Das Wichtigste in Kürze
- Die Krankenkasse zahlt nur Fahrten zur Behandlung Sie übernimmt Fahrten, die für eine ihrer Leistungen aus zwingenden medizinischen Gründen nötig sind. Fahrten zum Einkauf oder zu Besuchen gehören nicht dazu.
- Zur Arztpraxis nur mit Genehmigung vorher Fahrten zu einer Behandlung in der Praxis muss die Krankenkasse vorher genehmigen. Bei Pflegegrad 4 oder 5 gilt die Genehmigung als erteilt, ebenso bei Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Beweglichkeit.
- Eine Zuzahlung bleibt Je Fahrt zahlen Sie 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt. Mehr als die Fahrt kostet, zahlen Sie nie zu.
- Die Fahrt zur Tagespflege gehört zur Tagespflege Die Tagespflege umfasst auch die nötige Fahrt von der Wohnung dorthin und zurück. Zuständig ist die Pflegekasse, nicht die Krankenkasse.
Fahrten mit der Kasse auf einen Blick
Die wichtigsten Punkte, bevor Sie einen Fahrdienst bestellen.
| Detail | Information |
|---|---|
| Wer zahlt Fahrten zur Behandlung | Die Krankenkasse, wenn die Fahrt aus medizinischen Gründen zwingend nötig ist |
| Fahrten zur Arztpraxis | Nur in Ausnahmefällen und nur mit Genehmigung der Krankenkasse vorher |
| Genehmigung gilt als erteilt | Bei Pflegegrad 4 oder 5, bei Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Beweglichkeit oder mit Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis |
| Zuzahlung | 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt |
| Fahrt zur Tagespflege | Teil der Tagespflege, dafür ist die Pflegekasse da |
| Einkauf, Friseur, Besuche | Keine Fahrt der Krankenkasse, Sie zahlen selbst |
Was vor der Fahrt geklärt sein muss
Ein Fahrdienst für Senioren kann vieles sein: der Krankenwagen, das Taxi zur Praxis, der Bus der Tagespflege oder ein privater Fahrdienst für Einkauf und Besuche.
Wer die Fahrt bezahlt, hängt vor allem davon ab, wohin sie geht und warum. Das sollten Sie klären, bevor Sie einen Fahrdienst bestellen.
Die Regeln hier gelten für Menschen, die gesetzlich versichert sind. Privat Versicherte fragen ihre Versicherung.
Wann zahlt die Krankenkasse die Fahrt?
Die Krankenkasse übernimmt Fahrten, wenn sie im Zusammenhang mit einer ihrer Leistungen aus zwingenden medizinischen Gründen nötig sind. Das ist zum Beispiel die Fahrt ins Krankenhaus.
Welches Fahrzeug es sein muss, hängt davon ab, was medizinisch nötig ist. Das entscheidet sich im Einzelfall.
Im Notfall rufen Sie den Rettungsdienst. Die Rettungsfahrt ins Krankenhaus zahlt die Krankenkasse auch dann, wenn Ihre Mutter danach nicht dortbleiben muss.
Fahrten zur Arztpraxis: Genehmigung vorher
Fahrten zu einer Behandlung in der Praxis zahlt die Krankenkasse nur in besonderen Ausnahmefällen. Und nur, wenn sie die Fahrt vorher genehmigt hat.
Sprechen Sie deshalb zuerst mit der Ärztin oder dem Arzt. Fragen Sie, ob die Fahrt medizinisch nötig ist.
Fragen Sie danach bei der Krankenkasse nach, bevor die erste Fahrt stattfindet. Eine Fahrt ohne Genehmigung müssen Sie womöglich selbst bezahlen.
Wann die Genehmigung als erteilt gilt
Für manche Menschen gilt die Genehmigung für Krankenfahrten zur Behandlung in der Praxis als erteilt. Dann müssen Sie sie nicht eigens einholen.
Das gilt bei Pflegegrad 4 oder 5. Es gilt auch bei Pflegegrad 3, wenn Ihre Mutter dauerhaft in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt ist.
