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Wundversorgung zu Hause: Verordnung, Pflegedienst, Kosten

Wundversorgung zu Hause: Der Arzt verordnet, ein Pflegedienst versorgt die Wunde, die Krankenkasse zahlt. Was Sie zuzahlen und wie Sie einen Dienst finden.

Wolf-Daniel González García Wolf-Daniel González GarcíaVeröffentlicht 24. September 2026Aktualisiert 24. September 202611 Min. LesezeitGründer von PflegeAuswahl✓ Redaktionell geprüft

Nach einer Operation oder bei einer Wunde, die nicht heilt, wissen viele Familien nicht, wer zuständig ist. Wir erklären, wer verordnet, wer die Wunde versorgt und was bei Ihnen bleibt.

Eine Pflegekraft in Handschuhen kniet neben einer lächelnden älteren Frau im Sessel und legt die Hand auf den frisch verbundenen Unterschenkel, daneben liegt Verbandsmaterial auf einem Tablett.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Arzt verordnet Wundversorgung zu Hause ist häusliche Krankenpflege. Der Hausarzt, ein Facharzt oder bei der Entlassung das Krankenhaus stellt eine Verordnung aus. Ohne Verordnung zahlt die Krankenkasse nicht.
  • Die Krankenkasse zahlt Die Kosten trägt die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse. Einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht.
  • Sie zahlen einen kleinen Teil zu Erwachsene zahlen 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung. Die Zuzahlung ist auf die ersten 28 Kalendertage im Jahr begrenzt.
  • Ein Pflegedienst kommt ins Haus Pflegekräfte eines ambulanten Dienstes versorgen die Wunde bei Ihnen zu Hause. Ist das zu Hause nicht möglich, kann der Arzt eine spezialisierte Stelle außerhalb der Wohnung verordnen.
  • Suchen Sie früh Nicht jeder Dienst hat sofort Zeit. Fragen Sie schon vor der Entlassung aus dem Krankenhaus bei mehreren Diensten nach.

Wundversorgung zu Hause auf einen Blick

Die wichtigsten Punkte, bevor Sie den ersten Anruf machen.

DetailInformation
Was dazugehörtVerbände anlegen und wechseln, die Wunde reinigen und beobachten, wie sie heilt.
Wer verordnetDer Hausarzt, ein Facharzt oder bei der Entlassung das Krankenhaus.
Wer bezahltDie Krankenkasse. Ein Pflegegrad ist nicht nötig.
Was Sie zuzahlen10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage im Jahr.
Wer die Wunde versorgtEin ambulanter Pflegedienst. Bei schwierigen Wunden auch eine spezialisierte Einrichtung außerhalb der Wohnung.
Wie langeSo lange, wie die Verordnung gilt. Danach braucht es eine neue.

So bekommen Sie Wundversorgung zu Hause

Der Weg ist kurz, aber die Reihenfolge zählt: erst die Verordnung, dann der Dienst, dann die Krankenkasse.

Wenn es eilt, schaffen Sie die ersten Schritte an einem Tag. Die folgenden Abschnitte zeigen, was bei jedem Schritt passiert.

Schritt 1: Die Verordnung beim Arzt

Sprechen Sie den Hausarzt oder den behandelnden Facharzt an. Er entscheidet, ob Pflegekräfte die Wunde versorgen sollen.

Auf der Verordnung steht, um welche Wunde es geht und wo sie liegt. Dort steht auch, wie oft der Dienst kommt und welches Verbandsmaterial er nimmt.

Nehmen Sie zum Termin mit, was Sie schon wissen. Etwa seit wann die Wunde besteht und was bisher darauf kam.

Nach dem Krankenhaus

Kommt Ihre Mutter oder Ihr Vater mit einer Wunde aus dem Krankenhaus, kann das Krankenhaus die erste Verordnung ausstellen. Sie gilt nur für die ersten Tage zu Hause.

Machen Sie deshalb gleich einen Termin beim Hausarzt. Er stellt die Verordnung für die Zeit danach aus.

Fragen Sie auf der Station, wann die Entlassung geplant ist. Mit diesem Datum suchen Sie schon den Dienst.

