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Grundpflege und Behandlungspflege: Was ist der Unterschied?

Grundpflege und Behandlungspflege einfach erklärt: was dazugehört, wer sie verordnet, wer zahlt und wer sie macht. Mit Vergleich und Beispiel aus dem Alltag.

Wolf-Daniel González García Wolf-Daniel González GarcíaVeröffentlicht 24. September 2026Aktualisiert 24. September 202610 Min. LesezeitGründer von PflegeAuswahl✓ Redaktionell geprüft
Eine Pflegekraft hilft einer lächelnden älteren Frau am Morgen auf der Bettkante in die Strickjacke, auf dem Nachttisch stehen ein Wecker und ein Familienfoto.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundpflege ist Hilfe im Alltag Dazu gehören Waschen, Anziehen, Essen, Toilette und Bewegen. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen Pflegedienst dafür, bis zu einem festen Betrag im Monat.
  • Behandlungspflege ist medizinische Pflege Dazu gehören etwa Verbände, Spritzen und Medikamente. Der Arzt verordnet sie, die Krankenkasse zahlt.
  • Zwei Wege, zwei Kassen Für Grundpflege durch einen Dienst brauchen Sie einen Pflegegrad. Für Behandlungspflege brauchen Sie eine Verordnung vom Arzt, aber keinen Pflegegrad.
  • Was Sie selbst zahlen Bei der Grundpflege zahlen Sie, was über den Betrag der Pflegekasse hinausgeht. Bei der Behandlungspflege zahlen Erwachsene 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung zu.
  • Oft kommt ein Dienst für beides Viele Pflegedienste übernehmen beides bei einem Besuch. Jeden Teil rechnen sie mit der zuständigen Kasse ab.

Grundpflege und Behandlungspflege im Vergleich

Die beiden Pflegearten nebeneinander.

FrageGrundpflegeBehandlungspflege
BeispieleWaschen, Anziehen, Essen und Trinken, Toilette, Aufstehen und BewegenVerbände, Wundversorgung, Spritzen, Medikamente geben, Blutzucker messen, Kompressionsstrümpfe
Was Sie brauchenEinen Pflegegrad, für den Pflegedienst ab Pflegegrad 2Eine Verordnung vom Arzt
Wer verordnetNiemand. Sie stellen einen Antrag bei der Pflegekasse.Hausarzt, Facharzt oder bei der Entlassung das Krankenhaus
Wer zahltDie Pflegekasse, bis zu einem festen Betrag im MonatDie Krankenkasse
Was Sie selbst zahlenWas über den Betrag der Pflegekasse hinausgeht10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage im Jahr
Wer es machtEin Pflegedienst oder AngehörigePflegekräfte eines Pflegedienstes, wenn niemand im Haushalt es übernehmen kann
Im PflegeheimDas HeimDas Heim
Im Einzelfall entscheiden Ihre Pflegekasse und Ihre Krankenkasse.

Was zur Grundpflege gehört und was zur Behandlungspflege

Die beiden Wörter klingen ähnlich. Sie meinen aber zwei verschiedene Arten von Hilfe, und es zahlen zwei verschiedene Kassen.

Am Telefon mit einem Pflegedienst fallen beide Wörter oft im selben Satz. Wer den Unterschied kennt, fragt gleich die richtige Stelle.

Was ist Grundpflege?

Grundpflege ist alles, was ein Mensch im Alltag für seinen Körper braucht. Waschen, Duschen, Zähne putzen, Anziehen, Essen und Trinken, zur Toilette gehen, Aufstehen und Hinlegen.

Die Pflegekasse nennt das heute körperbezogene Pflege. Gemeint ist dasselbe. Dazu kommen Hilfe im Haushalt und Betreuung im Alltag, etwa Gespräche, Spaziergänge oder eine feste Tagesstruktur.

Grundpflege übernehmen oft Angehörige. Ein Pflegedienst kommt dazu, wenn die Familie es allein nicht schafft.

Was ist Behandlungspflege?

Behandlungspflege gehört zur Behandlung durch den Arzt. Pflegekräfte übernehmen Aufgaben, die er verordnet und die sonst in der Praxis anfallen würden.

