Das Wichtigste in Kürze
- Der Arzt verordnet, die Krankenkasse zahlt Häusliche Krankenpflege gibt es, wenn eine Ärztin oder ein Arzt sie verordnet. Danach entscheidet die Krankenkasse über die Genehmigung.
- Sie zahlen einen Teil selbst Erwachsene zahlen 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung zu. Das gilt höchstens für die ersten 28 Kalendertage im Jahr.
- Rechtzeitig die Folgeverordnung holen Reicht die Zeit nicht, stellt der Arzt eine Folgeverordnung aus. Das geschieht in den letzten drei Arbeitstagen vor dem Ende der alten Verordnung.
- Nicht dasselbe wie die Pflegekasse Häusliche Krankenpflege zahlt die Krankenkasse, dafür brauchen Sie keinen Pflegegrad. Hilfe im Alltag auf Dauer zahlt mit Pflegegrad die Pflegekasse.
- Den Dienst früh fragen Viele Dienste haben wenig freie Zeit. Fragen Sie mehrere zugleich, sobald klar ist, dass eine Verordnung kommt.
Häusliche Krankenpflege auf einen Blick
Die wichtigsten Punkte, bevor Sie loslegen.
| Detail | Information |
|---|---|
| Was es ist | Medizinische Pflege zu Hause, etwa Spritzen, Verbände, Medikamente oder Wundversorgung. |
| Wer verordnet | Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, auf einem eigenen Formular. |
| Wer zahlt | Die Krankenkasse, nachdem sie die Verordnung genehmigt hat. |
| Was Sie zuzahlen | 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung, höchstens für die ersten 28 Kalendertage im Jahr. |
| Wo | Zu Hause oder an einem anderen geeigneten Ort. |
| Wie lange | So lange, wie der Arzt verordnet. Reicht das nicht, gibt es eine Folgeverordnung. |
Was häusliche Krankenpflege ist und wer sie bekommt
Häusliche Krankenpflege ist medizinische Pflege zu Hause. Eine Pflegekraft vom Pflegedienst kommt ins Haus und übernimmt, was der Arzt verordnet hat.
Sie bekommen sie zu Hause oder an einem anderen geeigneten Ort. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.
Was dazugehört
Welche Maßnahmen ein Arzt verordnen kann, ist fest geregelt. Dazu gehören etwa Verbandwechsel, Spritzen, die Gabe von Medikamenten und die Versorgung von Wunden.
Chronische und schwer heilende Wunden sind eine eigene Leistung. Sie können auch in einer spezialisierten Einrichtung außerhalb der Wohnung versorgt werden.
Behandlungspflege: wenn die Behandlung zu Hause weitergeht
Die häufigste Form heißt Behandlungspflege. Sie sorgt dafür, dass die Behandlung beim Arzt ihr Ziel erreicht.
Ein Beispiel: Die Ärztin verordnet Insulin, aber Ihre Mutter kann sich die Spritze nicht mehr selbst geben. Dann kommt der Pflegedienst.
Krankenhausvermeidungspflege: statt Klinik zu Hause
Manchmal soll ein Aufenthalt im Krankenhaus vermieden oder verkürzt werden. Dann kann der Arzt eine umfassendere Pflege verordnen.
Sie umfasst Grundpflege wie Waschen, Behandlungspflege und Hilfe im Haushalt. Sie gilt bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. In begründeten Ausnahmefällen verlängert die Krankenkasse.
Häusliche Krankenpflege oder Pflegekasse?
Das sind zwei verschiedene Kassen. Häusliche Krankenpflege zahlt die Krankenkasse, weil ein Arzt sie verordnet. Dafür brauchen Sie keinen Pflegegrad.
Hilfe beim Waschen, Anziehen und im Haushalt auf Dauer zahlt die Pflegekasse. Dafür braucht es einen Pflegegrad. Ab Pflegegrad 2 zahlt sie einen festen Betrag für den Pflegedienst.
Oft kommt derselbe Pflegedienst für beides. Fragen Sie danach, wenn Sie einen Dienst suchen.
Ein Beispiel für die Abgrenzung
Ihr Vater bekommt nach einer Operation jeden Tag einen neuen Verband. Das verordnet der Arzt, und die Krankenkasse zahlt.
Schafft er zusätzlich das Waschen am Morgen auf Dauer nicht mehr allein, ist das Sache der Pflegekasse. Dafür stellen Sie dort einen Antrag.
Wenn noch kein Pflegegrad da ist
Braucht Ihre Mutter oder Ihr Vater auf Dauer Hilfe im Alltag, stellen Sie zusätzlich einen Antrag bei der Pflegekasse.
Beides läuft nebeneinander. Die Verordnung wartet nicht auf den Pflegegrad.
Wer die Pflege übernimmt
Die Pflege übernimmt ein ambulanter Pflegedienst. Nicht jeder Dienst bietet jede Maßnahme an.
