Das Wichtigste in Kürze
- Fester Zuschuss Der Zuschuss beträgt nach den Hausnotruf-Verträgen der Pflegekassen seit 1. April 2026 monatlich 27,00 € netto. Ist der Anbieter umsatzsteuerpflichtig, darf er die Umsatzsteuer zusätzlich abrechnen. Ob der Zuschuss im Einzelfall greift, klären Sie vor Vertragsabschluss mit Ihrer Pflegekasse.
- Kombination möglich Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich ist zweckgebunden. Eine Verwendung rund um den Hausnotruf kommt nur in Betracht, wenn die konkrete Leistung nach Landesrecht erstattungsfähig ist.
- Voraussetzungen prüfen Pflegegrad, Wohnsituation, Produkt und Vertrag werden nicht durch den Tabellenbetrag ersetzt. Lassen Sie die konkrete Kostenübernahme vorab bestätigen.
- Einfacher Antragsweg Als Antrag gilt der Kostenvoranschlag des Vertragsanbieters. Das Gerät kommt erst, wenn die Pflegekasse ihn genehmigt hat.
- Übertragung möglich Nicht ausgeschöpfte Entlastungsbeträge können in das folgende Halbjahr übertragen werden. Das ist vom eigenständigen Hausnotruf-Zuschuss zu unterscheiden.
Hausnotruf auf einen Blick
Leistungsbeträge 2026Der Hausnotruf bietet Sicherheit für Menschen in den eigenen vier Wänden. Die Pflegekasse zahlt dem Vertragsanbieter dafür einen festen Monatspreis. Zusätzlich kann der Entlastungsbetrag genutzt werden.
| Detail | Information |
|---|---|
| Hausnotruf-Zuschuss 2026 pro Monat | 27,00 EUR/Monat |
| Entlastungsbetrag pro Monat | 131 EUR/Monat |
| 27,00 € | monatlicher Zuschuss der Pflegekasse, netto |
| 131 € | monatlicher Entlastungsbetrag |
| Kostenübernahme | Genehmigung der Pflegekasse vor der Lieferung |
Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026
Wie die Pflegekasse Hausnotruf finanziert
Die Hausnotruf-Verträge der Pflegekassen sehen für einen Hausnotruf einen festen Betrag vor: seit 1. April 2026 monatlich 27,00 € netto. Der Betrag ist keine Zusage für einen beliebigen Vertrag. Klären Sie deshalb zuerst, welche Voraussetzungen Ihre Pflegekasse prüft und welche Vertragsbestandteile sie berücksichtigt.
Mit dem Vertragspreis sind alle Leistungen nach dem Hausnotruf-Vertrag abgegolten; Beratung, Einweisung, Anschließen, Inbetriebnahme oder Gerätetausch darf der Vertragsanbieter Ihnen nicht gesondert berechnen. Schlüsselhinterlegung, mobile Nutzung, zusätzliche Sensoren oder besondere Bereitschaftsdienste sind nicht automatisch vom Zuschuss umfasst. Wählen Sie Leistungen, die über den Vertrag hinausgehen, tragen Sie die Mehrkosten selbst; ihre Höhe muss der Anbieter Ihnen vor der Versorgung nennen.
Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich folgt eigenen Regeln. Das Gesetz bindet ihn an bestimmte Leistungen und einen Belegweg; bei Angeboten zur Unterstützung im Alltag ist die landesrechtliche Anerkennung entscheidend. Fragen Sie daher nicht nur, ob ein Anbieter mit Pflegekassen abrechnet, sondern für welchen konkreten Baustein und auf welcher Grundlage.
Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?
Der Zuschuss beträgt seit 1. April 2026 monatlich 27,00 € netto. Das steht in den Hausnotruf-Verträgen, die der GKV-Spitzenverband für die Pflegekassen geschlossen hat. Ist der Anbieter umsatzsteuerpflichtig, darf er die Umsatzsteuer zusätzlich abrechnen. Nach den alten Bedingungen durften Anbieter nur übergangsweise bis 31. Mai 2026 weiter versorgen. Diesen Betrag zahlt die Pflegekasse jedem Vertragsanbieter gleich. Ob sie Ihr gewähltes System übernimmt, steht erst mit ihrer Genehmigung fest.
