Das Wichtigste in Kürze
- Kein Pflegegeld Pflegegrad 1 umfasst keinen Anspruch auf Pflegegeld oder ambulante Sachleistungen, bietet aber spezifische Unterstützungsleistungen.
- Entlastungsbetrag Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat kann für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden.
- Pflegehilfsmittel Menschen in Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 42 Euro im Monat.
- Wohnumfeldverbesserung Für Wohnumfeldverbesserungen stehen bis zu 4180 Euro je Maßnahme zur Verfügung.
- Hausnotruf-Zuschuss Menschen in Pflegegrad 1 können einen Zuschuss für einen Hausnotruf erhalten. Die Pflegekasse zahlt ihn nach den Hausnotruf-Verträgen direkt an den Vertragsanbieter: seit 1. April 2026 monatlich 27,00 Euro netto.
- Pflegeberatung Menschen in Pflegegrad 1 haben Anspruch auf eine umfassende individuelle Pflegeberatung, die alle sechs Monate in der eigenen Häuslichkeit durchgeführt werden kann.
Pflegegrad 1 auf einen Blick
Leistungsbeträge 2026Pflegegrad 1 ist für Personen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorgesehen. Anders als in höheren Pflegegraden gibt es hier kein Pflegegeld oder ambulante Sachleistungen. Stattdessen stehen spezifische Unterstützungsleistungen zur Verfügung.
| Detail | Information |
|---|---|
| Entlastungsbetrag pro Monat | 131 EUR/Monat |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2026 pro Monat | 42 EUR/Monat |
| Hausnotruf-Zuschuss 2026 pro Monat | 27,00 EUR/Monat |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahme 2026 je Maßnahme | 4180 EUR je Maßnahme |
| Entlastungsbetrag pro Monat | 131 EUR/Monat |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2026 pro Monat | 42 EUR/Monat |
| Hausnotruf-Zuschuss 2026 pro Monat | 27,00 EUR/Monat |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahme 2026 je Maßnahme | 4180 EUR je Maßnahme |
Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026
Welche Leistungen Pflegegrad 1 umfasst
Pflegegrad 1 ist für Personen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorgesehen. Anders als in höheren Pflegegraden gibt es hier kein Pflegegeld oder ambulante Sachleistungen. Stattdessen stehen spezifische Unterstützungsleistungen zur Verfügung.
Der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro im Monat kann für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden. Dies umfasst zum Beispiel Unterstützung beim Duschen oder Baden.
Menschen in Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 42 Euro im Monat. Diese können für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen verwendet werden.
Für die Anpassung des Wohnumfelds stehen bis zu 4180 Euro je Maßnahme zur Verfügung. Dieser Betrag kann zum Beispiel für den Einbau einer barrierefreien Dusche genutzt werden.
Pflegegrad 1 umfasst keinen Anspruch auf Pflegegeld oder ambulante Sachleistungen. Stattdessen stehen spezifische Unterstützungsleistungen wie der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro im Monat zur Verfügung.
Der Entlastungsbetrag kann für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden. Dies umfasst zum Beispiel Unterstützung beim Duschen oder Baden.
Menschen in Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 42 Euro im Monat. Diese können für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen verwendet werden.
Technische Pflegehilfsmittel können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls bezuschusst werden. Welche Eigenbeteiligung gilt, hängt vom Hilfsmittel und der persönlichen Situation ab und sollte vor der Bestellung mit der Pflegekasse geklärt werden.
Für die Anpassung des Wohnumfelds stehen bis zu 4180 Euro je Maßnahme zur Verfügung. Dieser Betrag kann zum Beispiel für den Einbau einer barrierefreien Dusche genutzt werden.
Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen zusammen, kann die Pflegekasse mehrere Einzelzuschüsse für eine gemeinsame Maßnahme berücksichtigen. Die konkrete Berechnung sollte vor Beginn der Arbeiten schriftlich geklärt werden.
