Das Wichtigste in Kürze
- Die Reha kommt zuerst Nach einem Schlaganfall geht es darum, wieder selbstständig zu werden. Kraft, Beweglichkeit und Sprache lassen sich üben. Die Reha beginnt oft schon in der Klinik.
- Der Pflegegrad hängt nicht an der Diagnose Die Pflegekasse fragt nicht nach der Krankheit. Sie fragt, was Ihr Vater oder Ihre Mutter im Alltag noch selbst kann. Stellen Sie den Antrag früh, am besten noch in der Klinik.
- Die Pflegekasse zahlt mit Mit Pflegegrad 2 gibt es zum Beispiel 347 Euro Pflegegeld im Monat. Oder die Pflegekasse zahlt bis zu 796 Euro für einen Pflegedienst.
- Umbau und Hilfsmittel früh beantragen Für einen Umbau der Wohnung gibt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme dazu. Fragen Sie die Pflegekasse, bevor Sie einen Auftrag vergeben.
- Auch Sie brauchen Hilfe Pflegekurse für Angehörige kosten nichts. Für Pausen gibt es Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag.
Was sich nach einem Schlaganfall im Alltag verändert
Ein Schlaganfall kommt plötzlich. Gestern hat Ihr Vater noch allein eingekauft, heute liegt er in der Klinik.
Für die Familie beginnt damit eine Zeit mit vielen Fragen. Wie geht es weiter? Kann er wieder nach Hause? Wer hilft ihm dort?
Die Reha kommt vor allem anderen
Für die meisten Menschen geht es nach einem Schlaganfall darum, wieder selbstständig zu werden. Muskelkraft, Beweglichkeit und Sprache sollen wieder stärker werden.
Dafür gibt es die Reha. Dazu gehören Krankengymnastik, Sprachtherapie, Training für das Schlucken und Ergotherapie für den Alltag.
Die Reha beginnt meist schon in der Klinik. Danach geht sie in einer Rehaklinik oder ambulant weiter. Welche Form passt, besprechen die Ärztinnen und Ärzte mit Ihnen.
Was zu Hause schwer wird
Oft ist nur eine Körperseite betroffen. Dann lassen sich Arm und Bein auf dieser Seite nicht mehr richtig bewegen.
Im Alltag heißt das: Aufstehen, Waschen, Anziehen und der Weg zur Toilette werden mühsam. Manche sprechen undeutlich oder finden Wörter nicht. Manche verschlucken sich beim Essen.
Nicht jeder braucht danach Pflege. Bei vielen wird aber Hilfe im Alltag oder Pflege nötig. Wie viel, zeigt sich oft erst in den ersten Wochen zu Hause.
Wenn die Stimmung kippt
Viele Menschen sind nach einem Schlaganfall traurig und niedergeschlagen. Das ist verständlich, denn ihr Leben hat sich von einem Tag auf den anderen verändert.
Es können auch seelische Beschwerden auftreten, die länger bleiben. Sprechen Sie das bei der Ärztin oder dem Arzt an. Unterstützung finden Familien auch in Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen.
Ein zweiter Schlaganfall ist möglich
Nach einem Schlaganfall steigt das Risiko für einen weiteren. Etwa 5 von 100 Menschen bekommen innerhalb des ersten Jahres erneut einen Schlaganfall.
Kennen Sie deshalb die Warnzeichen. Plötzliche Lähmungen, Sprachstörungen oder starke Kopfschmerzen sind ein Notfall. Rufen Sie dann sofort den Notruf 112.
„Für den Pflegegrad zählt nicht der Schlaganfall, sondern was Ihr Vater im Alltag noch selbst schafft Hilfe nach dem Schlaganfall finden.“
Bedarf klären: welche Hilfe wirklich gebraucht wird
Bevor Sie Hilfe suchen, klären Sie zwei Dinge. Was kann Ihr Vater noch selbst? Und wobei braucht er jemanden?
Genau diese Frage zählt auch für den Pflegegrad. Deshalb lohnt es sich, früh genau hinzuschauen und Notizen zu machen.