Fragen Sie bei Wunden, Infusionen oder Kathetern nach, ob der Dienst dafür geschulte Pflegekräfte hat.
Schritt für Schritt: von der Verordnung bis zum ersten Besuch
Der Weg hat sechs Schritte. Den Dienst suchen Sie am besten schon, während die Verordnung entsteht.
Schritt 1: Die Ärztin oder der Arzt verordnet
Die Verordnung steht auf einem eigenen Formular. Darauf stehen die Diagnose, die Leistungen, der Beginn, wie oft und wie lange.
Prüfen Sie, ob alles eingetragen ist. Fehlt etwas, fragen Sie gleich in der Praxis nach.
Schritt 2: Einen Pflegedienst finden
Rufen Sie mit der Verordnung in der Hand mehrere Dienste an. Fragen Sie zuerst, ob sie Behandlungspflege übernehmen und ab wann sie Zeit haben.
Nennen Sie, was verordnet ist, wie oft und zu welcher Uhrzeit. Insulin am Morgen braucht einen anderen Plan als ein Verband am Nachmittag.
Auf unseren Seiten zur Behandlungspflege sehen Sie, welche Dienste Ihre Stadt versorgen, etwa in Köln. Sie können auch eine unverbindliche Anfrage stellen. Ihre Kontaktdaten bekommt nur ein Dienst, der zusagt.
Was Sie den Dienst am Telefon fragen
Übernehmen Sie Behandlungspflege, etwa Spritzen oder Verbände? Ab wann haben Sie Zeit? Kommen Sie auch am Wochenende?
Reichen Sie die Verordnung für uns bei der Krankenkasse ein? Wen rufe ich an, wenn etwas nicht klappt?
Können Sie später auch beim Waschen helfen, falls das dazukommt?
Schritt 3: Die Verordnung bei der Krankenkasse einreichen
Die Verordnung geht an Ihre Krankenkasse. Oft übernimmt das der Pflegedienst für Sie. Fragen Sie, wer es macht, und behalten Sie eine Kopie.
Reichen Sie die Verordnung schnell ein. Je früher die Kasse sie hat, desto früher entscheidet sie.
Schritt 4: Die Krankenkasse entscheidet
Die Krankenkasse prüft die Verordnung. Manchmal fragt sie dafür den Medizinischen Dienst.
Nicht jede Verordnung wird genehmigt, manche nur zum Teil. Dann erfährt die Praxis den Grund. Fragen Sie dort und bei der Kasse nach, wie es weitergeht.
Oft lässt sich klären, was gefehlt hat, etwa eine genauere Begründung auf der Verordnung.
Schritt 5: Der Dienst beginnt
Der Dienst kommt zu den verordneten Zeiten und rechnet mit der Krankenkasse ab.
Ihre Zuzahlung wird Ihnen gesondert in Rechnung gestellt. Heben Sie die Quittungen auf.
Schritt 6: Rechtzeitig die Folgeverordnung
Reicht der verordnete Zeitraum nicht, stellt der Arzt eine Folgeverordnung aus. Das geschieht in den letzten drei Arbeitstagen vor dem Ende der alten Verordnung.
Tragen Sie sich das Enddatum in den Kalender ein. Rufen Sie ein paar Tage vorher in der Praxis an.
Arbeitstage sind Montag bis Freitag, Feiertage zählen nicht. Vor Ostern oder Weihnachten wird die Zeit deshalb knapp.
Zuzahlung, Fristen und wer zuständig ist
Was gilt für Erwachsene, auf einen Blick.
| Was | Betrag, Frist oder Stelle |
|---|---|
| Zuzahlung vom Preis | 10 Prozent der Kosten |
| Zuzahlung je Verordnung | 10 Euro |
| Zuzahlung wie lange | höchstens die ersten 28 Kalendertage im Jahr |
| Pflege, um ein Krankenhaus zu vermeiden | bis zu vier Wochen je Krankheitsfall |
| Folgeverordnung | in den letzten drei Arbeitstagen vor Ablauf |
| Wer verordnet | Ärztin oder Arzt |
| Wer genehmigt und zahlt | Krankenkasse |
| Wer pflegt | Pflegedienst |
Das legen Sie bereit
Diese Liste hilft beim Anruf beim Pflegedienst und bei der Krankenkasse.
Verordnung
Das Original für die Krankenkasse und eine Kopie für Sie.
Versichertenkarte
Name der Krankenkasse und Versichertennummer.
Medikamentenplan
Welche Mittel, wann und wie viel.
Entlassbrief
Wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater aus dem Krankenhaus kommt.
Pflegegrad
Den Bescheid, falls es schon einen gibt.
Telefonnummern
Arztpraxis, Pflegedienst und Krankenkasse an einem Ort.
Diese Liste können Sie ausdrucken und neben das Telefon legen.
