Das Wichtigste in Kürze
- Keine Krankheit hat einen festen Pflegegrad Es gibt keine Liste, die einer Diagnose einen Pflegegrad zuordnet. Entscheidend ist, wie selbstständig jemand im Alltag noch ist.
- Sechs Bereiche werden geprüft Beweglichkeit, Denken und Verständigung, Verhalten und Stimmung, Selbstversorgung, der Umgang mit Therapien und der Alltag mit anderen. Die Selbstversorgung zählt am stärksten.
- Punkte ergeben den Grad Für jeden Bereich gibt es Punkte. Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 90 Punkten Pflegegrad 5.
- Gut vorbereiten hilft Schreiben Sie vor dem Termin auf, wobei Hilfe nötig ist. Seien Sie bei der Begutachtung dabei und ergänzen Sie, was fehlt.
Die Begutachtung auf einen Blick
Was geprüft wird, wer prüft und welche Fristen gelten.
| Detail | Information |
|---|---|
| Was geprüft wird | Wie selbstständig Ihre Mutter im Alltag ist, in sechs Bereichen. |
| Was nicht reicht | Die Diagnose allein. Zwei Menschen mit derselben Krankheit können verschiedene Pflegegrade haben. |
| Wer prüft | Der Medizinische Dienst oder eine andere unabhängige Gutachterin, im Auftrag der Pflegekasse. |
| Wie lange die Einschränkung dauern muss | Voraussichtlich mindestens sechs Monate. |
| Nach dem Antrag | Die Pflegekasse gibt den Auftrag innerhalb von drei Arbeitstagen weiter. |
| Wenn nichts passiert | Nach 20 Arbeitstagen ohne Begutachtung muss die Pflegekasse Ihnen in der Regel andere Gutachter zur Wahl nennen. |
| Wenn der Bescheid nicht passt | Widerspruch innerhalb eines Monats. |
Was die Begutachtung prüft und was nicht
Wer einen Pflegegrad beantragt, fragt meist zuerst: Welcher Grad passt zu dieser Krankheit? Die Antwort ist unbequem, aber sie hilft. Der Pflegegrad hängt nicht an der Krankheit, sondern am Alltag.
Wer das weiß, kann sich auf die Begutachtung gut vorbereiten. Denn dann ist klar, worüber Sie sprechen sollten.
Warum keine Krankheit einen festen Pflegegrad hat
Viele Familien suchen nach einer Liste, welche Krankheit zu welchem Pflegegrad führt. So eine Liste gibt es nicht.
Pflegebedürftig ist, wer wegen seiner Gesundheit im Alltag nicht mehr selbstständig ist und deshalb Hilfe von anderen braucht. Es kommt also auf die Folgen an, nicht auf den Namen der Krankheit.
Zwei Menschen mit derselben Diagnose können deshalb verschiedene Pflegegrade haben. Und zwei Menschen mit ganz verschiedenen Krankheiten denselben.
Welche sechs Bereiche geprüft werden
Die Gutachterin schaut auf sechs Bereiche. Das Gesetz nennt sie mit Fachwörtern, hier stehen sie in Alltagssprache.
Mobilität: Wie gut kann sich Ihre Mutter bewegen, etwa beim Aufstehen oder in der Wohnung?
Denken und Verständigung: Findet sie sich zurecht, erkennt sie Menschen, versteht sie, was man ihr sagt?
Verhalten und Stimmung: Ist sie unruhig, ängstlich oder abwehrend, auch nachts?
Selbstversorgung: Waschen, Anziehen, Essen, Trinken und der Gang zur Toilette.
Umgang mit Krankheit und Therapie: Medikamente, Verbände, Arztbesuche. Was schafft sie selbst, wobei braucht sie Hilfe? Und schließlich der Alltag mit anderen: Kann sie ihren Tag einteilen, sich beschäftigen und Kontakt halten?
Wie aus den Bereichen ein Pflegegrad wird
Für jeden Bereich vergibt die Gutachterin Punkte. Die Bereiche zählen unterschiedlich stark. Am meisten zählt die Selbstversorgung.
Bei Denken und Verständigung und bei Verhalten und Stimmung zählt nur der höhere der beiden Werte. Wer in beiden Bereichen Hilfe braucht, bekommt dafür also nicht doppelt Punkte.
Zusammen ergeben die Bereiche höchstens 100 Punkte. Welcher Pflegegrad sich daraus ergibt, zeigt die Übersicht weiter unten.
Wie viele Punkte ein Mensch bekommt, zeigt erst die Begutachtung. Vorab lässt sich das für keine Krankheit sagen.
Warum die Dauer zählt
Die Einschränkungen müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Eine kurze Krankheit, die bald ausheilt, führt deshalb meist nicht zu einem Pflegegrad.
Ändert sich die Lage später, können Sie einen neuen Antrag stellen. Das gilt auch, wenn schon ein Pflegegrad da ist.