Pflegegrad 1 bedeutet häufig: Es gibt bereits Einschränkungen, aber die Versorgung ist noch nicht vollständig auf klassische Pflegeleistungen ausgerichtet. Viele Familien suchen deshalb zuerst nach Entlastung im Alltag.
Typische Fragen sind sehr praktisch: Wer hilft beim Haushalt? Wer begleitet zu Terminen? Welche Betreuung entlastet Angehörige für einige Stunden?
Er ersetzt keine Pflegeberatung, hilft aber dabei, eine Anfrage so zu formulieren, dass Anbieter den Bedarf besser einschätzen können.
Beträge bei Pflegegrad 1 2026
Amtliche Beträge für 2026.
| Leistung | Betrag 2026 | Quelle |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag pro Monat | 131 EUR/Monat | BMG: Entlastungsbetrag, SGB XI § 45b: Entlastungsbetrag |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2026 pro Monat | 42 EUR/Monat | BMG: Leistungsbeträge 2026, SGB XI § 40: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen |
| Hausnotruf-Zuschuss 2026 pro Monat | 27,00 EUR/Monat | GKV-Spitzenverband: Hausnotruf-Verträge, SGB XI § 40: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahme 2026 je Maßnahme | 4180 EUR je Maßnahme | BMG: Leistungsbeträge 2026, SGB XI § 40: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen |
Zahlen: Pflegeversicherung 2026. Alle Beträge 2026
Ablauf, Ausnahmen und häufige Fehler
Der erste Schritt führt zur Pflegekasse, die bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt ist. Ein formloser Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt, um das Verfahren anzustoßen. Entscheidend ist, den Tag der Kontaktaufnahme zu notieren und die Unterlagen der Kasse danach vollständig zurückzusenden. Familien müssen zu diesem Zeitpunkt noch keinen perfekten Ordner vorlegen. Wichtiger ist, dass der Unterstützungsbedarf überhaupt gemeldet und damit ein nachvollziehbarer Beginn dokumentiert ist.
Für die Begutachtung zählt nicht allein eine Diagnose. Beschrieben werden sollte, was im Alltag regelmäßig nicht mehr ohne Hilfe gelingt: etwa das sichere Treppensteigen, das Erinnern an Medikamente, die Orientierung außerhalb der Wohnung oder die Organisation von Mahlzeiten. Ein kurzes Tagebuch über ein bis zwei Wochen macht wiederkehrende Schwierigkeiten sichtbar. Es sollte typische Tage abbilden und nicht nur eine besonders gute oder besonders schlechte Momentaufnahme.
Zum Termin gehören vorhandene Arztbriefe, eine aktuelle Medikamentenliste und Hinweise auf bereits genutzte Hilfsmittel. Eine nahestehende Person sollte teilnehmen, wenn die betroffene Person Belastungen aus Gewohnheit kleinredet oder wichtige Situationen vergisst. Die Begleitung ergänzt konkrete Beispiele, ohne für die Person mit Pflegegrad zu sprechen. Das ergibt ein realistischeres Bild als allgemeine Sätze wie ‚Es geht irgendwie noch‘.
Nach dem Besuch erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten; die Pflegekasse entscheidet danach mit einem Bescheid. Familien sollten das Gutachten zusammen mit dem Bescheid ablegen und prüfen, ob die beschriebenen Alltagssituationen richtig wiedergegeben wurden. Diese Unterlagen sind später auch dann nützlich, wenn sich der Zustand verändert und eine Höherstufung geprüft werden soll. So entsteht aus einem einzelnen Termin eine belastbare Ausgangsbasis für die weitere Organisation.
Ein Bescheid sollte nicht nur nach der Zahl oben auf der ersten Seite beurteilt werden. Im Gutachten steht, welche Lebensbereiche bewertet und welche Beobachtungen übernommen wurden. Fehlt dort ein regelmäßig auftretendes Problem oder ist eine Fähigkeit zu günstig eingeschätzt, sollte die Familie die Abweichung mit konkreten Beispielen markieren. Eine sachliche Gegenüberstellung ist hilfreicher als der pauschale Satz, die Einstufung sei zu niedrig.