Schon in der Klinik anfangen
Zu jeder Behandlung im Krankenhaus gehört ein Entlassmanagement. Es soll den Übergang nach Hause vorbereiten. Fragen Sie auf der Station früh danach.
Das Krankenhaus kann bei der Entlassung bestimmte Leistungen für bis zu sieben Tage verordnen. Das hilft über die ersten Tage zu Hause.
Einen Pflegedienst oder einen Heimplatz garantiert das Krankenhaus aber nicht. Die Suche bleibt oft bei der Familie.
Was für den Pflegegrad zählt
Pflegebedürftig ist, wer wegen seiner Gesundheit im Alltag nicht mehr selbstständig ist und deshalb Hilfe von anderen braucht. Die Diagnose allein reicht dafür nicht.
Die Gutachterin schaut auf sechs Bereiche: Beweglichkeit, Denken und Sprechen, Verhalten und Stimmung, Körperpflege und Essen, den Umgang mit Therapien sowie den Alltag mit anderen Menschen.
Die Einschränkungen müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate dauern. Ändert sich später viel, können Sie einen neuen Antrag stellen.
Den Antrag früh stellen
Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse. Sie sitzt bei der Krankenkasse Ihres Vaters. Ein Anruf genügt, auch während er noch in der Klinik oder in der Reha ist.
Nach dem Antrag gibt die Pflegekasse den Auftrag für die Begutachtung innerhalb von drei Arbeitstagen weiter. Dann meldet sich der Medizinische Dienst oder eine andere Gutachterin für einen Termin.
Seien Sie bei der Begutachtung dabei, wenn Ihr Vater einverstanden ist. Sie kennen seinen Alltag und können ergänzen, was er selbst nicht sagt.
Die Pflegeberatung nutzen
Die Pflegekasse ist verpflichtet, Ihnen nach dem ersten Antrag eine Beratung anzubieten. Spätestens zwei Wochen nach dem Antrag bekommen Sie einen Termin, oder die Kasse schickt Ihnen einen Gutschein für eine andere Beratungsstelle.
Die Beratung kommt auf Wunsch zu Ihnen nach Hause. Die Beraterin schaut, welche Hilfe gebraucht wird, und macht mit Ihnen einen Plan. Angehörige können dabei sein.
Welche Hilfe zu Hause infrage kommt
Nach einem Schlaganfall braucht es oft mehrere Hilfen zugleich. Jede hat ihre eigene Aufgabe, und nicht jede bezahlt dieselbe Kasse.
Die Pflegeberatung hilft Ihnen, die richtigen Hilfen zusammenzustellen.
Der Pflegedienst
Ein Pflegedienst hilft beim Waschen, Anziehen und Essen und beim Umsetzen vom Bett in den Stuhl. Er kann auch Ihnen zeigen, wie Sie Ihren Vater sicher unterstützen.
Er kommt zu festen Zeiten und geht wieder. Wer nicht allein bleiben kann, braucht zusätzlich eine andere Hilfe.
Medizinische Pflege auf Rezept
Manche Aufgaben sind medizinisch, etwa Verbände oder Spritzen. Diese verordnet die Ärztin oder der Arzt als häusliche Krankenpflege.
Das bezahlt die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse. Oft übernimmt es derselbe Pflegedienst.
Therapie nach der Reha
Krankengymnastik, Ergotherapie und Sprachtherapie gehen nach der Reha oft weiter. Die Ergotherapie hilft, den Alltag trotz Einschränkungen zu meistern.
Fragen Sie die Therapeutin, was Sie zu Hause mit Ihrem Vater üben können. Und fragen Sie, ob die Praxis auch ins Haus kommt.
Tagespflege und Kurzzeitpflege
In der Tagespflege verbringt Ihr Vater tagsüber einige Stunden mit anderen. Ein Fahrdienst holt ihn ab und bringt ihn zurück.
Kurzzeitpflege ist ein Platz in einem Heim für einige Wochen. Sie hilft, wenn die Pflege zu Hause noch nicht klappt, etwa direkt nach der Klinik.
Was die Pflegekasse beiträgt
Die Beträge der Pflegekasse hängen am Pflegegrad. Die meisten Hilfen gibt es ab Pflegegrad 2.