Häufige Stolpersteine
Die meisten Probleme entstehen an den Übergängen: nach dem Krankenhaus, vor dem Wochenende, am Ende einer Verordnung.
Die Folgeverordnung kommt zu spät
Läuft eine Verordnung aus, ohne dass eine neue da ist, entsteht eine Lücke.
Achten Sie auf das Enddatum und sprechen Sie früh mit der Praxis.
Kein Dienst hat Zeit
Fragen Sie mehrere Dienste zugleich, nicht einen nach dem anderen. Fragen Sie bei jeder Absage, ab wann wieder Zeit ist.
Fragen Sie auch die Arztpraxis, mit welchen Diensten sie zusammenarbeitet.
Nach dem Krankenhaus fehlt der Anschluss
Fragen Sie schon auf der Station, wer die erste Verordnung ausstellt und ab wann der Dienst kommen soll.
Rufen Sie die Dienste vor der Entlassung an. Nennen Sie gleich das Datum, an dem es losgehen soll.
Krankenkasse und Pflegekasse verwechseln
Für medizinische Pflege ist die ärztliche Verordnung der Weg, nicht der Antrag bei der Pflegekasse.
Umgekehrt gilt: Braucht Ihre Mutter auf Dauer Hilfe beim Waschen und Anziehen, lohnt zusätzlich ein Antrag auf einen Pflegegrad.
Die Zuzahlung überrascht
Die Rechnung für die Zuzahlung kommt oft erst Wochen später. Rechnen Sie damit.
Heben Sie alle Quittungen auf. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, wenn Ihnen ein Betrag unklar ist.
Die Uhrzeit passt nicht
Die Verordnung sagt, wie oft der Dienst kommt. Die Uhrzeit sprechen Sie mit dem Dienst ab.
Insulin oder bestimmte Tabletten brauchen oft eine feste Zeit. Sagen Sie das im ersten Gespräch deutlich.
Sie wohnen weit weg
Fast alles lässt sich am Telefon klären: mit der Praxis, dem Dienst und der Krankenkasse.
Bitten Sie jemanden vor Ort, beim ersten Besuch des Dienstes dabei zu sein. Legen Sie die Liste mit den Telefonnummern gut sichtbar hin.
Sie suchen Hilfe in Ihrer Nähe? Stellen Sie eine kostenlose Anfrage.
Weitere Schritt-für-Schritt-Anleitungen
Zum Nachlesen
Die Beträge und Regeln in diesem Ratgeber kommen von diesen Stellen.
- SGB V § 37 Häusliche Krankenpflege – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 24. September 2026
- G-BA Häusliche Krankenpflege-Richtlinie – die Seite der zuständigen Stelle
Aufgerufen am 24. September 2026
- SGB V § 61 Zuzahlungen – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 24. September 2026
- § 36 SGB XI Pflegesachleistung – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 30. Juli 2026
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Über diesen Ratgeber
Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl
Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.
„Ich habe meinen Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen gemacht: ein Jahr lang Hausbesuche bei pflegebedürftigen Menschen, Essen ausliefern, Wohnungen aufräumen, Einkäufe für sie und mit ihnen, alles, was anfiel. Oft waren wir das einzige Gesicht, das sie am Tag gesehen haben. Man bekommt tagtäglich alles mit, auch wenn es bergab geht und Menschen sterben. Das hat mich nicht losgelassen.“
Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Der Prüfumfang ist im Freigabenachweis dokumentiert. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.
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Häufige Fragen
Wer verordnet häusliche Krankenpflege?
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, zum Beispiel die Hausarztpraxis. Die Verordnung steht auf einem eigenen Formular mit Diagnose, Leistungen und Dauer.
Was kostet häusliche Krankenpflege?
Die Kosten trägt die Krankenkasse. Erwachsene zahlen 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung zu, höchstens für die ersten 28 Kalendertage im Jahr.
Brauche ich für häusliche Krankenpflege einen Pflegegrad?
Nein. Häusliche Krankenpflege gibt es auf ärztliche Verordnung, sie zahlt die Krankenkasse. Einen Pflegegrad brauchen Sie für Leistungen der Pflegekasse.
Wann brauche ich eine Folgeverordnung?
Wenn der verordnete Zeitraum nicht reicht. Die Ärztin oder der Arzt stellt sie in den letzten drei Arbeitstagen vor dem Ende der alten Verordnung aus.
Wie finde ich einen Pflegedienst für Behandlungspflege?
Fragen Sie mehrere Dienste zugleich und nennen Sie gleich, was verordnet ist. Auf unseren Seiten zur Behandlungspflege sehen Sie die Dienste in Ihrer Stadt.
Wie lange gibt es Pflege, um ein Krankenhaus zu vermeiden?
Bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. In begründeten Ausnahmefällen kann die Krankenkasse sie verlängern.