Bitten Sie Anbieter und Pflegekasse um eine klare Aufteilung: Welche Position gehört zur berücksichtigten Grundversorgung, welche bleibt privat zu zahlen und wie läuft die Abrechnung? So vergleichen Sie den erwarteten Eigenanteil statt nur einen werblich hervorgehobenen Gesamtpreis.
Kann ich den Entlastungsbetrag zusätzlich nutzen?
Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich kann nicht frei einem Hausnotrufvertrag zugeschlagen werden. Er darf nur für die gesetzlich beschriebenen Leistungsarten eingesetzt werden; bei Angeboten zur Unterstützung im Alltag verweist das Gesetz auf die Anerkennung nach Landesrecht.
Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, ob der konkrete Zusatzbaustein erstattungsfähig ist und welche Belege nötig sind. Das Gesetz sieht für die Kostenerstattung Belege vor, auf denen die betreffende Leistungsart eindeutig erkennbar sein muss.
Was passiert mit nicht genutzten Beträgen?
Nicht ausgeschöpfte Beträge aus dem Entlastungsbudget können in das folgende Halbjahr übertragen werden. Prüfen Sie Ihren persönlichen Restbetrag bei der Pflegekasse, bevor Sie eine Ausgabe allein mit einem vermuteten Guthaben planen.
Der Übertrag betrifft den Entlastungsbetrag. Er ist keine Ansparregel für den eigenständigen Hausnotruf-Zuschuss. Halten Sie beide Leistungswege getrennt: Den Hausnotruf rechnet der Vertragsanbieter mit der Pflegekasse ab, für den Entlastungsbetrag reichen Sie Belege zur Erstattung ein.
Beträge und Zuschüsse 2026
Amtliche Beträge für 2026.
| Leistung | Betrag 2026 | Quelle |
|---|---|---|
| Hausnotruf-Zuschuss 2026 pro Monat | 27,00 EUR/Monat | GKV-Spitzenverband: Hausnotruf-Verträge, SGB XI § 40: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen |
| Entlastungsbetrag pro Monat | 131 EUR/Monat | BMG: Entlastungsbetrag, SGB XI § 45b: Entlastungsbetrag |
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Welches System passt – und wie Sie Angebote vergleichen
Ein klassisches Hausnotrufsystem besteht aus einer Basisstation in der Wohnung, einem tragbaren Auslöser und einer Verbindung zu einer Notrufzentrale oder zu festgelegten Kontaktpersonen. Es eignet sich besonders, wenn die gefährdete Person den größten Teil des Tages zu Hause verbringt und den Auslöser zuverlässig am Körper trägt. Vor der Auswahl sollten Sie prüfen, in welchen Räumen und Außenbereichen das Signal wirklich funktioniert.
Mobile Systeme erweitern den Einsatzbereich außerhalb der Wohnung. Das kann für Menschen sinnvoll sein, die allein einkaufen, spazieren gehen oder Termine wahrnehmen. Entscheidend sind Mobilfunkabdeckung, Akkulaufzeit, Ortungsfunktion, Bedienbarkeit und der Ablauf nach einem Alarm. Eine mobile Funktion ist ein eigener Vertragsbaustein und nicht automatisch Teil der bezuschussten Grundversorgung.
Zusatzsensoren können Stürze, längere Inaktivität, Rauch oder geöffnete Türen erkennen. Sie können Sicherheit erhöhen, erzeugen aber auch Fehlalarme und brauchen regelmäßige Tests. Wählen Sie Technik nicht nach der längsten Funktionsliste, sondern nach dem konkreten Risiko, der Fähigkeit zur Bedienung und der Bereitschaft der betroffenen Person, das System im Alltag wirklich zu nutzen.
