Das Wichtigste in Kürze
- Kein Pflegegeld Pflegegrad 1 umfasst keinen Anspruch auf Pflegegeld oder ambulante Sachleistungen, bietet aber spezifische Unterstützungsleistungen.
- Entlastungsbetrag Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich kann für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden.
- Pflegehilfsmittel Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 42 Euro monatlich.
- Wohnumfeldverbesserung Für Wohnumfeldverbesserungen stehen bis zu 4180 Euro je Maßnahme zur Verfügung.
- Hausnotruf-Zuschuss Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 können einen Zuschuss von 25,50 Euro monatlich für einen Hausnotruf erhalten.
- Vollstationäre Pflege Bei Wahl vollstationärer Pflege erhalten Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 einen Zuschuss von 131 Euro monatlich.
- Pflegeberatung Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 haben Anspruch auf eine umfassende individuelle Pflegeberatung, die halbjährlich in der eigenen Häuslichkeit durchgeführt werden kann.
Pflegegrad 1 auf einen Blick
Leistungsbeträge 2026Pflegegrad 1 ist für Personen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorgesehen. Anders als in höheren Pflegegraden gibt es hier kein Pflegegeld oder ambulante Sachleistungen. Stattdessen stehen spezifische Unterstützungsleistungen zur Verfügung.
| Detail | Information |
|---|---|
| Entlastungsbetrag pro Monat | 131 EUR/Monat |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2026 pro Monat | 42 EUR/Monat |
| Hausnotruf-Zuschuss 2026 pro Monat | 25.50 EUR/Monat |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahme 2026 je Maßnahme | 4180 EUR je Maßnahme |
| Entlastungsbetrag pro Monat | 131 EUR/Monat |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2026 pro Monat | 42 EUR/Monat |
| Hausnotruf-Zuschuss 2026 pro Monat | 25.50 EUR/Monat |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahme 2026 je Maßnahme | 4180 EUR je Maßnahme |
Welche Leistungen Pflegegrad 1 umfasst
Pflegegrad 1 ist für Personen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorgesehen. Anders als in höheren Pflegegraden gibt es hier kein Pflegegeld oder ambulante Sachleistungen. Stattdessen stehen spezifische Unterstützungsleistungen zur Verfügung.
Der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich kann für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden. Dies umfasst beispielsweise Unterstützung beim Duschen oder Baden.
Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 42 Euro monatlich. Diese können für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen verwendet werden.
Für die Anpassung des Wohnumfelds stehen bis zu 4180 Euro je Maßnahme zur Verfügung. Dieser Betrag kann beispielsweise für den Einbau einer barrierefreien Dusche genutzt werden.
Welche finanziellen Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 umfasst keinen Anspruch auf Pflegegeld oder ambulante Sachleistungen. Stattdessen stehen spezifische Unterstützungsleistungen wie der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung.
Der Entlastungsbetrag kann für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden. Dies umfasst beispielsweise Unterstützung beim Duschen oder Baden.
Welche Zuschüsse gibt es für Pflegehilfsmittel?
Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 42 Euro monatlich. Diese können für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen verwendet werden.
Zusätzlich können technische Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst werden. Hierbei ist jedoch eine Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel, zu leisten.
Welche Unterstützung gibt es für Wohnumfeldverbesserungen?
Für die Anpassung des Wohnumfelds stehen bis zu 4180 Euro je Maßnahme zur Verfügung. Dieser Betrag kann beispielsweise für den Einbau einer barrierefreien Dusche genutzt werden.
Bei mehreren Anspruchsberechtigten in einem Haushalt kann der Betrag auf bis zu 16.720 Euro erhöht werden, wenn mehrere Maßnahmen gemeinsam durchgeführt werden.
