Das Wichtigste in Kürze
- Zuerst die Pflegeberatung Die Beratung ist kostenlos und kommt auf Wunsch nach Hause. Dort klären Sie, welche Hilfe gebraucht wird und was als Nächstes kommt.
- Den Pflegegrad früh beantragen Fast alles Geld der Pflegekasse hängt am Pflegegrad. Stellen Sie den Antrag deshalb früh. Die Beratung hilft Ihnen dabei.
- Bis zu zehn Arbeitstage frei Wird die Pflege plötzlich nötig, dürfen Sie bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Als Ausgleich für den Lohn gibt es Pflegeunterstützungsgeld.
- Die Pflegekasse zahlt mit Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld, Geld für einen Pflegedienst und für die Tagespflege. Bei Pflegegrad 3 sind es zum Beispiel 599 Euro Pflegegeld im Monat.
- Denken Sie auch an sich Pflegekurse für Angehörige sind kostenlos. Und für Pausen, in denen jemand anderes pflegt, gibt es eigenes Geld der Pflegekasse.
Bevor Sie anfangen: Was jetzt zählt
Oft kommt es plötzlich. Ein Sturz, ein Krankenhaus, eine Diagnose. Oder Sie merken nach und nach, dass Ihre Mutter oder Ihr Vater allein nicht mehr zurechtkommt.
Dann stehen viele Fragen auf einmal im Raum. Sie müssen nicht alle heute beantworten. Wichtig ist, dass Sie die ersten Schritte in der richtigen Reihenfolge gehen.
Woran merke ich, dass meine Eltern Hilfe brauchen?
Die Wohnung ist unordentlicher als früher. Post bleibt liegen. Im Kühlschrank stehen alte Lebensmittel.
Ihre Mutter isst weniger, wäscht sich seltener oder trägt tagelang dieselbe Kleidung. Ihr Vater vergisst Tabletten oder ist schon einmal gestürzt.
Ein einzelnes Zeichen heißt noch nicht viel. Kommen mehrere zusammen, ist es Zeit für ein Gespräch und für eine Beratung.
Wie spreche ich mit meinen Eltern darüber?
Viele Eltern wollen niemandem zur Last fallen. Sie sagen lieber, dass alles gut ist.
Sprechen Sie an, was Sie beobachtet haben, ohne Vorwurf. Fragen Sie, was Ihrer Mutter oder Ihrem Vater selbst schwerfällt. Und was ihnen wichtig ist, etwa zu Hause wohnen zu bleiben.
Entscheiden Sie nicht über ihren Kopf hinweg. Beratung, Antrag und jede Hilfe gehen leichter, wenn Ihre Eltern einverstanden sind.
Eine Mappe für alles
Legen Sie gleich zu Beginn eine Mappe an. Dort kommen Briefe der Pflegekasse, Arztberichte, der Medikamentenplan und Ihre Notizen hinein.
So findet jeder alles, auch wenn einmal jemand anderes einspringen muss. Nehmen Sie die Mappe zur Beratung und zum Besuch der Gutachterin mit. Ist sie vollständig, sparen Sie bei jedem Termin Zeit.
Schritt 1 bis 3: Beratung, Pflegegrad, Zeit für Sie
Diese drei Schritte kommen zuerst. Sie hängen zusammen: Die Beratung hilft beim Antrag, und die freien Tage geben Ihnen Zeit für beides.
Schritt 1: Die kostenlose Pflegeberatung
Jeder Mensch, der Hilfe oder Pflege braucht, kann sich kostenlos und unabhängig beraten lassen. Nutzen Sie das früh, nicht erst, wenn alles feststeht.
Als Tochter oder Sohn können Sie selbst beraten werden, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater zustimmt. Die Beratung findet auf Wunsch am Telefon oder zu Hause statt.
