Das Wichtigste in Kürze
- Der Arzt verordnet Wundversorgung zu Hause ist häusliche Krankenpflege. Der Hausarzt, ein Facharzt oder bei der Entlassung das Krankenhaus stellt eine Verordnung aus. Ohne Verordnung zahlt die Krankenkasse nicht.
- Die Krankenkasse zahlt Die Kosten trägt die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse. Einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht.
- Sie zahlen einen kleinen Teil zu Erwachsene zahlen 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung. Die Zuzahlung ist auf die ersten 28 Kalendertage im Jahr begrenzt.
- Ein Pflegedienst kommt ins Haus Pflegekräfte eines ambulanten Dienstes versorgen die Wunde bei Ihnen zu Hause. Ist das zu Hause nicht möglich, kann der Arzt eine spezialisierte Stelle außerhalb der Wohnung verordnen.
- Suchen Sie früh Nicht jeder Dienst hat sofort Zeit. Fragen Sie schon vor der Entlassung aus dem Krankenhaus bei mehreren Diensten nach.
Wundversorgung zu Hause auf einen Blick
Die wichtigsten Punkte, bevor Sie den ersten Anruf machen.
| Detail | Information |
|---|---|
| Was dazugehört | Verbände anlegen und wechseln, die Wunde reinigen und beobachten, wie sie heilt. |
| Wer verordnet | Der Hausarzt, ein Facharzt oder bei der Entlassung das Krankenhaus. |
| Wer bezahlt | Die Krankenkasse. Ein Pflegegrad ist nicht nötig. |
| Was Sie zuzahlen | 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage im Jahr. |
| Wer die Wunde versorgt | Ein ambulanter Pflegedienst. Bei schwierigen Wunden auch eine spezialisierte Einrichtung außerhalb der Wohnung. |
| Wie lange | So lange, wie die Verordnung gilt. Danach braucht es eine neue. |
So bekommen Sie Wundversorgung zu Hause
Der Weg ist kurz, aber die Reihenfolge zählt: erst die Verordnung, dann der Dienst, dann die Krankenkasse.
Wenn es eilt, schaffen Sie die ersten Schritte an einem Tag. Die folgenden Abschnitte zeigen, was bei jedem Schritt passiert.
Schritt 1: Die Verordnung beim Arzt
Sprechen Sie den Hausarzt oder den behandelnden Facharzt an. Er entscheidet, ob Pflegekräfte die Wunde versorgen sollen.
Auf der Verordnung steht, um welche Wunde es geht und wo sie liegt. Dort steht auch, wie oft der Dienst kommt und welches Verbandsmaterial er nimmt.
Nehmen Sie zum Termin mit, was Sie schon wissen. Etwa seit wann die Wunde besteht und was bisher darauf kam.
Nach dem Krankenhaus
Kommt Ihre Mutter oder Ihr Vater mit einer Wunde aus dem Krankenhaus, kann das Krankenhaus die erste Verordnung ausstellen. Sie gilt nur für die ersten Tage zu Hause.
Machen Sie deshalb gleich einen Termin beim Hausarzt. Er stellt die Verordnung für die Zeit danach aus.
Fragen Sie auf der Station, wann die Entlassung geplant ist. Mit diesem Datum suchen Sie schon den Dienst.
Schritt 2: Einen Pflegedienst finden
Mit der Verordnung suchen Sie einen ambulanten Pflegedienst. Fragen Sie zuerst, ob er Wundversorgung übernimmt und ab wann er Zeit hat.
Fragen Sie mehrere Dienste am selben Tag. Gerade kurzfristig hat nicht jeder Dienst Platz.
Schritt 3: Die Verordnung einreichen
Die Verordnung geht an die Krankenkasse. Meist reicht der Pflegedienst sie für Sie ein. Fragen Sie nach, ob er das übernimmt.
Die Krankenkasse muss die Versorgung genehmigen. Reichen Sie die Verordnung deshalb rasch ein, am besten gleich nach dem Arztbesuch.
Schritt 4: Die Folgeverordnung
Eine Verordnung gilt nur für eine bestimmte Zeit. Heilt die Wunde langsamer, braucht es eine neue Verordnung.
Der Arzt stellt sie kurz vor dem Ende der alten Verordnung aus. Vorher schaut er sich an, wie die Wunde heilt. Dafür führt der Pflegedienst ein Wundprotokoll, oft mit Fotos.
