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Pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige: Rente, Auszeit vom Job und Geld

Pflegende Angehörige: wann die Pflegekasse in Ihre Rente einzahlt, wie Sie sich vom Job freistellen lassen und welches Geld und welche Pausen es für Sie gibt.

Wolf-Daniel González García Wolf-Daniel González GarcíaVeröffentlicht 24. September 2026Aktualisiert 24. September 202610 Min. LesezeitGründer von PflegeAuswahl✓ Redaktionell geprüft
Eine Frau sitzt mit einer Tasse Kaffee am Küchentisch und macht eine kurze Pause von der Pflege

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflegekasse zahlt in Ihre Rente ein Das gilt, wenn Sie mindestens zehn Stunden in der Woche pflegen, verteilt auf mindestens zwei Tage. Sie dürfen daneben höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten.
  • Im Notfall bis zu zehn Arbeitstage frei Tritt die Pflege plötzlich ein, dürfen Sie bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Für diese Tage gibt es Pflegeunterstützungsgeld als Ausgleich für den Lohn.
  • Länger kürzer treten geht auch Mit der Familienpflegezeit arbeiten Sie bis zu 24 Monate weniger, aber mindestens 15 Stunden in der Woche. Mit der Pflegezeit können Sie ganz oder teilweise aussetzen.
  • Pausen zahlt die Pflegekasse mit Brauchen Sie Urlaub oder werden krank, zahlt die Pflegekasse eine Vertretung. Sie nutzt dafür einen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro, den sich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen.
  • Pflegekurse kosten nichts Die Pflegekassen bieten Kurse für Angehörige an, kostenlos. Auf Wunsch kommt die Schulung auch zu Ihnen nach Hause.

Was es für pflegende Angehörige gibt

Die wichtigsten Hilfen, 2026. Die meisten setzen voraus, dass Ihre Mutter oder Ihr Vater mindestens Pflegegrad 2 hat.

WasFür wenWas Sie bekommenQuelle
RentenbeiträgeWer mindestens zehn Stunden in der Woche pflegt und höchstens 30 Stunden arbeitetBeiträge der Pflegekasse zur RentePflegeversicherung: soziale Sicherung der Pflegepersonen
Kurze Auszeit vom JobBeschäftigte, wenn die Pflege plötzlich eintrittBis zu zehn Arbeitstage frei, dazu PflegeunterstützungsgeldPflegezeitgesetz; Pflegeversicherung
PflegezeitBeschäftigte in Betrieben mit mehr als 15 BeschäftigtenGanz oder teilweise frei von der ArbeitPflegezeitgesetz
FamilienpflegezeitBeschäftigte, die weiter mindestens 15 Stunden in der Woche arbeitenTeilweise frei, bis zu 24 MonateFamilienpflegezeitgesetz
PflegegeldDie gepflegte Person mit Pflegegrad 2 bis 5347 Euro bei Pflegegrad 2 bis 990 Euro bei Pflegegrad 5 im MonatBMG: Leistungsbeträge 2026
Vertretung bei Urlaub oder KrankheitDie gepflegte Person ab Pflegegrad 2Aus einem Jahresbetrag von bis zu 3.539 EuroBMG: Leistungsbeträge 2026
PflegekursAngehörige und alle, die helfen wollenKostenlos, auf Wunsch auch zu HausePflegeversicherung: Pflegekurse
Beträge nach amtlichen Angaben für 2026. Im Einzelfall entscheidet Ihre Pflegekasse.

Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026

Wie Sie als Pflegende abgesichert sind

Wer einen Angehörigen pflegt, arbeitet oft weniger und verdient weniger. Die Pflegekasse gleicht einen Teil davon aus.

Dafür muss die Pflegekasse wissen, dass Sie pflegen. Nennen Sie sich beim Antrag auf den Pflegegrad als Pflegeperson. Melden Sie es später nach, wenn Sie das vergessen haben.

Bekomme ich Rentenbeiträge?

