PflegeAuswahl
Offen erklärt

Anfrage zurückziehen und Daten löschen lassen

Wie Sie eine laufende Anfrage stoppen, welche Daten wir löschen, was aus rechtlichen Gründen bleibt und wie Sie einen Anbieter bitten, Sie nicht weiter zu kontaktieren.

Wolf-Daniel González García Wolf-Daniel González GarcíaVeröffentlicht 13. August 2026Aktualisiert 13. August 202611 Min. LesezeitGründer von PflegeAuswahl✓ Redaktionell geprüft

PflegeAuswahl führt ein öffentliches Verzeichnis ambulanter Pflegedienste, Tagespflegen und Betreuungsangebote. Aus dieser Arbeit stammt die Kenntnis darüber, woran die Organisation von Versorgung in der Praxis scheitert. Fachliche Fragen zu Krankheitsbildern gehören zur behandelnden Ärztin oder zum behandelnden Arzt.

Ältere Frau schreibt am Schreibtisch auf dem Tablet eine kurze Nachricht

Das Wichtigste in Kürze

  • Formlos genügt Eine kurze Nachricht reicht, um die Anfrage zu stoppen. Sie müssen das nicht begründen und kein Formular ausfüllen.
  • Es gibt keinen Punkt ohne Rückweg Auch nach den ersten Gesprächen können Sie aussteigen. Ein Zeitpunkt, ab dem ein Rückzug nicht mehr vorgesehen wäre, existiert bei uns nicht.
  • Löschung ist ein eigener Weg Stoppen und Löschen sind zwei Dinge. Für die Löschung gibt es einen eigenen Weg auf der Seite, und sie kostet nichts.
  • Wir sagen, was bleibt Die Datenschutzhinweise erklären Speicherzwecke und Grenzen der Löschung. Über die Datenschutzanfrage können Sie den Umfang für Ihren Fall klären lassen.
  • Anbieter kontaktieren Sie separat Was ein Anbieter nach der Weitergabe gespeichert hat, löscht er selbst. Wir sagen Ihnen, an wen Ihre Anfrage ging.
  • Ihre Anfrage war nie öffentlich Ihre Anfrage ist nicht Teil öffentlicher Anbieterprofile. Davon getrennt sind Angaben, die einem Anbieter bereits im vorgesehenen Ablauf übermittelt wurden.

Was PflegeAuswahl ist — und was nicht

PflegeAuswahl ist ein Verzeichnis von Pflegeanbietern mit einem Weg, sie anzufragen. Wir sind keine Pflegekasse und kein Pflegedienst.

Das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit führt die Pflegekasse. Für neutrale Auskünfte unterhält das Bundesministerium für Gesundheit außerdem ein Bürgertelefon zur Pflegeversicherung.

Für diese Seite ist die Abgrenzung wichtig, weil sie erklärt, wer was gespeichert hat. Wir haben Ihre Anfrage; ein Anbieter hat, was wir ihm weitergegeben haben, und die Pflegekasse hat davon nichts.

Drei Stellen, drei Wege. Diese Seite beschreibt den ersten und sagt, wie Sie an die anderen kommen.

Diese Trennung ist kein Detail für Juristen. Sie erklärt, warum ein einziger Anruf bei uns nicht alles erledigt — und warum es trotzdem nicht kompliziert ist, wenn man weiß, wer was hat.

So stoppen Sie eine laufende Anfrage

Eine formlose Nachricht genügt: dass Sie die Anfrage nicht weiterverfolgen möchten, mit dem Namen, unter dem Sie angefragt haben. Eine Begründung brauchen wir nicht.

Teilen Sie über den Kontaktweg mit, dass Sie die Anfrage nicht weiterverfolgen möchten. Bereits übermittelte Kontaktdaten lassen sich durch diese Nachricht nicht zurückholen. Wenn ein Anbieter Sie schon kontaktiert hat, richten Sie die Bitte, keinen weiteren Kontakt aufzunehmen, auch direkt an ihn.

Wenn Sie keine weiteren Anrufe wünschen, sagen Sie das im Anliegen ausdrücklich. Hat ein Anbieter Ihre Kontaktdaten bereits erhalten, teilen Sie ihm diese Bitte ebenfalls mit. Klären Sie beim Anbieter gesondert, welche Angaben er gespeichert hat.

Wann ein Anbieter eine Nachricht liest und umsetzt, lässt sich daraus nicht vorhersagen. Bewahren Sie Ihre Nachricht auf und wenden Sie sich bei weiteren Kontakten erneut an den betreffenden Anbieter. Bei Fragen zur Datenverarbeitung können Sie den Datenschutzweg nutzen.