Schritt 2: Einen Pflegedienst finden

Mit der Verordnung suchen Sie einen ambulanten Pflegedienst. Fragen Sie zuerst, ob er Wundversorgung übernimmt und ab wann er Zeit hat.

Fragen Sie mehrere Dienste am selben Tag. Gerade kurzfristig hat nicht jeder Dienst Platz.

Schritt 3: Die Verordnung einreichen

Die Verordnung geht an die Krankenkasse. Meist reicht der Pflegedienst sie für Sie ein. Fragen Sie nach, ob er das übernimmt.

Die Krankenkasse muss die Versorgung genehmigen. Reichen Sie die Verordnung deshalb rasch ein, am besten gleich nach dem Arztbesuch.

Schritt 4: Die Folgeverordnung

Eine Verordnung gilt nur für eine bestimmte Zeit. Heilt die Wunde langsamer, braucht es eine neue Verordnung.

Der Arzt stellt sie kurz vor dem Ende der alten Verordnung aus. Vorher schaut er sich an, wie die Wunde heilt. Dafür führt der Pflegedienst ein Wundprotokoll, oft mit Fotos.

Die Schritte im Überblick

Wer bei der Wundversorgung zu Hause was tut.

SchrittWerWas Sie tun
VerordnungHausarzt, Facharzt oder KrankenhausTermin machen, Entlassungsdatum nennen
Pflegedienst findenSieMehrere Dienste am selben Tag fragen
Verordnung einreichenmeist der PflegedienstNachfragen, ob sie rasch bei der Krankenkasse ist
GenehmigungKrankenkasseBei Fragen der Krankenkasse schnell antworten
Wunde versorgenPflegedienstDafür sorgen, dass jemand öffnet, und Veränderungen melden
FolgeverordnungArztEnddatum im Blick behalten, Termin rechtzeitig machen
ZuzahlungSie, als Erwachsener10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage im Jahr
Was die Pflege selbst kostet, ist je nach Wunde und Dienst verschieden.

Wer die Wundversorgung bezahlt

Wundversorgung ist medizinische Pflege. Sie gehört zur Behandlungspflege, und die bezahlt die Krankenkasse.

Das gilt auch, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater schon einen Pflegegrad hat. Die Pflegekasse zahlt die Wunde nicht mit.

Der Pflegedienst rechnet die Wundversorgung direkt mit der Krankenkasse ab. Bei Ihnen bleibt nur die Zuzahlung.

Was die Zuzahlung ist

Erwachsene tragen einen kleinen Teil der Kosten selbst. Das sind 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung.

Begrenzt ist die Zuzahlung auf die ersten 28 Kalendertage im Jahr. Dauert die Wundversorgung länger, zahlen Sie den Anteil also nicht das ganze Jahr über.

Wie viel das in Euro ausmacht, hängt von den Kosten der Pflege ab. Die sind je nach Wunde, Aufwand und Dienst verschieden. Fragen Sie den Dienst vorher, womit Sie rechnen müssen.

Wenn sich die Zuzahlungen häufen

Wer im Jahr viel für Medikamente, Therapien und Pflege zuzahlt, sollte seine Krankenkasse fragen, ob eine Befreiung möglich ist.

Heben Sie dafür alle Quittungen auf. Bitten Sie den Dienst um eine Quittung, wenn Sie keine bekommen.

Was die Pflegekasse beiträgt

Für die Wunde selbst nichts. Hat Ihre Mutter oder Ihr Vater einen Pflegegrad, zahlt die Pflegekasse aber die Hilfe beim Waschen, beim Anziehen und im Haushalt.

Oft kommt derselbe Dienst für beides. Er rechnet die Wunde mit der Krankenkasse ab und die übrige Pflege mit der Pflegekasse.

Für Sie ist das ein Vorteil. Der Betrag der Pflegekasse bleibt für die Hilfe im Alltag frei, weil die Wunde nicht davon abgeht.

Nicht die falsche Kasse fragen

Krankenkasse und Pflegekasse sitzen oft unter einem Dach, prüfen aber getrennt. Für die Wunde ist die Krankenkasse zuständig.

Wer bei der Pflegekasse nach der Wundversorgung fragt, wartet auf eine Antwort, die dort nicht gegeben wird.