Beispiele sind Verbände wechseln, eine Wunde versorgen, Spritzen geben, Medikamente richten und geben, den Blutzucker messen oder Kompressionsstrümpfe anziehen.

Sie soll das Ziel der Behandlung sichern. Deshalb verordnet der Arzt sie, ähnlich wie ein Medikament.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Ihre Mutter hat Pflegegrad 3 und Diabetes. Morgens hilft ihr der Pflegedienst beim Duschen und Anziehen. Das ist Grundpflege.

Danach misst die Pflegekraft den Blutzucker und spritzt Insulin. Das ist Behandlungspflege.

Ein Besuch, zwei Kassen: Die Hilfe beim Duschen zahlt die Pflegekasse. Das Spritzen des Insulins zahlt die Krankenkasse, weil der Arzt es verordnet hat.

Gehört das Geben von Medikamenten zur Grundpflege?

Nein, das ist Behandlungspflege. Der Arzt kann sie verordnen, wenn niemand im Haushalt die Medikamente zuverlässig geben kann.

Das Erinnern an Tabletten im Alltag kann dagegen Teil der Betreuung sein. Fragen Sie den Dienst, wie er das einordnet.

Gehen Verbände vom Betrag der Pflegekasse ab?

Nein, wenn eine Verordnung vorliegt. Dann rechnet der Dienst mit der Krankenkasse ab.

Fragen Sie den Dienst, ob er die Behandlungspflege so abrechnet. Dann bleibt der Betrag der Pflegekasse ganz für Grundpflege und Haushalt.

Ohne Pflegegrad keine Behandlungspflege?

Nein. Die Verordnung genügt. Auch wer keinen Pflegegrad hat, bekommt verordnete Behandlungspflege von der Krankenkasse.

Umgekehrt ersetzt ein Pflegegrad keine Verordnung. Ohne sie zahlt die Krankenkasse keine Behandlungspflege.

Die Wege auf einen Blick

Wo Sie was bekommen, und wer Ihnen hilft.

DetailInformation
GrundpflegeAntrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse. Ein Anruf genügt.
BehandlungspflegeVerordnung beim Hausarzt oder Facharzt, nach dem Krankenhaus auch dort.
Wer die Verordnung einreichtMeist der Pflegedienst, sonst Sie selbst bei der Krankenkasse.
Wer abrechnetDer Pflegedienst, jeden Teil mit der zuständigen Kasse.
Wer berätDie Pflegeberatung, kostenlos und auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.
Im PflegeheimDas Heim übernimmt beides.

Wie Sie zu welcher Hilfe kommen

Die Wege sind verschieden. Sie können beide zugleich gehen, und oft ist das sinnvoll.

Der Weg zur Grundpflege

Stellen Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf einen Pflegegrad. Ein Anruf genügt.

Danach kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung und schaut, wie viel Hilfe nötig ist. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse einen Pflegedienst bis zu einem festen Betrag im Monat.

Den Dienst suchen Sie selbst aus. Er rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Der Weg zur Behandlungspflege

Der Arzt stellt eine Verordnung aus. Darauf steht, was die Pflegekraft tun soll, wie oft und wie lange.

Die Verordnung geht an die Krankenkasse, die sie genehmigen muss. Meist reicht der Pflegedienst sie ein.

Gilt die Verordnung nicht mehr, braucht es eine neue. Der Arzt stellt sie kurz vor dem Ende der alten aus.

Wer die Arbeit macht

Beides übernehmen geeignete Pflegekräfte eines ambulanten Dienstes. Für Behandlungspflege braucht der Dienst Kräfte mit der passenden Ausbildung.

Fragen Sie deshalb vorher, ob der Dienst die verordnete Aufgabe übernimmt. Nicht jeder Dienst hat genug Fachkräfte frei.

Was Angehörige übernehmen

Viele Familien übernehmen die Grundpflege ganz oder zum Teil selbst. Dafür gibt es Pflegegeld von der Pflegekasse.

Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse nur, wenn niemand im Haushalt sie übernehmen kann. Ob Sie etwas selbst tun können, etwa Tabletten richten, klärt der Arzt mit Ihnen.

Zahlt die Krankenkasse nie Grundpflege?

Doch, als Ausnahme für kurze Zeit. Nach einem Krankenhaus oder bei einer schweren Krankheit kann der Arzt auch Grundpflege und Hilfe im Haushalt verordnen.