Ebenso gilt es mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, Bl oder H. aG steht für außergewöhnlich gehbehindert, Bl für blind und H für hilflos.
Die Fahrt muss trotzdem für eine Behandlung nötig sein. Das klären Sie mit der Praxis.
Fahrten zur Tagespflege
Die Tagespflege umfasst auch die nötige Fahrt von der Wohnung zur Einrichtung und zurück. Fragen Sie die Tagespflege, wie sie die Fahrt plant.
Diese Fahrt ist Sache der Pflegekasse, nicht der Krankenkasse. Die Tagespflege gibt es ab Pflegegrad 2.
Die Pflegekasse zahlt für die Tagespflege bis zu 721 Euro im Monat bei Pflegegrad 2, 1.357 Euro bei Pflegegrad 3, 1.685 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.085 Euro bei Pflegegrad 5. Die Fahrt ist Teil dieser Leistung.
Fragen Sie die Tagespflege, was von der Rechnung bei Ihnen bleibt. Lassen Sie sich das schriftlich geben.
Private Fahrdienste und der Entlastungsbetrag
Fahrten zum Einkauf, zum Friseur oder zu Besuchen zahlt die Krankenkasse nicht. Hier zahlen Sie den Fahrdienst in der Regel selbst.
Wer zu Hause gepflegt wird, hat einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Er gilt nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und bestimmte Hilfen von Pflegediensten.
Ob ein Fahr- oder Begleitdienst anerkannt ist, regelt das Bundesland. Fragen Sie den Dienst nach seiner Anerkennung und Ihre Pflegekasse, bevor Sie die erste Rechnung einreichen.
In Nordrhein-Westfalen zeigt der Angebotsfinder NRW anerkannte Angebote in Ihrer Nähe.
Schritt für Schritt: So kommt die Fahrt zustande
Diese Schritte gelten für Fahrten zu einer Behandlung. Für die Tagespflege und private Fahrten lesen Sie den Abschnitt darüber.
Schritt 1: Mit der Praxis sprechen
Fragen Sie die Ärztin oder den Arzt, ob die Fahrt medizinisch nötig ist. Klären Sie auch, ob Ihre Mutter sitzen kann oder liegen muss und ob sie einen Rollstuhl braucht.
Schritt 2: Die Genehmigung klären
Hat Ihre Mutter Pflegegrad 4 oder 5 oder eines der Merkzeichen, gilt die Genehmigung als erteilt. Sonst beantragen Sie sie bei der Krankenkasse, bevor die erste Fahrt stattfindet.
Fragen Sie die Krankenkasse, welche Unterlagen sie dafür braucht.
Schritt 3: Den Fahrdienst bestellen
Fragen Sie die Krankenkasse, welche Fahrdienste mit ihr abrechnen. Bestellen Sie die Fahrt rechtzeitig vor dem Termin.
Sagen Sie gleich, ob ein Rollstuhl mitfährt und ob Ihre Mutter bis in die Praxis begleitet werden muss.
Schritt 4: Die Zuzahlung bereithalten
Je Fahrt zahlen Sie 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt. Lassen Sie sich die Zuzahlung quittieren und heben Sie die Quittungen auf.
Schritt 5: Bei Ablehnung nachfragen
Lehnt die Krankenkasse ab, lassen Sie sich die Gründe schriftlich geben. Sprechen Sie dann mit der Praxis oder der Pflegeberatung.
Gegen einen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Wie das geht, steht am Ende des Bescheids.