Es gibt dabei keinen Zeitpunkt, ab dem ein Rückzug nicht mehr vorgesehen wäre. Auch nach dem dritten Rückruf oder nach einem Erstgespräch ist das ein völlig normaler Ausgang.

Warum das überhaupt eine Seite braucht

Weil viele Familien genau davor zurückschrecken. Die Sorge, nach einer Online-Anfrage nicht mehr herauszukommen, hält Menschen davon ab, überhaupt zu fragen — und das trifft ausgerechnet die, die Hilfe am dringendsten bräuchten.

Diese Sorge ist nicht unbegründet. Es gibt Portale, bei denen der Ausstieg deutlich schwerer gemacht wird als der Einstieg, und wer das einmal erlebt hat, überträgt die Erfahrung.

Deshalb steht der Ausstieg hier so ausführlich beschrieben wie sonst der Einstieg. Ein Weg hinaus, den man erst suchen muss, ist keiner.

Und deshalb steht er auf einer eigenen Seite, die man vorher lesen kann — nicht in einem Absatz, den man erst nach dem Absenden findet.

Was wir bewusst nicht tun

Wir fragen nicht nach dem Grund. Eine Anfrage zu stoppen ist eine Entscheidung und kein Vorgang, der gerechtfertigt werden müsste.

Sie können eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Benennen Sie dabei, auf welche Verarbeitung sich Ihr Anliegen bezieht. Bereits erfolgte Weitergaben werden dadurch nicht rückgängig; für Auskunft und Löschung gibt es den gesonderten Datenschutzweg.

Wir verkaufen Ihre Daten nicht, weder vorher noch nachher. Der Stopp ändert daran nichts, weil es diesen Weg bei uns gar nicht gibt.

Und wir behalten nichts „für den Fall der Fälle“. Was gelöscht werden kann, wird gelöscht.

Welche Daten geschützt bleiben

Wir speichern für eine Anfrage wenig: worum es geht, wo gepflegt wird, in welchem Umfang und wie wir Sie erreichen. Gesundheitsangaben behandeln wir mit besonderer Zurückhaltung.

Ihre Anfrage war nie öffentlich. Sie erscheint in keinem Anbieterprofil, in keiner Übersicht und in keiner Suchmaschine — Verzeichnis und Anfrage sind getrennt.

Anbieter werden zunächst anonymisiert über den Bedarf informiert. Kontaktdaten erhalten sie erst nach Annahme und Kontaktfreigabe. Über die Datenschutzanfrage können Sie Auskunft zu den verarbeiteten Angaben und Empfängern verlangen. Geben Sie dabei eine vorhandene Anfragereferenz an.

Diese Auskunft ist der wichtigste Teil dieser Seite. Ohne sie wäre ein Löschverlangen bei den Anbietern nicht durchführbar — man wüsste nicht, an wen man sich wenden soll, und genau daran scheitern solche Wege sonst.

Und jede Weitergabe steht in der Datenschutzerklärung. Was dort nicht benannt ist, findet nicht statt.

Wie die Löschung abläuft

Für das Löschverlangen gibt es einen eigenen Weg auf der Seite. Sie brauchen dafür kein Konto und keine Anmeldung, und es kostet nichts.

Nach Eingang der Datenschutzanfrage werden Ihre Identität und der angefragte Umfang geprüft. Eine Eingangsbestätigung bestätigt nur den Eingang; sie bedeutet nicht, dass alle Daten bereits gelöscht sind. Nutzen Sie für Rückfragen eine vorhandene Referenz, damit das Anliegen zugeordnet werden kann.

Die Speicherdauer hängt vom Zweck und von verbleibenden Nachweis- oder Aufbewahrungsgründen ab. Anfragen können nach Abschluss gelöscht oder eingeschränkt werden, sobald diese Gründe entfallen. Ist eine sofortige Löschung nicht zulässig, wird die Verarbeitung auf den zulässigen Zweck beschränkt. Die Datenschutzhinweise beschreiben diese Grenzen.

Diese Ehrlichkeit ist uns wichtiger als ein glattes „alles gelöscht“. Wer schreibt, es sei alles weg, und dabei etwas behält, hat zweimal ein Problem.

Der Eingang bestätigt noch nicht, dass Ihr Anliegen abgeschlossen bearbeitet wurde. Wenn Sie nach dem Bearbeitungsstand fragen möchten, nennen Sie Ihre vorhandene Referenz und das Anliegen. Aus dem Eingang allein lässt sich kein bestimmter Löschzeitpunkt ableiten; zuerst muss klar sein, zu welchem Vorgang Ihr Anliegen gehört und welche Daten betroffen sind.

Was Sie für die Löschung bereithalten sollten

Den Namen, unter dem Sie angefragt haben, und die E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, die Sie angegeben haben. Damit lässt sich Ihre Anfrage eindeutig zuordnen.