Die Schritte im Überblick
Wer bei der Wundversorgung zu Hause was tut.
| Schritt | Wer | Was Sie tun |
|---|---|---|
| Verordnung | Hausarzt, Facharzt oder Krankenhaus | Termin machen, Entlassungsdatum nennen |
| Pflegedienst finden | Sie | Mehrere Dienste am selben Tag fragen |
| Verordnung einreichen | meist der Pflegedienst | Nachfragen, ob sie rasch bei der Krankenkasse ist |
| Genehmigung | Krankenkasse | Bei Fragen der Krankenkasse schnell antworten |
| Wunde versorgen | Pflegedienst | Dafür sorgen, dass jemand öffnet, und Veränderungen melden |
| Folgeverordnung | Arzt | Enddatum im Blick behalten, Termin rechtzeitig machen |
| Zuzahlung | Sie, als Erwachsener | 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage im Jahr |
Wer die Wundversorgung bezahlt
Wundversorgung ist medizinische Pflege. Sie gehört zur Behandlungspflege, und die bezahlt die Krankenkasse.
Das gilt auch, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater schon einen Pflegegrad hat. Die Pflegekasse zahlt die Wunde nicht mit.
Der Pflegedienst rechnet die Wundversorgung direkt mit der Krankenkasse ab. Bei Ihnen bleibt nur die Zuzahlung.
Was die Zuzahlung ist
Erwachsene tragen einen kleinen Teil der Kosten selbst. Das sind 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung.
Begrenzt ist die Zuzahlung auf die ersten 28 Kalendertage im Jahr. Dauert die Wundversorgung länger, zahlen Sie den Anteil also nicht das ganze Jahr über.
Wie viel das in Euro ausmacht, hängt von den Kosten der Pflege ab. Die sind je nach Wunde, Aufwand und Dienst verschieden. Fragen Sie den Dienst vorher, womit Sie rechnen müssen.
Wenn sich die Zuzahlungen häufen
Wer im Jahr viel für Medikamente, Therapien und Pflege zuzahlt, sollte seine Krankenkasse fragen, ob eine Befreiung möglich ist.
Heben Sie dafür alle Quittungen auf. Bitten Sie den Dienst um eine Quittung, wenn Sie keine bekommen.
Was die Pflegekasse beiträgt
Für die Wunde selbst nichts. Hat Ihre Mutter oder Ihr Vater einen Pflegegrad, zahlt die Pflegekasse aber die Hilfe beim Waschen, beim Anziehen und im Haushalt.
Oft kommt derselbe Dienst für beides. Er rechnet die Wunde mit der Krankenkasse ab und die übrige Pflege mit der Pflegekasse.
Für Sie ist das ein Vorteil. Der Betrag der Pflegekasse bleibt für die Hilfe im Alltag frei, weil die Wunde nicht davon abgeht.
Nicht die falsche Kasse fragen
Krankenkasse und Pflegekasse sitzen oft unter einem Dach, prüfen aber getrennt. Für die Wunde ist die Krankenkasse zuständig.
Wer bei der Pflegekasse nach der Wundversorgung fragt, wartet auf eine Antwort, die dort nicht gegeben wird.
Wer die Wunde versorgt
Zu Hause versorgen Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes die Wunde. Sie legen Verbände an und wechseln sie, reinigen die Wunde und achten darauf, wie sie heilt.
Die Pflegekräfte halten sich an das, was der Arzt verordnet hat. Ändert sich etwas an der Wunde, sprechen sie sich mit ihm ab.
Akute und chronische Wunden
Der Arzt unterscheidet zwei Fälle. Eine akute Wunde entsteht etwa nach einer Verletzung oder einer Operation und heilt meist ohne Probleme ab.
Eine chronische oder schwer heilende Wunde heilt dagegen auch mit guter Behandlung nur langsam. Für solche Wunden gibt es eine eigene Leistung, die der Arzt verordnet.
Welche Art vorliegt, entscheidet der Arzt. Für Sie ändert sich am Weg nichts: Verordnung, Dienst, Krankenkasse.
Wenn die Wunde nicht zu Hause versorgt werden kann
Zuerst soll die Wunde zu Hause versorgt werden. Manchmal ist sie dafür aber zu schwierig, oder die Wohnung eignet sich nicht.
Dann kann der Arzt eine spezialisierte Einrichtung außerhalb der Wohnung verordnen, etwa ein Wundzentrum. Das muss auf der Verordnung stehen.
Klären Sie früh, wie Ihre Mutter oder Ihr Vater dorthin kommt. Sprechen Sie das beim Arzt an.