Die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids nennt den maßgeblichen Weg und die Frist. Wer widersprechen möchte, sollte diese Angabe sofort prüfen und den Eingang des Schreibens festhalten. Für die erste Fristwahrung kann ein knappes Schreiben genügen; die Begründung lässt sich danach anhand des Gutachtens ausarbeiten. Bei Unsicherheit helfen Pflegeberatung, Sozialverbände oder eine geeignete Rechtsberatung, denn PflegeAuswahl prüft weder Bescheide noch individuelle Fristen.
Eine gute Begründung ordnet jedes Gegenargument einer beobachtbaren Alltagssituation zu. Statt ‚Die Mobilität ist schlechter‘ ist zum Beispiel aussagekräftiger, dass das Aufstehen an mehreren Tagen nur mit personeller Hilfe gelingt und warum. Arztberichte können die Ursache stützen, ersetzen diese Alltagsbeschreibung aber nicht. Das Verfahren bewertet Selbstständigkeit; deshalb müssen Unterlagen zeigen, welche Hilfe wirklich nötig ist.
Hat sich die Situation erst nach der Begutachtung deutlich verschlechtert, passt ein Widerspruch nicht immer zum eigentlichen Problem. Dann kann ein neuer Antrag auf Höherstufung der passendere Weg sein. Die Pflegekasse oder eine unabhängige Beratungsstelle kann den Verfahrensweg einordnen. Wichtig ist, Veränderung und Zeitpunkt sauber zu festhalten, damit ältere Feststellungen nicht mit einer neuen Versorgungslage vermischt werden.
Pflegegrad 1 wirkt auf viele Familien zunächst klein. Trotzdem kann er im Alltag ein entscheidender Wendepunkt sein, weil erstmals offiziell anerkannt ist, dass Unterstützung gebraucht wird.
Gerade in dieser Phase sind die Probleme selten sauber sortiert. Ein Elternteil schafft den Haushalt nicht mehr zuverlässig, Termine werden anstrengend, Einkäufe bleiben liegen oder Angehörige merken, dass sie immer häufiger einspringen.
Der richtige Fokus ist deshalb nicht nur die Frage nach Geld. Wichtiger ist, den Bedarf früh konkret zu machen, damit passende Unterstützung gefunden werden kann, bevor die Situation akut eskaliert.
Halten Sie schon vor der Begutachtung fest, was im Alltag nicht mehr von allein geht — auch wenn es Ihnen klein vorkommt. Gerade bei Pflegegrad 1 entscheidet sich vieles an Punkten, die im Gespräch leicht untergehen: Unsicherheit beim Treppensteigen, vergessene Medikamente, ein Haushalt, der nur noch mit Erinnerung läuft. Wer diese Beobachtungen mit Datum notiert, kann sie belegen, statt sie im Termin aus dem Gedächtnis zusammenzusuchen.
Pflegegeld, Sachleistung und ergänzende Hilfen abwägen
In Pflegegrad 1 gibt es keine Kombinationsmöglichkeit von Pflegegeld und Sachleistungen, da diese Leistungen nicht vorgesehen sind. Stattdessen können die verfügbaren Unterstützungsleistungen flexibel genutzt werden.
Der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro im Monat kann zum Beispiel mit den Zuschüssen für Pflegehilfsmittel oder Wohnumfeldverbesserungen kombiniert werden.
Menschen in Pflegegrad 1 können zudem an kostenfreien Pflegekursen teilnehmen. Diese richten sich vor allem an pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen.
In Pflegegrad 1 gibt es keine Kombinationsmöglichkeit von Pflegegeld und Sachleistungen, da diese Leistungen nicht vorgesehen sind. Stattdessen können die verfügbaren Unterstützungsleistungen flexibel genutzt werden.
Der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro im Monat kann zum Beispiel mit den Zuschüssen für Pflegehilfsmittel oder Wohnumfeldverbesserungen kombiniert werden.