Wer die Wunde versorgt

Zu Hause versorgen Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes die Wunde. Sie legen Verbände an und wechseln sie, reinigen die Wunde und achten darauf, wie sie heilt.

Die Pflegekräfte halten sich an das, was der Arzt verordnet hat. Ändert sich etwas an der Wunde, sprechen sie sich mit ihm ab.

Akute und chronische Wunden

Der Arzt unterscheidet zwei Fälle. Eine akute Wunde entsteht etwa nach einer Verletzung oder einer Operation und heilt meist ohne Probleme ab.

Eine chronische oder schwer heilende Wunde heilt dagegen auch mit guter Behandlung nur langsam. Für solche Wunden gibt es eine eigene Leistung, die der Arzt verordnet.

Welche Art vorliegt, entscheidet der Arzt. Für Sie ändert sich am Weg nichts: Verordnung, Dienst, Krankenkasse.

Wenn die Wunde nicht zu Hause versorgt werden kann

Zuerst soll die Wunde zu Hause versorgt werden. Manchmal ist sie dafür aber zu schwierig, oder die Wohnung eignet sich nicht.

Dann kann der Arzt eine spezialisierte Einrichtung außerhalb der Wohnung verordnen, etwa ein Wundzentrum. Das muss auf der Verordnung stehen.

Klären Sie früh, wie Ihre Mutter oder Ihr Vater dorthin kommt. Sprechen Sie das beim Arzt an.

Was Angehörige selbst tun

Die Krankenkasse zahlt den Pflegedienst nur für das, was niemand im Haushalt übernehmen kann. Ob Sie etwas selbst tun können, klärt der Arzt mit Ihnen.

Trauen Sie sich die Versorgung nicht zu, sagen Sie das offen. Eine Wunde zu versorgen verlangt Übung und Wissen.

Sie helfen trotzdem viel. Sie achten auf Veränderungen, sagen dem Dienst Bescheid und sorgen dafür, dass jemand öffnet, wenn der Dienst kommt.

Wann Sie den Arzt anrufen

Rufen Sie den Arzt an, wenn sich die Wunde verändert. Etwa wenn sie größer wird, stärker nässt, riecht oder stärker schmerzt.

Rufen Sie auch an, wenn die Haut rundherum rot und warm wird oder Fieber dazukommt. Oder wenn es Ihrer Mutter oder Ihrem Vater plötzlich schlechter geht.

Nachts und am Wochenende hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst. Bei Lebensgefahr rufen Sie den Notruf. Warten Sie mit einer Veränderung nicht bis zum nächsten Verbandwechsel.

Vor der Anfrage beim Pflegedienst

Ein Dienst kann schneller zusagen, wenn er das Wichtigste gleich weiß. Legen Sie sich die Angaben vor dem ersten Anruf zurecht.

Was Sie bereitlegen

Die Verordnung oder das Datum, an dem der Arzt sie ausstellt. Die Adresse und wer zu Hause öffnet.

Wie oft der Dienst kommen soll, steht auf der Verordnung. Sagen Sie auch, ob schon ein Pflegegrad besteht.

Den Namen der Krankenkasse und die Versichertennummer. Und eine Telefonnummer, unter der Sie gut erreichbar sind.

Was Sie den Dienst fragen

Übernehmen Sie Wundversorgung, auch bei chronischen Wunden? Ab wann haben Sie Zeit, und zu welcher Uhrzeit kommen Sie?

Reichen Sie die Verordnung bei der Krankenkasse ein? Wer ist unser fester Ansprechpartner?

Können Sie zugleich beim Waschen und Anziehen helfen, wenn das nötig ist?

Früh suchen, mehrere fragen

Wer erst am Tag der Entlassung sucht, findet oft keinen freien Dienst. Fangen Sie an, sobald das Datum feststeht.

Eine Absage nach ein paar Tagen wirft Sie zurück. Fragen Sie mehrere Dienste am selben Tag und nehmen Sie den, der zuerst sicher zusagt.

Wenn kein Dienst Zeit hat

Fragen Sie bei jeder Absage, ab wann wieder Zeit ist, und lassen Sie sich auf die Warteliste setzen.

Sagen Sie Ihrer Krankenkasse, dass Sie keinen Dienst finden. Rufen Sie auch die Pflegeberatung an. Sie kennt oft Dienste, die gerade Menschen aufnehmen.