Die Beraterin schaut mit Ihnen, welche Hilfe gebraucht wird. Daraus entsteht ein Plan für die Versorgung. Er wird angepasst, wenn sich etwas ändert.
Beratung bieten die Pflegekassen, Pflegestützpunkte, Wohlfahrtsverbände und Kommunen. In Nordrhein-Westfalen nennt Ihnen der Pflegewegweiser NRW die Stelle in Ihrer Nähe, kostenlos unter 0800 4040044. Privat Versicherte wenden sich an compass private pflegeberatung.
Schritt 2: Den Pflegegrad beantragen
Fast alles Geld der Pflegekasse hängt am Pflegegrad. Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse Ihrer Mutter oder Ihres Vaters. Die Pflegekasse gehört zur Krankenkasse.
Sie können den Antrag auch bei der Pflegeberaterin stellen. Nach dem ersten Antrag muss die Pflegekasse eine Beratung anbieten, spätestens zwei Wochen nach dem Antrag. Oder sie gibt Ihnen einen Gutschein für eine andere Beratungsstelle.
Danach kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter nach Hause. Sie schauen, wie selbstständig Ihre Mutter oder Ihr Vater noch ist. Es geht etwa ums Gehen, ums Waschen, ums Erinnern und um den Alltag.
Seien Sie bei diesem Besuch dabei. Sagen Sie offen, was nicht mehr geht. Viele Eltern zeigen sich an diesem Tag von ihrer besten Seite.
Schritt 3: Zeit von der Arbeit
Wird die Pflege plötzlich nötig, dürfen Sie bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. In dieser Zeit organisieren Sie die Pflege. Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber sofort Bescheid.
Als Ausgleich für den Lohn gibt es in dieser Zeit Pflegeunterstützungsgeld. Beantragen Sie es sofort. Fragen Sie dazu bei der Pflegekasse Ihrer Mutter oder Ihres Vaters nach.
Brauchen Sie länger, gibt es die Pflegezeit. Dann arbeiten Sie weniger oder gar nicht, um zu Hause zu pflegen. Sie gilt nicht bei Arbeitgebern mit 15 oder weniger Beschäftigten.
Oder Sie nehmen Familienpflegezeit. Dann arbeiten Sie höchstens 24 Monate lang weniger, aber mindestens 15 Stunden in der Woche.
Wer Ihnen bei welchem Schritt hilft
Die sechs Schritte in der Reihenfolge, in der sie meist anfallen. Einige können Sie auch gleichzeitig gehen.
| Schritt | Was Sie tun | Wer hilft |
|---|---|---|
| Pflegeberatung | Klären, welche Hilfe gebraucht wird | Pflegekasse, Pflegestützpunkt oder Beratungsstelle der Kommune |
| Pflegegrad | Den Antrag stellen und beim Besuch der Gutachterin dabei sein | Pflegekasse, Pflegeberatung |
| Zeit von der Arbeit | Den Arbeitgeber informieren, Pflegeunterstützungsgeld beantragen | Arbeitgeber, Pflegekasse |
| Hilfe finden | Mehrere Dienste gleichzeitig fragen | Pflegeberatung, Suchen der Pflegekassen |
| Geld der Pflegekasse | Pflegegeld, Pflegedienst und Tagespflege planen | Pflegekasse, Pflegeberatung |
| Sich selbst entlasten | Pflegekurs, Ersatzpflege, Aufgaben teilen | Pflegekasse, Familie, Freunde |
Schritt 4 und 5: Hilfe finden und das Geld der Pflegekasse nutzen
Welche Hilfe passt, hängt davon ab, was fehlt. Oft ist es eine Mischung aus Familie und Diensten. Die Pflegeberatung hilft beim Planen.
Schritt 4: Pflegedienst, Tagespflege oder Alltagshilfe
Ein Pflegedienst kommt zu festen Zeiten nach Hause. Er hilft zum Beispiel beim Waschen, Anziehen und Essen, auf Wunsch auch im Haushalt.