Der Auslöser muss leicht erreichbar, gut fühlbar und auch mit eingeschränkter Handkraft bedienbar sein. Prüfen Sie, ob Armband oder Halskette angenehm getragen werden und ob das Gerät beim Waschen, Schlafen und Ankleiden stört. Ein Notrufknopf, der regelmäßig abgelegt wird, bietet im entscheidenden Moment keinen verlässlichen Schutz.
Testen Sie die Funkreichweite dort, wo Risiken bestehen: im Bad, am Bett, auf Balkon oder Terrasse und wenn nötig im Keller. Dicke Wände, Gebäudeteile oder ein Wechsel des Routers können Verbindungen beeinflussen. Fragen Sie den Anbieter, wie Strom- oder Netzausfälle überbrückt werden, wie eine Störung angezeigt wird und wer bei einem technischen Fehler informiert wird.
Bei kognitiven Einschränkungen ist eine einfache, wiederholbare Bedienung besonders wichtig. Automatische Sensoren können ergänzen, ersetzen aber nicht zwingend eine verlässliche Betreuung. Beziehen Sie die Person in die Auswahl ein, erklären Sie die Abläufe ohne Druck und beobachten Sie im Alltag, ob das System Sicherheit schafft oder eher Verunsicherung auslöst.
Planen Sie die Auswahl als Alltagstest und nicht als reine Kaufentscheidung. Die Person sollte unterschiedliche Auslöser anfassen, Ansagen verstehen und wissen, was nach einem Alarm geschieht. Angehörige können beobachten, ob die Bedienung auch unter Stress gelingt. Halten Sie offene Fragen fest und lassen Sie sich Funktionen praktisch zeigen. Ein Probebetrieb oder eine kurze, transparente Vertragsbindung ist wertvoller als eine theoretisch perfekte Ausstattung, die später nicht akzeptiert wird.
Vergleichen Sie Angebote auf derselben Leistungsbasis. Zum Vertrag gehören Hausnotrufgerät und Funksender, die Einweisung und die Anbindung an eine rund um die Uhr besetzte Hausnotrufzentrale. Diese Leistungen darf der Vertragsanbieter nicht gesondert berechnen. Den Telefon- oder Internetanschluss und seine Kosten tragen Sie selbst. Schlüsselverwahrung, Einsatzdienst oder mobile Funktionen können Mehrkosten sein; fragen Sie bei jeder Position, ob sie einmalig, laufend oder nur bei tatsächlicher Nutzung anfällt.
Eine Versorgung ohne Mehrkosten ist möglich; darauf muss der Vertragsanbieter Sie hinweisen. Lassen Sie sich für jede Zusatzleistung Preis, Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisanpassung schriftlich geben. Wichtig ist außerdem, wer bei einem ausgelösten Alarm handelt und ob externe Einsatzkosten entstehen können.
Dokumentieren Sie den Vergleich in einer einfachen Übersicht mit den Spalten Zusatzleistungen, Mehrkosten und Vertragsbedingungen. So bleibt sichtbar, warum ein Angebot zur persönlichen Situation passt.
Hausnotrufdienste verarbeiten Kontakt-, Vertrags- und Notfalldaten. Mobile oder sensorbasierte Systeme können zusätzlich Standort- und Bewegungsdaten erzeugen. Fragen Sie, welche Daten für welche Funktion gebraucht werden, wer darauf zugreifen kann und wann sie gelöscht werden. Zusatzfunktionen sollten bewusst aktiviert werden und nicht nur deshalb, weil sie technisch verfügbar sind.
Legen Sie fest, wer Änderungen mitteilt und wer im Notfall Auskünfte bekommt. Klären Sie den Datenzugriff für Angehörige ausdrücklich. Die betroffene Person sollte verstehen, welche Informationen hinterlegt werden und welche Folgen eine Freigabe hat. Bei einer Vertretungsvollmacht gehört die Zuständigkeit nachvollziehbar in die Vertragsunterlagen.