Menschen in Pflegegrad 1 haben Anspruch auf eine umfassende individuelle Pflegeberatung. Diese kann alle sechs Monate in der eigenen Häuslichkeit durchgeführt werden.
Zusätzlich können pflegende Angehörige mit Zustimmung des Menschen mit Pflegegrad alleine eine individuelle Pflegeberatung erhalten.
Beschreiben Sie die benötigten Tätigkeiten, Zeiten und den Ort möglichst konkret. So kann ein Anbieter prüfen, ob das Angebot fachlich und organisatorisch passt.
Klären Sie außerdem schriftlich, welche Anerkennung vorliegt, wie abgerechnet wird und welche Kosten privat bleiben. Eine Anbieterzusage ist noch keine Kostenübernahme durch die Pflegekasse.
Bei Pflegegrad 1 suchen Familien häufig keine umfassende Pflege, sondern Entlastung in wiederkehrenden Alltagssituationen. Dazu gehören Wohnungsreinigung, Wäsche, Einkauf, Begleitung, Erinnerungsstruktur oder stundenweise Betreuung.
Diese Aufgaben sollten in der Anfrage einzeln genannt werden. Der Satz 'Wir brauchen Hilfe' ist menschlich verständlich, aber für Anbieter schwer zu prüfen. Anbieter müssen wissen, welche Tätigkeit, welcher Ort, welche Häufigkeit und welcher Startzeitpunkt gemeint sind.
Der Entlastungsbetrag ist dabei oft der erste relevante Finanzierungsbaustein.
Pflegegrad 1 ist kein kleines Gesamtbudget, aus dem jede Form von Unterstützung bezahlt werden kann. Die einzelnen Bausteine haben unterschiedliche Zwecke und Abrechnungswege. Der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ein Hausnotruf oder eine Wohnraumanpassung sollten deshalb getrennt geplant werden. Wer alles in einer Summe betrachtet, übersieht leicht, dass eine Ausgabe zwar sinnvoll, aber nicht über den erwarteten Leistungsweg abrechenbar ist.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gehören nicht automatisch zum Leistungsumfang von Pflegegrad 1. Diese Budgets setzen grundsätzlich mindestens Pflegegrad 2 voraus. Trotzdem ist es sinnvoll, beide Begriffe zu kennen: Verschärft sich der Unterstützungsbedarf oder wird eine Höherstufung bewilligt, können sie für Ausfallzeiten von Angehörigen oder vorübergehende stationäre Versorgung relevant werden. Bis dahin sollten Familien alternative Entlastung, Beratung und wenn nötig eine private Finanzierung transparent trennen.
Auch Tages- und Nachtpflege sind eigene Versorgungsformen. Ein Besichtigungstermin kann schon früh klären, ob ein Angebot zur Tagesstruktur passt, welche Fahrzeiten entstehen und welche Kosten nicht von der Pflegeversicherung getragen werden. Das bedeutet nicht, dass bei Pflegegrad 1 automatisch ein entsprechendes Budget bereitsteht. Es verhindert aber, dass eine Familie erst in einer akuten Lage beginnt, erreichbare Angebote, Öffnungszeiten und Eigenanteile zu vergleichen.
Ergänzende Hilfen sollten in einer einfachen Liste stehen: Zweck, Anbieter, voraussichtliche Kosten, möglicher Kostenträger und benötigter Nachweis. Diese Trennung schafft Übersicht und erleichtert Rückfragen bei der Pflegekasse. Sie verhindert zugleich, dass ein Anbieter versehentlich als Leistungsentscheider behandelt wird. Anbieter können Leistungen und Preise erklären; die verbindliche Entscheidung über eine Erstattung liegt bei der zuständigen Stelle.
Planen Sie bei Pflegegrad 1 bewusst klein und regelmäßig statt groß und selten. Ein fester Termin in der Woche, auf den sich alle verlassen können, entlastet spürbarer als eine größere Hilfe, die nur bei Bedarf gerufen wird. Er schafft außerdem eine Routine, in die sich später mehr Unterstützung einfügen lässt, ohne dass alles neu verhandelt werden muss.
