Das Wichtigste in Kürze
- Fester Zuschuss Die Pflegekasse beteiligt sich mit 25,50 € monatlich an den Kosten für einen Hausnotruf.
- Kombination möglich Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich kann zusätzlich genutzt werden, wenn der Hausnotruf als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag gilt.
- Keine Pflegegradbeschränkung Der Zuschuss steht allen Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad zur Verfügung.
- Einfacher Antragsweg Die Beantragung erfolgt bei der Pflegekasse mit Nachweis der Pflegebedürftigkeit und Vertrag mit einem anerkannten Anbieter.
- Übertragung möglich Nicht genutzte Beträge aus dem Entlastungsbudget können für maximal sechs Monate in das folgende Jahr übertragen werden.
Hausnotruf auf einen Blick
Leistungsbeträge 2026Der Hausnotruf bietet Sicherheit für Pflegebedürftige in den eigenen vier Wänden. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten mit einem festen Zuschuss. Zusätzlich kann der Entlastungsbetrag genutzt werden.
| Detail | Information |
|---|---|
| Hausnotruf-Zuschuss 2026 pro Monat | 25.50 EUR/Monat |
| Entlastungsbetrag pro Monat | 131 EUR/Monat |
| 25,50 € | monatlicher Zuschuss der Pflegekasse |
| 131 € | monatlicher Entlastungsbetrag |
| alle Pflegegrade | Anspruch möglich |
Wie die Pflegekasse Hausnotruf finanziert
Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten für einen Hausnotruf mit einem pauschalen Zuschuss von 25,50 € pro Monat. Dieser Betrag ist unabhängig vom Pflegegrad und kann mit dem Entlastungsbetrag kombiniert werden.
Der Hausnotruf muss von einem anerkannten Anbieter stammen. Die Anerkennung richtet sich nach den Qualitätsstandards der Pflegekassen. Die tatsächlichen Kosten für den Hausnotruf können je nach Anbieter und Leistungsumfang variieren.
Zusätzlich zum festen Zuschuss können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich nutzen, sofern der Hausnotruf als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag gilt. Die Kombination beider Leistungen kann die Eigenbeteiligung deutlich reduzieren.
Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?
Die Pflegekasse gewährt einen pauschalen Zuschuss von 25,50 € pro Monat für den Hausnotruf. Dieser Betrag ist im Sozialgesetzbuch XI festgelegt und gilt bundesweit einheitlich.
Der Zuschuss wird direkt mit dem Anbieter verrechnet. Sie müssen in der Regel nur den Differenzbetrag zwischen den tatsächlichen Kosten und dem Zuschuss selbst tragen. Eine Barauszahlung des Zuschusses ist nicht möglich.
Kann ich den Entlastungsbetrag zusätzlich nutzen?
Ja, der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich kann zusätzlich zum Hausnotruf-Zuschuss genutzt werden, sofern dieser als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag gilt. Die Anerkennung erfolgt durch die Pflegekasse auf Basis landesrechtlicher Vorgaben.
Für die Nutzung des Entlastungsbetrags müssen Sie die Kosten zunächst selbst tragen und diese dann mit entsprechenden Belegen bei der Pflegekasse einreichen. Die Erstattung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen.
Was passiert mit nicht genutzten Beträgen?
Nicht genutzte Beträge aus dem Entlastungsbudget können für maximal sechs Monate in das folgende Kalenderjahr übertragen werden. Danach verfallen diese.
Der pauschale Zuschuss von 25,50 € pro Monat für den Hausnotruf kann nicht übertragen werden. Er steht Ihnen nur im jeweiligen Monat zur Verfügung, in dem Sie den Hausnotruf nutzen.
Beträge und Zuschüsse 2026
Offizielle Beträge 2026 mit Quellenangabe.
| Leistung | Betrag 2026 | Quelle |
|---|---|---|
| Hausnotruf-Zuschuss 2026 pro Monat | 25.50 EUR/Monat | bmg.leistungsbetraege2026.extended, sgbxi.section40 |
| Entlastungsbetrag pro Monat | 131 EUR/Monat | bmg.entlastungsbetrag, sgbxi.section45b |
So beantragen Sie Hausnotruf
Die Beantragung des Hausnotruf-Zuschusses erfolgt bei Ihrer Pflegekasse. Sie benötigen dafür einen Nachweis über die Pflegebedürftigkeit (z.B. Pflegegradbescheid) und einen Vertrag mit einem anerkannten Hausnotruf-Anbieter.
Der Antrag kann in der Regel formlos gestellt werden. Einige Pflegekassen bieten spezielle Formulare an, die Sie auf deren Website finden oder per Post angefordert werden können.
Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen erhalten Sie innerhalb von 2-4 Wochen eine Rückmeldung von Ihrer Pflegekasse. Bei unvollständigen Unterlagen kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern.
Welche Unterlagen benötige ich?
Für die Beantragung des Zuschusses benötigen Sie einen Nachweis über die Pflegebedürftigkeit (z.B. Pflegegradbescheid) und einen Vertrag mit einem anerkannten Hausnotruf-Anbieter. Die Anerkennung des Anbieters können Sie bei Ihrer Pflegekasse erfragen.
Zusätzlich kann ein formloser Antrag erforderlich sein. Einige Pflegekassen verlangen auch eine Kostenübernahmeerklärung des Anbieters. Die genauen Anforderungen variieren zwischen den Kassen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den Pflegekassen. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 2-4 Wochen eine Rückmeldung. Bei vollständigen Unterlagen kann die Bearbeitung beschleunigt werden.
Sollten Sie den Hausnotruf bereits nutzen, können Sie die Kosten rückwirkend geltend machen. Die genauen Fristen für die rückwirkende Erstattung erfragen Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Was tun bei Ablehnung?
Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Häufige Gründe für Ablehnungen sind unvollständige Unterlagen oder die Nutzung eines nicht anerkannten Anbieters. In diesen Fällen können Sie die fehlenden Unterlagen nachreichen oder zu einem anerkannten Anbieter wechseln.
Datenstand und Quellen
Hausnotruf-Zuschuss 2026 pro Monat
25.50 EUR/Monat
Monatlicher Zuschuss der Pflegekasse zum Hausnotruf (SGB XI 40) im Jahr 2026.
Quelle: pflegepilot.costFundingPack (bmg.leistungsbetraege2026.extended, sgbxi.section40)
Nur als offizieller Finanzierungskontext zeigen. Kein garantierter Einzelfall-Auszahlbetrag, kein Anbieterpreis.
Entlastungsbetrag pro Monat
131 EUR/Monat
Offizieller monatlicher Entlastungsbetrag als Finanzierungsinformation, sofern die Leistung und Anspruchslogik dazu passen.
Quelle: pflegepilot.costFundingPack (bmg.entlastungsbetrag, sgbxi.section45b)
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Werte werden aus der amtlichen Quelle aufgelöst, nicht frei getextet.
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