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Pflegegrad 1 Leistungen 2026

Pflegegrad 1 Leistungen 2026: Pflegegeld, Sachleistung und Anspruch

Pflegegrad 1 Leistungen 2026: Erfahren Sie, welche Unterstützungsleistungen wie Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung zur Verfügung stehen.

WGWolf-Daniel González GarcíaAktualisiert 11. August 2026Fachliche Prüfung ausstehend
Pflegegrad 1 Leistungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein Pflegegeld Pflegegrad 1 umfasst keinen Anspruch auf Pflegegeld oder ambulante Sachleistungen, bietet aber spezifische Unterstützungsleistungen.
  • Entlastungsbetrag Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich kann für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden.
  • Pflegehilfsmittel Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 42 Euro monatlich.
  • Wohnumfeldverbesserung Für Wohnumfeldverbesserungen stehen bis zu 4180 Euro je Maßnahme zur Verfügung.
  • Hausnotruf-Zuschuss Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 können einen Zuschuss von 25,50 Euro monatlich für einen Hausnotruf erhalten.
  • Vollstationäre Pflege Bei Wahl vollstationärer Pflege erhalten Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 einen Zuschuss von 131 Euro monatlich.
  • Pflegeberatung Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 haben Anspruch auf eine umfassende individuelle Pflegeberatung, die halbjährlich in der eigenen Häuslichkeit durchgeführt werden kann.

Pflegegrad 1 auf einen Blick

Leistungsbeträge 2026

Pflegegrad 1 ist für Personen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorgesehen. Anders als in höheren Pflegegraden gibt es hier kein Pflegegeld oder ambulante Sachleistungen. Stattdessen stehen spezifische Unterstützungsleistungen zur Verfügung.

DetailInformation
Entlastungsbetrag pro Monat131 EUR/Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2026 pro Monat42 EUR/Monat
Hausnotruf-Zuschuss 2026 pro Monat25.50 EUR/Monat
Wohnumfeldverbessernde Maßnahme 2026 je Maßnahme4180 EUR je Maßnahme
Entlastungsbetrag pro Monat131 EUR/Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2026 pro Monat42 EUR/Monat
Hausnotruf-Zuschuss 2026 pro Monat25.50 EUR/Monat
Wohnumfeldverbessernde Maßnahme 2026 je Maßnahme4180 EUR je Maßnahme

Welche Leistungen Pflegegrad 1 umfasst

Pflegegrad 1 ist für Personen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorgesehen. Anders als in höheren Pflegegraden gibt es hier kein Pflegegeld oder ambulante Sachleistungen. Stattdessen stehen spezifische Unterstützungsleistungen zur Verfügung.

Der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich kann für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden. Dies umfasst beispielsweise Unterstützung beim Duschen oder Baden.

Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 42 Euro monatlich. Diese können für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen verwendet werden.

Für die Anpassung des Wohnumfelds stehen bis zu 4180 Euro je Maßnahme zur Verfügung. Dieser Betrag kann beispielsweise für den Einbau einer barrierefreien Dusche genutzt werden.

Welche finanziellen Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 umfasst keinen Anspruch auf Pflegegeld oder ambulante Sachleistungen. Stattdessen stehen spezifische Unterstützungsleistungen wie der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung.

Der Entlastungsbetrag kann für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden. Dies umfasst beispielsweise Unterstützung beim Duschen oder Baden.

Welche Zuschüsse gibt es für Pflegehilfsmittel?

Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 42 Euro monatlich. Diese können für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen verwendet werden.

Zusätzlich können technische Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst werden. Hierbei ist jedoch eine Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel, zu leisten.

Welche Unterstützung gibt es für Wohnumfeldverbesserungen?

Für die Anpassung des Wohnumfelds stehen bis zu 4180 Euro je Maßnahme zur Verfügung. Dieser Betrag kann beispielsweise für den Einbau einer barrierefreien Dusche genutzt werden.

Bei mehreren Anspruchsberechtigten in einem Haushalt kann der Betrag auf bis zu 16.720 Euro erhöht werden, wenn mehrere Maßnahmen gemeinsam durchgeführt werden.

Leistungsbeträge bei Pflegegrad 1 2026

Offizielle Beträge 2026 mit Quellenangabe.

LeistungBetrag 2026Quelle
Entlastungsbetrag pro Monat131 EUR/Monatbmg.entlastungsbetrag, sgbxi.section45b
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2026 pro Monat42 EUR/Monatbmg.leistungsbetraege2026.extended, sgbxi.section40
Hausnotruf-Zuschuss 2026 pro Monat25.50 EUR/Monatbmg.leistungsbetraege2026.extended, sgbxi.section40
Wohnumfeldverbessernde Maßnahme 2026 je Maßnahme4180 EUR je Maßnahmebmg.leistungsbetraege2026.extended, sgbxi.section40
Leistungsbeträge 2026 aus registrierten Datenpunkten. Orientierungswerte, keine Einzelfallzusage.

