sie den Antrag gestellt haben.

Medikamentenplan

Die aktuelle Liste vom Hausarzt.

Namen der Ärzte

Mit Telefonnummer.

Ein Tag im Leben

Wann Hilfe gebraucht wird, von morgens bis abends.

Wer schon hilft

Angehörige, Nachbarn, ein Dienst.

Ihre Fragen

Aufgeschrieben, damit keine verloren geht.

Vollmacht

Wenn Sie für Ihre Mutter oder Ihren Vater sprechen.

Diese Liste können Sie ausdrucken und zur Beratung mitnehmen.

Häufige Missverständnisse

Viele denken, die Beratung gebe es erst mit Pflegegrad. Das stimmt nicht. Sie lohnt sich gerade vorher.

Viele denken auch, sie müssten für die Beratung zahlen oder sich zu etwas verpflichten. Beides stimmt nicht. Sie ist kostenlos und unverbindlich.

Und manche verwechseln sie mit dem Pflichtbesuch beim Pflegegeld. Das ist etwas anderes, wie unten erklärt.

Schließlich glauben manche, die Beratung sei nur etwas für schwere Fälle. Auch wer nur ein wenig Hilfe braucht, bekommt dort gute Hinweise für den Alltag.

Nicht verwechseln: der Beratungsbesuch beim Pflegegeld

Wer nur Pflegegeld bekommt, ruft jedes halbe Jahr einen Beratungsbesuch ab. Meist kommt dafür ein Pflegedienst nach Hause.

Dieser Besuch ist Pflicht und prüft, ob die Pflege zu Hause gelingt. Zur Pflegeberatung dagegen gehen Sie freiwillig, und sie geht viel weiter.

Beides lässt sich gut verbinden. Fragen Sie beim Beratungsbesuch ruhig nach, wo Sie weitere Hilfe bekommen.

Was die Beratung nicht tut

Sie entscheidet nicht über Ihre Leistungen. Das macht die Pflegekasse.

Sie stellt auch keine Anträge für Sie, ohne dass Sie es wollen. Sie hilft beim Ausfüllen und erklärt, was wohin gehört. Unterschreiben tun Sie oder Ihre Mutter oder Ihr Vater.

Sie empfiehlt keinen einzelnen Anbieter als besten. Sie nennt Möglichkeiten, entscheiden tun Sie.

Sie ersetzt auch nicht den Arzt. Fragen zu Krankheit und Behandlung gehören in die Praxis.

Wenn kein Termin kommt

Hat sich die Pflegekasse nach dem Antrag nicht gemeldet, fragen Sie nach. Fragen Sie ausdrücklich nach einem Termin oder nach einem Gutschein.

Parallel können Sie jederzeit bei Kreis oder Stadt anrufen und dort um Beratung bitten. Dafür brauchen Sie weder Antrag noch Gutschein.

Schreiben Sie auf, wann Sie den Antrag gestellt und wann Sie nachgefragt haben. So behalten Sie den Überblick.

Beratung vor der Begutachtung

Für den Pflegegrad kommt eine Gutachterin nach Hause. Sie schaut, was Ihre Mutter oder Ihr Vater noch selbst kann.

Viele zeigen sich an diesem Tag stärker, als sie sind. Eine Beratung vorher hilft, das Gespräch gut vorzubereiten.

Seien Sie beim Termin der Gutachterin dabei, wenn es geht. Sie kennen den Alltag und können ergänzen, was sonst unter den Tisch fällt.

Wenn Sie weit weg wohnen

Viele Kinder wohnen nicht in der Nähe ihrer Eltern. Die Beratung geht auf Wunsch auch am Telefon.

Für ein Gespräch bei Ihrer Mutter oder Ihrem Vater zu Hause lohnt es sich aber, dabei zu sein. Oder Sie bitten jemanden vor Ort, der ihnen nahesteht.

Klären Sie früh eine Vollmacht. Dann können Sie Anträge und Gespräche auch aus der Ferne führen.

Wie oft Sie zur Beratung dürfen

So oft es nötig ist. Der Versorgungsplan wird angepasst, wenn sich die Lage ändert.

Warten Sie nicht, bis nichts mehr geht. Eine Beratung ist kein Eingeständnis, sondern ein Plan für die nächsten Monate.