Achten Sie auf verständliche Kontaktwege für Datenschutzfragen, technische Störungen, Rechnungen und Notfälle. Unterschiedliche Anliegen können bei unterschiedlichen Stellen liegen. Eine kurze Übersicht neben dem Gerät verhindert, dass Angehörige im Ernstfall erst Vertragsunterlagen durchsuchen müssen. Speichern Sie Zugangsdaten und sensible Unterlagen geschützt, aber für berechtigte Personen auffindbar.
Beziehen Sie auch die Servicequalität in den Vergleich ein. Fragen Sie nach Einweisung, Erreichbarkeit bei technischen Problemen, Austausch defekter Geräte und Unterstützung bei Änderungen der Kontaktliste. Lassen Sie sich erklären, wie Beschwerden dokumentiert und gelöst werden. Gute Unterstützung zeigt sich nicht an einer Werbeaussage, sondern an klar benannten Zuständigkeiten, erreichbaren Kontaktwegen und nachvollziehbaren Reaktionsabläufen.
Die Notfallkette vor der Inbetriebnahme festlegen
Technik hilft nur, wenn nach dem Alarm klar gehandelt wird. Legen Sie mit der betroffenen Person fest, ob zuerst über die Basisstation gesprochen, eine Kontaktperson angerufen oder ein Einsatzdienst geschickt werden soll. Hinterlegen Sie nur Kontakte, die diese Rolle kennen und übernehmen können. Aktualisieren Sie Telefonnummern, Abwesenheiten und Vertretungen, sobald sich etwas ändert.
Klären Sie den Zugang zur Wohnung. Ein Schlüsseltresor oder eine verwahrte Schlüsselkopie kann Zeit sparen, muss aber sicher organisiert sein. Dokumentieren Sie außerdem wichtige Informationen wie Hör- oder Sprachbeeinträchtigungen, Mobilität, Haustiere und Besonderheiten des Zugangs. Medizinische Angaben sollten nur im nötigen Umfang und mit Wissen der betroffenen Person hinterlegt werden.
Führen Sie nach der Installation einen Probealarm durch. Die betroffene Person sollte den Auslöser im Sitzen, Liegen und aus den häufig genutzten Räumen testen. Besprechen Sie danach, was am anderen Ende zu hören war und wie lange die Orientierung dauerte. Wiederholen Sie solche Tests regelmäßig und nach technischen Änderungen, ohne die Notrufzentrale unnötig zu belasten.
Nach der Einrichtung sollte jemand verantwortlich sein, die Kontaktliste, Erreichbarkeit und Nutzung im Blick zu behalten. Veränderungen der Mobilität, ein Krankenhausaufenthalt, ein Umzug oder neue Betreuungspersonen können die bisherige Notfallkette unbrauchbar machen. Aktualisieren Sie die Angaben, bevor aus einer kleinen Veränderung eine Lücke entsteht.
Prüfen Sie Rechnungen gegen den vereinbarten Leistungsumfang. Tauchen neue Zusatzpositionen auf, bitten Sie um Erläuterung und gleichen Sie sie mit der schriftlichen Kostenübernahme ab. Bewahren Sie Bescheide, Angebote, Verträge und Belege gemeinsam auf. Für den Entlastungsbetrag muss auf Belegen eindeutig erkennbar sein, zu welcher gesetzlich vorgesehenen Leistungsart die Ausgabe gehört.
Ein guter Qualitätscheck fragt nicht nur, ob das Gerät technisch funktioniert. Er prüft auch, ob die Person den Auslöser trägt, ob Kontakte reagieren können, ob der Zugang geregelt ist und ob der Vertrag noch zum Risiko passt. Wenn sich Versorgung oder Wohnsituation ändern, vergleichen Sie neu, statt ein ungeeignetes Paket allein aus Gewohnheit fortzuführen.