Die Pflegekasse zahlt für Sie in die Rentenversicherung ein, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater mindestens Pflegegrad 2 hat.

Sie müssen mindestens zehn Stunden in der Woche pflegen, verteilt auf mindestens zwei Tage. Pflegen Sie zwei Menschen, zählt die Zeit zusammen.

Neben der Pflege dürfen Sie höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten. Ob das zutrifft, prüft der Medizinische Dienst oder ein anderer Gutachter der Pflegekasse.

Wie viel Rente bringt das?

Das ist von Fall zu Fall verschieden. Eine feste Summe nennt das Gesetz nicht.

Fragen Sie die Rentenversicherung, was die Pflegejahre in Ihrem Fall bringen. Die Pflegekasse meldet Sie dort an und schickt Ihnen die Angaben schriftlich.

Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung

Während Sie pflegen, sind Sie über die Pflegekasse gegen Unfälle versichert. Das gilt für die Pflege selbst, etwa beim Umsetzen vom Bett in den Rollstuhl.

Sie sind in dieser Zeit auch in der Arbeitslosenversicherung versichert. Die Pflegekasse zahlt die Beiträge.

Pflegegeld, das Sie weitergeben können

Das Pflegegeld bekommt Ihre Mutter oder Ihr Vater, nicht Sie. Viele Familien geben es ganz oder zum Teil an die Person weiter, die pflegt.

Bei Pflegegrad 2 sind es 347 Euro, bei Pflegegrad 3 sind es 599 Euro im Monat. Bei Pflegegrad 4 sind es 800 Euro, bei Pflegegrad 5 sind es 990 Euro.

Wer Pflegegeld bekommt, muss sich jedes halbe Jahr einmal zu Hause beraten lassen. Fällt die Beratung aus, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.

Pflegekurse für Angehörige

Die Pflegekassen bieten kostenlose Kurse an. Dort lernen Sie zum Beispiel, wie Sie jemanden sicher bewegen, ohne sich den Rücken zu verletzen.

Die Schulung kann auf Ihren Wunsch auch bei Ihnen zu Hause stattfinden. Viele Pflegekassen bieten die Kurse auch online an. Fragen Sie bei der Pflegekasse nach Terminen.

Auszeit vom Job auf einen Blick

Drei Wege, je nachdem, wie plötzlich die Pflege kommt und wie lange sie dauert.

DetailInformation
Wenn es plötzlich passiertBis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu regeln.
Geld für diese TagePflegeunterstützungsgeld als Ausgleich für den Lohn, sofort beantragen.
PflegezeitGanz oder teilweise frei, in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.
FamilienpflegezeitBis zu 24 Monate weniger arbeiten, mindestens 15 Stunden in der Woche.
ArbeitgeberSofort Bescheid geben, wenn Sie wegen der Pflege fehlen.
NachweisEine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes.

Freistellung vom Job: so gehen Sie vor

Welcher Weg passt, hängt davon ab, wie plötzlich die Pflege kommt. Und davon, wie lange Sie weniger arbeiten wollen.

Sprechen Sie früh mit Ihrem Arbeitgeber. Oft lassen sich auch eigene Absprachen treffen, etwa Arbeit von zu Hause.

Wenn es plötzlich passiert

Ein Sturz, ein Schlaganfall, eine Entlassung aus dem Krankenhaus: Dann dürfen Sie bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. In dieser Zeit regeln Sie die Pflege.

Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber sofort Bescheid, wie lange Sie voraussichtlich fehlen. Er kann eine Bescheinigung vom Arzt verlangen.

Pflegeunterstützungsgeld beantragen

Für diese Tage gibt es Pflegeunterstützungsgeld als Ausgleich für den Lohn. Es kommt von der Pflegekasse Ihrer Mutter oder Ihres Vaters, nicht von Ihrem Arbeitgeber.

Beantragen Sie es sofort, nicht erst nach den freien Tagen. Legen Sie die Bescheinigung vom Arzt bei.