In der Tagespflege verbringt Ihre Mutter oder Ihr Vater den Tag in einer Einrichtung und schläft zu Hause. Die Fahrt dorthin und zurück gehört dazu.
Eine Alltagshilfe übernimmt Einkauf, Putzen oder Begleitung. Damit die Pflegekasse zahlt, muss das Angebot vom Land anerkannt sein.
Fragen Sie immer mehrere Anbieter zugleich. Viele haben gerade keine freie Zeit, und eine Absage nach einer Woche wirft Sie zurück.
Schritt 5: Das Geld der Pflegekasse
Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, wenn die Familie selbst pflegt. Bei Pflegegrad 3 sind das 599 Euro im Monat.
Kommt ein Pflegedienst, zahlt die Pflegekasse ihn direkt. Bei Pflegegrad 3 sind das bis zu 1.497 Euro im Monat. Pflegegeld und Pflegedienst lassen sich auch kombinieren.
Die Tagespflege zahlt die Pflegekasse zusätzlich, bei Pflegegrad 3 bis zu 1.357 Euro im Monat. Pflegegeld und Pflegedienst werden dadurch nicht weniger.
Dazu kommt der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, schon ab Pflegegrad 1. Er wird nicht ausgezahlt. Die Pflegekasse erstattet ihn gegen Rechnung, etwa für eine Alltagshilfe.
Beträge und Fristen im Überblick
Was die Pflegekasse 2026 im Monat höchstens zahlt, und die wichtigsten Fristen. Bei Pflegegrad 4 und 5 sind die Beträge höher.
| Was | Betrag oder Frist | Quelle |
|---|---|---|
| Pflegegeld bei Pflegegrad 2 | 347 Euro | BMG: Leistungsbeträge 2026 |
| Pflegegeld bei Pflegegrad 3 | 599 Euro | BMG: Leistungsbeträge 2026 |
| Pflegedienst bei Pflegegrad 2 | bis 796 Euro | BMG: Leistungsbeträge 2026 |
| Pflegedienst bei Pflegegrad 3 | bis 1.497 Euro | BMG: Leistungsbeträge 2026 |
| Tagespflege bei Pflegegrad 2 | bis 721 Euro | BMG: Leistungsbeträge 2026 |
| Tagespflege bei Pflegegrad 3 | bis 1.357 Euro | BMG: Leistungsbeträge 2026 |
| Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1 | 131 Euro | BMG: Leistungsbeträge 2026 |
| Ersatzpflege und Kurzzeitpflege zusammen | bis 3.539 Euro im Jahr | BMG: Leistungsbeträge 2026 |
| Beratungstermin nach dem ersten Antrag | spätestens nach zwei Wochen | Pflegeversicherung: Beratungstermin |
| Freie Tage, wenn die Pflege plötzlich nötig wird | bis zu zehn Arbeitstage | Pflegezeitgesetz |
Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026
Wenn es schnell gehen muss und niemand Zeit hat
Viele Familien suchen genau dann Hilfe, wenn es eilt. Oft haben Pflegedienste und Heime gerade keinen Platz. Das liegt nicht an Ihnen.
Wer früh anfängt und mehrere Wege zugleich geht, findet meist schneller Hilfe.
Nicht zu lange warten
Viele Familien stellen den Antrag erst, wenn es gar nicht mehr geht. Bis dahin tragen sie alles allein.
Stellen Sie den Antrag, sobald Hilfe gebraucht wird. Wird es später schlechter, können Sie einen höheren Pflegegrad beantragen.
Mehrere Dienste gleichzeitig fragen
Wer bei einem einzigen Pflegedienst anruft und auf Antwort wartet, verliert Zeit. Fragen Sie mehrere Dienste zugleich.
Eine Absage ist keine Bewertung Ihrer Familie. Fragen Sie bei jeder Absage, ab wann wieder Zeit ist. Fragen Sie auch nach einem kleineren Einsatz für den Anfang, etwa nur am Morgen.
