Das Wichtigste in Kürze
- Die Krankenkasse zahlt Intensivpflege zu Hause ist eine Leistung der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse. Verordnen darf sie nur eine besonders qualifizierte Ärztin oder ein besonders qualifizierter Arzt.
- Eine Fachkraft ist immer da Anspruch hat, wer so viel Behandlungspflege braucht, dass eine Pflegefachkraft ständig da sein muss. Dazu gehören zum Beispiel Menschen, die beatmet werden.
- Die Verordnung gilt auf Zeit Die erste Verordnung gilt bis zu fünf Wochen, eine Folgeverordnung bis zu sechs Monate. Kümmern Sie sich früh um die nächste.
- Die Zuzahlung ist begrenzt Erwachsene zahlen 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung zu. Das gilt nur für die ersten 28 Kalendertage im Jahr.
Intensivpflege zu Hause auf einen Blick
Die wichtigsten Punkte, bevor Sie mit Arzt und Krankenkasse sprechen.
| Detail | Information |
|---|---|
| Wer zahlt | Die Krankenkasse, nachdem sie die Verordnung genehmigt hat. |
| Wer verordnet | Eine Ärztin oder ein Arzt mit besonderer Qualifikation. |
| Wer pflegt | Ein Pflegedienst für Intensivpflege mit besonders geschulten Pflegefachkräften. |
| Wo | Zu Hause, in einer Wohngemeinschaft für Intensivpflege, im Pflegeheim oder in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung. |
| Wie lange | Erste Verordnung bis zu fünf Wochen, danach bis zu sechs Monate je Verordnung. |
| Zuzahlung | 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung, nur für die ersten 28 Kalendertage im Jahr. |
Was vor der Verordnung geklärt sein muss
Intensivpflege zu Hause heißt: Eine Pflegefachkraft ist die ganze Zeit bei Ihrem Angehörigen. Sie beobachtet, greift sofort ein und hilft im Notfall.
Das ist viel mehr als ein Pflegedienst, der morgens und abends kommt. Deshalb gelten eigene Regeln, und deshalb zahlt die Krankenkasse.
Wer Intensivpflege bekommt
Anspruch hat, wer einen besonders hohen Bedarf an Behandlungspflege hat. Das heißt: Eine Pflegefachkraft muss ständig da sein, um zu beobachten und sofort einzugreifen.
Das betrifft zum Beispiel Menschen, die beatmet werden oder eine Trachealkanüle im Hals haben.
Ob das zutrifft, entscheidet nicht die Familie allein. Das stellen der verordnende Arzt, die Krankenkasse und der Medizinische Dienst fest.
Was die Pflegefachkraft übernimmt
Sie überwacht Atmung, Kreislauf und Bewusstsein. Sie bedient das Beatmungsgerät und saugt ab, wenn Schleim die Atemwege verlegt.
Sie pflegt die Öffnung am Hals und wechselt die Kanüle. Im Notfall weiß sie, was zu tun ist.
Sie zeigt auch Ihnen, wie Sie im Alltag sicherer werden.
Zu Hause oder an einem anderen Ort
Intensivpflege gibt es nicht nur zu Hause. Sie ist auch in einer Wohngemeinschaft für Intensivpflege möglich, im Pflegeheim und in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
Ihre Wünsche zählen. Die Krankenkasse prüft aber, ob die Versorgung bei Ihnen zu Hause sicher ist. Dafür kommt der Medizinische Dienst zu Ihnen.
Die Krankenkasse muss Sie auch beraten, welcher Ort passt. Nutzen Sie dieses Gespräch.
Was Sie zu Hause bedenken
Eine fremde Fachkraft ist Tag und Nacht in Ihrer Wohnung. Das ändert den Alltag der ganzen Familie.
Sprechen Sie mit dem Pflegedienst, was er in der Wohnung braucht. Denken Sie an Platz für die Geräte und an Rückzugsorte für alle.
Wenn noch kein Pflegegrad da ist
Die Intensivpflege zahlt die Krankenkasse. Ein Pflegegrad ist eine eigene Sache der Pflegekasse.
Stellen Sie den Antrag trotzdem, wenn noch keiner da ist. Die Pflegeberatung klärt mit Ihnen, welche Hilfen dazukommen können.
Schritt für Schritt: So kommt die Intensivpflege nach Hause
Der Weg beginnt oft im Krankenhaus, manchmal auch zu Hause. Die Schritte sind dieselben.
Fangen Sie früh an, am besten schon vor der Entlassung. Dann bleibt Zeit, einen Pflegedienst zu finden.