Vor Gesprächen mit Diensten und Einrichtungen vorbereiten
Vor einer Anbieteranfrage lohnt sich eine kurze Bestandsaufnahme. Wer lebt im Haushalt, welche Aufgaben sind regelmäßig offen, welche Aufgaben machen Angehörige bereits mit, und was wäre die wichtigste Entlastung in den nächsten vier Wochen?
Außerdem sollten Familien Pflegegrad, Wohnort, gewünschte Besuchszeiten und mögliche Finanzierung getrennt notieren. Das verhindert, dass die Suche nur nach einem Begriff läuft, obwohl eigentlich mehrere Bedarfe vorliegen.
Die Plattform entscheidet aber nicht, welche Kosten eine Pflegekasse im konkreten Fall übernimmt.
Vor der ersten Anfrage sollte der Bedarf in Tätigkeiten statt in allgemeinen Schlagworten beschrieben werden. ‚Hilfe im Haushalt‘ kann Einkaufen, Wäsche, Reinigung oder die Zubereitung von Mahlzeiten bedeuten. Anbieter können schneller einschätzen, ob sie passen, wenn Ort, gewünschte Wochentage, ungefähre Dauer und besondere Zugangssituationen genannt sind. Persönliche Gesundheitsdetails gehören nur dann in die Anfrage, wenn sie für die sichere Durchführung wirklich nötig sind.
Danach wird die Abrechnung geklärt. Die Familie sollte fragen, ob der Anbieter für den vorgesehenen Leistungsweg anerkannt oder zugelassen ist, wie Nachweise aussehen und welche Kosten privat bleiben. Eine mündliche Aussage wie ‚Das übernimmt die Kasse meistens‘ reicht nicht. Sinnvoll sind ein schriftlicher Kostenvoranschlag, eine verständliche Leistungsbeschreibung und eine Rückfrage bei der Pflegekasse, bevor wiederkehrende Termine vereinbart werden.
Ein häufiger Fehler ist, nur nach dem nächstmöglichen Termin zu fragen. Ebenso wichtig sind Vertretungsregelungen, Absagefristen, Mindestdauer, Anfahrt und feste Ansprechpersonen. Gerade bei wenigen Wochenstunden können Nebenkosten oder starre Zeitfenster den Alltag stärker beeinflussen als der reine Stundensatz. Zwei vergleichbare Angebote zeigen meist schneller, welche Fragen noch offen sind, als eine lange Liste beliebiger Anbieter.
Die Anfrage sollte am Ende eine klare Entscheidung ermöglichen: Welche Tätigkeit wird gebraucht, wann soll sie stattfinden, welcher Leistungsweg wird geprüft und welche Punkte müssen vor dem Start schriftlich bestätigt werden? Diese Grenze ist praktisch: Sie hält Anbieterwahl, Leistungsprüfung und persönliche Versorgung getrennt und macht offene Entscheidungen sichtbar. Notieren Sie offene Antworten direkt neben dem jeweiligen Angebot, damit Preis, Zeitfenster und Abrechnung später nicht aus der Erinnerung miteinander vermischt werden.
Rechnen Sie damit, dass Sie mehrere Anbieter ansprechen müssen, und halten Sie deshalb fest, mit wem Sie wann gesprochen haben und was dabei herauskam. Bei kleineren Unterstützungsbedarfen sagen Anbieter häufiger ab, weil sich der Aufwand für sie schwerer planen lässt. Eine Absage ist kein Urteil über Ihren Bedarf. Fragen Sie in diesem Fall nach, ob Ihnen jemand anderes empfohlen werden kann, und lassen Sie sich auf eine Warteliste setzen, statt neu anzufangen.