Was Angehörige selbst tun
Die Krankenkasse zahlt den Pflegedienst nur für das, was niemand im Haushalt übernehmen kann. Ob Sie etwas selbst tun können, klärt der Arzt mit Ihnen.
Trauen Sie sich die Versorgung nicht zu, sagen Sie das offen. Eine Wunde zu versorgen verlangt Übung und Wissen.
Sie helfen trotzdem viel. Sie achten auf Veränderungen, sagen dem Dienst Bescheid und sorgen dafür, dass jemand öffnet, wenn der Dienst kommt.
Wann Sie den Arzt anrufen
Rufen Sie den Arzt an, wenn sich die Wunde verändert. Etwa wenn sie größer wird, stärker nässt, riecht oder stärker schmerzt.
Rufen Sie auch an, wenn die Haut rundherum rot und warm wird oder Fieber dazukommt. Oder wenn es Ihrer Mutter oder Ihrem Vater plötzlich schlechter geht.
Nachts und am Wochenende hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst. Bei Lebensgefahr rufen Sie den Notruf. Warten Sie mit einer Veränderung nicht bis zum nächsten Verbandwechsel.
Vor der Anfrage beim Pflegedienst
Ein Dienst kann schneller zusagen, wenn er das Wichtigste gleich weiß. Legen Sie sich die Angaben vor dem ersten Anruf zurecht.
Was Sie bereitlegen
Die Verordnung oder das Datum, an dem der Arzt sie ausstellt. Die Adresse und wer zu Hause öffnet.
Wie oft der Dienst kommen soll, steht auf der Verordnung. Sagen Sie auch, ob schon ein Pflegegrad besteht.
Den Namen der Krankenkasse und die Versichertennummer. Und eine Telefonnummer, unter der Sie gut erreichbar sind.
Was Sie den Dienst fragen
Übernehmen Sie Wundversorgung, auch bei chronischen Wunden? Ab wann haben Sie Zeit, und zu welcher Uhrzeit kommen Sie?
Reichen Sie die Verordnung bei der Krankenkasse ein? Wer ist unser fester Ansprechpartner?
Können Sie zugleich beim Waschen und Anziehen helfen, wenn das nötig ist?
Früh suchen, mehrere fragen
Wer erst am Tag der Entlassung sucht, findet oft keinen freien Dienst. Fangen Sie an, sobald das Datum feststeht.
Eine Absage nach ein paar Tagen wirft Sie zurück. Fragen Sie mehrere Dienste am selben Tag und nehmen Sie den, der zuerst sicher zusagt.
Wenn kein Dienst Zeit hat
Fragen Sie bei jeder Absage, ab wann wieder Zeit ist, und lassen Sie sich auf die Warteliste setzen.
Sagen Sie Ihrer Krankenkasse, dass Sie keinen Dienst finden. Rufen Sie auch die Pflegeberatung an. Sie kennt oft Dienste, die gerade Menschen aufnehmen.
Was gleich bleibt und was Sie regelmäßig prüfen
Manches an der Wundversorgung ändert sich nicht: Der Arzt verordnet, der Dienst versorgt, die Krankenkasse zahlt.
Anderes müssen Sie im Blick behalten, solange die Wunde versorgt wird.
Das Enddatum der Verordnung
Läuft die Verordnung ab, zahlt die Krankenkasse den Dienst nicht weiter. Tragen Sie sich das Enddatum in den Kalender ein.
Fragen Sie den Dienst, ob er Sie daran erinnert. Machen Sie den Termin beim Arzt rechtzeitig vorher.
Die Zuzahlung im neuen Jahr
Die Grenze für die Zuzahlung gilt je Kalenderjahr. Geht die Wundversorgung über den Jahreswechsel, beginnt sie im Januar neu.
Heben Sie die Quittungen jedes Jahres getrennt auf. Dann haben Sie alles zur Hand, wenn Sie nach einer Befreiung fragen.
Wie die Wunde heilt
Fragen Sie den Dienst ab und zu, wie sich die Wunde entwickelt. Er sieht sie bei jedem Besuch.
Heilt sie nicht wie erwartet, spricht der Arzt mit dem Dienst über die Behandlung. Sie dürfen dieses Gespräch auch selbst anstoßen.
Ob noch mehr Hilfe nötig ist
Mit einer Wunde fallen oft auch Waschen, Anziehen oder Einkaufen schwerer. Das zahlt nicht die Krankenkasse, sondern bei einem Pflegegrad die Pflegekasse.