Schritt 1: Die Verordnung
Intensivpflege verordnen darf nur eine Ärztin oder ein Arzt mit besonderer Qualifikation. Nicht jede Hausarztpraxis gehört dazu.
Fragen Sie im Krankenhaus oder bei der Krankenkasse, wer in Ihrer Nähe verordnen darf. Die Arztsuche auf gesund.bund.de nennt diese Ärzte ebenfalls.
Kommt Ihr Angehöriger aus dem Krankenhaus, kann die Klinik die erste Verordnung ausstellen. Fragen Sie auf der Station früh danach.
Zur Verordnung gehört ein Behandlungsplan. Er beschreibt zum Beispiel die Atmung, das Schlucken und die nötigen Hilfsmittel.
Schritt 2: Die Prüfung, ob die Beatmung weniger werden kann
Wird Ihr Angehöriger beatmet oder hat er eine Kanüle, prüft ein Facharzt vor und während der Verordnung zwei Fragen. Kann die Beatmung weniger werden? Kann die Kanüle vielleicht ganz heraus?
Fachleute nennen das Potenzialerhebung. Das ist kein Test, der die Pflege beendet. Es geht darum, keine Chance auf mehr Selbstständigkeit zu verpassen.
Die Prüfung wiederholt sich. Fragen Sie rechtzeitig nach einem Termin, bevor die alte Verordnung ausläuft.
Wird die Beatmung weniger, ändert sich oft auch die Pflege. Planen Sie dann mit Arzt und Pflegedienst, welche Hilfe danach nötig ist.
Schritt 3: Die Krankenkasse genehmigt
Sie reichen die Verordnung bei der Krankenkasse ein. Die Krankenkasse muss die Intensivpflege genehmigen.
Dafür beauftragt sie den Medizinischen Dienst. Er prüft die Voraussetzungen dort, wo die Pflege stattfinden soll. Bei Intensivpflege zu Hause kommt er also zu Ihnen.
Schritt 4: Einen Pflegedienst für Intensivpflege finden
Nicht jeder Pflegedienst bietet Intensivpflege an. Sie brauchen einen Dienst mit Pflegefachkräften, die dafür besonders geschult sind.
Fragen Sie mehrere Dienste zugleich. Fragen Sie, ob sie die ganze Zeit abdecken können, auch nachts, am Wochenende und im Urlaub.
Die Klinik und die Krankenkasse können Ihnen Dienste in Ihrer Nähe nennen.
Fragen Sie im ersten Gespräch: Wie viele Fachkräfte wechseln sich bei uns ab? Wer ist die feste Ansprechpartnerin? Was passiert, wenn jemand krank wird? Wer kommt zum Kennenlernen, bevor die Pflege beginnt?
Schritt 5: Die Folgeverordnung
Die erste Verordnung gilt bis zu fünf Wochen. Danach kann eine Folgeverordnung bis zu sechs Monate gelten.
Kümmern Sie sich rechtzeitig um die nächste Verordnung. Sonst entsteht eine Lücke, und der Pflegedienst weiß nicht, wie es weitergeht.
Fristen, Zuzahlung und wer zuständig ist
Was für Erwachsene gilt, die Intensivpflege zu Hause bekommen.
| Was | Wie lange oder wie viel | Quelle |
|---|---|---|
| Erste Verordnung | bis zu fünf Wochen | G-BA: Richtlinie Intensivpflege |
| Folgeverordnung | bis zu sechs Monate | G-BA: Richtlinie Intensivpflege |
| Zuzahlung an den Kosten | 10 Prozent | Zuzahlungen der Krankenkasse |
| Zuzahlung je Verordnung | 10 Euro | Zuzahlungen der Krankenkasse |
| Zuzahlung höchstens für | die ersten 28 Kalendertage im Jahr | Gesetz zur Intensivpflege |
| Wer zahlt die Pflege | Die Krankenkasse | Gesetz zur Intensivpflege |
| Wer prüft | Der Medizinische Dienst im Auftrag der Krankenkasse | G-BA: Richtlinie Intensivpflege |
Das legen Sie für Arzt und Krankenkasse bereit
Mit diesen Unterlagen geht die Verordnung schneller.
Versichertenkarte
Von Ihrem Angehörigen, dazu der Name der Krankenkasse.
Entlassbrief und Arztberichte
Vor allem zur Atmung, zur Beatmung und zur Kanüle.
Liste der Medikamente und Geräte
Beatmungsgerät, Absauggerät und was sonst gebraucht wird.