Wenn der Pflegegrad abgelehnt wird

Manchmal lehnt die Pflegekasse den Antrag ab oder gibt einen niedrigeren Pflegegrad als erwartet. Das ist kein Grund aufzugeben.

Gehen Sie mit dem Bescheid zur Pflegeberatung. Sie hilft zu verstehen, woran es lag, und ob ein Widerspruch sinnvoll ist. Wie ein Widerspruch geht, steht in unserem Ratgeber dazu.

Woran Sie eine gute Beratung erkennen

Eine gute Beratung nimmt sich Zeit. Sie fragt erst nach Ihrer Lage und erklärt dann.

Sie ist neutral. Sie verkauft Ihnen nichts und drängt Sie zu keinem Anbieter.

Am Ende haben Sie etwas in der Hand: einen Plan, die nächsten Schritte und Namen von Stellen, die helfen. Fragen Sie danach, wenn es fehlt.

Hatten Sie kein gutes Gefühl, dürfen Sie eine andere Stelle fragen. Die Beraterin ist für Sie da, nicht umgekehrt.

Pflegekurse für Angehörige

Die Pflegekassen bieten Kurse für Angehörige an, ohne Kosten. Dort lernen Sie zum Beispiel, wie Sie sicher beim Aufstehen helfen.

Auf Wunsch findet die Schulung auch bei Ihnen zu Hause statt. Dann übt man genau dort, wo gepflegt wird. Fragen Sie in der Beratung danach.

Die Pflegekassen sollen außerdem Kurse im Internet anbieten. Das hilft, wenn Sie wenig Zeit haben oder weit weg wohnen.

Sie suchen Hilfe in Ihrer Nähe? Stellen Sie eine kostenlose Anfrage.

Weitere Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Zum Nachlesen

Die Beträge und Regeln in diesem Ratgeber kommen von diesen Stellen.

Passende Anbieter vor Ort

Kein Dienst zahlt uns dafür, in dieser Liste zu stehen. PflegeAuswahl kostet Familien und Anbieter nichts, und niemand kann einen besseren Platz in der Liste kaufen.

Wolf-Daniel González García

Über diesen Ratgeber

Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl

Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.

„Ich habe meinen Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen gemacht: ein Jahr lang Hausbesuche bei pflegebedürftigen Menschen, Essen ausliefern, Wohnungen aufräumen, Einkäufe für sie und mit ihnen, alles, was anfiel. Oft waren wir das einzige Gesicht, das sie am Tag gesehen haben. Man bekommt tagtäglich alles mit, auch wenn es bergab geht und Menschen sterben. Das hat mich nicht losgelassen.“

Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Der Prüfumfang ist im Freigabenachweis dokumentiert. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Ist die Pflegeberatung wirklich kostenlos?

Ja. Wer Hilfe oder Pflege braucht, hat ein Recht auf kostenlose, unabhängige Pflegeberatung. Das gilt auch, wenn noch kein Pflegegrad feststeht. Sie verpflichtet Sie zu nichts.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Nach dem ersten Antrag muss die Pflegekasse einen Termin anbieten, der spätestens zwei Wochen nach dem Antrag liegt. Oder sie stellt einen Gutschein für eine andere Beratungsstelle aus.

Kommt die Beratung auch nach Hause?

Ja, auf Wunsch. Auch ein Gespräch am Telefon ist möglich. Fragen Sie danach, wenn Sie den Termin ausmachen. Zu Hause sieht die Beraterin am besten, wo es im Alltag hakt.

Wo finde ich die Pflegeberatung in meiner Stadt?

Jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt in NRW hat eine. Der Pflegewegweiser NRW nennt Ihnen die richtige Stelle, kostenlos unter 0800 4040044. Auf seiner Seite gibt es auch eine Suche.

Darf ich als Tochter oder Sohn allein zur Beratung?

Ja, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater zustimmt. Angehörige haben einen eigenen Anspruch auf Beratung.

Ist PflegeAuswahl eine Pflegeberatung?

Nein. Wir helfen, einen passenden Dienst zu finden, und fragen dafür mehrere Dienste in Ihrer Nähe. Für die Beratung zu Leistungen und Anträgen ist die Pflegeberatung da.

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