Ist noch kein Pflegegrad da und die Hilfe wird länger gebraucht, stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse. Die Pflegeberatung hilft dabei.
Sie suchen Hilfe in Ihrer Nähe? Stellen Sie eine kostenlose Anfrage.
Rechner und weitere Ratgeber
Zum Nachlesen
Die Beträge und Regeln in diesem Ratgeber kommen von diesen Stellen.
- G-BA Häusliche Krankenpflege-Richtlinie – die Seite der zuständigen Stelle
Aufgerufen am 24. September 2026
- SGB V § 37 Häusliche Krankenpflege – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 24. September 2026
- SGB V § 61 Zuzahlungen – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 24. September 2026
Passende Anbieter vor Ort
Wundversorgung zu Hause in Ihrer Stadt
Zahlen: unser Verzeichnis 2026. So rechnen wir
Kein Dienst zahlt uns dafür, in dieser Liste zu stehen. PflegeAuswahl kostet Familien und Anbieter nichts, und niemand kann einen besseren Platz in der Liste kaufen.

Über diesen Ratgeber
Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl
Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.
„Ich habe meinen Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen gemacht: ein Jahr lang Hausbesuche bei pflegebedürftigen Menschen, Essen ausliefern, Wohnungen aufräumen, Einkäufe für sie und mit ihnen, alles, was anfiel. Oft waren wir das einzige Gesicht, das sie am Tag gesehen haben. Man bekommt tagtäglich alles mit, auch wenn es bergab geht und Menschen sterben. Das hat mich nicht losgelassen.“
Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Der Prüfumfang ist im Freigabenachweis dokumentiert. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.
Alle Ratgeber von Wolf-Daniel →Weitere Ratgeber

Angesparter Entlastungsbetrag: Wofür und bis wann?
Wofür Sie angesparten Entlastungsbetrag ausgeben dürfen, bis wann das Guthaben aus dem Vorjahr reicht und was auf der Rechnung stehen muss, damit die Pflegekasse zahlt.

Entlastungsbetrag einreichen: Welche Rechnungen zählen
Welche Rechnungen der Entlastungsbetrag bezahlt, was auf der Quittung stehen muss und wie Sie das Geld bei der Pflegekasse zurückholen, mit Rechenbeispiel über mehrere Monate.
Pflegedienste in Bonn: Hilfe für pflegende Ehepartner
Wie Sie in Bonn einen Pflegedienst finden, wenn der Ehepartner die Pflege nicht mehr allein schafft, was die Pflegekasse 2026 zahlt und worauf Sie beim Prüfbericht achten.
Weiterführende Seiten
Häufige Fragen
Wer verordnet Wundversorgung zu Hause?
Der Hausarzt oder ein Facharzt. Nach einem Krankenhausaufenthalt kann auch das Krankenhaus die erste Verordnung für die Tage danach ausstellen.
Muss ich für die Wundversorgung etwas zuzahlen?
Ja, wenn Sie erwachsen sind. Sie tragen dann 10 Prozent der Kosten selbst, dazu 10 Euro pro Verordnung, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage eines Jahres. Für Kinder und Jugendliche entfällt die Zuzahlung.
Brauche ich für die Wundversorgung einen Pflegegrad?
Nein. Die Krankenkasse zahlt, wenn der Arzt die Wundversorgung verordnet. Ein Pflegegrad spielt dafür keine Rolle.
Kann die Wunde auch außerhalb der Wohnung versorgt werden?
Ja. Ist die Wunde zu schwierig oder eignet sich die Wohnung nicht, kann der Arzt eine spezialisierte Einrichtung verordnen. Das steht dann auf der Verordnung.
Was passiert, wenn die Verordnung abläuft?
Dann braucht es eine Folgeverordnung vom Arzt. Er stellt sie kurz vor dem Ende der alten aus. Ohne sie zahlt die Krankenkasse den Dienst nicht weiter.
Darf ich die Wunde selbst verbinden?
Das klärt der Arzt mit Ihnen. Die Krankenkasse zahlt den Dienst nur für das, was niemand im Haushalt übernehmen kann. Trauen Sie es sich nicht zu, sagen Sie das offen.
Wie finde ich schnell einen Pflegedienst für die Wunde?
Rufen Sie mehrere Dienste gleichzeitig an, nicht nacheinander. Nennen Sie gleich, ab wann und wie oft der Dienst kommen soll. Die Pflegeberatung kennt oft Dienste mit freier Zeit.