Leistungsbeträge bei Pflegegrad 1 2026
Offizielle Beträge 2026 mit Quellenangabe.
| Leistung | Betrag 2026 | Quelle |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag pro Monat | 131 EUR/Monat | bmg.entlastungsbetrag, sgbxi.section45b |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2026 pro Monat | 42 EUR/Monat | bmg.leistungsbetraege2026.extended, sgbxi.section40 |
| Hausnotruf-Zuschuss 2026 pro Monat | 25.50 EUR/Monat | bmg.leistungsbetraege2026.extended, sgbxi.section40 |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahme 2026 je Maßnahme | 4180 EUR je Maßnahme | bmg.leistungsbetraege2026.extended, sgbxi.section40 |
Pflegegeld und Sachleistung kombinieren
In Pflegegrad 1 gibt es keine Kombinationsmöglichkeit von Pflegegeld und Sachleistungen, da diese Leistungen nicht vorgesehen sind. Stattdessen können die verfügbaren Unterstützungsleistungen flexibel genutzt werden.
Der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich kann beispielsweise mit den Zuschüssen für Pflegehilfsmittel oder Wohnumfeldverbesserungen kombiniert werden.
Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 können zudem an kostenfreien Pflegekursen teilnehmen. Diese richten sich insbesondere an pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen.
Bei Wahl vollstationärer Pflege erhalten Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 einen Zuschuss von 131 Euro monatlich. Dieser dient der Unterstützung der pflegerischen Versorgung im Pflegeheim.
Kann ich Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren?
In Pflegegrad 1 gibt es keine Kombinationsmöglichkeit von Pflegegeld und Sachleistungen, da diese Leistungen nicht vorgesehen sind. Stattdessen können die verfügbaren Unterstützungsleistungen flexibel genutzt werden.
Der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich kann beispielsweise mit den Zuschüssen für Pflegehilfsmittel oder Wohnumfeldverbesserungen kombiniert werden.
Welche Beratungsangebote stehen zur Verfügung?
Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 haben Anspruch auf eine umfassende individuelle Pflegeberatung. Diese kann halbjährlich in der eigenen Häuslichkeit durchgeführt werden.
Zusätzlich können pflegende Angehörige mit Zustimmung des Pflegebedürftigen alleine eine individuelle Pflegeberatung erhalten.
Welche Leistungen gibt es bei vollstationärer Pflege?
Bei Wahl vollstationärer Pflege erhalten Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 einen Zuschuss von 131 Euro monatlich. Dieser dient der Unterstützung der pflegerischen Versorgung im Pflegeheim.
Zusätzlich gewährt die Pflegeversicherung nach der Verweildauer gestaffelte Leistungszuschläge. Ab dem ersten Monat werden 15 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen übernommen.
Datenstand und Quellen
Entlastungsbetrag pro Monat
131 EUR/Monat
Offizieller monatlicher Entlastungsbetrag als Finanzierungsinformation, sofern die Leistung und Anspruchslogik dazu passen.
Quelle: pflegepilot.costFundingPack (bmg.entlastungsbetrag, sgbxi.section45b)
Only display as official benefit context. Must not be represented as a provider price, local hourly range or guaranteed reimbursement.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2026 pro Monat
42 EUR/Monat
Monatliche Pauschale fuer zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (SGB XI 40 Abs. 2) im Jahr 2026.
Quelle: pflegepilot.costFundingPack (bmg.leistungsbetraege2026.extended, sgbxi.section40)
Nur als offizieller Finanzierungskontext zeigen. Kein garantierter Einzelfall-Auszahlbetrag, kein Anbieterpreis.
Hausnotruf-Zuschuss 2026 pro Monat
25.50 EUR/Monat
Monatlicher Zuschuss der Pflegekasse zum Hausnotruf (SGB XI 40) im Jahr 2026.
Quelle: pflegepilot.costFundingPack (bmg.leistungsbetraege2026.extended, sgbxi.section40)
Nur als offizieller Finanzierungskontext zeigen. Kein garantierter Einzelfall-Auszahlbetrag, kein Anbieterpreis.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahme 2026 je Maßnahme
4180 EUR je Maßnahme
Maximaler Zuschuss je wohnumfeldverbessernder Maßnahme (SGB XI 40 Abs. 4) im Jahr 2026.
Quelle: pflegepilot.costFundingPack (bmg.leistungsbetraege2026.extended, sgbxi.section40)
Nur als offizieller Finanzierungskontext zeigen. Kein garantierter Einzelfall-Auszahlbetrag, kein Anbieterpreis.
Werte werden aus der amtlichen Quelle aufgelöst, nicht frei getextet.
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Häufige Fragen
Über diesen Ratgeber
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