Ein ungefähres Datum hilft zusätzlich, ist aber nicht nötig. Niemand muss den Tag der eigenen Anfrage im Kopf haben.

Damit keine fremden Daten herausgegeben oder gelöscht werden, wird die Identität zusammen mit dem angefragten Umfang geprüft. Nennen Sie zunächst die Angaben, unter denen Sie Ihre Anfrage gestellt haben. Senden Sie nicht ungefragt zusätzliche sensible Dokumente mit; beschreiben Sie, welches Anliegen zugeordnet werden soll.

Wenn Sie im Namen einer anderen Person schreiben, etwa als bevollmächtigte Tochter, sagen Sie das dazu. Dann klären wir, was in dieser Konstellation nötig ist, statt Sie ins Leere laufen zu lassen.

Was ein Anbieter gespeichert hat

Ein Anbieter, der Ihre Anfrage bekommen hat, ist für seine eigene Speicherung verantwortlich. Wir können sie nicht für ihn löschen.

Sie können sich aber direkt an ihn wenden, und wir sagen Ihnen, an wen Ihre Anfrage ging. Eine kurze Nachricht mit der Bitte um Löschung genügt auch dort.

Wenden Sie sich bei weiterem Kontakt erneut an den Anbieter und halten Sie fest, wann Sie ihm Ihr Anliegen mitgeteilt haben. Für Auskunft zur Verarbeitung bei PflegeAuswahl steht die Datenschutzanfrage bereit. Eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht ist davon unabhängig möglich.

Sie können sich außerdem an die zuständige Datenschutzaufsicht wenden. Dieser Weg steht Ihnen unabhängig von uns offen.

Bewahren Sie den Schriftverkehr zum Anliegen auf. Damit können Sie bei einer erneuten Nachfrage oder einer Beschwerde erklären, welche Verarbeitung betroffen ist und was Sie bereits erbeten haben. Wie ein Anbieter reagiert, lässt sich nicht vorhersagen.

Wichtige Fragen auf einen Blick

Diese Antworten helfen Ihnen, den nächsten Schritt zu klären.

Ihre FrageAntwort
Wie stoppe ich eine laufende Anfrage?Mit einer formlosen Nachricht, in der Sie den Namen nennen, unter dem Sie angefragt haben. Eine Begründung brauchen wir nicht, und es gibt keinen Zeitpunkt, ab dem ein Rückzug nicht mehr vorgesehen wäre.
Ist Stoppen dasselbe wie Löschen?Nein. Wenn Sie die Suche nicht fortsetzen möchten, teilen Sie das über den Kontaktweg mit. Eine Löschung ist ein eigenes Datenschutzanliegen. Dafür steht die Datenschutzanfrage ohne Konto zur Verfügung; vorhandene Nachweis- oder Aufbewahrungsgründe werden bei der Bearbeitung berücksichtigt.
Bleibt nach der Löschung etwas übrig?Eine sofortige vollständige Löschung ist nicht in jedem Fall möglich. Die Datenschutzhinweise nennen verbleibende Nachweis- und Aufbewahrungsgründe; soweit nötig, wird die Verarbeitung eingeschränkt. Über die Datenschutzanfrage können Sie klären lassen, welche Angaben in Ihrem Fall noch gebraucht werden.
Was ist mit Daten, die ein Anbieter hat?Ein Anbieter ist für seine eigene Datenverarbeitung verantwortlich. Wenden Sie sich für eine Löschung dort direkt an ihn. Über die Datenschutzanfrage an PflegeAuswahl können Sie außerdem Auskunft über die Verarbeitung und Empfänger Ihrer Angaben verlangen.
Was, wenn ein Anbieter mich weiter kontaktiert?Teilen Sie dem Anbieter mit, dass Sie keinen weiteren Kontakt wünschen. Für Fragen zu den bei PflegeAuswahl verarbeiteten Daten nutzen Sie die Datenschutzanfrage. Unabhängig davon können Sie sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren; eine mögliche Anlaufstelle ist in den Datenschutzhinweisen verlinkt.
Die ausführliche Einordnung und die Quellen finden Sie in den folgenden Abschnitten.

Woran Sie einen Anbieter überprüfen

Was prüfenWo zu sehenWarnsignal
Ob es einen Weg zur Löschung gibtIn der Datenschutzerklärung und im Menü der Seite.Löschung nur per Anruf oder gegen Begründung.
Was nach der Löschung bleibtIn der Löschbestätigung, mit Grund benannt.Eine Bestätigung, die pauschal alles für gelöscht erklärt.
An wen Ihre Anfrage gingAuf Nachfrage bei uns.Ein Portal, das die Empfänger nicht nennen will.
Wer hinter der Seite stehtIm Impressum, auf jeder Seite verlinkt.Ein Portal ohne Anschrift und ohne verantwortliche Person.