Hier sehen Sie die Leistungen, die nach einem Schlaganfall oft eine Rolle spielen. Es sind Höchstbeträge. Was Ihr Vater im Einzelfall bekommt, entscheidet die Pflegekasse.
Pflegegeld oder Pflegedienst
Pflegen Sie selbst, gibt es Pflegegeld. Bei Pflegegrad 2 sind das 347 Euro im Monat, bei Pflegegrad 3 sind es 599 Euro.
Kommt ein Pflegedienst, zahlt die Pflegekasse ihn bis zu einem festen Betrag. Bei Pflegegrad 2 sind das bis zu 796 Euro im Monat, bei Pflegegrad 3 bis zu 1.497 Euro.
Beides lässt sich mischen. Dann kommt der Pflegedienst für einen Teil, und Sie bekommen einen Teil des Pflegegeldes.
Der Entlastungsbetrag
Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Er ist für Hilfen gedacht, die Sie entlasten.
Damit bezahlen Sie etwa eine anerkannte Alltagshilfe, die einkauft oder putzt. Oder Sie nutzen ihn für Tagespflege oder Kurzzeitpflege. Die Pflegekasse erstattet das Geld gegen Rechnung.
Hilfsmittel für die Pflege
Für Dinge zum Verbrauch, etwa Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen, gibt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat.
Technische Hilfsmittel gibt die Pflegekasse meist leihweise. Was Ihr Vater braucht und wer es zahlt, klärt die Pflegeberatung mit Ihnen.
Umbau der Wohnung
Eine Dusche ohne Schwelle, Griffe am WC oder ein breiterer Türrahmen: Für solche Umbauten gibt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.
Die Pflegekasse muss über den Antrag innerhalb von drei Wochen entscheiden. Wird der Medizinische Dienst gefragt, sind es fünf Wochen.
Stellen Sie den Antrag, bevor Sie einen Auftrag vergeben. Legen Sie ein Angebot des Handwerkers bei.
Pausen für die Familie
Für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege gibt es zusammen bis zu 3.539 Euro im Jahr. Verhinderungspflege heißt: Jemand anderes pflegt, wenn Sie krank sind oder Urlaub brauchen.
Die Tagespflege hat einen eigenen Betrag. Er wird nicht vom Pflegegeld abgezogen.
Stolpersteine nach dem Schlaganfall
Nach einem Schlaganfall muss vieles schnell gehen. Gerade dann passieren typische Fehler. Die meisten lassen sich vermeiden, wenn Sie sie kennen.
Die Entlassung kommt schneller als gedacht
Oft steht der Tag der Entlassung plötzlich fest. Zu Hause fehlt dann noch vieles: der Pflegedienst, die Hilfsmittel, die Griffe im Bad.
Fragen Sie deshalb früh nach dem Tag der Entlassung. Suchen Sie schon während Klinik oder Reha nach einem Pflegedienst. Viele Dienste haben nicht sofort Zeit.
Der Bescheid passt nicht zum Alltag
Manchmal passt der Pflegegrad nicht zu dem, was Sie jeden Tag erleben. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Wird es später schlechter, stellen Sie einen neuen Antrag auf einen höheren Pflegegrad. Die Pflegeberatung hilft Ihnen dabei.
Sie übernehmen sich
Viele Töchter und Söhne pflegen neben Beruf und eigener Familie. Das geht eine Weile gut. Dann fehlen Schlaf und Kraft.
Ein Pflegekurs zeigt Ihnen die Grundlagen der Pflege. Die Pflegekassen bieten diese Kurse kostenlos an, auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.
Planen Sie Pausen von Anfang an ein. Tagespflege, Alltagshilfe und Verhinderungspflege sind genau dafür da.
Wenn Sie berufstätig sind
Kommt der Pflegefall überraschend, haben Sie das Recht, bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit fernzubleiben und die Pflege zu regeln. Geben Sie Ihrem Arbeitgeber gleich Bescheid.
Als Ausgleich für den Lohn gibt es in dieser Zeit Pflegeunterstützungsgeld. Beantragen Sie es gleich bei der Pflegekasse Ihres Vaters.