Notieren Sie bei einem echten oder versehentlichen Alarm kurz, was funktioniert hat und wo Unsicherheit entstand. War die Sprachverbindung verständlich? Konnte die Zentrale die Situation einordnen? Waren Kontakte erreichbar und war der Wohnungszugang klar? Aus solchen Beobachtungen entstehen konkrete Verbesserungen. Besprechen Sie Anpassungen mit der betroffenen Person, damit Sicherheit nicht zu einem System wird, das über ihren Kopf hinweg organisiert ist.
Sehen Sie die Notfallkette als Teil der häuslichen Versorgung. Ein Hausnotruf ersetzt weder regelmäßigen persönlichen Kontakt noch notwendige Pflege und medizinische Hilfe. Er kann eine Lücke zwischen einem Ereignis und dem Beginn organisierter Hilfe verkleinern. Ob das gelingt, hängt von Technik, Erreichbarkeit und klaren Rollen zusammen ab. Wenn niemand den Schlüssel hat oder hinterlegte Kontakte dauerhaft nicht erreichbar sind, löst ein zusätzlicher Sensor das organisatorische Problem nicht.
Besprechen Sie auch Situationen, in denen die Person den Knopf nicht drücken kann oder will. Beobachtungen aus dem Alltag können zeigen, ob automatische Funktionen, häufigere Besuche oder eine andere Versorgungsform wichtiger werden. Der Hausnotruf ist dann ein Baustein in einem größeren Plan. Pflegeberatung, Angehörige und beteiligte Dienste sollten wissen, welche Aufgabe er übernimmt und welche nicht. So bleibt die Erwartung realistisch und Verantwortlichkeit wird nicht unbemerkt an Technik abgegeben. Halten Sie diese Abgrenzung für alle Beteiligten kurz und verständlich fest.
So beantragen Sie Hausnotruf
Ihre Pflegekasse informiert Sie, welche Anbieter zur Versorgung berechtigt sind. Der gewählte Anbieter berät Sie und reicht einen Kostenvoranschlag ein, der als Ihr Antrag gilt. Erst nach der Genehmigung durch die Pflegekasse darf er das Gerät bringen.
Fragt die Pflegekasse nach weiteren Angaben, reichen Sie diese vollständig ein und bewahren Sie eine Kopie auf.
Trennen Sie die Anfrage zum Hausnotruf-Zuschuss von einer möglichen Erstattung über den Entlastungsbetrag. Beide Wege beruhen auf unterschiedlichen Voraussetzungen. Eine schriftliche Antwort schützt davor, einen Zusatzbaustein zu buchen, der später nicht dem erwarteten Leistungsweg zugeordnet werden kann.
Planen Sie nach der Installation einen bewussten Probealarm ein, gemeinsam mit den Menschen, die in der Notfallkette stehen. Erst dabei zeigt sich, ob der Knopf im Bad wirklich erreichbar ist, ob die Sprechverbindung im Schlafzimmer trägt und ob die hinterlegten Personen wirklich ans Telefon gehen. Notieren Sie danach, was nicht funktioniert hat, und klären Sie es, solange der Vertrag noch frisch ist.
Welche Unterlagen benötige ich?
Als Antrag gilt der Kostenvoranschlag des Vertragsanbieters. Dazu dokumentiert der Anbieter die Beratung vor dem ersten Einsatz und, wenn Sie Leistungen über den Vertrag hinaus wählen, auch die Mehrkosten.
Reichen Sie nur Unterlagen ein, die für die Prüfung gebraucht werden, und schwärzen Sie nicht nötige sensible Angaben. Notieren Sie Eingangsdatum und Ansprechpartner. Fehlt etwas, lassen sich Rückfragen schneller beantworten, wenn die eingereichte Fassung und die Korrespondenz geordnet vorliegen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Eine allgemeine Bearbeitungsdauer für Hausnotruf-Anträge ist amtlich nicht festgelegt. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach dem Bearbeitungsstand und reichen Sie angeforderte Ergänzungen zeitnah nach. Bei dringendem Sicherheitsbedarf können Sie parallel nach einer kurzfristig kündbaren Übergangslösung fragen.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten nur, soweit und ab wann sie eine Kostenübernahme erklärt hat. Wer vorher privat bestellt, sollte wissen, welche Kosten bei einer Ablehnung entstehen und ob der Vertrag kurzfristig beendet werden kann.