So melden Sie einen Fehler in einem Profil

Wenn in einem Anbieterprofil etwas falsch steht, melden Sie es uns. Das gilt für Familien und für Anbieter gleichermaßen.

Wir prüfen die Angabe bei der amtlichen Stelle und korrigieren oder entfernen sie. Was wir nicht belegen können, bleibt nicht stehen.

Ein Profil wird nicht dadurch sichtbar, dass ein Anbieter es übernimmt oder dafür bezahlt. Sichtbar wird es, wenn die Angaben vollständig und verlässlich genug sind.

Über Kontakt und Impressum erreichen Sie uns in allen Fällen. Dahinter steht ein Unternehmen mit Anschrift, keine anonyme Adresse.

Was Sie von uns erwarten können

Die Datenschutzanfrage nimmt Ihr Anliegen entgegen. Nach dem Eingang werden Identität und Umfang geprüft; Sie bekommen die Rückmeldung per E-Mail. Eingang, Bearbeitung und abgeschlossene Löschung sind unterschiedliche Schritte.

Für die Datenschutzanfrage brauchen Sie kein Konto. Das Formular braucht unter anderem Name, E-Mail-Adresse und Anfrageart, damit das Anliegen zugeordnet und beantwortet werden kann. Alternativ können Sie die im Impressum genannte E-Mail-Adresse nutzen. Eine Referenz ist hilfreich, wenn sie bereits vorliegt.

Belegbare Angaben in unseren Ratgebern. Wo eine amtliche Stelle etwas nicht hergibt, steht die Zahl bei uns nicht.

Was Sie dagegen nicht erwarten können: dass wir Daten löschen, die bei einem Anbieter liegen. Dafür ist er verantwortlich, und wir sagen Ihnen, wer es ist.

Und keine Auskunft darüber, was ein Anbieter mit Ihren Angaben gemacht hat. Auch das müssen Sie bei ihm erfragen — wir wissen es schlicht nicht.

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Kein Dienst zahlt uns dafür, in dieser Liste zu stehen. PflegeAuswahl kostet Familien und Anbieter nichts, und niemand kann einen besseren Platz in der Liste kaufen.

Wolf-Daniel González García

Über diesen Ratgeber

Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl

Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.

„Ich habe meinen Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen gemacht: ein Jahr lang Hausbesuche bei pflegebedürftigen Menschen, Essen ausliefern, Wohnungen aufräumen, Einkäufe für sie und mit ihnen, alles, was anfiel. Oft waren wir das einzige Gesicht, das sie am Tag gesehen haben. Man bekommt tagtäglich alles mit, auch wenn es bergab geht und Menschen sterben. Das hat mich nicht losgelassen.“

Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Prüfumfang: Beträge, Lesbarkeit, Aufbau. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Wie stoppe ich eine laufende Anfrage?

Mit einer formlosen Nachricht, in der Sie den Namen nennen, unter dem Sie angefragt haben. Eine Begründung brauchen wir nicht, und es gibt keinen Zeitpunkt, ab dem ein Rückzug nicht mehr vorgesehen wäre.

Ist Stoppen dasselbe wie Löschen?

Nein. Wenn Sie die Suche nicht fortsetzen möchten, teilen Sie das über den Kontaktweg mit. Eine Löschung ist ein eigenes Datenschutzanliegen. Dafür steht die Datenschutzanfrage ohne Konto zur Verfügung; vorhandene Nachweis- oder Aufbewahrungsgründe werden bei der Bearbeitung berücksichtigt.

Bleibt nach der Löschung etwas übrig?

Eine sofortige vollständige Löschung ist nicht in jedem Fall möglich. Die Datenschutzhinweise nennen verbleibende Nachweis- und Aufbewahrungsgründe; soweit nötig, wird die Verarbeitung eingeschränkt. Über die Datenschutzanfrage können Sie klären lassen, welche Angaben in Ihrem Fall noch gebraucht werden.

Was ist mit Daten, die ein Anbieter hat?

Ein Anbieter ist für seine eigene Datenverarbeitung verantwortlich. Wenden Sie sich für eine Löschung dort direkt an ihn. Über die Datenschutzanfrage an PflegeAuswahl können Sie außerdem Auskunft über die Verarbeitung und Empfänger Ihrer Angaben verlangen.

Was, wenn ein Anbieter mich weiter kontaktiert?

Teilen Sie dem Anbieter mit, dass Sie keinen weiteren Kontakt wünschen. Für Fragen zu den bei PflegeAuswahl verarbeiteten Daten nutzen Sie die Datenschutzanfrage. Unabhängig davon können Sie sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren; eine mögliche Anlaufstelle ist in den Datenschutzhinweisen verlinkt.

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