Teilen sich mehrere Geschwister die Tage, gilt das Geld für alle zusammen für bis zu zehn Arbeitstage im Jahr.

Pflegezeit

In der Pflegezeit werden Sie ganz oder teilweise von der Arbeit freigestellt. Das geht, wenn Sie einen nahen Angehörigen zu Hause pflegen.

Ihr Betrieb muss in der Regel mehr als 15 Beschäftigte haben. Die Pflegebedürftigkeit weisen Sie mit einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes nach.

Sind Sie ganz freigestellt, bekommen Sie auf Antrag Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Familienpflegezeit

Mit der Familienpflegezeit arbeiten Sie weniger, aber nicht gar nicht. Das geht für bis zu 24 Monate.

Sie müssen dabei weiter mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten. So bleiben Sie im Beruf und haben trotzdem mehr Zeit für die Pflege.

Ihr Lohn sinkt entsprechend. Rechnen Sie vorher durch, wie viel weniger Geld Sie haben.

Häufige Fehler

Den Arbeitgeber zu spät informieren. Sagen Sie am ersten Tag Bescheid, auch wenn noch nicht alles klar ist.

Das Pflegeunterstützungsgeld zu spät beantragen. Stellen Sie den Antrag gleich, wenn Sie fehlen.

Sich nicht als Pflegeperson melden. Dann weiß die Pflegekasse nicht, dass sie für Sie Rentenbeiträge zahlen soll.

Pflegegeld und Pflegedienst zusammen

Sie müssen nicht alles allein machen. Ein Pflegedienst kann einen Teil übernehmen, etwa das Waschen am Morgen.

Dann zahlt die Pflegekasse den Dienst und daneben einen Teil des Pflegegeldes. Die Pflegekasse nennt das Kombination. Je mehr der Dienst übernimmt, desto weniger Pflegegeld bleibt.

Die Aufteilung gilt sechs Monate

An die Aufteilung zwischen Dienst und Pflegegeld ist Ihre Mutter oder Ihr Vater sechs Monate gebunden. Planen Sie deshalb in Ruhe.

Wie viel Pflegegeld übrig bleibt, rechnet die Pflegeberatung mit Ihnen aus.

Der Entlastungsbetrag für Hilfe im Alltag

Dazu kommt der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Er entlastet Sie bei Einkauf, Haushalt oder Betreuung.

Er ist an bestimmte Hilfen gebunden: Tagespflege, Kurzzeitpflege, einen Pflegedienst oder anerkannte Hilfen im Alltag. Die Pflegekasse erstattet ihn gegen Rechnung.

Beratung auch für Sie selbst

Die Pflegeberatung ist kostenlos. Sie können sich auch selbst beraten lassen, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater zustimmt.

Die Beratung findet auf Wunsch am Telefon oder bei Ihnen zu Hause statt. Nutzen Sie sie früh, nicht erst, wenn nichts mehr geht.

Wenn Sie selbst eine Pause brauchen

Auch wer pflegt, braucht Urlaub und wird mal krank. Dann springt jemand anderes ein, und die Pflegekasse zahlt mit.

Das heißt Verhinderungspflege. Sie gilt, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater mindestens Pflegegrad 2 hat und zu Hause gepflegt wird.

Wie viel die Pflegekasse zahlt

Die Pflegekasse zahlt die Vertretung aus einem Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Diesen Betrag teilen sich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.

Die Vertretung geht für bis zu acht Wochen im Jahr. In dieser Zeit wird die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt.

Wer vertreten kann

Vertreten kann ein Pflegedienst, eine Nachbarin oder jemand aus der Familie. Springen nahe Verwandte ein, zahlt die Pflegekasse meist weniger.

Eine Kurzzeitpflege nimmt Ihre Mutter oder Ihren Vater für einige Zeit in einem Heim auf. Auch das zahlt der Jahresbetrag.