Name der verordnenden Ärztin
Oder des Arztes, mit Telefonnummer.
Bescheid über den Pflegegrad
Wenn es einen gibt. Sonst das Datum des Antrags.
Vollmacht
Wenn Sie für Ihren Angehörigen handeln.
Wünsche zum Ort
Zu Hause, Wohngemeinschaft oder Einrichtung. Schreiben Sie auf, was Ihrem Angehörigen wichtig ist.
Diese Liste können Sie ausdrucken und abhaken.
Häufige Stolpersteine
Achten Sie besonders auf die Übergänge: bei der Entlassung, beim Wechsel der Verordnung und beim Wechsel des Dienstes.
Wer diese Stellen kennt, kann früh gegensteuern.
Die Verordnung läuft aus
Jede Verordnung gilt nur für eine bestimmte Zeit. Läuft sie aus, fehlt dem Pflegedienst die Grundlage.
Tragen Sie das Ende in den Kalender ein. Bitten Sie die Ärztin einige Tage vorher um die Folgeverordnung.
Kein Dienst hat Personal
Intensivpflege braucht viele Fachkräfte. Es kann dauern, bis ein Dienst zusagt.
Sagen Sie der Krankenkasse früh Bescheid, wenn Sie keinen Dienst finden. Sie berät Sie auch zu anderen Orten, etwa einer Wohngemeinschaft.
Die Krankenkasse lehnt ab
Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich geben, mit Begründung. Sprechen Sie mit der verordnenden Ärztin darüber.
Sie können Widerspruch einlegen. Die Frist steht im Schreiben der Krankenkasse.
Die Rechnung für die Zuzahlung
Die Zuzahlung ist auf die ersten 28 Kalendertage im Jahr begrenzt. Sie gilt für Erwachsene.
Prüfen Sie jede Rechnung. Fragen Sie nach, wenn später im Jahr noch Zuzahlungen für die Pflege auftauchen.
Die Familie ist erschöpft
Auch mit Intensivpflege bleibt viel bei der Familie. Sprechen Sie offen darüber, was Sie schaffen und was nicht.
Die Pflegeberatung und Selbsthilfegruppen kennen Wege, die entlasten. Nehmen Sie diese Hilfe an.
Sie suchen Hilfe in Ihrer Nähe? Stellen Sie eine kostenlose Anfrage.
Weitere Schritt-für-Schritt-Anleitungen
Zum Nachlesen
Die Beträge und Regeln in diesem Ratgeber kommen von diesen Stellen.
- SGB V § 37c Außerklinische Intensivpflege – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 24. September 2026
- G-BA Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie – die Seite der zuständigen Stelle
Aufgerufen am 24. September 2026
- SGB V § 61 Zuzahlungen – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 24. September 2026
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Über diesen Ratgeber
Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl
Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.
„Ich habe meinen Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen gemacht: ein Jahr lang Hausbesuche bei pflegebedürftigen Menschen, Essen ausliefern, Wohnungen aufräumen, Einkäufe für sie und mit ihnen, alles, was anfiel. Oft waren wir das einzige Gesicht, das sie am Tag gesehen haben. Man bekommt tagtäglich alles mit, auch wenn es bergab geht und Menschen sterben. Das hat mich nicht losgelassen.“
Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Der Prüfumfang ist im Freigabenachweis dokumentiert. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.
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Häufige Fragen
Wer zahlt die Intensivpflege zu Hause?
Die Krankenkasse, wenn sie die Verordnung genehmigt hat. Erwachsene zahlen einen Teil selbst, aber nur für die ersten Wochen im Jahr.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage im Jahr. Einen festen Gesamtbetrag gibt es nicht, weil die Kosten je Fall verschieden sind.
Wer darf Intensivpflege verordnen?
Nur Ärztinnen und Ärzte mit besonderer Qualifikation. Fragen Sie im Krankenhaus oder bei der Krankenkasse nach, wer das in Ihrer Nähe tut.
Was ist eine Potenzialerhebung?
Ein Facharzt prüft, ob die Beatmung weniger werden oder die Kanüle heraus kann. Das geschieht vor und während der Verordnung. Die Pflege endet dadurch nicht einfach.
Wie lange gilt eine Verordnung?
Die erste bis zu fünf Wochen, jede weitere bis zu sechs Monate. Danach braucht es eine neue Verordnung.
Muss die Intensivpflege zu Hause stattfinden?
Nein. Sie ist auch in einer Wohngemeinschaft für Intensivpflege, im Pflegeheim oder in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung möglich. Die Krankenkasse berät Sie, welcher Ort passt.