Rechnen Sie damit, mehrere Anbieter ansprechen zu müssen, und notieren Sie, mit wem Sie wann gesprochen haben. Bei kleinen, regelmäßigen Aufträgen sagen Anbieter häufiger ab, weil sich der Aufwand für sie schlechter planen lässt. Eine Absage ist kein Urteil über Ihren Bedarf. Fragen Sie in diesem Fall, ob jemand anderes empfohlen werden kann, und lassen Sie sich auf eine Warteliste setzen, statt neu anzufangen.
Alle Pflegegrade im Vergleich
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Sagen Sie uns kurz Ihren Ort und welche Unterstützung bei Pflegegrad 1 gebraucht wird. Wir leiten die Anfrage an passende Anbieter weiter.
Keine Verpflichtung. Die Anfrage ist unverbindlich und ersetzt keine Prüfung durch Pflegekasse oder Beratung.
Zum Nachlesen
Die Beträge und Regeln in diesem Ratgeber kommen von diesen Stellen.
- Bundesgesundheitsministerium Leistungen bei Pflegegrad 1 – die Erklärung des Bundesgesundheitsministeriums für Versicherte
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- Bundesgesundheitsministerium Leistungsbeträge 2026 – die Übersicht des Ministeriums zum Herunterladen
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- gesund.bund.de Entlastungsbetrag – das Gesundheitsportal des Bundes in einfachen Worten
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- § 39 SGB XI Verhinderungspflege – das Gesetz im Wortlaut
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- § 42 SGB XI Kurzzeitpflege – das Gesetz im Wortlaut
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- SGB XI § 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit – das Gesetz im Wortlaut
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- § 84 SGG Widerspruchsfrist – das Gesetz im Wortlaut
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- § 45b SGB XI Entlastungsbetrag – das Gesetz im Wortlaut
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- Bundesgesundheitsministerium Angebote zur Unterstützung im Alltag – die Erklärung des Bundesgesundheitsministeriums für Versicherte
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- GKV-Spitzenverband: Hausnotruf-Vertrag ab 1. April 2026 – das Papier der Pflegekassen zum Herunterladen
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- GKV-Spitzenverband: Fragen und Antworten zu den Hausnotruf-Verträgen – das Papier der Pflegekassen zum Herunterladen
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Über diesen Ratgeber
Wolf-Daniel González García · Gründer von PflegeAuswahl
Wolf-Daniel González García hat PflegeAuswahl gegründet, um Angehörigen den Weg zu passender Pflege zu erleichtern. Vor der Gründung leistete er ein Jahr Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen. Er liest nach, was Gesetz, Pflegekassen und Ministerien zu Pflegeleistungen und Finanzierung sagen, und macht es verständlich.
„Ich habe meinen Zivildienst bei der Evangelischen Altenhilfe in Wuppertal-Wichlinghausen gemacht: ein Jahr lang Hausbesuche bei pflegebedürftigen Menschen, Essen ausliefern, Wohnungen aufräumen, Einkäufe für sie und mit ihnen, alles, was anfiel. Oft waren wir das einzige Gesicht, das sie am Tag gesehen haben. Man bekommt tagtäglich alles mit, auch wenn es bergab geht und Menschen sterben. Das hat mich nicht losgelassen.“
Redaktionell geprüft von Wolf-Daniel González García (Gründer von PflegeAuswahl). Der Prüfumfang ist im Freigabenachweis dokumentiert. Autor und prüfende Person sind dieselbe Person. PflegeAuswahl ist eine Anfrage- und Vergleichsplattform, kein Pflegedienst und keine Rechtsberatung.
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Menschen in Pflegegrad 1 können an kostenfreien Pflegekursen teilnehmen. Diese richten sich vor allem an pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen.
Was ist bei einem unpassenden Bescheid zu tun?
Prüfen Sie zuerst die Rechtsbehelfsbelehrung und die dort genannte Frist. Vergleichen Sie danach das Gutachten mit dem wirklichen Hilfebedarf und holen Sie bei Bedarf Unterstützung durch Pflegeberatung, Sozialverband oder Rechtsberatung ein.