Wie Sie das Geld bekommen

Vorher beantragen müssen Sie nichts. Sammeln Sie aber alle Rechnungen.

Reichen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse ein, spätestens bis zum Ende des folgenden Jahres. Dann erstattet sie die Kosten.

Wenn die Pflege mehr wird

Pflege bleibt selten gleich. Oft wird es über die Jahre mehr, und irgendwann reicht Ihre Kraft nicht mehr aus.

Das ist kein Versagen. Planen Sie früh, wer Ihnen helfen kann.

Mehr Hilfe holen

Ein Pflegedienst kann mehr übernehmen. Notieren Sie vor dem ersten Anruf, bei welcher Hilfe und zu welchen Zeiten Sie ihn brauchen. Eine Tagespflege nimmt Ihre Mutter oder Ihren Vater tagsüber auf, damit Sie arbeiten oder durchatmen können.

Wird mehr Hilfe nötig, lohnt oft ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad. Die Pflegeberatung hilft Ihnen dabei.

Wieder mehr arbeiten

Pflegezeit und Familienpflegezeit enden. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, wie es danach weitergeht.

Ändert sich Ihre Arbeitszeit oder Ihre Pflegezeit, sagen Sie es der Pflegekasse. Das kann die Rentenbeiträge ändern.

Auf sich selbst achten

Wer pflegt, stellt sich selbst oft hinten an. Achten Sie auf Schlaf, auf eigene Termine beim Arzt und auf Zeit für sich.

Sprechen Sie mit anderen, die pflegen. Fragen Sie die Pflegeberatung nach Gruppen für Angehörige in Ihrer Nähe.

Sie suchen Hilfe in Ihrer Nähe? Stellen Sie eine kostenlose Anfrage.

Weitere Kosten- und Finanzierungsratgeber

Zum Nachlesen

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Wolf-Daniel González García

Über diesen Ratgeber

Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl

Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.

„Ich habe meinen Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen gemacht: ein Jahr lang Hausbesuche bei pflegebedürftigen Menschen, Essen ausliefern, Wohnungen aufräumen, Einkäufe für sie und mit ihnen, alles, was anfiel. Oft waren wir das einzige Gesicht, das sie am Tag gesehen haben. Man bekommt tagtäglich alles mit, auch wenn es bergab geht und Menschen sterben. Das hat mich nicht losgelassen.“

Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Der Prüfumfang ist im Freigabenachweis dokumentiert. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Bekommen pflegende Angehörige Rentenpunkte?

Ja, wenn die gepflegte Person mindestens Pflegegrad 2 hat und Sie mindestens zehn Stunden in der Woche pflegen, an mindestens zwei Tagen. Sie dürfen daneben höchstens 30 Stunden arbeiten. Die Beiträge zahlt die Pflegekasse.

Wie lange darf ich wegen Pflege von der Arbeit fernbleiben?

Tritt die Pflege plötzlich ein, bis zu zehn Arbeitstage. Für längere Zeit gibt es die Pflegezeit und die Familienpflegezeit.

Wer zahlt meinen Lohn, wenn ich kurzfristig fehle?

Für die freien Tage gibt es Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse der gepflegten Person. Es gleicht den Lohn aus. Beantragen Sie es sofort.

Gilt die Pflegezeit in jedem Betrieb?

Nein. Ihr Betrieb muss in der Regel mehr als 15 Beschäftigte haben. Fragen Sie in kleineren Betrieben nach einer eigenen Absprache.

Darf ich das Pflegegeld behalten?

Das Pflegegeld bekommt Ihre Mutter oder Ihr Vater. Viele Familien geben es an die Person weiter, die pflegt. Das entscheidet die Familie selbst.

Was kostet ein Pflegekurs?

Nichts. Die Pflegekassen bieten die Kurse kostenlos an, auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.

Wer springt ein, wenn ich Urlaub brauche?

Ein Pflegedienst, Bekannte oder Verwandte. Die Pflegekasse zahlt das als Verhinderungspflege aus einem Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro.

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