Pflegegeld und Sachleistung kombinieren

In Pflegegrad 1 gibt es keine Kombinationsmöglichkeit von Pflegegeld und Sachleistungen, da diese Leistungen nicht vorgesehen sind. Stattdessen können die verfügbaren Unterstützungsleistungen flexibel genutzt werden.

Der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich kann beispielsweise mit den Zuschüssen für Pflegehilfsmittel oder Wohnumfeldverbesserungen kombiniert werden.

Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 können zudem an kostenfreien Pflegekursen teilnehmen. Diese richten sich insbesondere an pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen.

Bei Wahl vollstationärer Pflege erhalten Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 einen Zuschuss von 131 Euro monatlich. Dieser dient der Unterstützung der pflegerischen Versorgung im Pflegeheim.

Kann ich Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren?

In Pflegegrad 1 gibt es keine Kombinationsmöglichkeit von Pflegegeld und Sachleistungen, da diese Leistungen nicht vorgesehen sind. Stattdessen können die verfügbaren Unterstützungsleistungen flexibel genutzt werden.

Der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich kann beispielsweise mit den Zuschüssen für Pflegehilfsmittel oder Wohnumfeldverbesserungen kombiniert werden.

Welche Beratungsangebote stehen zur Verfügung?

Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 haben Anspruch auf eine umfassende individuelle Pflegeberatung. Diese kann halbjährlich in der eigenen Häuslichkeit durchgeführt werden.

Zusätzlich können pflegende Angehörige mit Zustimmung des Pflegebedürftigen alleine eine individuelle Pflegeberatung erhalten.

Welche Leistungen gibt es bei vollstationärer Pflege?

Bei Wahl vollstationärer Pflege erhalten Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 einen Zuschuss von 131 Euro monatlich. Dieser dient der Unterstützung der pflegerischen Versorgung im Pflegeheim.

Zusätzlich gewährt die Pflegeversicherung nach der Verweildauer gestaffelte Leistungszuschläge. Ab dem ersten Monat werden 15 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen übernommen.

Datenstand und Quellen

Jeder Betrag ist an einen registrierten Datenpunkt und eine amtliche Quelle gebunden.
Data Hub

Entlastungsbetrag pro Monat

131 EUR/Monat

Quellequellenbasiert

Offizieller monatlicher Entlastungsbetrag als Finanzierungsinformation, sofern die Leistung und Anspruchslogik dazu passen.

Quelle: pflegepilot.costFundingPack (bmg.entlastungsbetrag, sgbxi.section45b)

Only display as official benefit context. Must not be represented as a provider price, local hourly range or guaranteed reimbursement.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2026 pro Monat

42 EUR/Monat

Quellequellenbasiert

Monatliche Pauschale fuer zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (SGB XI 40 Abs. 2) im Jahr 2026.

Quelle: pflegepilot.costFundingPack (bmg.leistungsbetraege2026.extended, sgbxi.section40)

Nur als offizieller Finanzierungskontext zeigen. Kein garantierter Einzelfall-Auszahlbetrag, kein Anbieterpreis.

Hausnotruf-Zuschuss 2026 pro Monat

25.50 EUR/Monat

Quellequellenbasiert

Monatlicher Zuschuss der Pflegekasse zum Hausnotruf (SGB XI 40) im Jahr 2026.

Quelle: pflegepilot.costFundingPack (bmg.leistungsbetraege2026.extended, sgbxi.section40)

Nur als offizieller Finanzierungskontext zeigen. Kein garantierter Einzelfall-Auszahlbetrag, kein Anbieterpreis.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahme 2026 je Maßnahme

4180 EUR je Maßnahme

Quellequellenbasiert

Maximaler Zuschuss je wohnumfeldverbessernder Maßnahme (SGB XI 40 Abs. 4) im Jahr 2026.

Quelle: pflegepilot.costFundingPack (bmg.leistungsbetraege2026.extended, sgbxi.section40)

Nur als offizieller Finanzierungskontext zeigen. Kein garantierter Einzelfall-Auszahlbetrag, kein Anbieterpreis.

Werte werden aus der amtlichen Quelle aufgelöst, nicht frei getextet.

Plattformhinweis

PflegeAuswahl ist eine Vermittlungsplattform und kein Pflegedienst. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Pflege-, Rechts- oder Pflegekassenberatung. Beträge sind offizielle Orientierungswerte; im Einzelfall entscheidet Ihre Pflegekasse.

Häufige Fragen

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Über diesen Ratgeber

Wolf-Daniel González García· Gründer von PflegeAuswahl

Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Er recherchiert Pflegeleistungen und Finanzierungswege entlang der offiziellen Quellen und macht sie verständlich.

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