Das gilt, solange noch kein Pflegegrad 2 bis 5 besteht.

Ersetzt oder verkürzt die Pflege zu Hause einen Krankenhausaufenthalt, zahlt die Krankenkasse bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. In begründeten Ausnahmen auch länger.

Die falsche Kasse fragen

Für Verbände und Spritzen ist die Krankenkasse zuständig, für Waschen und Anziehen die Pflegekasse. Beide sitzen oft unter einem Dach, prüfen aber getrennt.

Sagen Sie am Telefon gleich, worum es geht. Dann landen Sie schneller bei der richtigen Stelle.

Wenn ein Pflegedienst beides übernimmt

Kommt ein Dienst für beides, rechnet er getrennt ab. Die Grundpflege geht an die Pflegekasse, die Behandlungspflege an die Krankenkasse.

Für Sie heißt das: Der Betrag der Pflegekasse wird nur für Grundpflege, Betreuung und Haushalt verbraucht.

Was die Pflegekasse zahlt

Die Pflegekasse zahlt die Pflege durch einen Dienst als Pflegesachleistung. Der Betrag hängt vom Pflegegrad ab.

Bei Pflegegrad 2 sind es bis zu 796 Euro im Monat, bei Pflegegrad 3 bis zu 1.497 Euro im Monat.

Bei Pflegegrad 4 sind es bis zu 1.859 Euro im Monat, bei Pflegegrad 5 bis zu 2.299 Euro im Monat.

Was darüber liegt, zahlen Sie selbst. Diese Beträge gelten 2026.

Was die Krankenkasse zahlt

Die Krankenkasse zahlt die verordnete Behandlungspflege. Der Betrag der Pflegekasse wird dafür nicht angetastet.

Erwachsene zahlen 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung zu. Die Zuzahlung ist auf die ersten 28 Kalendertage im Jahr begrenzt.

Wenn die Familie einen Teil übernimmt

Pflegen Sie zum Teil selbst, können Sie den Dienst mit dem Pflegegeld verbinden. Die Pflegekasse zahlt dann das Pflegegeld anteilig, je nachdem, wie viel vom Betrag für den Dienst verbraucht wird.

An diese Aufteilung sind Sie eine Zeit lang gebunden. Die Behandlungspflege spielt dabei keine Rolle, sie läuft über die Krankenkasse.

Wie viel dann bleibt, rechnet die Pflegeberatung mit Ihnen aus.

Was Sie getrennt prüfen

Neben Grund- und Behandlungspflege gibt es weitere Hilfen der Pflegekasse. Etwa die Tagespflege, die Kurzzeitpflege oder die Verhinderungspflege, wenn Sie selbst ausfallen.

Für Hilfe im Haushalt kann auch eine Alltagshilfe kommen, wenn sie in Ihrem Bundesland anerkannt ist. Diese Hilfen haben eigene Beträge und Regeln. Prüfen Sie sie getrennt.

Vor der Anfrage: Angebot und Rechnung prüfen

Ein guter Dienst trennt beide Pflegearten schon im Gespräch und im Kostenvoranschlag. So sehen Sie früh, was welche Kasse trägt.

Was Sie vor der Anfrage bereitlegen

Notieren Sie, bei welcher Hilfe es klemmt und zu welcher Zeit. Waschen am Morgen, Tabletten am Abend, ein Verband am Bein?

Legen Sie den Bescheid über den Pflegegrad bereit, falls es einen gibt. Liegt eine Verordnung vor, halten Sie auch die bereit.

So kann der Dienst am Telefon gleich sagen, ob er beides übernimmt.

Was im Kostenvoranschlag stehen sollte

Jede Leistung der Grundpflege mit Preis und wie oft sie kommt. Dazu, was die Pflegekasse zahlt und was bei Ihnen bleibt.

Die Behandlungspflege steht dort meist nur als Hinweis. Sie rechnet der Dienst mit der Krankenkasse ab.

Fragen an den Dienst

Übernehmen Sie auch die verordnete Behandlungspflege? Kommt dafür dieselbe Pflegekraft?