Unterschreiben Sie erst, wenn Sie wissen, was Sie selbst zahlen. Lassen Sie sich dafür einen Kostenvoranschlag geben.
Was die Zeit bis dahin überbrückt
Kurzzeitpflege kann eine Lücke schließen. Ihre Mutter oder Ihr Vater wohnt dann für eine Weile in einem Pflegeheim, zum Beispiel direkt nach dem Krankenhaus.
Auch eine Alltagshilfe, Nachbarn oder ein paar Tage Urlaub in der Familie können helfen, bis ein Dienst Zeit hat. Die Pflegeberatung kennt oft Angebote in Ihrer Nähe.
Schritt 6: Aufgaben teilen und sich selbst entlasten
Viele Töchter und Söhne pflegen neben Beruf und eigener Familie. Das geht eine Weile gut, oft länger als gedacht. Irgendwann nicht mehr.
Planen Sie Pausen von Anfang an ein, nicht erst, wenn Sie nicht mehr können.
Aufgaben in der Familie teilen
Klären Sie früh, wer sich um was kümmert. Einer spricht mit der Pflegekasse. Eine andere kümmert sich um Arzttermine oder den Einkauf.
Wer weit weg wohnt, kann trotzdem viel tun. Telefonate mit Diensten und der Pflegekasse lassen sich von überall erledigen.
Ein kostenloser Pflegekurs
Die Pflegekassen bieten Kurse für Angehörige an, kostenlos. Dort lernen Sie, was Sie für die Pflege zu Hause wissen sollten.
Auf Wunsch findet die Schulung auch bei Ihnen zu Hause statt. Die Pflegekassen sollen die Kurse auch online anbieten.
Pausen mit Ersatzpflege
Brauchen Sie Urlaub oder sind Sie krank, zahlt die Pflegekasse eine Ersatzpflege. Das gilt ab Pflegegrad 2, für bis zu acht Wochen im Jahr.
Für Ersatzpflege und Kurzzeitpflege zusammen gibt es bis zu 3.539 Euro im Jahr. Die Ersatzpflege kann ein Pflegedienst übernehmen oder auch jemand aus der Familie.
Hilfe annehmen
Sie müssen nicht alles selbst machen. Ein Pflegedienst am Morgen oder zwei Tage Tagespflege in der Woche verschaffen Ihnen Luft.
Sprechen Sie mit Geschwistern, Nachbarn und Freunden. Viele helfen gern, wenn man sie um etwas Bestimmtes bittet, etwa um einen Einkauf in der Woche.
Pflegen Sie regelmäßig und arbeiten Sie daneben nicht voll, zahlt die Pflegekasse unter Umständen Beiträge zu Ihrer Rente. Fragen Sie in der Beratung danach.
Wenn es Ihnen selbst nicht gut geht, sagen Sie es Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Auch wer pflegt, darf Hilfe brauchen.
Sie suchen Hilfe in Ihrer Nähe? Stellen Sie eine kostenlose Anfrage.
Ratgeber zu den einzelnen Schritten
Zum Nachlesen
Die Beträge und Regeln in diesem Ratgeber kommen von diesen Stellen.