Was tun bei Ablehnung?
Wenn die Pflegekasse eine Kostenübernahme ablehnt, lesen Sie die Begründung und gleichen Sie sie mit Antrag, Angebot und persönlicher Situation ab. Prüfen Sie, ob Unterlagen fehlen, das Produkt anders eingeordnet wurde oder ein Vertragsbestandteil außerhalb der berücksichtigten Versorgung liegt.
Lassen Sie sich zu möglichen Rechtsbehelfen und Fristen individuell beraten. Der Bescheid selbst ist dafür maßgeblich.
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Über diesen Ratgeber
Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl
Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.
„Ich habe meinen Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen gemacht: ein Jahr lang Hausbesuche bei pflegebedürftigen Menschen, Essen ausliefern, Wohnungen aufräumen, Einkäufe für sie und mit ihnen, alles, was anfiel. Oft waren wir das einzige Gesicht, das sie am Tag gesehen haben. Man bekommt tagtäglich alles mit, auch wenn es bergab geht und Menschen sterben. Das hat mich nicht losgelassen.“
Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Prüfumfang: Beträge, Lesbarkeit, Aufbau. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für den Hausnotruf?
Seit 1. April 2026 sind es monatlich 27,00 €, netto ohne Umsatzsteuer. So steht es in den Hausnotruf-Verträgen der Pflegekassen. Ob Ihre Pflegekasse das konkrete System berücksichtigt, sollte sie vor Vertragsabschluss bestätigen.
Kann ich den Entlastungsbetrag für den Hausnotruf verwenden?
Nicht pauschal. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich ist zweckgebunden. Bei Angeboten zur Unterstützung im Alltag kommt es auf die Anerkennung nach Landesrecht und den konkreten, nachgewiesenen Leistungsbaustein an.
Muss ich den Zuschuss erst beantragen oder wird er direkt gezahlt?
Ja, grundsätzlich braucht es vorher einen Antrag und eine Genehmigung der Pflegekasse. Als Ihr Antrag gilt der Kostenvoranschlag des Vertragsanbieters. Den Vertragspreis rechnet der Anbieter nach der Genehmigung mit der Pflegekasse ab. Mehrkosten für Leistungen, die über den Vertrag hinausgehen, zahlen Sie selbst.
Gibt es den Zuschuss nur für bestimmte Pflegegrade?
Die persönliche Voraussetzung lässt sich aus dem Tabellenbetrag allein nicht ableiten. Die Hausnotruf-Verträge gelten für Versicherte, die Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben. Ob das bei Ihnen zutrifft, entscheidet die Pflegekasse, wenn der Vertragsanbieter den Kostenvoranschlag einreicht.
Kann ich nicht genutzte Beträge aus dem Entlastungsbudget übertragen?
Nicht ausgeschöpfte Entlastungsbeträge können in das folgende Halbjahr übertragen werden. Den wirklich verfügbaren Restbetrag bestätigt Ihre Pflegekasse.
Welche Unterlagen brauche ich für die Beantragung?
Als Antrag gilt der Kostenvoranschlag des Vertragsanbieters, und das Gerät kommt erst nach der Genehmigung durch die Pflegekasse. Fragt die Kasse nach weiteren Angaben, reichen Sie diese nach.
Gilt der Zuschuss auch für mobile Notrufsysteme?
Das lässt sich nicht pauschal zusagen. Mobile Funktionen können ein eigener Vertragsbaustein sein. Lassen Sie die Berücksichtigung des konkreten Produkts vor der Bestellung schriftlich klären.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Eine allgemeine Bearbeitungsdauer ist amtlich nicht festgelegt. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach dem Bearbeitungsstand und reichen Sie verlangte Ergänzungen geordnet nach.