Was gleich bleibt und was Sie regelmäßig prüfen

Manches an der Wundversorgung ändert sich nicht: Der Arzt verordnet, der Dienst versorgt, die Krankenkasse zahlt.

Anderes müssen Sie im Blick behalten, solange die Wunde versorgt wird.

Das Enddatum der Verordnung

Läuft die Verordnung ab, zahlt die Krankenkasse den Dienst nicht weiter. Tragen Sie sich das Enddatum in den Kalender ein.

Fragen Sie den Dienst, ob er Sie daran erinnert. Machen Sie den Termin beim Arzt rechtzeitig vorher.

Die Zuzahlung im neuen Jahr

Die Grenze für die Zuzahlung gilt je Kalenderjahr. Geht die Wundversorgung über den Jahreswechsel, beginnt sie im Januar neu.

Heben Sie die Quittungen jedes Jahres getrennt auf. Dann haben Sie alles zur Hand, wenn Sie nach einer Befreiung fragen.

Wie die Wunde heilt

Fragen Sie den Dienst ab und zu, wie sich die Wunde entwickelt. Er sieht sie bei jedem Besuch.

Heilt sie nicht wie erwartet, spricht der Arzt mit dem Dienst über die Behandlung. Sie dürfen dieses Gespräch auch selbst anstoßen.

Ob noch mehr Hilfe nötig ist

Mit einer Wunde fallen oft auch Waschen, Anziehen oder Einkaufen schwerer. Das zahlt nicht die Krankenkasse, sondern bei einem Pflegegrad die Pflegekasse.

Ist noch kein Pflegegrad da und die Hilfe wird länger gebraucht, stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse. Die Pflegeberatung hilft dabei.

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Wolf-Daniel González García

Über diesen Ratgeber

Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl

Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.

„Ich habe meinen Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen gemacht: ein Jahr lang Hausbesuche bei pflegebedürftigen Menschen, Essen ausliefern, Wohnungen aufräumen, Einkäufe für sie und mit ihnen, alles, was anfiel. Oft waren wir das einzige Gesicht, das sie am Tag gesehen haben. Man bekommt tagtäglich alles mit, auch wenn es bergab geht und Menschen sterben. Das hat mich nicht losgelassen.“

Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Der Prüfumfang ist im Freigabenachweis dokumentiert. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Wer verordnet Wundversorgung zu Hause?

Der Hausarzt oder ein Facharzt. Nach einem Krankenhausaufenthalt kann auch das Krankenhaus die erste Verordnung für die Tage danach ausstellen.

Muss ich für die Wundversorgung etwas zuzahlen?

Ja, wenn Sie erwachsen sind. Sie tragen dann 10 Prozent der Kosten selbst, dazu 10 Euro pro Verordnung, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage eines Jahres. Für Kinder und Jugendliche entfällt die Zuzahlung.

Brauche ich für die Wundversorgung einen Pflegegrad?

Nein. Die Krankenkasse zahlt, wenn der Arzt die Wundversorgung verordnet. Ein Pflegegrad spielt dafür keine Rolle.

Kann die Wunde auch außerhalb der Wohnung versorgt werden?

Ja. Ist die Wunde zu schwierig oder eignet sich die Wohnung nicht, kann der Arzt eine spezialisierte Einrichtung verordnen. Das steht dann auf der Verordnung.

Was passiert, wenn die Verordnung abläuft?

Dann braucht es eine Folgeverordnung vom Arzt. Er stellt sie kurz vor dem Ende der alten aus. Ohne sie zahlt die Krankenkasse den Dienst nicht weiter.

Darf ich die Wunde selbst verbinden?

Das klärt der Arzt mit Ihnen. Die Krankenkasse zahlt den Dienst nur für das, was niemand im Haushalt übernehmen kann. Trauen Sie es sich nicht zu, sagen Sie das offen.

Wie finde ich schnell einen Pflegedienst für die Wunde?

Rufen Sie mehrere Dienste gleichzeitig an, nicht nacheinander. Nennen Sie gleich, ab wann und wie oft der Dienst kommen soll. Die Pflegeberatung kennt oft Dienste mit freier Zeit.

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