Reichen Sie die Verordnung bei der Krankenkasse ein? Wer sagt uns Bescheid, wenn eine neue Verordnung nötig ist?

Die erste Rechnung prüfen

Legen Sie die erste Rechnung neben den Kostenvoranschlag. Stehen Verbände oder Spritzen unter den Leistungen der Pflegekasse, fragen Sie nach.

Ein Fehler im ersten Monat wiederholt sich sonst jeden Monat.

Wenn sich der Bedarf ändert

Pflege bleibt selten gleich. Oft kommt mit der Zeit die eine oder die andere Art dazu.

Wenn Behandlungspflege dazukommt

Nach einem Krankenhaus oder mit einer neuen Krankheit kommt oft Behandlungspflege dazu. Sprechen Sie den Arzt auf eine Verordnung an.

Sagen Sie dem Dienst früh Bescheid, damit er die Zeit einplant. Fragen Sie, ob dieselbe Pflegekraft beides übernehmen kann.

Wenn mehr Grundpflege nötig wird

Reicht der Betrag der Pflegekasse nicht mehr, weil mehr Hilfe gebraucht wird? Dann lohnt oft ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad.

Die Pflegeberatung hilft dabei und rechnet mit Ihnen, was sich ändert.

Wenn sehr viel Behandlungspflege nötig ist

Manche Menschen brauchen ständig eine Pflegefachkraft in der Nähe, etwa bei Beatmung. Dafür gibt es die außerklinische Intensivpflege.

Auch sie zahlt die Krankenkasse. Sie ist möglich zu Hause, in einem Pflegeheim oder in einer besonderen Wohngruppe.

Wenn der Umzug ins Pflegeheim ansteht

Im Pflegeheim übernimmt das Heim beides. Eine Verordnung für einen ambulanten Pflegedienst gibt es dort nicht.

Fragen Sie das Heim vor dem Einzug, wie es die verordnete Behandlungspflege organisiert.

Sie suchen Hilfe in Ihrer Nähe? Stellen Sie eine kostenlose Anfrage.

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Wolf-Daniel González García

Über diesen Ratgeber

Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl

Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.

„Ich habe meinen Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen gemacht: ein Jahr lang Hausbesuche bei pflegebedürftigen Menschen, Essen ausliefern, Wohnungen aufräumen, Einkäufe für sie und mit ihnen, alles, was anfiel. Oft waren wir das einzige Gesicht, das sie am Tag gesehen haben. Man bekommt tagtäglich alles mit, auch wenn es bergab geht und Menschen sterben. Das hat mich nicht losgelassen.“

Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Der Prüfumfang ist im Freigabenachweis dokumentiert. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?

Grundpflege ist Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen und Bewegen. Behandlungspflege ist medizinische Pflege wie Verbände oder Spritzen. Die erste zahlt die Pflegekasse, die zweite die Krankenkasse.

Wer entscheidet, ob etwas Behandlungspflege ist?

Zuerst der Arzt, denn er muss die Aufgabe verordnen. Danach prüft die Krankenkasse die Verordnung und genehmigt sie. Im Zweifel fragen Sie beide.

Wie viel zahlt die Pflegekasse für Grundpflege?

Das hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 3 sind es bis zu 1.497 Euro im Monat für einen Pflegedienst. Den Rest der Rechnung tragen Sie.

Was muss ich bei der Behandlungspflege zuzahlen?

Wer erwachsen ist, beteiligt sich an den Kosten: mit 10 Prozent und zusätzlich 10 Euro je Verordnung. Das gilt höchstens für die ersten 28 Kalendertage im Jahr; Kinder und Jugendliche sind davon befreit.

Ist das Anziehen von Kompressionsstrümpfen Grundpflege?

Nein, wenn der Arzt die Strümpfe verordnet hat. Dann gehört das An- und Ausziehen zur Behandlungspflege, und die Krankenkasse zahlt es auf Verordnung.

Kann ein Pflegedienst beides übernehmen?

Ja, viele Dienste tun das bei einem Besuch. Fragen Sie vorher, ob der Dienst die verordnete Aufgabe übernimmt und genug Fachkräfte dafür hat.

Wer macht die Behandlungspflege im Pflegeheim?

Das Heim selbst. Ein ambulanter Pflegedienst kann dort nicht auf Verordnung kommen.

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