Schritt für Schritt: So läuft die Begutachtung
Vom Antrag bis zum Bescheid gibt es feste Schritte. An mehreren Stellen können Sie sich gut vorbereiten.
Schritt 1: Den Antrag stellen
Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse. Sie sitzt bei der Krankenkasse Ihrer Mutter. Ein Anruf genügt. Den Antrag können Sie auch bei der Pflegeberatung stellen.
Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen, muss Ihnen die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen eine Beratung anbieten. Statt eines Termins kann sie Ihnen auch einen Gutschein für eine andere Beratungsstelle geben.
Schritt 2: Die Pflegekasse beauftragt die Begutachtung
Innerhalb von drei Arbeitstagen gibt die Pflegekasse den Auftrag für die Begutachtung weiter. Meist geht er an den Medizinischen Dienst, manchmal an eine andere unabhängige Gutachterin.
Hat nach 20 Arbeitstagen noch keine Begutachtung stattgefunden, muss die Pflegekasse Ihnen in der Regel eine Liste mit mindestens drei unabhängigen Gutachtern schicken.
Ihre Wahl teilen Sie der Pflegekasse innerhalb einer Woche mit. Sonst sucht die Pflegekasse jemanden von der Liste aus.
Schritt 3: Den Termin vorbereiten
Schreiben Sie vor dem Termin einige Tage lang auf, wobei Ihre Mutter Hilfe braucht. Wann, wie oft und wie lange? Denken Sie auch an die Nacht.
Legen Sie Arztberichte, Entlassungsbriefe und die Liste der Medikamente bereit. Sie zeigen, welche Krankheiten es gibt.
Die Gutachterin will aber vor allem wissen, was im Alltag nicht mehr geht. Ihre Notizen zeigen genau das.
Schritt 4: Der Termin
Die Gutachterin stellt Fragen und schaut sich an, was Ihre Mutter selbst kann. Seien Sie dabei, wenn Ihre Mutter einverstanden ist.
Viele Menschen zeigen sich an diesem Tag von ihrer besten Seite. Sie sagen „geht schon“, obwohl es im Alltag nicht geht. Ergänzen Sie ruhig und ehrlich, was Sie erleben.
Schritt 5: Der Bescheid
Die Pflegekasse schickt Ihnen den Bescheid mit dem Pflegegrad. Passt er nicht zum Alltag, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Die Pflegeberatung hilft Ihnen, den Bescheid zu verstehen. Sie sagt Ihnen auch, welche Hilfen mit dem Pflegegrad jetzt möglich sind.
Pflegegrade, Punkte und Pflegegeld
Welche Punkte zu welchem Pflegegrad führen und welches Pflegegeld es gibt, wenn Angehörige pflegen.
| Pflegegrad | Punkte | Was das heißt | Pflegegeld im Monat |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | geringe Einschränkungen der Selbstständigkeit | kein Pflegegeld |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | erhebliche Einschränkungen | 347 Euro |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | schwere Einschränkungen | 599 Euro |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | schwerste Einschränkungen | 800 Euro |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | schwerste Einschränkungen mit besonderen Anforderungen an die Pflege | 990 Euro |
Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026
Das legen Sie für die Begutachtung bereit
Mit diesen Unterlagen sieht die Gutachterin schneller, wie der Alltag aussieht.
Arztberichte
Entlassungsbriefe aus Klinik und Reha, Befunde der Hausarztpraxis.
Medikamente
Eine Liste aller Medikamente, mit Uhrzeit und wer sie gibt.
Ihre Notizen
Wobei, wann und wie oft Hilfe nötig ist, auch nachts.
Hilfsmittel
Was schon da ist, etwa Rollator oder Toilettenstuhl, und was fehlt.
Therapien
Krankengymnastik, Ergotherapie oder Sprachtherapie, mit den Terminen.
Kontakte
Hausarztpraxis und Pflegedienst, falls schon einer kommt.
Vollmacht
Falls Sie für Ihre Mutter sprechen oder unterschreiben.
Diese Liste können Sie ausdrucken und vor dem Termin abhaken.
Was bei häufigen Krankheiten zählt: Beispiele
Die Beispiele zeigen, worauf die Gutachterin bei häufigen Krankheiten schaut. Sie sagen nichts darüber, welchen Pflegegrad jemand bekommt. Das zeigt erst die Begutachtung.
Demenz
Bei Demenz lassen die geistigen Fähigkeiten nach. Am Anfang sind oft das Kurzzeitgedächtnis und die Merkfähigkeit gestört.
Viele Menschen mit Demenz können sich lange noch selbst waschen und anziehen. Trotzdem brauchen sie Hilfe. Für die Begutachtung zählen dann Denken und Verständigung, Verhalten und der Alltag: Findet Ihre Mutter sich zurecht? Vergisst sie Essen oder Medikamente? Ist sie nachts unruhig?
COPD
Bei COPD ist die Lunge dauerhaft geschädigt, die Atemwege sind verengt. Wenn die Krankheit fortschreitet, braucht es oft eine zusätzliche Behandlung, die beim Atmen hilft.