- Pflegewegweiser NRW: Pflegeberatung – Rat und Adressen für Familien in Nordrhein-Westfalen
Aufgerufen am 22. September 2026
- SGB XI § 7a Pflegeberatung – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 11. August 2026
- SGB XI § 7b Beratungstermin und Beratungsgutschein – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 22. September 2026
- MAGS NRW Pflegeberatung und Regionalbüros – was das Land Nordrhein-Westfalen dazu regelt
Aufgerufen am 22. September 2026
- SGB XI § 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 12. August 2026
- § 7 SGB XI Aufklaerung und Beratung – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 01. September 2026
- Pflegezeitgesetz § 2 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 24. September 2026
- SGB XI § 44a Pflegeunterstützungsgeld und Zuschüsse bei Pflegezeit – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 24. September 2026
- Pflegezeitgesetz § 3 Pflegezeit – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 24. September 2026
- Familienpflegezeitgesetz § 2 Familienpflegezeit – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 24. September 2026
- Bundesgesundheitsministerium Leistungsbeträge 2026 – die Übersicht des Ministeriums zum Herunterladen
Aufgerufen am 02. Juli 2026
- § 37 SGB XI Pflegegeld – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 30. Juli 2026
- § 36 SGB XI Pflegesachleistung – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 30. Juli 2026
- § 41 SGB XI Tages- und Nachtpflege – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 07. Juli 2026
- § 45b SGB XI Entlastungsbetrag – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 02. Juli 2026
- gesund.bund.de Entlastungsbetrag – das Gesundheitsportal des Bundes in einfachen Worten
Aufgerufen am 02. Juli 2026
- MAGS NRW Unterstützung im Alltag – was das Land Nordrhein-Westfalen dazu regelt
Aufgerufen am 02. Juli 2026
- § 39 SGB XI Verhinderungspflege – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 02. Juli 2026
- § 42a SGB XI Gemeinsamer Jahresbetrag – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 07. Juli 2026
- SGB XI § 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 11. August 2026
- SGB XI § 44 Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 11. August 2026
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Kein Dienst zahlt uns dafür, in dieser Liste zu stehen. PflegeAuswahl kostet Familien und Anbieter nichts, und niemand kann einen besseren Platz in der Liste kaufen.

Über diesen Ratgeber
Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl
Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.
„Ich habe meinen Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen gemacht: ein Jahr lang Hausbesuche bei pflegebedürftigen Menschen, Essen ausliefern, Wohnungen aufräumen, Einkäufe für sie und mit ihnen, alles, was anfiel. Oft waren wir das einzige Gesicht, das sie am Tag gesehen haben. Man bekommt tagtäglich alles mit, auch wenn es bergab geht und Menschen sterben. Das hat mich nicht losgelassen.“
Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Der Prüfumfang ist im Freigabenachweis dokumentiert. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.
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Angesparter Entlastungsbetrag: Wofür und bis wann?
Wofür Sie angesparten Entlastungsbetrag ausgeben dürfen, bis wann das Guthaben aus dem Vorjahr reicht und was auf der Rechnung stehen muss, damit die Pflegekasse zahlt.

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Welche Rechnungen der Entlastungsbetrag bezahlt, was auf der Quittung stehen muss und wie Sie das Geld bei der Pflegekasse zurückholen, mit Rechenbeispiel über mehrere Monate.
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Wie Sie in Bonn einen Pflegedienst finden, wenn der Ehepartner die Pflege nicht mehr allein schafft, was die Pflegekasse 2026 zahlt und worauf Sie beim Prüfbericht achten.
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Für Sie nichts. Die Beratung ist kostenlos und unabhängig. Auch Sie als Tochter oder Sohn können sich beraten lassen, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater zustimmt.
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347 Euro Pflegegeld im Monat, wenn die Familie pflegt. Oder bis zu 796 Euro für einen Pflegedienst. Dazu können bis zu 721 Euro für die Tagespflege und 131 Euro Entlastungsbetrag kommen.
Muss meine Mutter ins Pflegeheim?
Nein, nicht automatisch. Mit Pflegedienst, Tagespflege und Hilfe der Familie geht vieles auch zu Hause. Die Pflegeberatung schaut mit Ihnen, was möglich ist.
Was kann ich tun, wenn ich weit weg wohne?
Vieles geht per Telefon: die Beratung, Anfragen bei Diensten und der Kontakt zur Pflegekasse. Für den Besuch der Gutachterin lohnt es sich, anzureisen. Fragen Sie Nachbarn, ob sie ab und zu vorbeischauen.