In sechs Schritten zur Versorgung zu Hause
Die Schritte bauen aufeinander auf. Wenn es eilt, gehen Sie mehrere zugleich.
Fangen Sie an, sobald klar ist, dass Ihr Vater Hilfe brauchen wird. Das ist oft schon in der ersten Woche in der Klinik.
Schritt 1 und 2: In der Klinik fragen und den Antrag stellen
Sprechen Sie mit dem Sozialdienst der Klinik über das Entlassmanagement. Fragen Sie, welche Reha geplant ist und wann Ihr Vater nach Hause kommt.
Stellen Sie gleich danach den Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse. Ein Anruf genügt.
Schritt 3: Beraten lassen
Nehmen Sie den Termin der Pflegeberatung an. Klären Sie dort, welche Hilfe gebraucht wird und was die Pflegekasse zahlt.
Bringen Sie Ihre Notizen mit. Was kann Ihr Vater allein, wobei braucht er Hilfe, und zu welcher Tageszeit?
Schritt 4: Die Wohnung vorbereiten
Gehen Sie mit der Ergotherapeutin oder der Pflegeberatung durch die Wohnung. Wo sind Stufen und Schwellen? Was fehlt im Bad?
Manches können Sie sofort ändern. Hohe Teppichkanten, lose Kabel und rutschige Badematten können Stürze verursachen. Räumen Sie sie weg.
Beantragen Sie Hilfsmittel und Umbauten früh, damit sie da sind, wenn Ihr Vater heimkommt.
Schritt 5: Hilfe finden
Fragen Sie mehrere Pflegedienste zugleich, ab wann sie Zeit haben. Eine Anfrage ist unverbindlich. Warten Sie nicht auf die Antwort eines einzigen Dienstes.
Soll Ihr Vater tagsüber nicht allein sein, fragen Sie auch nach einer Tagespflege in der Nähe. Für Einkauf und Haushalt passt oft eine Alltagshilfe.
Schritt 6: Nach einigen Wochen prüfen
Setzen Sie sich nach den ersten Wochen zusammen. Reicht die Hilfe? Wer ist überlastet? Was klappt schon wieder allein?
Passen Sie den Plan an. Die Pflegeberatung hilft Ihnen auch später wieder, so oft Sie sie brauchen.
Sie suchen Hilfe in Ihrer Nähe? Stellen Sie eine kostenlose Anfrage.
Hilfen nach dem Schlaganfall im Vergleich
Welche Hilfe wofür da ist und wer sie bezahlt.
| Hilfe | Wobei sie hilft | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Pflegedienst | Waschen, Anziehen, Essen, Umsetzen | Pflegekasse ab Pflegegrad 2, bis zu einem festen Betrag im Monat |
| Medizinische Pflege zu Hause | Verbände, Spritzen und andere ärztlich verordnete Aufgaben | Krankenkasse, auf ärztliche Verordnung |
| Tagespflege | Tagsüber betreut sein, mit Fahrdienst | Pflegekasse ab Pflegegrad 2, eigener Betrag |
| Kurzzeitpflege | Einige Wochen im Heim, etwa nach der Klinik | Pflegekasse ab Pflegegrad 2, aus dem gemeinsamen Jahresbetrag |
| Alltagshilfe | Einkauf, Haushalt, Begleitung | Entlastungsbetrag |
| Umbau und Hilfsmittel | Ein sicherer Alltag in der Wohnung | Pflegekasse, Zuschuss je Maßnahme |
| Pflegekurs | Grundlagen der Pflege für Angehörige | Pflegekasse, für Sie kostenlos |
Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026
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Über diesen Ratgeber
Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl
Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.
„Ich habe meinen Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen gemacht: ein Jahr lang Hausbesuche bei pflegebedürftigen Menschen, Essen ausliefern, Wohnungen aufräumen, Einkäufe für sie und mit ihnen, alles, was anfiel. Oft waren wir das einzige Gesicht, das sie am Tag gesehen haben. Man bekommt tagtäglich alles mit, auch wenn es bergab geht und Menschen sterben. Das hat mich nicht losgelassen.“
Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Der Prüfumfang ist im Freigabenachweis dokumentiert. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.
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