Fahrten, Genehmigung und Zuzahlung im Überblick
Wer welche Fahrt zahlt und was Sie vorher tun müssen.
| Fahrt | Wer zahlt | Genehmigung vorher | Was Sie zuzahlen |
|---|---|---|---|
| Ins Krankenhaus zur Behandlung | Krankenkasse | Vorher bei der Krankenkasse nachfragen | 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt |
| Rettungsfahrt im Notfall | Krankenkasse | Nein | 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt |
| Zur Behandlung in der Praxis | Krankenkasse, nur in Ausnahmefällen | Ja, außer bei Pflegegrad 4 oder 5, bei Pflegegrad 3 mit eingeschränkter Beweglichkeit oder Merkzeichen aG, Bl, H | 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt |
| Zur Tagespflege | Pflegekasse, als Teil der Tagespflege | Nein, die Fahrt gehört zur Tagespflege | Was die Tagespflege Ihnen in Rechnung stellt |
| Einkauf, Friseur, Besuche | Sie selbst | Nein | Den Preis des Fahrdienstes, beim anerkannten Angebot teils über den Entlastungsbetrag |
Diese Unterlagen sollten Sie bereitlegen
Legen Sie diese Dinge bereit, bevor Sie bei Krankenkasse oder Fahrdienst anrufen.
Versichertenkarte
Die Krankenkasse und der Fahrdienst fragen nach der Versichertennummer.
Bescheid über den Pflegegrad
Er zeigt, ob die Genehmigung für Fahrten zur Praxis als erteilt gilt.
Schwerbehindertenausweis
Wichtig, wenn er das Merkzeichen aG, Bl oder H trägt.
Termine und Adressen
Wann und wohin die Fahrten gehen, am besten für mehrere Wochen im Voraus.
Angaben zur Beweglichkeit
Kann Ihre Mutter sitzen, braucht sie einen Rollstuhl oder muss sie liegen?
Genehmigung der Krankenkasse
Wenn eine nötig ist: das Schreiben der Kasse, bevor die erste Fahrt stattfindet.
Geld für die Zuzahlung
Und einen Umschlag für die Quittungen.
Name einer Ansprechperson
Wer den Fahrdienst anruft, wenn ein Termin ausfällt oder sich verschiebt.
Drucken Sie die Liste aus und hängen Sie sie neben das Telefon.
Häufige Stolpersteine bei Fahrten
Die meisten Probleme mit Fahrten entstehen, weil vorher etwas nicht geklärt war. Diese Fehler kommen oft vor.
Die Fahrt zuerst, die Genehmigung danach
Wer ohne Genehmigung zur Praxis fährt, bleibt womöglich auf den Kosten sitzen. Klären Sie die Genehmigung vor der ersten Fahrt.
Die Krankenkasse für die Tagespflege fragen
Für die Fahrt zur Tagespflege ist die Krankenkasse nicht zuständig. Wenden Sie sich an die Tagespflege und die Pflegekasse.
Jeden Fahrdienst für anerkannt halten
Nicht jeder private Fahrdienst ist ein anerkanntes Angebot. Nur dann kann die Pflegekasse die Kosten aus dem Entlastungsbetrag erstatten.
Fragen Sie vor der ersten Fahrt nach, nicht erst mit der Rechnung in der Hand.
Rollstuhl und Begleitung nicht ansagen
Der Fahrdienst plant das Fahrzeug nach Ihren Angaben. Sagen Sie deshalb vorher, ob ein Rollstuhl oder Rollator mitfährt.
Sagen Sie auch, ob Ihre Mutter bis in die Praxis begleitet werden muss. Sonst steht sie womöglich allein vor der Tür.
Die Zuzahlung vergessen
Auch wenn die Krankenkasse zahlt, bleibt je Fahrt eine Zuzahlung. Rechnen Sie bei vielen Fahrten damit und sammeln Sie die Quittungen.
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Über diesen Ratgeber
Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl
Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.
„Ich habe meinen Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen gemacht: ein Jahr lang Hausbesuche bei pflegebedürftigen Menschen, Essen ausliefern, Wohnungen aufräumen, Einkäufe für sie und mit ihnen, alles, was anfiel. Oft waren wir das einzige Gesicht, das sie am Tag gesehen haben. Man bekommt tagtäglich alles mit, auch wenn es bergab geht und Menschen sterben. Das hat mich nicht losgelassen.“
Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Der Prüfumfang ist im Freigabenachweis dokumentiert. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.
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