Für die Begutachtung zählt, was die Luftnot im Alltag bedeutet. Schafft Ihre Mutter den Weg ins Bad? Kann sie allein duschen? Wer hilft beim Atemgerät?
Schlaganfall
Nach einem Schlaganfall ist oft eine Körperseite betroffen, manchmal auch die Sprache. In der Reha geht es darum, wieder selbstständig zu werden.
Für die Begutachtung zählt, was im Alltag gerade geht: aufstehen, gehen, waschen, anziehen, sich verständigen. Ändert sich später viel, können Sie eine neue Begutachtung beantragen.
Diabetes
Bei Typ-2-Diabetes reagieren die Körperzellen nicht genug auf Insulin. Manche müssen nur Ernährung und Bewegung ändern, andere brauchen Medikamente oder Insulin.
Die Diagnose allein führt nicht zu einem Pflegegrad. Wichtig wird, ob Ihre Mutter ihre Medikamente oder das Insulin selbst schafft. Und ob Folgen an Füßen, Augen oder Nerven den Alltag einschränken.
Wenn mehrere Krankheiten zusammenkommen
Oft kommt mehr als eine Krankheit zusammen. Die Begutachtung zählt keine Diagnosen zusammen. Sie schaut auf die Folgen im Alltag, egal woher sie kommen.
Beschreiben Sie deshalb auch die schlechten Tage. Ein einzelner Termin zeigt oft nur einen guten Moment.
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Weitere Schritt-für-Schritt-Anleitungen
Zum Nachlesen
Die Beträge und Regeln in diesem Ratgeber kommen von diesen Stellen.
- § 7 SGB XI Aufklaerung und Beratung – das Gesetz im Wortlaut
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- SGB XI § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 11. August 2026
- SGB XI § 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 12. August 2026
- SGB XI § 7b Beratungstermin und Beratungsgutschein – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 22. September 2026
- SGB XI § 7a Pflegeberatung – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 11. August 2026
- § 37 SGB XI Pflegegeld – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 30. Juli 2026
- Bundesgesundheitsministerium Leistungsbeträge 2026 – die Übersicht des Ministeriums zum Herunterladen
Aufgerufen am 02. Juli 2026
- § 84 SGG Widerspruchsfrist – das Gesetz im Wortlaut
Aufgerufen am 02. Juli 2026
- Bundesministerium für Gesundheit: Online-Ratgeber Demenz (Themenseite Pflege/Demenz) – die Erklärung des Bundesgesundheitsministeriums für Versicherte
Aufgerufen am 11. August 2026
- gesund.bund.de: COPD – das Gesundheitsportal des Bundes in einfachen Worten
Aufgerufen am 24. September 2026
- gesund.bund.de: Schlaganfall – das Gesundheitsportal des Bundes in einfachen Worten
Aufgerufen am 24. September 2026
- gesund.bund.de: Diabetes Typ 2 – das Gesundheitsportal des Bundes in einfachen Worten
Aufgerufen am 24. September 2026

Über diesen Ratgeber
Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl
Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.
„Ich habe meinen Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen gemacht: ein Jahr lang Hausbesuche bei pflegebedürftigen Menschen, Essen ausliefern, Wohnungen aufräumen, Einkäufe für sie und mit ihnen, alles, was anfiel. Oft waren wir das einzige Gesicht, das sie am Tag gesehen haben. Man bekommt tagtäglich alles mit, auch wenn es bergab geht und Menschen sterben. Das hat mich nicht losgelassen.“
Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Der Prüfumfang ist im Freigabenachweis dokumentiert. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.
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Häufige Fragen
Welcher Pflegegrad bei Demenz?
Das lässt sich nicht vorab sagen. Bei Demenz zählen vor allem Denken, Verhalten und der Alltag, nicht nur die Körperpflege. Den Pflegegrad ergibt erst die Begutachtung.
Gibt es eine Liste, welche Krankheit welchen Pflegegrad bringt?
Nein. Der Pflegegrad hängt davon ab, wie selbstständig jemand im Alltag ist. Zwei Menschen mit derselben Krankheit können verschiedene Pflegegrade haben.
Welcher Pflegegrad bei COPD oder nach einem Schlaganfall?
Auch hier gibt es keinen festen Grad. Es zählt, was die Krankheit im Alltag bedeutet: Bewegung, Waschen, Anziehen, der Umgang mit Atemgerät oder Therapien.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?
Ab 27 Punkten gibt es Pflegegrad 2, ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3. Die Punkte vergibt die Gutachterin bei der Begutachtung.
Was bringen Notizen vor dem Termin?
Sie zeigen der Gutachterin, wobei und wie oft Hilfe nötig ist. Beim Termin selbst geht vieles unter. Ihre Notizen zeigen den ganzen Alltag, auch die Nächte.
Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?
Sie können innerhalb eines Monats nach dem Bescheid Widerspruch einlegen. Wird es später schlechter, stellen Sie einen neuen Antrag.

